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Der Arbeiter-Fotograf
- Bandzählung
- 1.1926/27,3/12
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 19 4 15381 0 0001 1 01
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id392751569-192600003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id392751569-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-392751569-19260000
- Sammlungen
- Fotografie
- Bemerkung
- o.H.1.1926/27,4; Heftnummern 1, 2, 4: Deutsche Nationalbibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1926, 2, Oktober
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Der Arbeiter-Fotograf
- Autor
- Links
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Nr. 2 DER ARBEITER-FOTOGRAF Seite 13 Die Gründung der Vereinigung der Arbeiterfotografen Deutschlands Nachdem in einer ganzen Anzahl deutscher Städte, u. a. in (Berlin, Dresden, Frankfurt, Stutt gart, Leipzig, Hamburg, Halle usw. sich Gruppen der Arbeiter-Fotografen gebildet haben, hat sich am 16. September in Berlin ein vorläufiger Reichs ausschuß der Vereinigung der Arbeiter-Fotografen Deutschlands konstituiert. Der provisorische Aus schuß zählt 5 Mitglieder und wird sein Amt bis zur ersten ordentlichen Reichslkonferenz der Arbeiter- Fotografen Deutschlands führen. Die Sitzung beschäftigte sich eingehend mit der Schaffung eines Statuts und nahm einstimmig einen Entwurf an, den wir nachfolgend zur Diskussion aller Mitglieder unserer Vereinigung stellen. Ab- änderungs- und Erweiterungsvorschläge dazu bit ten wir in den Gruppen zu diskutieren und an uns einzusenden. Der Mitgliedsbeitrag wurde auf RM- 2,50 pro Jahr festgesetzt, wie im Statut vorgesehen ist. Da für erhalten die Mitglieder kostenlos die vorläufig monatlich erscheinende Zeitung „Der Arbeiter- Fotograf“ zugestellt. Wir ersuchen alle Arbeiter-Fotografen, sich in einzelnen Städten zu Gruppen zusammenzuschlie ßen und uns über die Gründung der Gruppen so fort schriftlich Bericht zu geben. Wo nur einzelne Arbeiter-Fotografen am Orte sind, können sie un mittelbar Mitglied der Vereinigung durch An meldung beim Reichsausschuß werden. Wir fordern alle Arbeiter-Fotografen Deutsch lands auf, sich entweder direkt oder, wo Gruppen bestehen, in den Gruppen als Mitglied der Arbeiter- Fotografen-Vereinigung anzumelden. Kein Arbeiter- Fotograf darf dieser Vereinigung fern bleiben. Für den provisorischen Reichsausschuß Babett Groß, 1. Vorsitzende Max Baumgarten, 2. Vorsitzender und Schriftführer Fritz M ö h 1, Kassierer. Sämtliche Zuschriften sind, wie bisher, an Fritz Möhl, Berlin-Reinickendorf-Ost, Residenzstr. 100, zu richten. Statut der „Vereinigung der Arbeiter-Fotografen“. I. Die Vereinigung führt den Namen: „Vereinigung der Arbeiter-Fotografen Deutschlands“ Sie ist Mitglied der internationalen Vereinigung der 'Arbeiter-Fotografen. Die Geschäftsstelle ist in Berlin. II. Der Zweck der Vereinigung ist die Zusammenfassung aller Arbeiter-Fotografen, die auf dem Boden der Ar beiterbewegung stehen. jjj Die Vereinigung 1 stellt sich zur Aufgabe, die Arbeiter- Fotografen mit Rat und fachmännischer Literatur zu unterstützen, ihnen die Möglichkeit zur Verbesserung ihres Wissens zu vermitteln und ihr Können in den Dienst der illustrierten Arbeiterpresse zu stellen. IV. Die Vereinigung wird vom Reichsausschuß, der aus 5 Mitgliedern besteht, geleitet. Vier Mitglieder des Reichsausschusses werden durch einen Reichsdelegier- ten-Kongreß gewählt, das fünfte Mitglied durch die internationale Stelle der Vereinigung delegiert. V. Die Vereinigung baut sich auf Ortsgruppen auf. Jede Ortsgruppe hat einen Vorstand, der aus 3 bis 5 Mit gliedern besteht. Dieser erledigt die Geschäfte der Ortsgruppe. yj Die oberste Instanz ist der Reichsdelegierten-Tag, über dessen Zusammensetzung der Reichsausschuß noch Bestimmungen erläßt. yjj Das Geschäftsjahr der Vereinigung ist das Kalender- iahr. V1 „_ Mitglied der Vereingung kann jeder werden, der die Satzungen anerkennt. Der Eintritt kann zu jeder Zeit erfolgen. Beiträge werden nicht zurückgezahlt. Der Austritt kann nur am Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann auf Antrag der Ortsgruppe durch den Reichsausschuß ausgesprochen werden. Das Vereinsorgan ist: „Der Arbeiter-Fotograf“, das jedem Mitglied obligatorisch durch die Ortsgruppe zugestellt wird, und dessen Bezahlung im Mitglieds beitrag einbegriffen ist. ^ Im Falle der Auflösung der Vereinigung fällt das Vermögen an die internationale Vereinigung der Ar beiter-Fotografen. Notissen Die Redaktion des „Arbeiter-Fotograf“ teilt mit, daß Bilder, die zu Artikeln im Text erscheinen, pro Stück mit 5,— M. honoriert werden- Bilder, die unter der Rubrik Bilderkritik erscheinen, werden nicht honoriert. * Mitgliedskarten der „Vereinigung der Arbeiter- Fotografen“ erhalten Einzel-Mitglieder direkt vom Kassierer des Reichs-Ausschusses der A.-F. Mitglieder der Ortsgruppen erhalten ihre Karten durch den Ortsgruppenvorstand. Der Betrag für die Einzelmitglieder muß im voraus an den Reichs- Ausschuß eingezahlt werden. Für Ortsgruppen- Mitglieder an den Vorstand oder Kassenwart der Ortsgruppen. Redaktionsschluß für den „Arbeiter-Fotograf“ Nr. 3 am 20. Oktober 1926. Die neue Nummer er scheint am 1. November 1926.
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