Klasse I. Aktien, Staatspapiere, Notierung derselben, Börsengeschäft. Einige wichtige Begriffe aus der Volkswirtschaftslehre, wie: Gut, Vermögen, Kapital, Produktion, Konsumtion u. s. w. Kauf mann und Handel im Sinne des Handelsgesetzes. Hilfsgewerbe des Handels, Handelsvermittler, Beförderungs- und Versicherungs wesen. Anstalten, welche für den Handel von Bedeutung sind: Handelskammern, Handelsgerichte, Konsulate, Post, Telegraphie, Banken, Messen, Monopole, Zölle u. s. w. Lehrmittel: Braune, Lehrbuch der Handelswissenschaft. Findeisen, Grundriss der Handelswissenschaft. Buchhaltung und Kontorarbeiten. Klasse III. Anfertigung von Rechnungen, Quittungen, Fakturen, Wechseln u. s. w., zum Teil im Anschluss an den Unterricht in der Handelslehre. Lehrmittel: Heinrich, Formulare. Klasse II. Gebucht werden 3 Geschäftsgänge nach der einfachen Buch haltung. Die Geschäftsvorfälle werden so ausgewählt, dass die Schüler vom Leichteren zum Schwierigeren geführt werden unter Weglassung zeitraubender, in der Praxis äusserst selten vorkom mender Buchungen. Nach demselben Grundsatz wird verfahren bezüglich der Anzahl der geführten Bücher; es wird mit möglichst wenig Büchern im ersten Geschäftsgang begonnen, im zweiten und dritten dagegen der Vorteil gezeigt, welchen in umfangreicheren Geschäften das Führen von mehr Büchern bietet. Klasse I. Doppelte Buchhaltung; der Zeitersparnis wegen werden die in der zweiten Klasse verbuchten Geschäftsvorfälle für die doppelte Buchhaltung benutzt. Die Bücher, welche nach beiden Methoden übereinstimmen, werden nicht noch einmal angelegt und geführt, um so mehr Zeit zu gewinnen für die Erklärung der wesentlichen Unterschiede und Vorteile gegenüber der einfachen Buchhaltung. Korrespondenz. Klasse III. Lesen und Besprechen geeigneter Briefe und Schriftstücke, um ähnliche nachbilden zu lernen. In dieser Klasse wird der Unter-