-Xoch nicht befriedigend erklärt sind im Sachsen - Spiegel diejenigen Stellen, in welchen Karl der Grosse als Gewährsmann sächsischer Vorrechte erscheint: es sind das im I. Buch die drei Paragraphen des 18 . Artikels, durch welche eine allgemeine Angabe in der Vorrede 1 ) genauer bestimmt wird. 2 ) In den Einleitungsworten: Drier hande recht beMlden di Sachsen wider Karies willen kann die Bedeutung des wider zweifelhaft sein, weil sprachlich sowohl „gemäss“ als „gegen“ möglich ist; lässt man indessen dem behalden den eigentlichen Sinn „behaupten“ es kann freilich auch „erhalten“ heissen - dann wird man sich für die Bedeutung „gegen“ entscheiden, ohne sich der Einsicht zu verschliessen, dass hier thatsächlich beide Bedeutungen zugleich statthaben: denn ob auch die Sachsen die drei Rechte einmal dem Reichsoberhaupt abgedrungen, gegen x ) In der hier immer angezogenen Ausgabe von Weiske-Hildebrand S. 11. A ü wir alle bekärt sin und uns Got wider geladen hat, nü halde wir sin ( und sin gebot, daz uns sine wissagen geUret haben, und güte geystltche lüte, und cristene konge gesaczt habn, Constantia unde Karl, an den Sachsen lind noch ires rechtes zeihen. Ueber die richtige Lesart im letzlen Relativ satz an den statt des gedruckten an die s. 0. Stobbe, Geschichte der deutschen Rechtsquellen I, 356. ■J In einer jüngst erschienenen Abhandlung „Die deutschen Rechts bücher und die Kaiser-Karls-Sage“ (Sitzungsberichte der philosophisch- historischen Klasse der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften CXL, Wien 1899, Abh. IX) bespricht Heinrich Siegel S. 2—20 zwar auch den Sachsen-Spiegel, lasst ihn aber nur als Ganzes auf und legt dar, dass er als ein von Karl den Sachsen verliehenes Privileg zunächst fast allein von dem Ritter Johann von Buch und allgemeiner erst am Ende des vierzehnten Jahrhunderts angesehen wurde. Die Vorfrage, welche die vorliegende Arbeit ergänzend zu beantworten versucht: wann und unter welchen Um standen einzelne Theile, die drei Paragraphen des 18. Artikels, auf Karls Gewährschaft zurückgeführt wurden, hat Siegel gar nicht gestellt. Gun dl ach, Karl der Grosse im Sachsen-Spiegel. \ «