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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 43.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (7. August 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 43.1919 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1919) 11
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1919) 15
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1919) 23
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1919) 27
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1919) 35
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1919) 39
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1919) 49
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1919) 53
- AusgabeNr. 10 (6. März 1919) 67
- AusgabeNr. 11 (13. März 1919) 71
- AusgabeNr. 12 (20. März 1919) 79
- AusgabeNr. 13 (27. März 1919) 85
- AusgabeNr. 14 (3. April 1919) 99
- AusgabeNr. 15 (10. April 1919) 103
- AusgabeNr. 16 (17. April 1919) 117
- AusgabeNr. 17 (24. April 1919) 121
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1919) 141
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1919) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1919) 157
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1919) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1919) 179
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1919) 183
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1919) 195
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1919) 201
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1919) 213
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1919) 217
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1919) 227
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1919) 231
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1919) 243
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1919) 249
- AusgabeNr. 32 (7. August 1919) 265
- AusgabeNr. 33 (14. August 1919) 269
- AusgabeNr. 34 (21. August 1919) 289
- AusgabeNr. 35 (28. August 1919) 293
- AusgabeNr. 36 (4. September 1919) 309
- AusgabeNr. 37 (11. September 1919) 313
- AusgabeNr. 38 (18. September 1919) 323
- AusgabeNr. 39 (25. September 1919) 327
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1919) 343
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1919) 347
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1919) 361
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1919) 365
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1919) 379
- AusgabeNr. 45 (6. November 1919) 387
- AusgabeNr. 46 (13. November 1919) 397
- AusgabeNr. 47 (20. November 1919) 405
- AusgabeNr. 48 (27. November 1919) 415
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1919) 425
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1919) 437
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1919) 445
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1919) 455
- BandBand 43.1919 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Scäw/gvif, Ae.Lange enfein Galilei nuyqens &RJJlMtiard, Graham timtest! £5f,"!lu>ud femrfia# Jp-SlS Bezugspreis für Deutschland und Österreich - Ungarn von der Geschäftsstelle bezogen bei portofreier Ein sendung vierteljährlich 4,— Mark, jährlich 16,— Mark vorauszahlbar. — Bezugspreis fürs Ausland jährlich 18,— Mark vorauszahlbar Postscheck- Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: Disconlo-Gesellschafl, Deposil.-Kasse Berlin, Lindenslra&e 3 Fernsprecher: Amt Moritzplatz 123 96 bis 123 99 Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 1,— Mark, für Stetten-Angebote und -Gesuche die Zeile 80 Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu je 1,— Mark) wird mit 300 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern Tel.*Adr.: Uhrmacherzeitung, Berlin, Neuenburgerstr. Organ des Deutschen UhrmachenBundes Uhren-, Edelmetall- und SchmucKwaren - Markt Herausgegeben von Wilhelm Schulfz, Berlin SW öö, Neuenburger Sfraße 8 XLIII. Jahrgang Berlin, 7. August 1919 Nummer 32 Allo Kechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Der neue Umsatzsteuer-Entwurf sieht eine Erhöhung der ge wöhnlichen Umsafesteuer von 5 0 /oo auf 1 % vor. Der lefete Ver kauf, also der Verkauf an den Verbraucher, soll dagegen mit 5 % versteuert werden. Die neue Luxussteuer wird auf eine viel grö|ere Zahl von Waren als bisher ausgedehnt werden. Es ist u. a. vorgesehen die Besteuerung von Hohlgläsern, Waren aus Tafelglas, Gegenständen aus Porzellan, Spinnstoffen, Leder und Kautschuk, Möbeln, Uhren, Spazierstöcken, Beleuchtungs gegenständen, Spielsachen usw. Diese Gegenstände sollen nicht etwa sämtlich unterschiedlos erhöht steuerpflichtig sein, sondern nur in bestimmten Preislagen. Die Erhebung der Steuer soll beim Fabrikanten erfolgen. Für die Juweliere ist dagegen aus drücklich als günstigeres System die Beibehaltung der Erhe bungsart der auf 15 % erhöhten Luxussfeuer beim K 1 e i n h ä n d- 1 e r vorgesehen, weil der Juwelier grobe Kapitalien anlegen mub und diese Anlage ihm nicht schon von vornherein mit 10% belastet werden soll. Dazu 'kommt, wie es in den Veröffent lichungen heibt, dab der Edelmetallwert Kursschwankungen aus- gesefet ist und die Verluste, die den Juwelier hierdurch treffen können, nicht noch durch die Steuer verschärft werden dürfen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmadier-ßundes wird nun mehr im Anschlufe an ihre Eingabe, in der die Beibehaltung der bisherigen Erhebungsart und die Schaffung einer Freigrenze gefordert wurde, in einer weiteren Eingabe dafür eintreten, dab der Uhrmacher auch mit unter die ljuwelierklasse verseht, und dab beim Verkauf von Uhren die Steuer auch weiterhin beim Kleinhändler erhöben wird. Auber den in dem Artikel „Zur Frage der Luxussteuer“ in Nummer 31 auf Seite 250 angegebenen Gründen (man vergleiche auch den Artikel „Das Ergebnis der Rundfrage bezüglich der Luxussteuer“ auf Seite 253 der gleichen Nummer) ist noch folgende Erwägung mabgebend: Da sämtliche Uhrengeschäfte auber Uhren auch 'Bijouterien und reine Gold sachen (Uhrkelten usw.) führen, so würden sie, falls der vorliegende Entwurf ohne Änderung zur Ausführung gelangt, zwei Klassen von Waren zu führen haben, einerseits die beim Fabri kanten bereits versteuerten Uhren und andererseits die beim Kleinhändler zu versteuernden Goldwaren. Die Buchführungs pflicht an sich würde also keineswegs für den Uhrmacher fort fallen, sich vielmehr nur auf einen Teil seines Umsabes er strecken und durch diese Zweiteilung eine noch viel gröbere Aufmerksamkeit und eine erhöhte Arbeitsleistung erfordern. Aufhebung des Goldhöchstpreises. Wir berichteten schon iri Nummer 28, dab die Aufhebung des Goldhöchstpreises nahe bevorsiehe. Nunmehr ist durch eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Juli die Bekanntmachung über die Goldpreise mit sofortiger Wirkung auber Kraft getreten. — Der von der Reichsbank fesigeseble Abgabepreis von Gold für die Industrie beträgt zurzeit 9000 Mark für ein Kilo Fein gold. Im freien Handel werden noch höhere Preise gezahlt. Zur Warnung. Ein Ladendieb mit einem künstlichen Arm treibt gegenwärtig in Berlin sein Unwesen, ln den GoJdwaren- geschäfien erscheint ein Mann in feldgrauer Uniform, der den linken Arm in der Binde trägt und ganz behutsam mit ihm um geht. Er macht den Eindruck, als ob er gerade nach längerem Krankenlager aus dem Lazarett komme, und labt sich in dem Geschäft wertvolle Uhren oder sonstige Schmucksachen vor legen. Während der Auswahl greift er dann plöfe'lidi nach seinem verwundeten Arm und sagt, dab er wieder sehr grobe Schmerzen habe. Er legt ihn, um ihn auszuruihen, auf den Ladentisch und der Geschäftsinhaber oder die Verkäuferinnen bemühen sich mitleidig um den Invaliden. Dieser schüfet immer gröbere Schmerzen vor und empfiehlt sich schliefelich mit dem Bemerken, dab er ein anderes Mal wiederkommen werde. Wäh rend des ganzen Vorfalles hat sich niemand um die Wert sachen 1 auf dem Ladentisch gekümmert. Erst wenn sie nadi dem Fortgehen des Soldaten wieder eingeordnet werden sollen, stellt sich heraus, dab das eine oder andere wertvolle Schmuck stück fehlt. Bisher gelang es noch nicht, des Schwindlers und Diebes habhaft zu werden. Einziehung von Reichsbanknoten. Die Reichsbank ruft die Fünfzig-Mark-Scheine mit dem Datum des 20. Oktober 1918; zur Einziehung auf. Die Scheine verlieren mit dem 10. Sep tember ihre Giltigkeit. Mit Bundesgrub Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes
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