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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.12.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189812043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18981204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18981204
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-12
- Tag1898-12-04
- Monat1898-12
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.12.1898
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Vr«t«vtti»v1<1vr. vr. Stbl. Die Zwangsinnunge« für das Tischler-, Bäcker- und Schnhmachcr-HanSwcrl detreffend. Di« Königliche KreiShauplmannschaft zu Dresden hat auf Antrag der 1. Tischler-Innung 2. Bäcker-Jnnung 1 zu Freiberg 8. Schuhmacher-Innung s angeordnet, daß vom 1. Januar 1899 ab sümmtliche Gewerbetreibende die zu 1., in den Orten deS AmtsgerichtSbezirkS Freiberg, zu 2., in der Stadt Freiberg und den Orten deS Verwaltungsbezirk» der Königlichen AmtS- hauptmannschaft Freiberg, ausschließlich der zu der Bäcker-Jnnung zu Sayda und der vereinigten Bäcker« und Fleischer-Innung zu Brand gehörigen Ortschaften, sowie der Dörfer Reichenbach, Groß- und Kleinvoigtsberg, zu 8., in den Orten de» Amtsgerichtsbezirks Freiberg ausschließlich der Landgemeinden Groß- und Kleinvoigtsberg , zu 1., das Tischler-Handwerk, zu 2., das Bäcker-Handwerk, zu 8., da» Schuhmacher-Handweick oetreiben, und, soweit da» Schuhmacherhandwrrk in Frage kommt, der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halte», zu 1., der Tischler-Innung zu Freiberg, zu 2., der Bäcker-Jnnung zu Freiberg, zu 8„ der Schuhmacher-Innung zu Freiberg, anzugehören haben. Nachdem von den eingangsgenannten Innungen Statuten für die zukünftigen ZwangS- innungen entworfen und bei uns eingereicht worden sind, legen wir diese Entwürfe in der Zeit vom b. bi» mit 17. Dezember 1898 im hiesigen Rathhause, Zimmer Nr. 7, während der Geschäfts stunden Vormittag» von 8—12 Uhr, Nachmittags von 2—6 Uhr zur Einsichtnahme der in den oben näher bezeichnete» Bezirken der zukünftigen Zwangs-Innungen wohnenden betheiligten Berufsgenossen, soweit sie außerhalb der bisherigen Innungen stehen, öffentlich aus. Etwaige Einwendungen oder Abänderungsvorschläge zu diesen Entwürfen sind bis zum 17. Dezember 1898 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzubringen, indem wir bemerken, daß später eingehende Anbringen in jedem Falle unbeachtet bleiben. Freiberg, am 2. Dezember 1898. Der Stadtrath. Vr. 8«Qroe<L«r. vr.U. Freigabe gesperrter Straßcnthcile betreffend. Die unter dem 3. Oktober dieses Jahres verfügte Sperrung des Stollnhauswegs und deS von demselben abzweigcnden Zugangs nach dem Güterbahnhofe wird hiermit aufgehoben. ES hat sonach der Fährverkehr von der Kohlenstraße des Bahnhofs nach der Stadt gemäß tz 32» und o der Straßenpolizeiordnung wiederum nach der Berthelsdorferstraße zu erfolgen und werden Uebertretungen dieser Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet. Freiberg, den 2. Dezember 1898. Die Stadtpolizeibehörve. L-attu«. Wbr. Konlnrsvcrfahre«. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Ernst Bruno Hengst in Freiberg ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldcten Forderung Termin auf Freitag, den 80. Dezember 1898, Vormittags «/.10 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worden. Freiberg, den 1. Dezember 1898. Sekr. Zs1v«I«I, L. 7/98 Rr. 55. Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. WeihnachtSvltte. Die unterzeichneten Mitglieder deS städtischen Armenausschusse» beabsichtig« auch i» dies«« Jahre den Kindern unserer Armen eine Weihnacht-frende dadurch zu bereite^ daß durch freundliche Vermittelung der Herren Armenpflege? nützliche Gaben mtter sie Vev- theilt werden. . An alle Freuude der Arm« ergeht daher wiederum di« herzlich« Bitte, durch Beitrüge an Geld oder andere geeignete Gaben die Ausführung diese- Vorhaben» -n unterstützen. Zur Empfangnahme milder Gaben sind bereit die Etadthauptkasse (RathhauS, Zimmer Nr. 8),, da- PolizeimelSeamt (RathhauS, Halbgeschoß) und . > ; die Expedition diese- Blattes. i Zugleich werd« Vereine und sonstige Kreise, welche WeihnachtSbescheerungen veranstalt«^- dringend gebeten, zur Vermeidung von Doppelbrscheerungeu sich vorher aut den, Herren Armenpflegern inS Einvernehmen zu setzen oder wenigstens Namen und Wohnung de« jeniaen, welche sie zu bedenken beabsichtigen, diese« oder dem Vorsitzenden de» städtischen Armen» auSschusie» so bald als möglich mitzutheilen. Letzterer ist auch gern bereit über Würdigkeit und Bedürftigkeit hiesiger Armer Auskunft zu geben. Freiberg, den 3. Dezember 1898. Vtv So« -trw»Vi>»u««oIim»«oo. Stadtrath Breitfeld, Pastor Idi-. Friedrich, Stadtrath Gotthards Stadtrath Vr. Hase, Stadtv. Hahn, Kaufmann Heinzmann, Gruben» kasstrer Lorenz, Stadtv. Matthes, Stadtv. Müller, Stadtv. Vr. Schell» Horn, Stadtv. Geifert, Destillateur Wunderwald. .... Auf Aolium 99 de» Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichnete» Amtsgericht- ist heute da» Erlöschen der Firma Bernhard Psesterlorn in Grobharlmauu-dorf eingetragen worden. . ' , Braud, den 80. November 18S8. Da» Königliche Amtsgericht. »lvdckvst. — " Auktion. Montag, de« S. Dezember 1898 nachmittags S Uhr wirb im amt-gerichtlich« Auktionslokale 1 goldne Uhrkette und 1 silb. Remontoiruhr unwiderruflich versteigert. Weiter soll noch 1 Halbchaise, 1 Nähmaschine, 1 Fahrrad (Rover), 1 gr. Waarenschrauk, 2 Ladentafeln, 6 große Contobücher, Gardinen, Portieren,- Bilder, 1 Mahagomkleiderschrank ünd weitere Möbel versteigert werden. Freiberg, den 3. Dezember 1898. Sekr. G.-B. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des SattlermeisterS Robert Emil Nücke in Oberlangenau ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters zur Erhebung von El«- wendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigende« Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermöge«-- stücke der Schlußtermin auf den 28. Dezember 1898, vormittags Uhr Vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Brand, de« 29. November 1898. Exped. Vpvljranck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht-. Sparkasse zu Oberbobritzsch. Um unsern Einlegern Gelegenheit zu bieten, ihre Zinsen bereits vom 1. Januar au entnehmen zu können, wollen wir von diesem Jahre, ab Vie Zinsberechnung im Monat Dezember vornehmen, es bleibt daher unsere Kaste vom 8. bis 8t. Dezember a. c. für Einlagen und Rückzahlungen geschlossen. Darlehnsgesuche und Kapitalzinsen werden jedoch auch während dieser Zeit angenommen. Wir expcdiren vom 1. biS 6. Januar 1899 jeden Tag von 9 bezwse. an Feiertagen von 11—12 Uhr und Nachmittags von 2—4 Uhr und werden mit Rücksicht auf die Dienst botenverhältnisse alle Einlagen, welche bis 6. Januar 1899 erfolgen, auf de» Monat Januar noch verzinst. Von da ab findet wieder regelmäßig Sonntag- von 11—12 Uhr Borm, und von 2—4 Uhr Nachm. und Mittwochs Nachmittag von 2—4 Uhr Expedition statt. Einlagen werde« .mit 8^/i°/g verzinst. Oberbobritzsch, den 1. Dezember 1898. Viv Vvrvaltnu^- Sismarck über den Anarchismus. Die Wochenschrift „Das Neue Jahrhundert" veröffentlicht auS sein bisher noch nicht publizirten Theil der Gespräche Bismarcks mit Lothar Bucher ein Kapitel, das ebenso aktuell wie interessant ist: Aeußerungen Bismarcks über den Anarchismus. Hier einige Proben: „Der Anarchismus ist bisweilen slavisch und bisweilen romanisch, eigentlich durch Bakunin dem romanischen Radikalismus ausokulirt, aber er ist nie germanisch. Sehen Sie die großen germanischen Nationen an, Bucher, die Deutschen, die Oester- reicher, die Engländer, die Nordamerikaner — bei keiner von ihnen hat der Anarchismus günstigen Boden gefunden. In Oesterreich noch am ersten ... na, das hängt mit anderen Umständen zusammen, die Oesterreicher deutschen Stammes und unvermischten Blutes sind so wenig Anarchisten wie Sie und ich... Es ist auch nicht daS monarchische Gefühl allein, das dem Anarchismus widerstrebt. Das könnte höchstens für uns gelten, aber nicht für England, wo das Königthum nur noch Dekorationsstück ist, und noch weniger für das demokratische Nordamerika. Aber Sie haben gesehen, wie selbst dort Most nut seinem bluttriefenden Gesalbader ausgenommen wurde — aus gelacht hat man ihn, und am Fluch der Lächerlichkeit, dem schlimmsten für einen Politiker, ist er zu Grunde gegangen. Nein, es ist etwas Anderes, eS ist die den Germanen eigen- thümliche Neigung zum Philosophien, die ihnen den Anarchismus ungenießbar macht . . . Sie werden unter den Anarchisten nie einen rechten Naturforscher finden, einen Chemiker wohl, aber keinen Mann, der so recht mit Lust und Liebe das Wachsen und Gedeihen in der Natur beobachtet und zu seinem Studium macht. Solche Leute wissen zu gut, daß die ganze Natur und die ganze Kultur auf allmählich organischer Entwickelung beruht und werden nie Glauben zu der Theorie fassen können, daß, wenn nun erst einmal alle bestehenden Einrichtungen beseitigt sind, daS Neue und Vollkommene mit einem Schlage dastehen oder auch nur allmählich sich entwickeln sollte. . ." „Der Lombroso ist sonst nicht mein Mann. Wenn er jeden Verbrecher als geisteskrank hinstellen will, so geht das entschieden zu weit. Was sollte auch daraus werden, wenn unsere Staats anwälte gar keine Arbeit mehr hätten? Dann fingen sie am Ende mit uns Krakehl an. Es kann ja ohnedem keiner von seinem Bett bis an das Fenster gehen, ohne mindestens dreimal gegen das Straf gesetz zu verstoßen, wenn gegen keinen anderen, so doch gegen den groben Unfugparagraphen . . . Was meinen Sie wohl, Bucher, wie viele Handlungen unserer Minister und Abgeordneten und sogar — na, ich will weiter nichts gesagt haben — sich als grober Unfug charakterisiren ließe»? Daß darauf noch kein Staatsanwalt gekommen ist!" — Der Fürst lachte herzlich. — „Aber in einem Punkte gebe ich dem Lombroso Recht, nämlich darin, daß er die Anarchisten für Geisteskranke erklärt. Sie sind es auch, sind gemeingefährlich geisteskrank. DaS Wollen ist bei ihnen größer als das Können. Die unbefriedigt bleibende krank hafte Eitelkeit führt zu herostratischen Thaten. Eigentlich noch über diese hinaus, denn der Meuchelmord ist schlimmer als eine Tempelbrandstistung. Ist es nun eine Entschuldigung für sie, daß sie geisteskrank sind? Darf das unsere Handlungsweise gege« sie bestimmen?" Der Fürst schwieg sinnend einige Augenblicke, dann fuhr er lebhaft fort: „Bis zu einem gewissen Grade doch! Wenn ein Wahnsinniger mich attakirt, so erwidere ich nicht Gleiches mit Gleichem, es sei denn, daß ich mir nicht ander helfen kann, sondern ich suche nur, ihn unschädlich z» machen. Die Anarchisten muß man auch unschädlich machen, vaS ist nur ein Akt der Nothwehr. Wer die Vernichtung der menschlichen Gesellschaft anstrebt, mit allen Mitteln, bis zum Meuchelmord, der darf sich nicht wundern, wenn die Gesellschaft, die daS Recht hätte, ihn zu vernichten — das Recht der Nothwehr I — ih« wenigstens hinter Schloß und Riegel setzt; wenn er »»heilbar ist, dann auf Lebenszeit." „Zum Schutz gegen die Anarchisten reicht unsere politische Polizei nicht aus. Ich meine nicht der Zahl nach, die würde vollauf genügen. Aber der Qualität nach. Ich weiß aber nicht, wie man es anders machen soll. Mir fällt dabei immer die Anekdote von dem Polizeipräsidenten in Hannover «in. Kenne« Sie die, Bucher?" — Bucher verneinte. — „Zu dem kam wieder holt ein Kommerzienrath, der sich über das barsche Wesen der Schutzleute beschwerte, „Ja", sagte endlich der gequälte Polizei präsident, „ich habe mir schon so viel Mühe gegeben, aber ich habe noch keinen Kommerzienrath als Schutzmann bekomme« können!" Damit wurde er seinen Quälgeist loS. Leute, di« gleichzeitig geistig hervorragend und moralisch intakt sind, gehe« nicht zur Polizei. Dereu Ausgabe aber ist den Anarchist«
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