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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 27.09.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-09-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192409272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19240927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19240927
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1924
- Monat1924-09
- Tag1924-09-27
- Monat1924-09
- Jahr1924
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i8ek )sen h mtt dem tfung ein- r Beweis- des An- iel'8ter Narlit 8. s Ausschüsse-', innt. 3. Vki- Wendler. », »nvie «Ile ,r«inlekeltei» »Ac ve^rckvln. dr. p. M 2.— bl', p. m 3.— > 115 cm dr. 4.- bent, Ncssel. bunte Beli- ettwäscbe, Prinzeßröcke, a. Knaben- en. Jumper, -Mäntel lrciine, Kover- >umml), rrenwSscde, Kravoiien, Ken, für Damen ittnöer siebli gsien Preisen sante Auf- eine Ver- Naturheil- rk, für die »rhandenes Falle war In diesen die Preis- von 1500 Strafe aber Stelle der :n zu ein« straf«. Der Bahn- zu zwei und fünf vom März aggonweise aggons, an n hat. zgerichtshof Mannheim irten. Der -thaus und die Unter- Mikl »InU nsir.36 g emer last" tag L Uhr aer Röhre lr. in d. Sxp. d.Dl. ipfeiri fö!'5s>k Droz u kartUm. il Dersedt Haekelderx u. ätroli rcn Posten . Leipzig hnsir. 31. _ nen. unhof ibrinus Sonnabend, den 27. September 1924 Nummer 117 Amtliches Der Sladlral. Naunhof, am 27. September 1924. " Der Sladlral. Der Sladlral. Naunhof, am 27. September 1924. Der Sladlral. Deutscher Protest in Paris Naunhof, am 26. September 1924. Der Sladlral Der Sladlral. in die Beralungsslunde gebracht werden. Naunhof, am 27. September 1924. gewiesen. Naunhof, am 27. September 1924. errechneten Summe betrügt. Naunhof, am 26. September 1924. die Abgabe an England als eine Ausnahme zu betrachten gewesen sei. Nirgendwo sei die Rede gewesen von einer Ausdehnung der Abgabe auf andere Staaten. Die sche matische Vorwegnahme von 26 Prozent des Wertes der deutschen Ausfuhr führe zu dem Ergebnis, daß in Durch brechung der Grundsätze des Sachverständigengutachtens die zum Schutze der deutschen Währung vorgesehene un mittelbare und entscheidende Mitwirkung des Transfer komitees ausgeschaltet wird. Damit wird die Abgabe zu einer reinen und unkontrollierten Devisenzahlung mit allen nachteiligen Folgen für die deutsche Zahlungsbilanz und damit für die deutsche Währung. Da die Absicht der französischen Regierung in erster Linie die Frage der Übertragung von Reparationszahlungen und das nach dem Dawes-Gutachten aufzustellende Programm berührt, schlägt die deutsche Regierung vor, vor weiteren Verhand lungen über die Frage der Exportabgabe nach der Über gangszeit ein Gu kochten des Transferkomitees einzuholen. Sie läßt daher zur Beschleunigung der An gelegenheit dem Generalagenten für Reparationszahlun gen, Owen Young, gleichzeitig Abschrift ihrer Note zur Kenntnis zugehen. der Fälligkeit folgenden Woche entrichtet, so wird ein Zuschlag nicht erhoben. Die nächste Wiegeslunde findet Mittwoch, den 1. Oktober d. 3. nachmittags von V,2 bis / ,3 Uhr für Säuglinge in der neuen Schule in Zimmer 4 statt. Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herr schen, (Masern, Keuchhusten, Diphtheritis, Scharlach usw.) dürfen nicht Zugtiersteuer. Am 1. Oktober 1924 ist ein weiterer Steuerteil von 6.— Mk. für ein Pferd oder Maultier und 4.50 , . jedes andere Zugtier fällig und bis dahin zur Vermeidung der Mahnungs- und Zwangs vollstreckung an die hiesige Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Für landwirtschaftliche Betriebe, deren Gesamtnutzfläche ge- ringer als 10 da ist, ermäßigen sich die obigen Sätze auf dretviertel. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Reichsregierung hat eine Protestnote an Frankreich gerichtet gegen die geplante Erhebung von 26 Prozent Re- Darationsabgabe von der deutschen Einfuhr. * Der Reichskanzler antwortete der die Beschlüsse dtr Deutschen Volkspartei zur Umbildung der Reichsregierung überbringenden Deputatton, er habe die Absicht, vor Zu sammentritt des Reichstages Verhandlungen über eine etwaige Umbildung aufzunehmen. * Die Denkschrift der deutschen Regierung über die Stellung Deutschlands zum Völkerbund ist an die Mächte abgegangen. Polizeistunde. Die Polizeistunde, bis zu der Gäste in einer Schankstube oder an einem öffentlichen Dergnügungsorke verweilen dürfen, ist auf nachts 1 Uhr festgesetzt. Dies gilt auch für Räume, die im Eigentum geschlossener Gesellschaften stehen oder von ihnen ermietet find. Zur genauen Nachbeachtung wird hierauf besonders hin- Gegen -ie 26"/« Abgabe. Berlin, 26. September. Die Reichsregierung hat heute an die französische Ne gierung eine Note gerichtet, die als Antwort auf die Note Frankreichs vom 18. September zu betrachten ist. Die französische Regierung teilte darin mit, daß sie die deutsche Einfuhr nach Frankreich mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 mit einer Reparationsabgabe in Höhe von 26 Proz. nach dem Vorbild der englischen Reparationsabgabe be laste. - Die deutsche Regierung bedauert in ihrer Note, dass die französische Regierung sich in der strittigen Frage nicht vorher mit der deutschen Regierung in Verbindung gesetzt hat, und weist daraus hin, daß die französische Forderung gegen den Grundgedanken des Sachverstän digengutachtens verstoße und die Währungsstabili sierung bedrohe. Die Maßregel bringe in ihren Folgen eine starke Behinderung für den französisch-deutschen Warenaustausch. Im weiteren wird ausgeführt, daß von vornherein aus die zur Verfügung stehenden Mittel den Betrag von 100V Reichsmark für das Jahr nicht überschreiten können. Das Recht auf die Rente soll mit der Person des Berech tigten verknüpft sein. Was die Höhe der Leistunaen be- trifft, so ist daran gedacht, die Rente auf 2 Reichsmark je ' Jahr auf je 100 Papiermark nom. Kriegsanleihe zu be- § messen. Es würde also zum Beispiel ein Selbstzeichner von 15 000 Mark Kriegsanleihe 300 Goldmark in i jedem Jahre erhalten. Das ist der Plan, den der Finanzminister dem Unter- j ausschuß vorgelegt hat. Es ist schwerlich anzunehmen, i daß damit das letzte Wort in der Aufwertungsanaeleqen- ' heit gesprochen ist. Die Kunde-, Schleusen- und Grundsteuer aus das lll. Viertel des Rechnungsjahres 1924 (—1. Oktober bis 31. Dezember 1924) fällig am 15. Oktober ü. I., ist bis spätestens 22. Oktober d. I. an die hiesige Siadlsteuer-Einnahme bei Vermeidung der zwangs weisen Beitreibung zu entrichten. § Diejenigen Kundedesttzer, die die Iahressteuer nicht voll ent richtet haben, sind zur Zahlung von einem weiteren Viertel ver- pflichtet. Der Iahressleuersatz für die Hundesteuer beträgt für das Rechnungsjahr 1924 für den ersten in einer Haushaltung gehaltenen Hund 30 Mk., für den zweiten 60 Mk. und für jeden dritten und weiteren Kund 90 Mk. § Die Schleusen- und Grundsteuer wird für das lll. Viertel in der gleichen Köhe als für das II. Viertel des Rechnungsjahres 1924 erhoben. Die Schleusensteuer beträgt je Vierteljahr 40 Psg. je Ein- heil (—1000 Mk. Brandoersicherungs-Summe), während die Grundsteuer s) bei Grundstücken, die land- oder forstwlrschaftlich oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt st nd 0,09 b) bet allen übrigen Grundstücken 0,06 für je 100 Mk. des für den ersten Veranlagungs-Zeitraum festge- stellten Grundstückswertes jährlich, mithin ein Viertel der hiernach Die Bestimmungen über den Verzugszuschlag und die Stun dungszinsen vom 16. Juli d. I., die bisher nur für die Staatssteuern angewandt wurden, gelten mit Wirkung von jetzt ab auch für die Gemeindesteuern, z. B. Kunde- und Schleusensteuer. Der Verzugs zuschlag beträgt für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angesangenrn halben Monat zwei o. K. des Rückstandes während die Stundungszinsen mindestens fünf und höchstens zwölf v.K. jähr lich betrogen. Wird die Zahlung innerhalb der auf den Zeitpunkt Fretlaffnng Kisters unterVewähmnMrist Bei Zustimmung der Staatsanwaltschaft am 1. Oktober. Die Strafkammer des Landgerichts München I Hai über die Bewährungsfristen für Adolf Hitler, Kriebel und Dr. Weber folgenden Beschluß gefaßt: Dem Schriftsteller Adolf Hitler und dem Oberst- Veutnant a. D. Hermann Kriebel wird mit Wir kung vom 1. Oktober 1924 an für den bis dahin noch nicht verbüßten Rest der am 1. April 1924 vom Volksgericht München I gegen sie erkannten Festungsstrafe von fünf Jahren Strafunterbrechung und Bewährungsfrist von vier Jahren bewilligt. Die Entscheidung dar über, ob auch dem Tierarzt Dr. Weber in Ansehung der am 1. April 1924 vom Volksgericht München 1 gegen ihn erkannten Festungsstrafe Bewährungsfrist zu bewilligen sei, wird bis zur Beendigung des gegen Oswald und Ge nossen wegen Vergehens gegen das Nepublik-Schutzgesetz «ingeleiteten Verfahrens ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr zu prüfen haben, ob gegen diesen Beschluß des Landgerichts München I Beschwerde einzulegen ist. Wirkungen der Amnestie. Berlin, 26. September. Nach einer Mitteilung der fron- zösischen Regierung sind in Ausführung der Londoner Verein- barungen über die Amnestie bis zum 19. d. M. von französischer Seite 1091 schwebende Verfahren niedergeschlagen und 330 Straf- und Untersuchungsgefanyene in Freiheit gesetzt worden Erfassung der Spekulationsgewinne. Berlin, 26. September. Der Unterausschuß des Aus- Wertungsansschusses beschloß heute, feine Sitzungen solange auSz»,scheu, bis die von dem Abg. Fleischer verlangte Gesetzes Vorlage für die Erfassung der Spekulationsgewinne von der Reichsregierung ausgearbeitet worden sei Der Vorsitzende wird dann sofort eine neue Sitzung des UnleraussÄusscs einbcrwen Der Kanzler zur Regierungsumbildung Schritte vor Neichstagszusammentritt. Die Beschlüsse der Deutschen Volkspartei, welche den Eintritt deutschnationaler Minister in die Reichsregierung fordern, wurden dem Reichskanzler durch die Reichstagsabgeordneten Dr. Zapf und Dr. Curtius übermittelt. Der Reichskanzler nahm die Mitteilungen entgegen und erklärte ihnen, daß es nach den bekannten Vereinbarungen mit der Reichstagsfraktion der Deutsch nationalen Volkspartei vom 29. August ohnedies seine Ab sicht gewesen wäre, noch vor Wiederzusammentritt des Reichstages von sich aus Verhandlungen über eine etwaige Regierungsumbildung aufzunehmen und daß er bei dieser Absicht bleibe. Der Reichstag soll bekanntlich am 15. Oktober zusammentreten. Zuschüsse an bedürftige statt Auswertung Der Plan des Reichsfinanzministers. Im Untersuchungsausschuß des Reichstages für Auf- wertungsfragen hat der Reichsfinanzminister einen Plan entwickelt, der den Bedürftigen unter denen, die durch Zeichnen der Kriegsanleihe ihr Hab und Gut ver loren haben, statt der erwarteten Aufwertung eine Unter stützung bringen soll. Und zwar soll ihnen diese Unter- stützung werden, falls sie noch im Besitz der entwerteten Papiere sind. Als Grund für diese immerhin recht fragwürdige Ab ficht wird angeführt, daß das Reich in keiner Weise Mittel zur Verfügung hübe, um in irgendeiner Weife an eine Aufwertung oder an den Ersatz der verlorenen Vermögen heranzutreten, der seinerzeit bekanntlich mit den höchsten Beteuerungen für die Bereitwilligkeit versprochen wurde, dem Vaterlands zu helfen. Nach dem dargelegten Plan können für die Unterstützung nur die im begrenzten Um fange aus Jnflationssteuern eingehenden Gelder zur Ver fügung gestellt werden. Darum keine allgemeine Aufwertung, sondern eine Rentengewährung an be dürftige Anleihezeichner. Ihnen soll ein Recht aus die Rente gegeben werden. Berücksichtigt werden können nur solche Personen, die sich noch im Besitz der Kriegsanleihe befinden. Dazu gehören die im Reichsschuldbuch Einge tragenen. Als bedürftig soll der angesehen werden, der weder aus eigenem Vermögen noch durch eigene Arbeit feinen Unterhalt bestreiten kann. Die Rente soll dem Be- rechtigten, nach seinem Tode seinem Ehegatten, auf Lebens zeit gewährt werden; entscheidend soll sein, daß der Be rechtigte bei der Begründung deH Anspruches auf die Xente bedürftig gewesen ist. Die Höhe der Rente soll sich nach dem Betrage bemessen, den der Berechtigte dem Reiche in selbstgezeichneter Kriegsanleihe Überträgt, wird jedoch bei den einzelnen Berechtigten mtt Rücksicht In der gestrigen Sitzung der Sladtverordnetsn ist folgendes beralen und beschlossen worden. 1. Befürwortet wurden 2 Baugesuche. 2. Dom llntersuchungsergebnis über Leitungswasser nahm man Kennlnis. Das Wasser war, wie seither, einwandfrei. 3. Zu dem Gesuch der Deutschen Petroleumoerkaufsgesellschaft um Genehmigung zur Einrichtung von Zapfstellen zur Versorgung von Kraftfahrzeugen mtt Betriebsstoff tn Naunhof sollen erst die Be- oingungen eingefordert werden. 4. Von der Aufstellung einer neuen Satzung des Landespenstons- j verbanües sächs. Gemeinden nahm man Kenntnis. 5. In den Fürsorgeausschutz wurden für die Kriegsbeschädigten Kerr Wilhelm Kühn und Frau Marte oerw. Schmidt gewählt. 6. Von der Genehmigung der künsttgen Jahrmärkte durch das Wirlschastsmtnislerium nahm man Kenntnis. 7. Verschiedene Pächter wurden ihrem Ansuchen gemäß aus ihren Pachtverhältnissen wegen der Lehmgrubenwtesenanteile entlassen, s 8. Der freiwilligen Saniiätskolonne vom Roten Kreuz wurden anläßlich des 60jShrtgen Bestehens des Rolen Kreuzes 20 MK., sür ! den Ankauf einer Wellblechbaracke 300 Mk. bewillig!. ! 9. Dem Leipziger Keim sür gebrechliche Kinder e. V. wurde § ein Jahresbeitrag von 20 Mk. jährlich freiwiderruflich bewilligt. 10. Die Vergütung für Kerrn Sladtmusikdirektor Blohm wurde , für das Rechnungsjahr 1924 auf 550 Mk. festgesetzt. 11. Der Wasserzins soll sür die Zeit vom I. Juli bis 30. ! Seplember mit 40 Pfg. je cbm berechnet werden. 12. Etn Darlehn an üe Kreditanstalt sächs. Gemeinden soll zurückgezahlt werden. 13. Der Antrag auf Festsetzung der Entschädigung des Auf- ; wandes durch Teilnahme an Sitzungen der Stadtverordneten hat sich i durch die entsprechende Bestimmung der hiesigen Gemetndeversaffung ; erledigt. 14. Zu einem Gesuche um lleberlassuna eines Teiles von städtischem Land an -er Kurze Straße wurde Entschließung gefaßt. Dem Ge- ! suchsteller soll anheim gegeben werben, zunächst tn Kaussverhandlungen ! mit einem Nachbargrundstücksdesttzer zu treten. 15. Von einer Ministerialoerordnung und einer amtshaupt- mannschaftlichen Verfügung über Aenderung der Uniformen der Ge- meindepolizetbeomten nahm man Kenntnis. 16. Die Beschlüsse des Verfassungsausschuffes vom 23. d. M. wurden genehmigt. Bet dieser Gelegenheit wurde beschlossen, die ! Prüfung der hiesigen Gemeindedeamien von jetzt ab wieder einzusühren. ! Bei den Verfassungsausschußbeschlüffen handelte es sich u. a. um die Entschließung wegen Alarmierung -er freiwilligen Sanitätskolonne und der freiwilligen Fenerwehr, die Aussprache wegen Errichtung , eines 6—8 Familienhauses zur Linderung der Wohnungsnot, die Kenntnisnahme von einigen Beamtenangelegenheiten, -te Kenntnis nahme von der Bestellung des Sekretärs Brumme zum 2. stellver tretenden Standesbeamten. 17. Die Beschlüsse des Bauausschuffes vom 22. d. M. wurden genehmigt. Sie betrasen u. a. die Kenntnisnahme von einer Besich- , tigung -er städtischen Klänanlage. die Erteilung der Genehmigung zur Kerstellung von Schleusenanschlüssen an 2 Bauunternehmer, die z Bepflanzung des Brandtser Weges mit Kirschbäumen, die Kenntnis- nähme von einer Eingabe von l3 Anliegern der Leipziger Straße, betreffend die Weigerung zur Zahlung von Fußwegherstellungskosten, ! die Vornahme von Ausdesserungsarbetten am städtischen Grundstück j Leipziger Straße 5l, die Erteilung der Genehmigung zum Legen einer Schleuse seilen der Firma Letkind L Bettin durch ein städtisches Grundstück, Einverständnis, daß bet kleineren Grundstücken der An schluß an -te Tagewasserschleuse vorläufig unterbleiben kann und Ablehnung eines Gesuchs um Erstattung der aufgewendeten Kosten sür Tagewässerschleusen. j 18. Gegen den Tausch der Wohnung, die Kerr Oeffner in dem städtischen Kause Leipziger Straße 30 inne hat, mit einem Leipziger Wohnungssuchenden waren keine Bedenken zu erheben. 19. Mit 8 gegen 3 Stimmen wurde beschlossen, der Frau verwitweten Freund den Wohnungssuchenden Kerrn Ewald Michael zuzuweisen. ! 20. Die Gründerwerbsleuer sür die von Kerrn Dr. Kilgemeier erworbenen Erdmannshainer Grundstücke soll nur nach dem wirklichen Kaufpreis gezahlt werden. , Kierauf nichtöffentliche Sitzung. Druck und Verlag: «üu» L Eule, Muauhof bei Leipzig, Mark! L. Fernruf: Amt Naunhos Nr. 2. ««zeigeupreiSr Die 6gespaltene Petitzette 15 Psg., auswärts 20 Psg., amtliche 30 Pfg., Reklometeil (3gesp.) 40 Pfg. Tabell. Satz 50°/« Aufschlag. Bei undeul- sich geschriebenen, soum durch Fernsprecher aufgegebenen Anzeigen sind wir für Irrtümer nicht haftbar. Erscheint wöchentlich » m«lt Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nackm. 4 Uhr für den folgend. Tag. Bezugspreis t Monatlich ohne Auskragen 1.50 Mk., Post ohne Bestellgeld monatlich 1.50 Mk. Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes,bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Nachrichten für Nannyol und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Ticha, Erdmmmshaiu, Fnchshatn, «rotz- und Kleiustetuberg, Mngo, Köhra. Lmdhardr, PombLu, nfw.) Dieses Blatt ist amtliches Organ des Stadtgemeiuderates z« Naunhof; es enthält die Bekanutmachuugeu des Bezirksverbandes der Amtshauplmannschaft Grimma und des Finanzamtes zu Grimma.
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