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Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Titel
- Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Untertitel
- nach archivalischen Quellen dargestellt
- Autor
- Schurig, Kurt
- Verleger
- Hohmann
- Erscheinungsort
- Plauen
- Erscheinungsdatum
- 1875
- Umfang
- [1] Bl., 100 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.158.n
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3939107419
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393910741
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393910741
- SLUB-Katalog (PPN)
- 393910741
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Verfassung und Verwaltung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
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der Bestätigung des letztem vom 6. Decbr. 1658. Diese Erbbelehnung 33 ) erstreckte sieb auf die Zinnbergwerke zum Gottesberg in den Auerbacber Waldungen, welche ein Revier von etwa einer Viertelmeile bildeten und im Jahr 1609 umzogen, verlochsteint und berainet wurden. Nach diesen Privilegien waren die Edlen von der Planitz und ihre Erben berechtigt ausschlussweise Zmnbergbau zu treiben, Zinnhütten zu erbauen, darin zu schmelzen Schutz teiche und Wasser anzulegen, und von ihrem Willen sollte es abhängig sein, ob sie ändern Personen gestatten wollten, in dies Revierbergwerk sich mit Zinnbergbau einzulegen Auch wurde ihnen Satzholz, Kohlen-, Schacht- und Bauholz zu Huthäusern, Hütten und Poch werken aus den nächsten landesherrlichen Waldungen zugesichert. Dazu hatten sie das Recht Bret- und Mahlmuhlen, auch Häuser für die Bergleute innerhalb der Revier zu errichten und das Hutrecht sowie die Brau-, Schank-, Back- und Schlachtgerechtigkeit auszuuben. > B 8 Durch die Gesetze von 1851 und 1868 sind diese Privilegien erloschen, i. • tT 01 hnnderungen. Obgleich kein Mutlier im Bergbau gehindert werden durfte so berichten die Acten doch vielfach von der Widerwärtigkeit der Grundherrschaften, welche die fremden Gewerken beschwerten und anfeindeten; wenn auch nicht zu läugnen ist, dass m einzelnen Fällen die Güter durch den Bergbau mögen arg beschädigt worden sein. Yon dem Bergwerk zu Schönbrunn findet sich z. B. folgende Nachricht 36 ): Armen Leut zu Schönbron beklagen sich, Nachdem das Zinnwergk auff yren guttern sich erregt, die müssen mit schürfen, wegen vnd stegen vber ihren Feldern grossen Schaden erleiden So ein fundreich gangk emplöst, nehme yre Erbherrn die Säck zu Mul- orfl aus jeder Zech acht Zubus zu Erbtheil, Also müssen die Leute die schaden, so ynen von dem Bergkwerge zugefügt, umbsonst erleiden. Dann die gewercken wollen zum erb en, den sie geben, keinen Schaden zu gelten den Leuten schuldig seyn. Gleichwohl müssen die Armen Leute zue Zinnss dem Herrn vollköhmlich geben Yngeachtet dass yr gütter zun graben, zu wegen, zu stegen urnb gemeines Bergkwercks willen gemacht. Das bietheii die Armen Leut vmb günstige Einsehung.“ Während die Bauern durch vielfache Bittschreiben erst zu ihrem Rechte gelangen konnten, zeigen andere Beispiele, dass die Adeligen oft mit Gewalt den Bergbau auf ihren Gütern verhindern, selbst wenn kein Gesetz sie dazu berechtigte. Darauf hin deutet eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahre 1515 37 ) über eine Klage wegen freier Wege und Stege über der Adeligen Güter, welche diese nicht gewähren wollten. Im Jahre 1506 führten r. v. d. Planitz b ) und Jobst Fink vor dem Bergmeister in Auerbach Klage, dass Leupoldt von Hermannsgrün, Caspar Stahl und Nickel Leicher eine Lehn und Zech zu Auerbach, Peter auf genannt, welche Kläger 1506 aufgenommen und belegt, aus eigner Gewalt ohne alle Ur sache in Besitz genommen, die Bergleute verjagt und die Erze unter sich ausgetheilt hätten. f j 1510 klagt v. d. Planitz, dass erwähnte Leupoldt den Gewerken im Eulenberg aut den Auerbacher Wäldern Verhinderung thue. Im Jahre 1537 berichtet Paul Salz berger ), dass „am Tannenberg auf der Trütschler Güter viel gewonnen Zwitter liegen und die Gebäude voll Wasser stehen, Trütschler aber niemand nichts verleihe noch zu bauen verstatte, welches doch ganz im Freien liegt.“ Ein weiterer Bericht 40 ) (1544) erzählt: „Die Römer von Steinpleiss, die von Weyssenbach und Schönfelss und den von Wolsstorff zum JNeuen Markt unterstehen sich von der Verleihung und Zehend etlicher Gold- und zunnseyüen und Kupferschlacken Verhinderung zu thun.“ ) Köhler, Anleitung zu den Rechten etc. S 124 36 ) Dr. St. A. 4489. S7 ) Ebendaselbst S. 86. “) W. St. A. Reg. T. fol. 115—126. 38 ) W. St. A. Reg. T. fol. 294. 295 k ") W. St. A. Reg. T. fol. 298. 299. : .X!
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