VIII Vorwort. von Grundmann (Collectanea, codex diplomat. etc.) zu entneh men gehabt. Es war aber ohne unendliche Raumverschwendung gi unmöglich, hierfür jedesmal das ausführliche Citat beizusetzen. Wo also zumal Erwerbungen oder Veräusseruugen von Güten tr ohne Citat aufgeführt werden, sind dieselben jenen Lehnbüchern ir entnommen, und zwar haben wir, ebenfalls der Kürze wegen, das ii Jahr der Belehnung in der Regel auch als das des Kaufs odei ts Verkaufs angenommen. — Von gedruckten Quellen haben wir am iu häufigsten zu citiren gehabt Köhler, codex diplomaticus Lusatiae m superioris. II. Aufl. I. Th. 1856 (Cod. Lus.), Gersdorf, Codex zs diplomaticus Saxoniae regiae. 1864 flg. (Cod. Sax.) und die seil ic 1768 mit kurzer Unterbrechung bis jetzt fortgesetzten JahresbändtKd des „Lausitzischen Magazins“ (Laus. Mag.) Die Drucklegung vorliegenden Buches wäre unmöglich ge- t-s wesen, wenn nicht sowohl die Herren Stände der Ritterschaft dei ira königlich sächsischen, als der Landtag der königlich preussischen Ins Oberlausitz zu diesem Zwecke eine namhafte Subvention bewilligl lg hätten, für welche wir unsern Dank auch hier auszusprechen uns pn gedrungen fühlen. Nicht minder sagen wir den Vorständen und Beamten deijfcra von uns benutzten Archive und Bibliotheken, deren immer he- (-9 reite Zuvorkommenheit uns hei unsrer mehr als zwanzigjährigen ins Arbeit fördernd zur Seite gestanden hat, hierdurch nochmals unsern jui Dank. Der Verfasser.