Das VII. Capitel. Von denen Bergwercken in Käyserl. und Königl. Erblanden; daß der Römisch. Kayserl. und König. Majestät Erbländer an hohen und niedern Metallen die aller vortrefflichsen und reichsten in Europa seyn; Wann damit nur klug und redlich/ in der Auffsicht und Arbeit/ verfahren wird.