Jahresbericht der mit einer Elementarabteilung und Handelsschulklassen verbundenen Realschule des Direktors G. Müller-Gelinek, früher R. Gelinek, in Dresden
Schulordnung. Der Unterricht ist laut gesetzlicher Bestim mung auf die Vor- und Nachmittagsstunden thunlichst symmetrisch verteilt. — Die drei Elementarklassen haben nur vormittags Unter richt: Elementarklasse 3 täglich von 9—12 Uhr, Klasse 2 von 9—1 Uhr und Klasse 1 von 8—12, Mittwochs und Sonnabends von 12—1 Uhr. In sämtlichen Realklassen sind Mittwoch und Sonn abend Nachmittag schulfrei, ausserdem in Real VI. mindestens zwei Nachmittage, in Real V., IV. und III. mindestens je ein Nachmittag. — In den Realklassen beginnt der Unterricht mit einer gemeinsamen Andacht um 8 bez. 7 Uhr. — Nach den Stunden treten Pausen von abwechselnd 10 und 15 Minuten ein. Hausarbeiten, Arbeitsstunden. Die Hausarbeiten unserer Schüler werden auf das zur Einübung und Einprägung unum gängliche Mass beschränkt und beanspruchen nach unseren Be obachtungen durchschnittlich etwa 1—1 Vs Stunde für die Elementar klassen, 1V* bis 2 Stunden in den Klassen VI.—II., 2 bis 272 Stunden täglich in III.—I. In Rücksicht auf die oft un günstigen häuslichen Verhältnisse wird auch Tagesschülern die Teilnahme an der beaufsichtigten Arbeitsstunde der Pensionäre (abends 6 —V 28 Uhr) gestattet und hierfür monatlich 5 Jl in Rechnung gestellt. Für einzelne besonders schwache Schülei wird auf Wunsch eine in der Zeit nicht begrenzte Arbeitsstunde ein gerichtet werden, bei der die freien Nachmittags- und Abend stunden nach Bedarf zu Schularbeiten und Wiederholungen aller Art Verwendung finden. Monatliche Vergütung 10 bis 20 -M. Halbpension. Weiteren Wünschen der Eltern nach Ver sorgung und Beaufsichtigung ihrer Kinder, sowie nach günstigem geselligen Anschluss derselben kommt die Einrichtung unseiei Halbpension entgegen. Die Halbpensionäre besuchen an Schul tagen den Unterricht ihrer Klasse und die Arbeitsstunde der Pen sionäre zwischen früh 7 und abends V»8 Uhr. Sie erhalten in der Anstalt ihr zweites Frühstück, Mittagstisch und Vesperbrot und nehmen unter Aufsicht der Lehrer an allen Erholungen der Pensionäre, an den Spaziergängen und am Baden in der Elbe teil. Hierfür sind monatlich einschl. Schulgeld 50 zu entrichten. — Auswärtigen Schülern wird auf Wunsch erlaubt, über Mittag in der Schule zu bleiben, bez. gegen eine Vergütung von 0,60 M am Mittagessen der Pensionäre teilzunehmen. Handfertigkeitsunterriclit. Für Knaben, welche in ihren Freistunden gern einer nützlichen Beschäftigung obliegen und