Was die Glosse darüber angiebt, kann nur als ein unvoll kommener Versuch betrachtet werden; das sagenhafte, was ihrer Angabe anhaftet, wird aber auch durch die bisher allgemein herrschende Annahme 15 ) nicht ganz vermieden: es handele sich allein um die Nordschwaben, die Nachkommen jener Schwaben, welche nach Widukind 16 ) in Sachsen eindrangen, als 568 die Sachsen mit den Langobarden Italien angriffen; denn Widukind bezieht sich für seine immer noch sagenhafte Fassung auf Paul Warnefrieds Sohn, 17 ) und dieser ist wieder,von Gregor von Tours 18 ) abhängig; dazu kommt, dass bereits König Theodebert I. in einem an den Kaiser Justinian gerichteten Briefe, 19 ) welcher in die Zeit von 534 bis 547 gehört, sich der Unterwerfung der fraglichen Nordschwaben rühmt. 20 ) Es gilt vielmehr die erste einwandfreie Erwähnung des Vorrechts in der sächsischen Geschichte aufzufinden und seine damalige Bedeutung zu erklären: ist zugleich in jener Zeit ein Einschreiten des Reichsoberhaupts für die im Sachsen-Lande hausenden Schwaben gegen die Sachsen nachweisbar, dann wird der Versuch gewagt werden können, von diesem Zeitpunkt aus auch die Entstehung des ersten sächsischen Vorrechts wie der beiden anderen zu erforschen. Nun wird in den Nienburger Jahrbüchern 21 ) erzählt: Als in dem Kriege Heinrichs IV. gegen die Sachsen der Bischof 15 ) R. v. Sydows („Darstellung des Erbrechts nach den Grundsätzen des Sachsen-Spiegels“ S. 27—29) und G. Homeyers (Ausgabe des Sachsen- Spiegels S. 475 und „Die Stellung des Sachsen-Spiegels zum Schwaben- Spiegel“ S. 49). 16 ) Res gestae Saxonicae I, 14: Ed. tertia rec. Georgius Waitz p. 15. 17 ) Historia Langobardorum II, G: MG. Scriptores rerum Langobardi- carum p. 76. 18 ) Historia Francorum V, 15: MG. Scriptores rerum Merovingicarum I, 206. 207. 19 ) MG. Epistolae III, 132. 20 ) Vgl. Felix Dahn, Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker III, 528—530. 21 ) Die dem elften Jahrhundert angehörenden Nienburger Jahrbücher (s. Gundlaeh, Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit III, 26—28) sind nicht mehr vollständig, sondern nur noch in Trümmern erhalten, welche in Werken des zwölften Jahrhunderts durch den ADnalistar- Saxo (MG.