12 aber nächst Erasmus in den Grundsprachen gelehrteste Melan- chthon seinem altern Freunde die Waffen der Wissenschaft zurecht schmiedete, wie der Reformator durch die Verbrennung der Bulle und des Canonischen Rechts im December 1520 die Brücke hinter sich abbrach, und nun auf der allein noch offenen Balm sicher mul sicherer voranschritt — zumal seit am 5. 3Iai 1525 der Tod des etwas ängstlichen Kurfürsten einen entschiedenen Beförderer der Reformation in dem bisherigen Mitregenten, Johann dem Beständigen, zur alleinigen Herrschaft rief. Doch umfassen schon die Jahre 1520—1525 eine Reihe von wichtigen Veränderungen, zu deren besserem Verständnis ein kurzer Rückblick nothwendig erscheint. Von der Vertheilung des Allar- dienstes unter die Domherren haben wir oben 3 ) in der Kürze ge handelt, desgleichen bereits 30 ) die Veränderung angedeutet, welche die Verschmelzung der Universität mit der Stiftskirche hervorrief 31 ). Die päpstliche Bulle von 1507 33 ) vereinigte mit den genannten außerdem die Landpropsteien zu Kemberg, t'löden und Schlichen, die erledigten Pfarreien mehrerer Landslädtchen und einige Capellen, dergestalt dass alle diese Stellen fortan mit Wittenberger Stiflsherren besetzt werden sollten, und zwar durch eine aus dem Rector, den theologischen Magistern, den juristischen und mcdicinischen Doclorcn, dem Decane der Artisten und zwei besonders deputierten Professoren gebildete Commission. Natürlich blieben in der Regel jene Pfründner in Wittenberg und ließen ihre Pllichten an Ort und Stelle von einem Vicarc besorgen; sie konnten auch kaum anders, da ihnen statu tarisch zugleich akademische Verpflichtungen oblagen. Zwar der Propst oder Decan 33 ), der Sonntags über das Canonische Recht zu lesen hatte, genoss keine auswärtige Pfründe weiter; umgekehrt war der die Propstei Kemberg verwaltende Domherr wie es scheint nicht zu Vorlesungen verpflichtet. Allein der nächste mit dem Titel Archidiaconus (damals Bodenstein von Carlstndt), im Genüsse der Pfründe Orlamünde, hielt dreimal wöchentlich theologische Vorlesungen und predigte sonntäglich in der Stiftskirche; der Scholasti cus. Pfründner von Schlichen, las über Decretalien und ähnliches; der Syndicus (Schmiedeberg) über Institutionen; der Cantor (Eisfeld) predigte an Festtagen in der Pfarrkirche, an welcher wieder ein andrer Vicarius war, und las dreimal wöchentlich Theologica; der Cus tos (Clöden) disputierte Freitags öffentlich aus der Heiligen Schrift, und so fort. Aber im Januar 1521 starb der hochbejahrte, als juristischer Lehrer weit berühmte Propst Henning Göde. Dass er, dem das so eben von Luther verbrannte Canonische Recht Uber alles gieng, bis zum letzten Athemzuge der beginnenden Reformation durchaus feind