Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (10. Februar 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Einkommensteuer-Erklärung der Gewerbetreibenden für 1921
- Autor
- Jähnel, Gustav
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- ArtikelZur Einkommensteuer-Erklärung der Gewerbetreibenden für 1921 77
- ArtikelGrößenverhältnisse an Stirnrädern und deren Normung 78
- ArtikelPortoerstattung und Portoersparnis 80
- ArtikelZum Ausbau der Uhrmacherschule in Schwenningen a. N. 82
- ArtikelEin Taschenuhrmodell in geradliniger Bauart 83
- ArtikelRadioaktive Leuchtmassen 83
- ArtikelVermischtes 84
- ArtikelHandelsnachrichten 85
- ArtikelKurse und Preise 87
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 87
- ArtikelBriefkasten 88
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 88
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland von der Geschäftsstelle be- togen vierteljährlich 20 Mark. Bei direkter Be stellung bei der Post Tierteljährilch 100 Mark, Unter Streifband für Inlandsporto vierteljährlich •0 Mark. Für das Ausland unter Streifband vierteljährlich 75 Mark einschl. Porto. Die Dentsche Uhrmacher-Zeitung er scheint regelmäßig an jedem Freitag Fernsprecher: Amt Moritzplatz 123 96 bis 12399 r RLBftOY jomg, AD.UNGe sui\w *WH»SßH iililiiiiiiiiiiiil Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts-u. vermischte Anzeigen 3,60 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zella 2,40 Mark. Die ganze Seite wird mit 1200 Mark berechnet; bei Wiederholung Rabatt lt. bes. Tarif Postscheck * Konto: 2581 Berlin Tele gram m - A d resse: Uhrzeit Berlin Uhren-Edelmefall* und SchmuckwarervMarkl XLVI. Jahrgang Berlin, 10. Februar 1922 Nummer 7 Alle Rechte für slmtlich, Artikel and Abbildungen Vorbehaltes Zur Einkommensteuer-Erklärung der Gewerbetreibenden für 1921 Von Gustav Jälinel Nach vorläufiger Bekanntmachung des Reichsministers der Es soll nun versucht werden, zu den einzelnem Fragen des Finanzen ist die Steuererklärung für die Einkommensteuerveran- amtlichen Formulars zur Steuererklärung, soweit sie den selb- lagung für das Rechnungsjahr 1921 vom 15. Februar bis 15. März ständigen Gewerbetreibenden angehen, gemeinverständliche Er- 1922 dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Mit Verlange- lüuterungen zu geben. rung der Frist ist nicht zu rechnen; bei verspäteter Abgabe A. Angaben über das steuerbare Einkommen, kann ein Zuschlag bis zu 10 Prozent der endgiltig festgesetz- „Steuerbares Einkommen“ ist hier das Bruttoeinkommen. Da. ten Steuer auferlegt werden. Zur Abgabe der Steuererklärung Einkommen der Ehefrau wird nur besonders veranlagt, wenn ist nach ergangener amtlicher Bekanntmachung jeder Steuer- es aus einer Beschäftigung in einem fremden Betriebe stammt: pflichtige mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von mehr Einkommen der Frau aus dem Betriebe des Mannes wird wi>- als 24 000 Mark verpflichtet und außerdem — ohne Rücksicht sonstiges Einkommen der Frau aus Kapital, Grundbesitz usv auf sein Einkommen — jeder, der vom Finanzamt besonders dem Einkommen des Mannes zugerechnet. Es hat also keinen dazu aufgefordert wird. (Die anders lautenden Bestimmungen Zweck, der eigenen Frau Lohn aus dem Betriebe zu zahlen, für Lohn- uud Gehaltsempfänger interessieren hier nicht.) Wohl aber ist es steuerlich von Vorteil und zulässig, den Kür die diesmalige Veranlagung kommen für die drei Viertel- eigenen Kindern, auch den minderjährigen, die im Betrieb' jahre April bis Dezember 1921 noch die alten Steuersätze in arbeiten, Lohn zu zahlen. Das Arbeitseinkommen der Kinder, Frage, nämlich: auch der minderjährigen, wird selbständig zur Steuer veran lagt, während sonstiges Einkommen der minderjährigen Kinder bis 24 000 Mark 10 Ho, von 4(1- bis 45 000 Mark 35 Ho, (Zinsen usw.) dem Einkommen des Vaters zugerechnet wird, vuu 24- bis 30000 Mark 20 Ho, von 45- bis 50 000 Mark 40 Ho. (Über den Begriff „Kinder“ siehe das oben Gesagte.) Der steuer- 1011 30- bis 35 000 Mark 25 Ho, von 50- bis 120 000 Mark 15 Ho, liehe Vorteil liegt darin, daß größere Einkommen durch die von 35- bis 40 000 Mark 30 °,o, von 120- bis 200 000 Mark 50 Ho Teilung kleiner werden und daher auch der Prozentsatz der nsw. Steuer nicht höher wird, und daß auch bei den selbstveranlag - Als Existenzminimum bleiben jährlich frei bei einem Steuer- teil Kindern die Freigrenzen für Existenz abgehen. Liren Einkommen bis 24 000 Mark für Mann und Frau je 120 Beispiel- Mark = 240 Mark; für jedes zur Haushaltung zählende min- Reineinkommen aus dem Gewerbebetrielie derjährige Kind 180 Mark; bei einem steuerbaren Einkommen 60C00 Mark- Steuer 14 000 Mark bis 60000 Mark für Mann, Frau und Kinder je 120 Mark; bei rrei für Manl ‘ („l^Frau und ein Kind je 120 51. 360 Mark einem steuerbaren Einkommen bis 100 000 Mark für Mann, Frau ,, j t— j , bleiben 14 240 Mark und Kinder je 60 Mark. ., ... , „ i c • r c- i • ' » i i Wenn dieser Gewerbetreibende aber seinem im Betriebe Als Kinder gelten auch Stief-, Schwieger-, Adoptiv- und ... . .. ,,wl . T , .... .... .. . iii- r ., ° , . * ... , tätigen feohne monatlich 1000 Mark Lohn, mithin jährlich 12000 Pflegekinder und deren Abkömmlinge. Minderjährige Kinder . , (. ™ j ii i- i.i i- . Mark gezahlt hatte, dann stellte sich die Veranlagung beidei mit Arbeitseinkommen werden selbständig veranlagt, der Vater ■ .. „ ® kann aber trotzdem den Abzug auch für ein solches Kind 0 ,. . ,onnn i ,, & ...„ ... , . . , Vater: 60 000 Mark 12000 Mark — 48000 Mark beanspruchen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird „ _ 9 300 Mark darauf hingewiesen, daß ein Pauschalabzug für Werbungskosten, , uel . ';'; ggg Mark wie bei Lohnempfängern, bei selbständigen Gewerbetreibenden rel W1C 1,01 ! — ' ■ - -—— nicht in Frage kommt. mithin 8 940 Mark Da durch die letzte Novelle zum Einkommensteuergesetz Sohn. 12000 Maik ..... ,, , auch das alte Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — als »teuer - Mark ■Steuerjahr fallen gelassen worden Ist, und dieses jetzt, mit d.un 1P1 . — Steuerjahr zusammenfällt, kommen von der jetzt zu veran- mithin 1080 Mark 1080 Mark tagenden Einkommensteuer nur drei Viertel zur Erhebung. ' beide zusammen 10 020 Mark
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder