Fort bildi Y.ak Auf wed< Fäll« dei S gelte Eiflii ln □ 0,60 M. bla mlM. . . . 20 10 5 mehr als 2 „ 1) „ 5 ft • • . . 40 20 10 n » 5 „ M .. io ft • • . . 80 40 20 n » io „ tt „ so tt • • . . 160 80 40 tt » 20 „ tt „ so ff • ' . . 240 120 60 tt i» 20 „ n „ 40 tt • • . . 360 180 90 n » 40 „ tt „ so ff ■ • . . 540 270 140 n n 20 „ . . 800 400 200 II. über Fahrkarten, Fahrpreise usw. der K. Säohs. Staatselsenbahnen. Einfache Fahrkarten an Eil- oder Personenzügen. Einheitssatz für dai Kilometer I. Kl. 7 Pf., II. Kl. 4,5 Pf., m. Kl. 8 Pf., IY. Kl. 2 Pf. Mindeatfahrpreii I. Kl. 80 Pf., II. Kl. 15 PI, III./IY. Kl. 10 Pf. Die Berechnung de« Fahrpreisei erfolgt nach ganzen (Tarif-)Kilometern, bia zu 1 M. wird auf 5 Pf., über 1 M. auf 10 Pf. (nach oben) abgerundet. Hierzu kommt — ausser bei Fahrkarten IY. H und Fahrkarten, deren Preis 60 Pf. nicht erreicht — die Beichsfahrkartensteuer. Fahxpreisberechnungstafel für deutsche Eil- und Personenzüge siehe S. 897. Auf den Bayerischen und Badischen Staatsbahnen, die die IY. Wagenklasse nicht führen, wird bei der III. Klasse zwischen der Beförderung in Schnell- und Eilzügen und in Personenzügen unterschieden; für die Beförderung in Schnell- und Eilzügen gilt g*pf die Klassenbezeichnung Ula und der Fahrpreis ron 3 Pf., in Personenzügen die Klassen* |£ on j bezeiohnung III b und der Fahrpreis ron 8 Pf. für 1 km. Die Beiohsfahrkarten* Jjg jj Steuer betrügt bei einem Fahrpreise Yon : j n ^ xi. ü. Kl. III. Kl. 1,66 erhal Stam I gölte: oaoh i schie geht Schnellzugzuschlttge. Die Schnellzüge zerfallen in zuschlagpflichtige Der I („Schnellzüge“) und in zuschlagfreie („Eilzüge“). Welche Züge zuschlagpflichtig j sind, ist aus dem Fahrplane zu ersehen. Als Sohnellzugzuschläge werden erhoben: höher für 1 bis 75 km ( I. Zone): 0,50 M. in I. und II., 0,25 M. in m. Klasse, . „ 76 „ 150 „ II. „ ): 1,00 „ „ L „ n., 0,50 „ „ m. „ k * tt IW „ (m. „ ): 2,00 „ „ I. „ H., 1,00 „ „ III. „ J"* 1 Für die Benutzung der Eilzüge ist nur der Personenzugfahrpreis zu bezahlen, t IQ Bei Benutzung der in den Fahrplänen mit L bezeichneten Züge (Luxuszüge) ist TOn j ausser dem Schnellzugzuschl. noch eine weitere Gebühr zu entrichten (siehe S. 7). ni Geltungsdauer der Fahrkarten, auch der als zur Bückfahrt gültig gekennzeich neten, beträgt, soweit ihnen ein« andere Geltungsdauer nicht aufgedruckt ist, 4 Tags. F Reiseantritt. Die Beise kann an einem beliebigen Tage innerhalb dei Geltungsdauer angetreten werden. " Freiwillige Fahrtunterbrechung 1 ist auf Fahrkarten für eine einfache r . ® Fahrt nur einmal, auf Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt je einmal auf der Hiz- , , 1 fahrt und der Rückfahrt ohne weitere Förmlichkeit gestattet. Einer zeitlichen jj*"?. Beschränkung unterliegt die Fahrtunterbrechung nicht; die Geltungsdauer der ® ij D Fahrkarten darf jedoch nicht überschritten werden. Eine Karte zur Rückfahrt kann schon bei Lösung der Karte zur Hin- Der R fahrt mit gelöst werden. Sie erhält den Stempel „Rückf.“ und ist bei der Hin- 6 e *öh fahrt am Bahnsteig nicht mit Yorzuzeigen. darob Monatskarten für bestimmte Strecken. Monatskarten für zwei Strecken «wischen zwei Stationen werden zum Preise der Karten für die längste Strecke f " ausgestellt. Soweit Karten fertig gedruckt aufliegen, erfolgt die Ausgabe binnen 1 Stunde nach der Bestellung, andernfalls sind sie 1 Tag Yorher zu bestellen. Die H Karten sind streng persönlich und mit Namensunterscbrift zu Yersehen. Für An- tufrni gehörige eines und desselben Hausstandes und zwar den HaushaltungSYOrstand, nahm« dessen Ehefrau, minderjährige Kinder ohne eigenen Erwerb und die Dienstboten tarifmi wird 1 Karte (Stammkarte) zum Yollen Preise, die übrigen Karten (Nebenkarten) „ zu ermässigtem Preise abgegeben. Als Stammkarte gilt die Karte, deren tarifmfts». 1 Preis der höohste ist. Kein Freigepäck. IL Zeitkarten zum Schulbesuch für Sohüler und Schülerinnen, auch ron Fortbildung«- u. Gewerbeschulen, sowie für Zöglinge ▼. Präparanden-Anstalt. u. für f l Konfirmand., ferner für erwachsene oder selbständige Personen zum Besuche ron * * 6