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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (29. Dezember 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Eiserner Bestand" und Steuerbilanz
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- Artikel"Eiserner Bestand" und Steuerbilanz 651
- ArtikelZur Geschichte des Zahnrades 652
- ArtikelStellungnahme zur kontinuierlich erregten Schiefersteinschen Uhr ... 653
- ArtikelNeue Grundpreise für Schweizer Taschenuhren 654
- ArtikelZum Kampfe gegen den Wucher 654
- ArtikelVermischtes 655
- ArtikelHandelsnachrichten 656
- ArtikelKurse und Preise 657
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 657
- ArtikelBriefkasten 658
- ArtikelPatent-Nachrichten 658
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 658
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Dezember 1922 Nummer 52 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten r Eiserner Bestand" und Steuerbilanz Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin Bei Würdigung des derzeitigen Standes der Verhandlungen wird man sich der Überzeugung nicht verschließen können, daß die gesetzliche Einführung der Goldmarkbilanzierung, wie sie der Entwurf Schmalenbach vorsah, nur wenig Wahrscheinlichkeit für sich hat. Nachdem jedoch im Gegensatz zu früheren Zeiten der Preisunterschied der in den einzelnen Bilanzperioden erworbenen 'Rohstoffe und Waren, in Mark ausgedrückt, ein außerordentlich großer geworden ist, bringt man dem Problem des sogenannten „eisernen Bestandes" ein ungleich erhöhtes Interesse entgegen. Zur Bewei tungseinheit des eisernen Bestandes gehören Roh stoffe, zu bearbeitende Halbfabrikate und H i 1 f s - Stoffe. Aber auch Fertigfabrikate wird man in ge wissem Umfange dem eisernen Bestand zuzurechnen haben. Ebenso wie die. Industrie hat auch der Handel seinen eisernen Be stand. Ein Handelsunternehmen, das nicht über einen gewissen stets gleichbleibenden Vorratsbestand an Waren verfügt, ist in der gleichen Lage wie eine Fabrik, der die Rohstoffe ausgehen. Zutreffend sind hier die Ausführungen, die Dr. Gerstner in dem Aufsatz: „Die steuerliche Bewertung des „eisernen Bestandes“ in der kaufmännischen Bilanz“ in der Zeitschrift für Aktienwesen S. 261 macht: „Ein ordentlich geleitetes Unternehmen, ganz gleich, ob es ein Warenhandels- oder ein Fabrikgeschäft ist, muß einen ge wissen Warenbestand (sogenannten eisernen Bestand) unterhalten, also ein sogenanntes assortiertes Lager, um ständig den Ansprü chen der Kundschaft gerecht werden zu können, und um sich seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Ein gewisser Teil des Ge schäftsvermögens muß somit in diesem Warenlager angelegt werden, ja, dieser Vermögensteil liegt, da eine dauernde Bereit stellung dieser Waren erforderlich ist, im Sinne der Aufrecht erhaltung der geschäftlichen Leistungsfähigkeit auch dauernd fest.“ Während von hervorragenden Vertretern der Wissenschaft und Praxis, wie z. B. von Reichsfinanzrat Becker (Erläuterte Hand ausgabe der Reichsabgabenordnung 2. Auflage S. 180) und Hauß- mann (Die steuerliche Bewertung des Vermögens S. 27/28) eine Gleichstellung des eisernen Bestandes mit dem Anlagekapital als zutreffend erachtet wird, verhalten sich die Finanzbehörden gegenüber dieser Behandlung des eisernen Bestandes bisher noch ablehnend. Es ist zu betonen, daß der „eiserne Bestand“, obwohl sich seine Einzelbestandteile dauernd im Fluß befinden, durch ständige Präsenz des Ganzen dauernder Bestandteil des Unternehmens ist und daher genau so wie Gebäude und Ma schinen zu dem Anlagekapital gerechnet werden muß. Falls diese Eigenschaft gegeben ist, haben die für das Anlagekapital geltenden Bewertungsgrundsätze Anwendung zu finden, und es würden als Anschaffungspreis des eisernen Bestandes vielfach weit zurückliegende Einstandspreise in Ansatz kommen. Für den Regelfall wird allerdings davon ausgegangen werden müssen, daß der ständig gleiche Strom des eisernen Bestandes infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse eine Unterbrechung erfahren hat. Während der Kriegszeit dürfte der eiserne Bestand als geschwunden gelten, und eine Neuanschaffung desselben wird etwa auf die Jahreswende 1919/20 anzunehmen sein. Es kämen nach Neumann für den Regelfall die zu dieser Zeit maßgebenden Preise, also etwa das fünf- bis sechsfache der Vorkriegspreise in Betracht. Daß auch dem Gesetzgeber die Sonderbewertung der soge nannten eisernen Bestände nicht fremd ist, ergibt sich aus den Verhandlungen des 11. Ausschusses im Reichstag (Steuerausschuß) bei Beratung des Zwangsanleihegesetzes ge legentlich der Besprechung der Bewertungsrichtlinien zu § 15 des Vermögenssteuergesetzes. Als unverbindliches Ergebnis der Ver handlungen wurde dort festgestellt: „Betriebskapital, zu dem auch die eisernen Bestände zählen, ist mit dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis abzüglich 25 v. H. anzusetzen. Für solche eisernen Bestände, bei denen das Quantum stets das gleiche bleibt, oder die sich in einem beson ders langen Produktionsprozeß befinden, kann der Abschlag höher gesetzt werden.“ Zurzeit schweben im Reichsfinanzministerium bekanntlich Verhandlungen über die Abgrenzung des gemeinen Wertes. In dustrie und Handel müssen im Interesse der Aufrechterhaltung unseres Wirtschaftslebens dringend fordern, daß sich hierbei unter Anerkennung des bisher von den Finanzbehörden abgelehn ten Begriffes des „eisernen Bestandes für die Einkommen- und Vermögensbesteuerungen Richtlinien ergeben, die eine Reform der Bilanzmethode ermöglichen. Es erscheint bedenklich, über neue Steuergesetze zu beraten, solange die Durchführungsmög lichkeit der vorhandenen noch nicht sichergestellt ist!
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