In Leipzig Hbf. ist zwischen ankommenden und abgehenden Zigen verschiedener Nummern ein Anschluß nur dann als bestehend anzunehmen, wenn zwischen der An kunft und der Abfahrt mindestens 14 Minuten vorhanden sind. Ausnahmen sind im Fahr plan angegeben. Die Sonn- und Festtagszüge verkehren an Sonn- und folgenden Fest tagen: Bußtage (17. November u. 22. März), Weihnachten (25. u. 26. Dezember), Neujahr (1. Januar), Hohes Neujahr (6. Januar), Karfreitag (21. April) u. Ostermontag (24. April). II. über Fahrkarten, Fahrpreise usw. der K. Sächs. Staatselsenbahnen. Einfache Fahrkarten au Eil- oder Personenzügen. Einheitssatz für das Kilometer I. Kl. 7 Pf., II. Kl. 4,5 Pf., III. Kl. 8 Pf., IV. Kl. 2 Pf. Mindestfahrpreis I Kl. 20 Pf., II. Kl. 15 Pf., III./IV. Kl. 10 Pf. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt nach ganzen (Tarif-)Kilometern. bis zu 1 M. wird auf 5 Pf., über 1 M. auf 10 Pf. (nach oben) abgerundet. Hierzu kommt — äusser bei Fahrkarten IV. Kl. und Fahrkarten, deren Preis 60 Pf. nicht erreicht — die Reichsfahrkartensteuer. Fahrpreisberechnungstafel für deutsche Eil- und Personenzüge siehe S. 31. Auf den Bayerischen und Badischen Staatsbahnen, die die IV. Wagenklasse nicht führen, wird bei der III. Klasse zwischen der Beförderung in Schnell- und Eillzügen und in Personenzügen unterschieden; für die Beförderung in Schnell- und Eilzügen gilt die Klassenbezeichnung Illa und der Fahrpreis von 3 Pf., in Personenzügen die Klassen bezeichnung III b und der Fahrpreis von 2 Pf. für 1 km. Die Reichsfahrkarten- ■teuer beträgt bei einem Fahrpreise von: mehr » n » » n 0,60 M. bis zu 2 M. als 2 „ ,, » 5 » „5» »» » 10 M » 10 » » w 20 „ „ 20 „ „ „ 30 „ » 80 „ „ „ 40 „ » 40 „ „ „ 50 „ „50» in L Kl. n. KL III. Kl. . . 20 10 . . 40 20 . . 80 40 . . 160 80 . . 240 120 . . 360 180 . . 540 270 . . 800 400 5 10 20 40 60 90 140 200 Bchnellzugzuschläge. Die Schnellzüge zerfallen in zuschlagpflichtige („Schnellzüge“) und in zuschlagfreie („Eilzüge"). Welche Züge zuschlagpflichtig sind, ist aus dem Fahrplane zu ersehen. Als Schnellzugzuschläge werden erhoben: für 1 bis 75 km ( I. Zone): 0,50 M. in I. und II., 0,25 M. in III. Klasse, „ 76 „ 160 „ ( U. „ ): 1,00 „ M I. » II., 0,50 „ „ m. » „ über 150 „ (m. „ ): 2,00 „ „ I. » II, 1,00 » „ III. „ Für die Benutzung der Eilzüge ist nur der Personenzugfahrpreis zu bezahlen. Geltungsdauer der Fahrkarten, auch der als zur Rückfahrt gültig gekennzeich neten, beträgt, soweit ihnen eine andere Geltungsdauer nicht aufgedruokt ist, 4 Tage. Reiseantritt. Die Reise kann an einem beliebigen Tage innerhalb der Geltungsdauer angetreten werden. Freiwillige Fahrtunterbrechung' ist auf Fahrkarten für eine einfache Fahrt nur einmal, auf Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt je einmal auf der Hin fahrt und der Rückfahrt ohne weitere Förmlichkeit gestattet. Einer zeitlichen Beschränkung unterliegt die Fahrtunterbrechung nicht; die Geltungsdauer der Fahrkarten darf jedoch nicht überschritten werden. Eine Karte zur Rückfahrt kann schon bei Lösung der Karte zur Hin fahrt mit gelöst werden. Sie erhält den Stempel „Rückf.“ und ist bei der Hin fahrt am Bahnsteig nicht mit vorzuzeigen. Monatskarten für bestimmte Strecken. Monatskarten für zwei Strecken ■wischen zwei Stationen werden zum Preise der Karten für die längste Strecke