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R. Fritzsches Kursbuch für Sachsen, das übrige Mitteldeutschland, Böhmen und Schlesien
- Bandzählung
- 1903/04,Wi.
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.553.y-1903/04
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id394077458-190300028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id394077458-19030002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-394077458-19030002
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Allgemeine Bemerkungen. I. Za den Fahrplänen. 1 Da« Zeichen X bedeutet: Zug hält nur nach Bedarf. Auf Mitfahrt haben nur Bei.ende Anepruoh, die .ich bi. 5 Min. Tor der fahrplanmä.sigen Ab- fahrt de» Zuge* auf der betreffenden Verkehragtelle eingefunden und den dienst habenden Stationsbeamten Ton der beabsichtigten Mitfahrt unterrichtet haben, e bedeutet: Zug hält nur zum Einsteigen, a=Zug hält nur zum Aussteigen ▼on Reisenden. D = Durchgangszug und Ij = Luxuszug (siehe S. 11 u. Bemerk, bei Nr. 56). — 2. Die Zeiten von 622 abends bis 559 früh sind durch Unterstreichung der Minutenzahlen gekennzeichnet. — 3. Die Zahlen an den einzelnen Linien der Karte bezeichnen die Nr. des Kursbuchs, unter welcher der Fahrplan für die betreffende Linie steht. — 4. Die Schnellzüge, zu welchen nur Fahrkarten mit erhöhten Fahrpreisen gelten, sind mit Kursivziffern (/2^4) gedruckt. — 5 Die IV. Klasse kommt bei den Sächsischen Staatsbahnen an Sonn- und Fest tagen in Wegfall. — 6. Die Zahlen links von den Stationen bedeuten die Ent fernung Tom Anfangspunkt der Linie; diejenigen rechts yon einzelnen Stationen bezeichnen die Nr.. unter welcher der betreffende Anschluss zu suchen ist. — In Dresden Hptbf. gelten als Anschlüsse nur solche Züge, bei denen Im Fahrplane eine Übergangszeit von mindestens 5 Minuten vorgesehen ist. — 7. Bei den mit „Mot. bezeichneten Zügen (Motorwagenfahrten) wird aufgeliefertes Reisegepäck und Expressgut auf Gepäckschein nicht befördert. II. Über Fahrkarten, Fahrpreise usw. der K. Sachs. Staatseisenhahnen. Einfache Fahrkarten, a) Zu Personenzügen. Preis in Pf.: 18 , ii 6, in 4, iv 2 für 1 km. — b) Zu Schnellzügen. Preis in Pf.: i 9, n 6,87, iii 4,07 für 1 km. — Fahrt unterbrechung einmal gestattet; dieselbe ist aber Yom StationsYorst. zu bescheinigen. Die Fahrt muss spätestens am Tage darauf fortgesetzt werden. 25 kg Freigepäck. Rttckfahrkarten zu Personenzügen. Preis in Pf. : 1 11,83; ii 8,6 ; iii 5,87 für 1 km. Gültigkeit 45 Tage, den Tag der Lösung inbegriffen; Antritt der Reise an jedem be liebigen Tage innerhalb der Geltungsdauer gestattet, die Rückfahrt muss bis zum 45 Tage Mitternacht beendet sein. Ein späterer Antritt der Hinreise bringt keine Verlängerung der Geltungsdauer mit sich. Rückfk. gelten zu Schnellzügen gegen Lösung von Zuschlagskarten (s diese). — Unterbrechung je einmal auf Hin- und Rückf. beliebig lange (innerhalb der Kartengültigkeit) gestattet, gegen Bescheinigung durch den Stationsvorsteher. 25 kg Freigepäck. Rückfahrkarten haben auf allen deutschen Bahnen eine Geltungsdauer von 45 Tagen. Auf den Preussischen Staatsbahnen muss die Reise am ersten oder zweiten Tage der Geltungsdauer angetreten werden. — Rückfahrkarten auf Preussischen Staatsbahnen (Preis in Pf.: i 12, ii 9, in 6 für 1 km) gelten zu allen Zügen. — Rückfahrkarten auf Bayerischen Staatsbahnen (Preis in Pf.: i 13,8, u 8, iii 5,8 für 1 km) gelten zu Personenzügen; zur Benutzung von Schnellzügen sind’Schnellzug-Zuschlagskarten zuzulösen. Monatskarten für bestimmte Strecken. Monatskarten für zwei Strecken zwischen zwei Stationen werden zum Preise der Karten für die längste Strecke ausgestellt. Soweit Karten fertig gedruckt aufliegen, erfolgt die Ausgabe bis 1 Stunde vor ihrer ersten Benutzung, andernfalls sind sie 1 Tag vorher zu bestellen Die Karten sind streng persönlich und mit Namensunterschrift zu versehen. * ür An gehörige eines und desselben Hausstandes und zwar den Haushaltungsvorstand, dessen Ehefrau, m nderjährige Kinder ohne eigenen Erwerb und die Dienstboten wird 1 Karte (Stammkarte) zum vollen Preise, die übrigen Karten (Nebenkarten) zu ermässigtem Preise abgegeben i. Zeitkarten zum Schulbesuch für Schüler und Schülerinnen, auch von Fortbildung»- u. Gewerbeschulen, sowie für Zöglinge v. Präparanden-Anstalt, u. für Konfirmand., hingeg. nicht für Besucher v. akadem. Anstalten, Universitäten, teohn. Hochschulen, Konservatorien u. dergl. Auf die Dauer von 1—12 Monaten für II. od. TTT Kl d gewöhnl. Personenzüge entweder mit Gültigkeit für alle Werktage oder nur für bestimmte Tage, in beiden Fällen entweder zur Fahrt in beiden Richtungen oder zur Fahrt nur in einer Richtung. Bestellg. schriftl. bei der Fahrkartenausg. bez. Ausgabest. nebst einer Bescheinig, des Schulvorstand, üb. den Schulbesuch; soll die Karte nur an bestimmten Tagen
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