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Hohensteiner Tageblatt : 03.11.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189211034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18921103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18921103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-11
- Tag1892-11-03
- Monat1892-11
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 03.11.1892
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WMemer Tageblatt .jeden Wochentag abends für den folgenden ^H^M MM -M ^MM M^MM nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhl koM durch die Austräger pro WMMD^MUMWMW U M MMA I D W I sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 NG-MDUG'N alle Annoncen-Expeditionen zu OriginL frei ins Haus. f r Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Fallen, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. I« II ,1 MM, >E,^, . »II! , , ,I»,„, Nr. 256 Donnerstag, den 3. November 1M2 42. Jahrgang. Den 5. November, Nachmittag 3 Uhr sollen im Gasthaus zur Sonne in Hohenstein, Goldbachstraße — dort eingestellt — zwei Strickmaschinen (eine 6r Sander L Graf'sche und eine 6r Großer'sche) gegen Baar- zahlnng versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. ' Aktuar Kurth' (Q. 682.) Im Concurse über das Vermögen des Glasermeisters Gustav Adolph Junk in Hohenstein soll mit Genehmigung des Cvncursgerichts die Schlußvertheilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand, von welchem zunächst die Kosten des Verfahrens zu decken sind, beläuft sich auf 530 M. 20 Pf., während die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen, unter denen sich eine bevorzugte in Höhe von 4 M. 21 Pf. befindet, 3533 M. 86 Pf. beträgt. Ein Verzeichnis; der zu berücksichtigenden Forderungen liegt ans der Gerichts- schrcibcrei des Kgl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Hohenstein, am 28. October 1892. Der C o n c u r s v e r w a l t e r. Rechtsanwalt Reinhard, Bekanntmachung. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderathe ein Dritttheil der Ans schußpersonen aus und es sind an Stelle der Ausscheidenden, als die Herren Gutsbesitzer W. Meier, Gartenbesitzer G. Keld und Strnmpsw. G. Dietz, welche jedoch wieder wählbar sind, eine Ausschußpersvn aus der Klasse der Begüterten, eine „ „ „ „ „ Gärtner und eine „ „ „ „ „ Unangesesscnen zu wählen. Die Wahl findet a) für die Ansässigen Montag, den 21. November d. I., in den Stunden von S Uhr vormittags bis 12 Uhr nachmittags, b) für die Unangesessenen Montag, den 21. November d. I., in den Stunden von 1 Uhr nachmittags bis 4 Uhr nachmittags im Gasthof zur grünen Linde hier statt und werden daher zu a) alle stimmberechtigten ansässigen Gemeindemitglieder, zu b) ,, un ansässigen „ geladen, sich zur Vornahme der Wahl einznfindcn, mit der Verwarnung, daß die zu a) bis 12 Uhr vormittags, zu b) bis 4 Uhr nachmittags noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Theilnahmc an der Abstimmung werden zugelassen werden. Auf den im Termine äbzugebendcn Stimmzetteln sind die Namen zu a) von einem wählbaren Gemeindemitgliedc aus der Klasse der Begüterten und „ einem „ „ „ „ „ „ Gärtner, zu b) aber von einem wählbaren Gemeindemitglicde aus der Klasse der Unangesessenen dergestalt aufzuschrciben, daß über deren Person kein Zweisel übrig bleibt. Einsprüche gegen die mit diesem Anschläge zugleich aushängende Wahlliste sind nur bis zum Ende des 7. Tages, den 9. November d. I., nachmittags 5 Uhr zulässig und beim Gemeindevorstande anzubringen, Einwendungen gegen das Wahlverfahren dagegen sind bei deren Verlust bis zum Ende des 14. Tages, den 5. Deeember d. I., nach mittags 5 Uhr bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau anzubringen. Hermsdorf, den 2. November 1892. Ang. Götze, Gemeindevorstand. Sächsisches. Hohenstein, 2. November. Am Reformationsfeste wurde in Ernstthal das Bibelfest der drei Gemeinden Hohenstein, Ernstthal und Oberlungwitz ge feiert. Der um 2 Uhr beginnende Festgottesdienst war durch eine herrliche Kirchenmusik (Duett und Chor aus dem Lob gesang mit Orchester von Mendelssohn-Bartholdy), bei welcher Frau Oberpostsecretär Böttger und Herr Oberlehrer Abesser freundlichst mitw-rkten, ausgezeichnet. Die Festpredigt hielt Herr Pastor Naumann von Hubertusburg, ein Sohn des früheren Lichtensteiner Pfarrherrn und Enkel des bekannten Leipziger Pastor Ahlfeld, über 1. Petri 1, 24—25: Gottes Wort bleibt in Ewigkeit, 1. die Kirche Christi, die unvergänglich ist, ist auf dieses Wort gegründet, 2. deine unsterbliche Seele, die für die Ewigkeit geschaffen ist, kann nur durch dieses Wort selig werden. — Nach einer Ansprache des Ortspfarrers U. Matthesius über Gottes Wort als „einem Brief des Vaters im Himmel an seine Kinder auf Erden" wurden 21 Kinder aus den drei Gemeinden mit Bibeln beschenkt. — In der im Rathskellersaale stattfindenden Nachversammlung wechselten vom Ernstthalcr Kirchenchor vorzüglich vorgetragene Chorgesänge und Gemeindegesänge mit- Ansprachen. Nach der Begrüßung durch den Ortspfarrer sprach Herr k. Laube von Oberlungwitz über „Die Bibel in ihrer Entstehung", dann Herr Diaconus Püschel-Oberlungwitz über „Die Bibel in ihrer Uebersetzung", als Dritter: Herr Diaconus Günther-Hohenstein über „Die Bibel in ihrem Inhalt", endlich Herr Pfarrer Albrecht über „Die Bibel in ihrer Lectüre". Die Versammlung folgte den interessanten Vorträgen, welche zur Förderung der Belehrung, Erkenntniß und Erbauung gar viel boten, mit gespannter Auf merksamkeit. Aus einem kurzen Bericht über die Bibelver breitung in den drei Gemeinden erfuhren wir, daß 181 heilige Schriften, nämlich 139 Bibeln (darunter 1 in Prachtband, 1 für Schwachsichtige, 12 Trau-, 11 Confirmanden-, 114 Schul bibeln) und 42 neue Testamente in 5 verschiedenen Größen und Ausstattungen von der Niederlage im Hohensteiner Pfarr hause im letzten Jahre theils verkauft und daraus 273 Mk. 35 Pfg. gelöst, theils verschenkt worden sind. — Hinsichtlich der Lectüre der Bibel wurde auf die Bibellesezettel als eine Anleitung zum rechten Lesen der heiligen Schnft, nach der in 3—5 Jahren das große Buch durchzulesen ist, hingewiesen. Diese Zettel sind zum Preise von 1 Pfennig durch zedes Pfarr amt zu beziehen. — Die Nachversammlung wurde durch Dankes- und Abschiedsworte des Ortspfarrers beschlossen. Die Kirchen- collecte ergab 23 Mk. 29 Pfg., die Saalcollecte 10 Mk. 30 Pfg. Trotz dem schönen zum Spaziergang lockenden Wetter waren beide Versammlungen sehr gut besucht, die alten und jungen Bibelfreunde waren alle da und werden von dem schönen Feste viel Segen mit heimgenommen haben. Die gegenwärtigen zollpolitischen Verhandlungen zwischen dem deutschen und dem russischenReiche haben in tcxtilindustriellen Kreisen, die ja früher in regem Geschäftsverkehr mit Rußland standen, vielfach Hoffnungen geweckt, die aber durch die jüng sten Nachrichten immer weiter zurückgedrängt werden. Gleich wohl geben wir hier dem in einer uns zugegangenen Zuschrift enthaltenen Wunsch Ausdruck, welcher dahin geht, man möge der Sache in betheiligten Kreisen näher treten, geeignete Wünsche formuliren und solche den Handelskammern unterbreiten, damit dieselben von hier aus deii Weg an zuständige Stelle finden möchten. In dieser Zuschrift wird der Kaufmännische Verein als geeignete Corporation hierfür angesehen. Am 5. November d. I. findet im ganzen Deutschen Reiche gleichzeitig die Einstellung der für die nichtberittcncn Truppen ausgehobenen Rekruten der Jahresklasse 1892 statt, und haben sich dieselben, soweit sie nicht anderweitige Gestellung befohlen erhalten haben, an diesem Tage in dem Stabsquartier des jenigen Bezirkskommandvs einzufinden, in dessen Bezirke sie in diesem Frühjahr ausgehvben worden sind. Wir möchten bei dieser Gelegenheit die Betreffenden daran erinnern, daß sie bei der Gestellung mit für die Reise ausreichenden Oberklcidcrn, Stiefeln und einem Hemde versehen sein müssen. Rekruten, welche diese Kleidungsstücke wegen Dürftigkeit nicht beschaffen können, haben sich wegen Beschaffung derselben rechtzeitig an dm Vorsteher der Gemeinde, in den Städten an den Stadt- rath zu wenden, in dessen Bezirk sich dieselben bei der Einbe rufung aufhalten. Erkrankte Rekruten, welche nicht marschfähig sind, haben unter Beilage eines obrigkeitlich beglaubigten ärzt lichen Zeugnisses von ihrer Erkrankung noch vor dem Gestell ungstage dem Bezirkskommando ihres Aufenthaltsortes Meldung zu erstatten. Bei nur leichten, ungefährlichen Erkrankungen haben die Rekruten im Gestellungsorte einzutreffen, und wird, wenn nöthig, ihre Aufnahme in ein Militärlazareth durch den betreffenden Truppentheil verfügt. Gegen nicht rechtzeitig ein treffende Rekruten wird nach den Bestimmungen des Militär- Strafgesetzbuches vorgegangen. Dieselben werden im Falle ihres Ergriffenwerdens sofort eingestellt, und rechnet dann ihre Dienstzeit erst von dem auf ihre Einstellung folgenden Rekruten- Einstellungs-Termine. Außerdem haben dieselben eventuell ihre Bestrafung als Fahnenflüchtige zu gewärtigen. Die Rekruten haben Anspruch auf Marschgebührnisse, und zwar erhalten die selben durch den Ortsvorsteher, soweit sie einen weiteren Weg wie 20 Kilometer, von ihrem Aufenthaltsorte gerechnet, bis znm Gestellungsplatzc zurückzulegen haben, je 1 Mark für jeden, wenn auch nur angefangenen 20-Kilometer. Ein Rekrut, dessen Aufenthaltsort beispielsweise 21 bis 40 Kilometer vom Ge stellungsort entfernt liegt, würde 1 M., bei einer Entfernung über 40 Kilometer 2 M., bei einer solchen über 60 Kilometern 3 M. u. s. w. zu empfangen haben. Diese Marschgeldcr sind jedoch bei Verlust des Anspruches darauf gegen Quittung inner halb der letzten 24 Stunden vor dem Verlassen des derzeitigen Aufenthaltsortes zu erheben. Gegen Vorweis des Urlaubs passes bezw. des Gestellungsbefehles an der Eisenbahnfahrkartcn- Ausaabestelle erhält der Emtreffende 1 Militärbillet zum Preise der Fahrkarten 4. Klasse, welches ihn zur Benutzung der 3. Wagenklasse berechtigt. Durch die Spielerei mit einem Teschin ist großes Herze leid über zwei Familien in Limbach hereingebrochen. Zwei dem Kaufmannsstande angehörige junge Leute spielten am Sonntag mit einem Tesching, und das Unglück wollte es, daß dasselbe, während sich der Eme am Drücker zu schaffen machte, sich entlud und die Kugel dem Änderest das Herz durchbohrte. Ohne einen Laut von sich zu geben, sank der hoffnungsvolle junge Mann todt zu Boden. In den Nachmittagsstunden des 27. Juni 1892 durcheilte die Kunde von einem an einer in der Theresienstraße zu (Chemnitz wohnenden geschiedenen Ehefrau W. verübten Raubmordversuche die Stadt und versetzte die Bewohner der selben in wohl begreifliche Aufregung. Noch an demselben Nachmittage gelang es glücklicher Weise auch der alsbald vom Thatbcstande unterrichteten städtischen Kriminalpolizei, den Thäter, welcher von der Verletzten W. dem Namen und auch sonst seiner Person nach genau bezeichnet werden konnte, in der Person eines früheren Logismanncs derselben, der mit ihr Jahre hindurch bis in die letzte Zeit hinein intimere Beziehungen unterhalten hatte, zu ermitteln und der Justizbehörde zu über liefern. Derselbe hatte in das offene Logis der W., während diese in demselben verweilte, sich Eingang verschafft und nach kurzem Verweilen darin, nachdem er irgend einen plausiblen Grund für sein Erscheinen der W. gegenüber, mit der er gerade zu damaliger Zeit nicht im besten Einvernehmen stand und bezüglich deren er Veranlassung zur Eifersucht zu haben glaubte, mit einem plötzlich zum Vorschein gebrachten schweren Maurer hammer, einem sogenannten Fäustel, nach dem Kopf der W. einen Schlag ausgeführt, sodann noch weitere Mißhandlungen gegen die W. verübt und war schließlich, nachdem Lärm im Hause geworden, eiligst aus dem Hause geflüchtet. Bei seiner Durchsuchung war in seiner Tasche ein scharf geladener sechs läufiger Revolver vorgcfundcn worden. Gestern hatte sich der Thäter, nachdem der anfänglich vorgelegene Verdacht, daß ein Raub gegen die W. beabsichtigt gewesen sei, im Laufe der Vor untersuchung seine Erledigung gefunden zu haben scheint, da die gestern erhobene Anklage nicht auf versuchten Raubmord, sondern auf Mordversuch lautet, dieses Verbrechens halber vor den Geschworenen des Schwurgerichts zu Chemnitz zu verant worten. Es ist dies der am 6. April 1855 in Kaaden in Böhmen geborene, polizeilich vorbestrafte Maurer Anton Schlögl. Uebcr den Gang der gestrigen Beweisaufnahme können wir unseren Lesern nichts berichten, da die Verhandlung unter Aus schluß der Oeffcntlichkeit stattfand. Von den an die Geschwore nen gestellten Fragen lautete die erste aus das versuchte Ver brechen der vorsätzlich nnd ohne Ueberlegung ausgesührten Tödtung eines Menschen und die dritte darauf, ob mildernde Umstände vorhanden seien, während in der zweiten für den Fall der Bejayung der ersten Frage gestellten weiteren Frage die Geschworenen gefragt wurden, ob erwiesen sei, daß Schlögl bei Verübung der That mit Ueberlegung gehandelt habe. Eine vierte Frage endlich, die für den Fall der Verneinung der beiden nurgedachten Schuldfragen gestellt war, betraf das Vergehen der vorsätzlichen gefährlich Körperverletzung. Dem lediglich die erste der Schuldfrage bejahende», die Frage nach dem Vor handensein mildernder Umstände dagegen verneinenden Wahr spruche der Geschworenen gemäß wurde Schlögl wegen ver suchten Todtschlags unter Ausschluß mildernder Umstände zu Zuchthausstrafe in der Dauer von 5 Jahren verurtheilt, auch der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 8 Jahren für verlustig erklärt. Nebenbei wurde auf Ein ziehung des bei Verübung der That gebrauchten Hammers erkannt.
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