XXIV Einleitung. keineswegs ein grundsätzlicher Gegner des Berglaues war, sondern sich, wenn ihm derselbe Vortheile bot, gern daran betheiligte. Es ist das um so 'erklär licher, als die Familie nach Ausweis des oben angeführten Lehnbriefes von 1463 von Alters her bei Neustädtl Zinnwerke besafs. Der Abbau des Zinns und anderer minderwertiger Metalle war nämlich für die Grundherrn be sonders vorteilhaft, da der Zehnte hiervon ihnen selbst und nicht den Landes herrn zustand . 1 Aber auch sonst haben sich die von der Planitz am Berg bau beteiligt, indem sie, wie die meisten Adligen des Vogtlandes, dm zur Ausbeutung der Zechen gebildeten Gewerkschaften beitraten. Wir hören a. 1484 von einer Planitzer Zeche, die Rudolf der Ältere auf Planitz mit seinen Geiverken abbaute, und an der auch sein Mündel Rudolf der Jüngere, der Sohn Georgs, Anteil hatte. 2 Georg selbst aber stand mit an dm Spitze einer Gewerkschaft, der im Jahre 1473 von den Eerzögm Ernst und Al- brecht der Hoheforst und die Rodeschecht bei Zwickau auf 5 % Jahre zur Ausbeute auf Silber und andere Erze verliehen wurdm. 3 Wmn später Rudolf und Hans von der Planitz sich mit Eifer dem Bergbau widmen, so setzen sie damit nur die Unternehmungen ihres Vaters fort. Von letzterem aber überkamen ihnen auch die Streitigkeiten, die sich an das Aufkommen des Bergbaues auf dem Schneeberg und dessen Besiedelung knüpften. Denn zweifellos reichen die Zwistigkeiten, die später zwischen den Schneebergern und dm Söhnen Georgs bestanden, in ihren Anfängen bis auf die Zeiten des letzterm zurück. Für die Behauptung der ihnen vom Vater über kommenen Rechte wurde es verhängnissvoU, dass dieser starb, bevor sie er wachsen warm, und der Vater die Erfüllung des ihm von den Fürsten ge gebenen Versprechens hatte erreichen können i Sein Tod muss bald nach dem Jahre 14 r 9 erfolgt sein . 5 P)a die Mutter sich zum zweiten Male ver- heirathete, so fanden die Söhne an ihr nicht dm erforderlichen Halt. Die Sohne haben später ihrm Stiefvater Hans von Wolframsdorf in Sachm ! ) Siehe Erwisch, Das Zinnerrecht von Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum im Neuen Archiv für Sächsische Gesch. und Alterthumskunde S. 94. Vgl, übrigens auch den 3. Abschnitt unserer Vita. — *) Freiberger Urkundenhuch II, S. 365. 3 ) Ur kunde d, d, Dresden, Sonnabend nach Esto mihi (März 6) 1473; Dresden, H. St. A. Loc. 4491 Bl, 10 h Copie. - <■) Vgl, S. XXII Anm. 2.-*) Das folgt daraus, dass Budolf, der nach der auf S. XXII in Anm. 2 angeführten Stelle beim Tode des Vaters noch nicht mündig war, seit 14S4 selbständig ist, Aufserdem wird in den Processakten Hans Werners von Elbogen gegen Budolf von Planitz a. 1491 (Dresden H. St. Arch. Abth. III Genealogica von der Planitz Vol. IV) erwähnt, dass Hans Hut, als die in Frage stehende Hand lung stattfand, Vormund und Bichter auf dem Schneeberge gewesen sei. Hut aber war nach der bei Meitzer, Schneeberger Chronik S. 400 ff. gegebenen Liste 1481 u. 82 und 1486 Bichter. Letzteres Jahr kommt nicht in Betracht, da Budolf schon 1484 selbständig ist. Also muss Budolf spätestens schon 1482 unter Vormundschaft gestanden haben.