Testament. Im Namen Gottes! Bei vollem geistigen und körperlichen Wohlsein finde ich mich bewogen, für meinen Todesfall über mein gesammtes beweg liches und unbewegliches Vermögen, wie solches hei meinem Ableben vorhanden sein wird, wissentlich und wohlbedächtig in nachstehender Weise zu verfügen: Zu meinem Universal-Erben ernenne ich meinen geliebten einzigen Bruder, den Königl. Württembergischen Obristen a. I). Friedrich Wilhelm von Lindenau, und nach dessen Ableben dessen zweiten Sohn, den in Stuttgart heim auswärtigen De partement angestellten Königl. Württembergischen Legations- rath Emil von Lindenau, beide zu Stuttgart oder Umgegend leitend. Dagegen soll mein ITniversal-Erbe gehalten sein, folgende Anordnungen und Bestimmungen über Theile meines Nach lasses genau und vollständig zu erfüllen: (Folgen unter 1 bis 5 liier nicht interessirende Bestimmungen.) Ü. Ich vermache ferner an Legaten, sechs Monate nach meinem Ableben zahlbar, a. Ein Tausend Thaler — 1000 Thlr. — dem hier befind lichen Hiilfs-Fonds zu Vorschüssen an bedürftige Bürger und Einwohner; b. Ein Tausend Thaler — 1000 Thlr. — dem Hospital zu Windischleuba mit dem Hinzufügen, dass bei diesen beiden Posten eine Zinsen-Ansammlung nicht stattfinden, sondern der Ertrag jährlich zum Besten bedürftiger Ein wohner in Windischleuba und Altenburg verwendet werden möge; 12