3 grafen als Oberlehnsherrn den Huldigungseid leisten; nach seinem Tode fiel Ronneburg nebst anderen Besitzungen als Erbteil an die jüngeren Brüder, an Heinrich den Mitt leren und Heinrich den Jüngern, welche sich nach der Herrschaft Ronneburg nannten. Da nun beide Brüder ohne Erben starben, wurde Ronneburg ein markgräflich meissnisches, respektive kurfürstliches und herzoglich säch sisches Amt. Im Jahre 1517 belehnten Kurfürst Friedrich der Weise und Herzog Johann, Arnagk den Jüngeren, Herrn zu Wildenfels, mit der Herrschaft, doch verblieb Ronneburg im Besitze derer von Wildenfels nur bis zum Jahre 1584. Da namhch ArnagkFriedrich keine männlichen Erben hatte, verkaufte er sein Besitztum im Jahre 1584 an seine Lehnsherren Herzog Friedrich Wilhelm I. und Herzog Johann, welche daraus ein fürstlich sächsisches Amt machten. Noch mehrmals musste Ronneburg seine Besitzer wech seln. im Jahre 1603 kam es an das altenburgische, 1672 an das gothaische Fürstenhaus und 1680 wurde es Eigentum des Herzogs Christian von Eisenberg, nach dessen Tode (1707)es an diegothaischeLiniedesHausesWettin zurück fiel. Endlich als im Jahre 1826 die sächsischen Fürstentümer eine neue Teilung Vornahmen, wurde R on n ebu r g dem neu gebildeten Herzogtume Sachsen-Altenburg überwiesen. Nicht verschont bliebRonneburg von der Zeiten Wech sel und der Ereignisse Schwere: Im Jahre 1357 wurde es vom Markgrafen Friedrich dem Strengen geplündert un d erlltt schwere Verheerungen im Bruderkriege, am schlimmsten aber wurde die Stadt in dem dreissigjährigen Kriege heimgesucht. 1 *