12 hausenden (Nord-)Schwaben und Stammesfremden überhaupt 33 ) in Anwendung zu bringen; in den Tagen Heinrichs III. und Heinrichs IV. aber lagen dazu vielfältige Veranlassungen vor; denn es ist nicht zu bezweifeln, dass diese beiden Kaiser, ge drängt durch die zunehmende Verarmung der Krone, umfassende Revindicationen der verlorenen Reichsgüter und -rechte in Sachsen Vornahmen und zur Bewirtschaftung der alten und zurück gewonnenen Domänen schwäbische Ministerialen in Sachsen an siedelten, welche vermöge ihrer Stammesverschiedenheit einige Gewähr dafür boten, dass sie nicht in die sächsische Bevölkerung aufgingen und das Reichsgut der Krone entfremdeten —- Heinrich IV. insbesondere soll das so massenhaft gethan haben, dass das Gerücht aufkommen konnte: er wolle den Sachsen- Stamm gänzlich austilgen und Schwaben an seine Stelle setzen! 34 ) Wenn also Heinrich IV. für die Erbberechtigung schwäbischer Wittwen und Waisen an der Hinterlassenschaft sächsischer Erblasser eintrat, so erfüllte er damit nicht bloss seine Königspflicht, die Schwachen und Unmündigen zu schützen, 35 ) 3S ) Die bisher giltige Auffassung-, dass es sich lediglich um die Nord- sehwaben handele, ist durch v. S} T dow a. a. 0. S. 29 durch die Hindeutung gestützt worden, dass die Stammgüter wenigstens einiger der Adelsfamilien, welche in dem Einleitungsabschnitt „Von der lierren geburt“ als schwäbische bezeichnet werden, in dem sächsischen Schwaben-Gau nachweisbar sind. Diese Auffassung, welche übrigens durch meine nicht ausgeschlossen wird, sondern mit ihm sehr wohl vereinbar ist, lässt aber die Unwahrscheinlichkeit bestehen, dass Heinrich IV. der Erbberechtigung dieser wenigen Geschlechter sich so entschieden gegen die Sachsen angenommen haben sollte, dass es darüber zum Kriege kam. Dass die gewiss alte Abneigung der Sachsen gegen die Schwaben in der Zeit Heinrichs III. und IV. durch die Besetzung der ihnen fortgenommenen Reichsgüter mit schwäbischen Ministerialen (s. oben) in offenen Hass ausartete, lässt sich auch durch eiu in jenen lagen aufgekommenes Sprichwort belegen. Als nämlich Heinrich IV. seine siebzig in der Lüneburg belagerten schwäbischen Ritter durch die Freigabe des gefangenen Sachsen-Herzogs Magnus auslösen musste, ward es, wie Bruno in seinem De bello Saxonico liber c. 21 (Sonderausgabe p. 11) mit theilt, zum Sprichwort, dass ein Sachse siebzig Schwaben werth sei (quod unus Snxo septuagmta Suems ematur vel Septuaginta Suevi uno Saxone redi- mantur). Lamperti opera p. 147: volebat . . . deletis usque ad inter- necionem Saxonibus loco eorum gentern Suevorum constituere. ®) S. Anm. 14.