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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 43.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (20. Februar 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 43.1919 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1919) 11
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1919) 15
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1919) 23
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1919) 27
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1919) 35
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1919) 39
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1919) 49
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1919) 53
- AusgabeNr. 10 (6. März 1919) 67
- AusgabeNr. 11 (13. März 1919) 71
- AusgabeNr. 12 (20. März 1919) 79
- AusgabeNr. 13 (27. März 1919) 85
- AusgabeNr. 14 (3. April 1919) 99
- AusgabeNr. 15 (10. April 1919) 103
- AusgabeNr. 16 (17. April 1919) 117
- AusgabeNr. 17 (24. April 1919) 121
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1919) 141
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1919) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1919) 157
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1919) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1919) 179
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1919) 183
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1919) 195
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1919) 201
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1919) 213
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1919) 217
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1919) 227
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1919) 231
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1919) 243
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1919) 249
- AusgabeNr. 32 (7. August 1919) 265
- AusgabeNr. 33 (14. August 1919) 269
- AusgabeNr. 34 (21. August 1919) 289
- AusgabeNr. 35 (28. August 1919) 293
- AusgabeNr. 36 (4. September 1919) 309
- AusgabeNr. 37 (11. September 1919) 313
- AusgabeNr. 38 (18. September 1919) 323
- AusgabeNr. 39 (25. September 1919) 327
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1919) 343
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1919) 347
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1919) 361
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1919) 365
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1919) 379
- AusgabeNr. 45 (6. November 1919) 387
- AusgabeNr. 46 (13. November 1919) 397
- AusgabeNr. 47 (20. November 1919) 405
- AusgabeNr. 48 (27. November 1919) 415
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1919) 425
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1919) 437
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1919) 445
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1919) 455
- BandBand 43.1919 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland und Österreich * Ungarn von der Geschäftsstelle bezogen bei portofreier Einsendung vierteljährlich 4,— Mark, jährlich 16.— Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 3,75 Mark vierteljährlich entgegen. — Bezugspreis fürs Ausland jährlich 18,— Mark vorauszahlbar Postscheck - Konto- 2581 Berlin Bank-Konto Disconto-Gesellsehafl, Deposit.-Kasse Berlin, Lindenslra&e 3 Fernsprecher- Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Preise der Anzeigen Die viergespallene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 1.— Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 80 Pfg, Die ganze Seile (400 7eilen zu le 1.— Mark) wird mit 300 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 50 Pfg., die Zwischennummer 20 Pfg Probenummern auf Verlangen kostenfrei Tel.-Adr.: Uhrmacherzeitung, Berlin. Neuenburgerstr Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes (E.V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 XLIII. Jahrgang Berlin, 20. Februar 1919 Nummer 8 Alle Hechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eofscher C Abermals ein neuer Anschluß an den Bund, ln der Veröffent lichung vom 13. Februar 1919 berichteten wir darüber, daß sich die Uhrmacher- und Goldschmiede-Zwangsinnung der Kreise Aachen-Land, Düren und Jülich dem Deutschen Uhrmacher-Bund angeschlossen hat. Bereits heute sind wir abermals in der an genehmen Lage, über einen weiteren Anschluß und zwar den jenigen der Freien Vereinigung der Uhrmacher der Niederlausiß (Siß Finsierwaldel zu berichten. Der erst kürzlich gegründete Verein hat in seiner Sißung vom 27. Januar den korporativen An schluß an den Deutschen Uhrmacher-Bund beschlossen. Wir be grüßen die neue Vereinigung im Bunde aufs herzlichste und geben der Erwartung Ausdruck, daß der Verein, der in der kurzen Zeit, die seit seiner Gründung verstrichen ist, bereits auf 30 Mitglieder angewachsen ist, sich in gleich erfreulicher Weise weiter ent wickeln wird. Das Streben nach Zusammenschluß war in der Niederlausiß bereits seit längerer Zeit vorhanden. Der Erfolg, den die dortigen Kollegen, namentlich in bezug auf gemeinsame Preis- fesfseßungen zu verzeichnen haben, wird gewiß anspornend auch auf die Kollegen in anderen Gegenden wirken. Taschenuhren für die aus dem Felde zurückkehrenden Ge schäftsinhaber. Troßdem über die Einfuhr von Taschenuhren und ihre Verteilung in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung wohl schon überreichlich berichtet ist, sehen wir uns dennoch gezwungen, infolge der vielen Anfragen, die in neuerer Zeit von den aus dem Felde zurückkehrenden Kollegen an uns gestellt werden, noch mals kurz über die Einfuhr von Taschenuhren und ihre Verteilung zu berichten. Die Taschenuhren sind nicht mehr wie früher ein Handelsobjekt, mit dem beliebig gehandelt werden kann. Sie sind vielmehr wie Brot und Fleisch soweit rationiert, als dabei der Handel in Frage kommt. Die Verteilung wird nach folgendem Plane vom Deutschen Uhrenhandelsverband vorgenommen: Es ist festgestellt worden, wieviel Uhren in den Jahren 1913, 1914 und 1915 nach Deutschland eingeführt worden sind, und es ist weiter festgestellt worden, wie groß der Anteil jedes einzelnen Grossisten an dieser Einfuhr war. Gestattet jeßt der Reichs kommissar die Einfuhr einer gewissen Menge Uhren, so wird diese Menge an die Grossisten genau dem früheren Bezug entsprechend verteilt. Kommt ein Zehntel derjenigen Uhrenmenge nach Deutsch land, die im Jahre 1913, 1914 und 1915 geliefert wurde, so erhält jeder Grossist wieder ein Zehntel derjenigen Menge, die er in dieser Zeit bezogen hat. Als Maßstab für die Menge gilt jedoch nicht die Stückzahl, sondern der Preis. Jeder Grossist ist nun seinerseits verpflichtet, die ihm zugewiesenen Taschen uhren wieder seinen Abnehmern nach dem gleichen Verteilungs plane zu liefern. Jeder Kollege hat also nur zusammenzustellen, für welchen Betrag er_ Taschenuhren von einem bestimmten Grossisten in den Jahren 1913, 1914 und 19i5 gekauft hat, und er hat dann das Recht, von seinem Grossisten nach jeder Einfuhr den vom Uhrenhandelsverband festgeseßten Prozentsaß an Taschenuhren zu fordern. Liefert ihm ein Grossist diesen Prozent saß nicht, dann muß er sich beschwerdeführend an die Detaillisten- Beschwerdekommission im Deutschen Uhrenhandelsverband unter Beifügung sämtlicher Unterlagen wenden; dann wird der Deutsche Uhrenhandelsverband dafür Sorge tragen, daß ihm sein zu ständiges Quantum auch geliefert wird. Da taucht denn zuerst die Frage auf, wie groß ist das Kon tingent und wann ist es fällig. Die Größe des Kontingentes wird jedesmal in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bekannt gegeben. Der Zeitpunkt der Verteilung kann jedoch nicht genau angegeben werden, da die Schweizer Fabrikanten nicht die gesamte zu gelassene Menge auf einmal liefern. Anlaß zur Beschwerdeführung ist also eigentlich erst nach Ablauf von etwa sechs Monaten nach Bekanntmachung des einzuführenden Kontingentes gegeben. Das leßte Kontingent, das noch nicht vollkommen die deutsche Grenze passiert hat, datiert vom 10. Oktober 1918. Die Quote, die jeder Uhrmacher aus diesem Kontingent zu beanspruchen hat, beträgt 8 % seiner Bezüge aus den Jahren 1913, 1914 und 1915. — Mit Rücksicht auf die Kriegsteilnehmer, die in den Jahren 1914 und 1915 ihr Geschäft geschlossen hatten, Taschenuhren in dieser Zeit also nicht eingeführt haben, ist der Deutsche Uhrenhandels verband berechtigt, für diese Herren eine andere Frist als Grund lage für die Kontingentierung zugrunde zu legen. Diesbezügliche Anträge sind unter Beifügung einer Bescheinigung über die Frist, während der das Geschäft vollständig geschlossen war, einschließ lich der Unterlagen über Bezüge aus den Jahren 1912, 1913 und 1914 an den Deutschen Uhrenhandelsverband, Berlin SW 19, Kom- mandantenstr. 77/78 zu richten. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß nach Lage der Dinge mit einer baldigen Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen nicht gerechnet werden kann. Keine Abänderung des Luxussteuergeseßes. Vom Staatssekre tär des Reichsschaßamtes ist uns auf unsere Eingabe auf Festseß- ung einer Freigrenze für echte vergoldete Gegenstände zur Erleich terung der Buchführungspflicht folgender Bescheid zugegangen:
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