(Klasse IV III II I Französische Sprache 3 2 2 2 Englische Sprache — 3 2 2 Fakultativ: Stenographie — — 11 Rundschrift 1 Während der Schuljahre, in denen der dritte Jahrgang in einer Klasse unterrichtet wurde, war in dieser Klasse für Rechnen und Deutsch je eine Stunde mehr angesetzt. Besonders zurückgebliebene Rechner wurden bisweilen im ersten Halbjahre noch durch eine Nachhilfestunde unterstützt. In Bezug auf die Verteilung des Lehrstoffes für die einzelnen Klassen richtet sich die Anstalt nach dem im Jahre 1881 von dem Verein der Direktoren sächsischer Handlungslehrlingsschulen entworfenen Unterrichts- imd Lehrplan. Da es dem Umfange dieses Berichtes nicht entsprechen würde, den Lehrplan ausführlich abdrucken zu lassen, so sollen nur die Hauptpunkte daraus ange führt werden. Darnach verteilt sich der Lehrstoff auf die ver schiedenen Klassen wie folgt: Handelslehre. Klasse III. Darstellung der Aufgabe des Handels; Handeltreibender Kauf mann, Handelsmann, Krämer u. s. w. Arten des Handels, Handels gegenstände, Masswesen, Geld. Wechsel, Wesen desselben; die Bedeutung des gezogenen Wechsels für den Handelsverkehr, Umlauf, Accept, Indossament. Die Erklärung dieser Begriffe erfolgt unter Anwendung der einfachsten Formen, in denen der Wechsel auftritt. Klasse II. Geldwesen: Geld im allgemeinen, die Edelmetalle als Geld, Münzen, die verschiedenen Währungen. Betrieb des Handels gewerbes : Die Buchführung (Kontorarbeiten). Handlungsgehilfe, Bevollmächtigter, Prokurist. Handelsgesellschaften, Genossen schaften. Auflösung des Geschäfts, Konkurs. Warenhandel, der Kauf und das Lieferungsgeschäft; der Handel mit Geld, Wert papieren und Wechseln. Ausführliche Besprechung des Wechsels nach den Bestimmungen der Deutschen Wechselordnung, An weisungen, Warrants.