Vorwort. Die bisher erschienenen 5 Bände von Niekammer’s Güteradressbüchern erfreuen sich namentlich in den Kreisen der Landwirtschaft und der Behörden eines ungeteilten Beifalls; waren doch von fast allen Bänden schon vor Erscheinen über die Hälfte der Auflage durch Vorausbestellung seitens der Landwirte vergriffen. Herausgeber wie Verleger sagen auch an dieser Stelle den hohen König lichen Behörden für das freundliche Entgegenkommen und die ohne Ausnahme gewährte Hülfe und Auskunft ergebensten Dank. Dennoch wäre es auch bei diesem Buche trotz aller amtlichen Unterstützung nicht möglich gewesen, das Güteradress buch in möglichster Vollkommenheit herzustellen, wenn uns nicht auch fast von jedem einzelnen der Herren Gutsbesitzer, Pächter und Verwalter in so bereitwilliger Weise die Berichtigungen und Ergänzungen zuteil geworden wären. Jedem einzelnen dieser Herren ist von der Redaktion eine vollständige Notiz über sein Gut zur Berichtigung zugegangen, und mit Dank können wir bestätigen, dass die Korrekturen im wohlverstandenen Interesse in liebenswürdigster Weise berichtigt wurden. Die jenigen wenigen Güter, über die eine direkte Auskunft nicht zu erlangen war, sind mit einem * gezeichnet und beziehen sich die Angaben über Grösse, Viehbestand etc. bei diesen Gütern meistens auf den Guts- oder Gemeindebezirk. Redaktion und Verleger hatten sich bei Herausgabe dieses fünften Bandes „Güteradressbuch der Provinz Sachsen“ das Ziel gesteckt, möglichst auch die grösseren Güter der einzelnen Gemeinden aufzuführen. Es ist dies eine Aufgabe die nur zu lösen ist, wenn eben die Vorstände aller Gemeinden den Herausgeber durch Beantwortung und Ausfüllung der Fragebogen unterstützen würden. Dieses ist nun nicht in allen Fällen geschehen und daher das Ziel nicht ganz er reicht worden. Dieses Güteradressbuch der Provinz Sachsen führt mehr als 6300 Be sitzungen resp. Besitzer und Verwalter der Provinz auf, wie es bisher noch in dieser erschöpfenden Weise nicht gebracht wurde. Das Buch enthält in alphabetisch-statistischer Übersicht die Guts- und Forst gutsbezirke einschliesslich der Vorwerke, auch die grösseren Besitzungen und Güter, die keinen eigenen Gutsbezirk bilden, sondern gemeinderechtlich einem Guts- oder Gemeindeverbande angehören, mit dem Namen der Besitzer, Pächter und Gutsver walter, ferner die Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen nebst deren Ent fernungen vom Gute, die Fernsprechanschlüsse, die evangelischen und katholischen Kirchspiele, die Standesamtsbezirke, und die Stadt- bezw. Amtsbezirke, die Ober landes-, Land- und Amtsgerichte und die Landwehrbezirke, Angabe des Grundsteuer reinertrages, der Gesamtgrösse, sowie der Grösse der einzelnen Kulturarten, die im