39 Buchführung und der wichtigsten Bestimmungen aus dem Wechsel gesetz. Damit die Schüler nicht bloss einen oberflächlichen Ein blick in das Wesen der Buchhaltung gewinnen, sondern zu einer gewissen Uebung und Sicherheit darin gelangen, ist der Unter richt in derselben auf zwei Jahre ausgedehnt. Um den künftigen Gewerbtreibenden Anleitung zu geben in der Abfassung von Schriftstücken im Verkehr mit den Geschäfts freunden, der Kundschaft und den Behörden, ist ferner eine Stunde unter dem Namen Geschäftsaufsätze eingestellt. Im zweiten Unter richtsjahr wird den Schülern in dieser Stunde das Wissenswerteste aus der Verfassungs- und Verwaltungskunde zum Verständnis gebracht. Auf Antrag gewisser Gewerbe, welche auf das Zeichnen weniger Gewicht zu legen haben, wurde im Jahre 1880 als Wahl fach für zwei Stunden Zeichnen Französisch in den Lehrplan auf genommen. Einer guten Anzahl von Schülern ist es erwünscht, in den Anfangsgründen dieser Sprache unterrichtet zu werden, da sie nach ihrer Lehrzeit gewerbliche Mittelschulen besuchen wollen, welche bei der Aufnahme diese Kenntnis zur Bedingung machen; andere wollen sich die darin erworbenen Kenntnisse er halten. Auch denen, die an beiden Zweigen des Zeichnens teil nehmen, ist es (ohne Erhöhung des Schulgeldes) gestattet, den Unterricht im Französischen zu besuchen. Der Lehrstoff in den einzelnen Fächern ist folgendermassen verteilt: Freihandzeichnen. Unterrichtszeit: 2 Jahre, wöchentlich 2 Stunden. Der Unterricht ist wegen der verschiedenartigen Vorbildung der Schüler nicht Massen-, sondern Gruppenunterricht. I. Schuljahr: 1. Das Flachornament unter Benutzung von Wandzeichen- vorlagen; seine lorm, Entstehung und Verwendung. 2. Zeichnen einfacher Ornamente aus dem Gedächtnis; dabei wird hauptsächlich auf eine richtige Wiedergabe der Form, weniger auf eine zeitraubende, peinliche Ausführung gesehen. 3. Veränderung des Flachornaments hinsichtlich seiner Lage. Ergänzung angedeuteter Verzierungen, Anleitung im Pausen.