Einleitung. XXI meter von Zwickau auf einer in das Muldethal vorspringenden Zunge der Hochebene lag. Von diesem sind nur kümmerliche Reste vorhanden, in die man z. Th. die Räume des jetzigen Bezirksarmenhauses hineingebaut hat. Hans starb auf einer Pilgerfahrt, die er im Jahre 1476 mit Herzog Älbrecht von Sachsen zum Heiligen Lande unternahm . 1 Georg wurde dadurch alleiniger Herr des bis dahin von den Brüdern gemeinschaftlich verwalteten Gebietes . 2 Von diesem erhielten das im Süden gelegene Neustädtl und das an dasselbe angrenzende Darf Griefsbach für die Familie bald darauf eine hervorragende Bedeutung. Seit Anfang der fünfziger Jahre nämlich hatte auf dem zu jenen beiden Orten gehörenden Schneeberge der Bergbau begonnen. Bis zum Jahre 1470 war der Ertrag nur gering gewesen. In dem genannten Jahre aber wurden ganz aufserordentlich reiche Silberadern entdeckt . 3 Dieser Umstand lockte alsbald eine grofse Menge Leute herbei und führte in der Folge zu einer Ansiedelung auf dem Schneeberge, der schon im Jahre 1481 von den Herzögen Ernst und Älbrecht städtische Rechte verliehen wurden. Es hatte das tiefgreifende Folgen für den Besitzstand der Grundherrn des Schneeberges, Georgs von der Planitz und seiner Söhne Rudolf und Hans. Denn durch das herrschende Bergrecht wurden die Rechte der Grundherrn nicht nur in mancher Beziehung geschmälert, sondern z. Th. sogar vollständig aufgehoben. Der Grundherr durfte die Schürfarbeiten auf seinen Besitzungen nicht hindern, ja konnte nicht einmal Ersatz für den hierdurch angerichteten Schaden beanspruchen. Er wurde hierfür auch nicht durch Antheil am Er trage der Bergwerke entschädigt. Unmittelbaren Vortheil vom Bergwerk hatte aufser den Zechenbesitzern vor allem der Landesherr. Bim gebührte der Zehnte von der Ausbeute. Der Grundherr hatte nur, wenn er zugleich der Besitzer des Bodens war, Anspruch auf das sogenannte Ackertheil oder die vier Erbkuxe, d. h. es stand ihm zu, sich in jeder Zeche mit dem 32. Theil am Abbau zu betheiligen. Doch musste er vor dem Beginn der eigentlich bergmännischen Arbeit vor Zeugen erklären, dass er die auf ihn fallenden Beiträge zu den Betriebskosten leisten wolle. Erst wenn infolge des Berg baues gewerbliche Einrichtungen, wie Erzmühlen und Schmelzhütten auf dem Gebiete des Grundherrn entstanden, oder eine gröfsere Ansiedelung die Er- ') Böhricht, Deutsche Pilgerfahrten nach dem Heiligen Lande S. 157. — *) Die Lehensurkunde für Georgs Söhne Rudolf und Hans van der Planitz d. d. Weimar, Freitag nach Reminiscere 1499 zählt dieselben Dörfer auf, wie die Urkunde von 1463. Dresden, Hauptstaatsarchiv 9285 h Or. Frnest. Ges.-Arch. Copialbuch C 2 fol. 192. Georg als Vater Rudolfs von der Planitz wird ausdrücklich genannt in einer Urkunde d. d. Montag nach Corporis Christi (Juni 6) 1491, in der Bernhard Rynnoiv von dem Urtheil des Gerichts auf dem Schneeberg in einem Streit mit Rudolf von Planitz appellirt. Reg. T fol. 35 J, Nr. 1, 6 * Or. — 3 ) Ermisch, Das Sächsische Bergrecht des Mittel- alter s S. CL.