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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188412062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-12
- Tag1884-12-06
- Monat1884-12
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1884
- Autor
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»»»»«, Grschsim ts-Nch früh »'/.Uhr. Let«N«» und Lrpeßitio« JnhauneSgaffe 33. Sprechkintkn drr Nedaclion. Vormittags 10-12 Uhr. RochmitlagS 5—6 Uhr. »Ha»« ».rl-lldlri M»nu!cr>Htk s« U«^clw, -tchl «crdm^l». der für tzle uä»ktt,l,e»»e »eftimmte« Inserate an «achentn,»« »l« » Ndr Na-ümitta^, a> »«m. „» Kestta,rn früh bi«Utzr. 3» üra Filialen fiir Ins.-)innahme: Ltt« Klemm. Universitätsstrafie 21, P»»t» Lüsche, Kalharinrnstraße 18, p. nnr bi» '/,S Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgefchichte, Handels- vnd Geschäftsverkehr. 34U Sonnabend ve» 6. December 1884. L»,»so Avnlnnnrnt,preis viertelt. 4'/, Ml. incl. Vriuaerlohn 5 Mk., durch dir Post bezogen »vir. Jede einzelne Nummer R> Pf. Velegeremplor 10 Pf. O»b»dren für Extrabeilage» ltn Tageblatt-Format gesalzt) ahne Postbel0rderung 39 Mk. «tt Postbesörderung 48 Ml. Inserate »gespaltene Petitzeile SO Pf. »rStzere Schriften laut uns. Preisverzeichnis. Tadrllartscher ». Ziffrrnsatz nach höherm Tarn- Neelamen »ntrr de» Nebartiou-ftrlch dielaespav. Zeile 50 Ps„ vor de» Famtltennachrtchte» di« Sgrspaltene geile 40 Pf. e Inserate find stet» an die Sxpe»iti«n M senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pnwnamenmclo oder durch Posd- »achnahme. . , / 78. Jahrgang Zur gchlligtn Veallftung. Unsere Expedition ist morgen Tonntag, den 7. Deeember Bormittags nur bis isS Uhr geöffnet. LxpeÄMov äv8 Litzlprilxvr 'rnxedlnttes. Amtlicher Theil. VckaimtMjhims. Nachdem in neuerer Zeit bemerkt worden ist, daß die Vefti««nngen über das Nepettrea stark Wirkender Metzica«e«te von Seilen der hiesigen Apotheken» brsttzer nicht genau befolgt worden sind, sehen wir uns veranlaßt, daraus hinzuweisen, daß wir jede zur Anzeige gebrachte Uebertretnng der nachstehend nochmal» abgedrucklen Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern zu Dresden vom 18. August 1876, das Rcpetiren von Recepten betreffend, mmachsichllich zur Bestrafung bringen werden. Leipzig, am 15. November 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Seorgi. Eicharin». Verordnung, das Repettren von Recepte» detreffrad. E» ist ai» Bedlirsniß zu erkennen gewesen, die i» der Ver ordnung de» Ministerium» de» Innern an die vormalige« Krei-directionen vom 23. Juli 1853. da» Repetiren von Re» crpten betreffend, getroffenen Bestimmungen einer Revision zu unterwerfen, beziehentlich dieselben zu vervollständigen. In deffra Verfolg wird die gedachte Verordnung hierdurch aufgehoben und wird «» Stelle derselben hiermit Folgende» bestimmt: Ohne besondere Genehmigung de» Arzte», welcher da» Recept Verschrieben hat, oder eine» anderen legitimirten Arzte» oder Wundarztes ans der Signatur »der ans dem Recepte selbst dürfen in Zukunft auf bloße» Verlangen Der jenigen, aus welche die betreffenden Recepte lauten, beziebenl- äch ihrer Angehörigen und Beauftragten, nicht wiederholt angesertigt werden: 1) Von den Recepte» für den innerliche« Gebrauch: a. solche, aus welchen eine« von den in der Tabelle L der ?b»rma- oop"«. Osrwaniea (L. 394) namhaft gemachten Arzneimitteln (nie-licament-i. eautksiwe azzervunä»), ingleicheu ckixittclio und 6tüvrvkurw (bei welchem auch die Verwendung zu Inhalationen als innerlicher Gebrauch gilt), gleichviel in welcher Gab«, der- schrieben ist. d. solche, aus welchen die in der Tabelle 6 der pbarmaeona«» Osrmamea (S. 395) namhaft gemachten Arzneimittel (meäioa- m»:i>l» eanr« «rvaiui») in einer, in brr einzelnen Gabe den ü. Tbeil der in der Tabelle ^ (S. 391) bezeichne»» Maximal- dosis überschreitenden Menge Odlorald^ärnt, wenn die Maximal- dofi- von 4.0, Seoale cornutuw, wenn die Maximaldosis von O.k vnd Lrtractnw Sveali, curnnli, wenn die Maximaldosis von 0.3 übrrichritten ist, verordnet sind. — Aus solche Recepte, aus welchen Medikamente verschrieben sind, die zwar in der Tabelle 6 sich vorfinde», für welche aber in der Tabelle eine Maximaldosis Nicht angegeben ist, findet demnach da« vor- stehende Verbot nicht Anwendung. o. solche, aus welchen homöopathische Arzneien bt» zur S. Ver dünnung (diese mit eiugeschlosien) verschrieben sind. 2) von den Recepten für den äußerlichen Gebrauch: solche, ans welchen rin Mittel au» der Tabelle 8 der kRarwacopo«» Oenna- nioa, gleichviel in welcher Dosts, zu besagtem Gebrauche verschrieben sind, jedoch mit BuSnabme von Ü/clrarxrrum orzcclataw rubrum, llFckrarx/rnm prnscipitatnw alduw und Verntrinum. 3) alle Recepte, aus welchen ein Arzneimittel skr subkutane In- jectione» au» den Tabellen 8 und 6 der 8d»rwaeopve» Uorwavic» oder eine- der außerdem vorstehend unter 1» und d aufgesllhrtea Arzneimittel zu gleichem Gebrauche verschrieben ist. Dem Vorstehenden gemäß sind durch die BezirkSSrzte sämmtlichr Apotheker de» Landes durch thunlichst zu beschleunigende Zusertigung von je 2 Exemplaren der gegenwärtigen Verordnung alsbald mit Anweisung zu versehen, wie dann seiten» der genannten Medicinal- beamten auch de» Aerzten und ndarzten in ihren Medlciaal- bezirken, einschließlich der Militairärzte, je 1 Exemplar der Verord nung zur Kenntuibnadme mitzuiheilen ist. Dresden, den 18. August 1876. Ministerium de» Inner». gez. v. Nostitz-Wallwitz. Pseiffer. An sämmtlichr SreiShauptmannschaften. Nichtamtlicher Theil. von der vertiner Lonftreiy. Dckailntmchnng. LrbtheilungShalder soll da» dem Kaufmann Siman Metzer Lahn, der Friederike verw. Löwenhetm geb. Hirsch, Rasalie und vrnn« Geschwister Löwenheim, sSmmtlich in Leipzig, gehörige Aal. 152 de» Grund- und Hvvothekenbuchs, Fol. 167 des Kataster» von Gera sab FkurbuchSur. 227 als Wohnhäuser, Badehan», Brauhaus und Hof mit einem Flächengehalte von 6.15 Nr eingetragene, an der Krummen Gasse Nr. 1 und Weidaischc Gasse Nr. 32 gelegene Hau», grundstück, bestehend au»! bewohnbarem Haupt- und Nebengebäude, Ganggebäudc und Brauban- nebst Hof an der Krummen Gasse, sowie Wohn- und Hintergebäude mit AnSgang aus die Weidaisch« Baffe, woraus an Reallasten 4 ^l 70 Rente jährlich an fürstliche Landrentenbank in Gera hasten, einschließlich de» gesammtcn BraubauSinventnr». wovon ein Berzeichniß am AmtSbrete auSbängt, sowie dreier Aktien de» Brau- verein» zu Gera, an Unterzeichneter AmtSgeric! 'vielte Freita», den IS. Trcenibrr 1884, Bo, mittags 11 Uhr, öffentlich zur freiwilligen Versteigerung gebracht werden. Unwr Hinweisung auf den »»bst den ErstehungSbedingungen an hiesiger AmtSgerichtSstclle miSbängciiden Anschlag und die vor un» ergangenen Beten wird die» mit drin Bemerken, daß BorkausS- berechtigte sich bei Verlust ihre» Rechte» über besten Ausübung noch vor dom Zuschläge zu erklären haben, hierdurch bekannt gemacht. Gar», vr, M. November 1884. Fürstlich Renßische» Amtsgericht. Abthoilnng für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Die Congoconserrnz wird nicht unverrichteter Sach« au»- einandergehen, darüber besteht schon heute volle Gewißheit. Am Montag sind die ersten definitiven Beschlüsse über die Handelsfreiheit aus dem Congo gefaßt worden. Die Eon- serenzmächte haben sich Uber eine Erklärung geeinigt, weiche im Gebiete de» Congobeckcn» und der Congomündungeu die Handelsfreiheit für alle Nationen verkündet. Der ungeheure Fortschritt, weichen dieser Beschluß in sich begreift, tt»rd erst klar, weuu man damit den bisherigen Zustand vergleicht. Noch vor wenigen Monaten standen Portugal und England in Unterhandlungen über den Abschluß eine» Vertrage», welcher alle übrige» Nationen von der Handelsfreiheit an den Congomündungeu ausschloß An diesem wichtigen Punct« de» dunklen Welttheile» sollten Zollschranken errichtet werden, welche die übrige» Nationen England und Portugal tribut pflichtig machten, sofern sie sich am Handel i,n Congobeckcn betbeiligcn wollten. Damit wurde durch die in der Ent wickelung begriffene Civilisirung Westafrika» ein Strich ga» macht worden sein» England hätte seine Weltherrschaft auch aus diese» Gebiet ausgedehnt, und die Ausschließung Jnuer- asrika» wäre wieder aus unbestimmte Zeit verschoben worden. Glücklicher Weise wurde Frankreich durch diese Abmachung in seinen wohlerworbenen Rechten geschädigt und erhob Ein spruch dagegen, und Deutschland nahm die günstige Gelegen heit wahr, um neue Grundsätze in da» Völkerrecht rinzusüyre» und an di« Stelle der Colonialwillkür da« Colo»iai«cht zu setze». Die Verkündung der Handelsfreiheit im Eongogebiet ist in der Thal der Beginn «ner neuen Arra, am mit den» Ab geordneten Bebel zu reden. Die Nationen werden dadurch zum friedlichen Wettkampf in der Anknüpfung von Haudel»- beziehunqeu in Westafrika eingrlaven, keine lästige Zollschranke stellt sich ihrem Unternehmung-geiste entgegen, statt Wider stand in ihren Bestrebungen zu finden, «erden sie sich viel mehr gegenseitig in der Einrichtung von Verkehr«erleichtern>»g«K s unterstiitzen, statt de» Kampfe« um Erwerb von Land «A ^ Schätzen wird friedliche« Zusammenwirken di« gemeinsam» ? Triebfeder sein, nicht Blut und Trümmer «erden den neu? '' EroberungSzug d,» neunzehnten Jahrhundert» Vach Inneat- afrika bezeichnen, sondern die Erziehung wilder oder halb- wilder Völkerschaften zur Authcilnabme an den Vortheilen der europäischen Cultur wird die segensreiche Hauptsolge der Berliner Conserenz sein. Vergleichen wir damit die bisherige Hebung, so finden wir, daß der Eintritt eine« Culturvolkes in überseeische Gebiete bisher regelmäßig da» Signal zur Unterjochung oder zur Ausrottung der eingeborenen Bevölke rung gab. Ein Blick aus Amerika, ans die geringen Ueber- reste der Ureinwohner belehrt nn» darüber, welche Früchte die Colonialpolitik vergangener Jahrhunderte getragen hat. Mag auch die amerikanische Urbevölkerung der europäischen Cultur widerstrebt haben und durch eigensinnige» Festhalten an ihren Sitten und Gebräuche» da» Cwilisation-werk gestört oder gor unmöglich gemacht haben. Tdalsacke bleibt, daß der Branntwein unter ihr die furchtbarsten Verheerungen ange- richtet und sie zu ungezählten Tausenden der Vermchiung über liefert bat. Nickt bester war e» in Afrika, w» die Portugiesen in der Entfaltung eine» schwungvoll betriebenen Sclavenbandel» ihre Hauptaufgabe erblickten. Noch heute ist, trotz aller Anstren gungen, welche andere Völker gemacht haben, um den Sclaven- kandcl zu unterdrücken, dieser Handelszweig in vollster Bliilhe, und die Berliner Conserenz konnte den Gegensatz, in welchen sie sich zu den bisherigen Colonisationsbestrcbungen gesetzt hat, nicht schärfer und wirksamer hcrvorheben als durch ihre ent schiedene Stellungnahme gegen den Sklavenhandel. Mit der Verkündigung der Handelsfreiheit im Eongogebiet ist die der liebevollen Behandlung und d«S Schutze- der Eingeborenen verbunden. In Artikel 6 der Erklärung heißt e« ausdrück lich, daß alle Mächte, welche Souveränetälsrechte oder Ein fluß im Eongogebiet au»üben, die Verpflichtung übernehmen, über die Erhaltung der eingeborenen Völkerschaften nnd über die Verbesserung ihrer moralischen und materiellen Eristenz» bedingungen zu wachen und zur Unterdrückung der Sklaverei und namentlich de» Negerbandel» beizutragen. Von der Mit wirkung Erreichung solcher HunianilSlszwecke konnte sich England, welche» zuerst gegen den Sclavenhandel aufgetreten ist. nickt ausschließen, und deshalb war e» ein glücklicher und fruchtbringender Gedanke, die Conserenz für diesen Zweck zu interessiren und zu gewinnen. Der Vertreter Italien» glaubte der Besest gung dieser Grundsätze durch Aufnahme von Specialbesiimmungen dienen zu können, indem er die Einfuhr von Branntwein unv Waffen nach dem Eongogebiet verbieten wollte. Der Vertreter Nordamerika» stimmte ihm in Bezug aus den Branntwein zu, aber der Vertreter Frankrrich» be tonte mit Recht, daß die Conserenz nicht den Berus habe. Specialbestimmungen über den Verkehr zu erlassen, sondern nur die Grundbedingungen festzustellen, unter welchen sich der friedliche Wettkampf der Culturvölker im Eongogebiet ent falten könne. ES war durchaus zweckentsprechend, daß nur große allge meine GestchtSpuncte ausgestellt und angenommen, die Rege lung der Einzelheiten aber dem Verkehr der Völker selbst über lasten wurde. Handelsfreiheit, Achtung der Menschenrechte der Eingeborenen, Schutz gegen Sclavenbandel, Gewissensfrei heit und religiöse Duldung, da» sind Grundsätze von solcher Allgemeinheit und Bedeutung, daß sie von der Conserenz als leitende ausgestellt werden konnten, alle- Eindringen in Ein zelheiten hätte der Erreichung de» Hauptzweckes nur hinderlich werden müssen. Es zeugt auch von richtiger Erfassung der Sachlage, daß die Cvnferenzmächte ihre Beschlüsse nur für sich fasten, rbne dadurch andere unabhängige Staaten oyne ihre Einwilligung zur Anerkennung der Beschlüsse zu zwingen. ES sind damit enierseits die Rechte der afrikanischen Gesell schaft, andererseits die der Eingeborenen gewahrt, von denen bekanntlich der englische Vertreter bcdauerle, daß sie bei der Conserenz »»vertreten seien. E» liegt ttnn zwar auf der Hand, daß halbwilde Völkerschaften keine Zollschranken gegen europäische Kanfleute errichten werden, aber England wurde dadurch wenigsten» jeder Borwnnd genommen, gegen die Con fer enzbeschlüffe Einwendungen zu erheben. So ist denn auch der Widerspruch England» gegen die Zwecke der Conserenz, welcher in der ersten Sitzung in s» bedenklicher Form hervortrat, gänzlich verstummt, die Eon» ftrenzbeschlklff- find in GuÄm^einer die Wahrnebmung von Sonvennl A horenen voll- bestimmten Macht oder zu U 3 , . internationalen ständig -uSschließt. D'k Zusau.'nenftbu ^ ^ ^nibeschlüst- Sontrolbehörte. w'l-b^d. «u-suhrnng^ ^,<^n, also Überwachen soll, ist .sp^r" ^ VKge geräumt, wurde auch dieser Ste.n de« Anstöße»,aus »m W^g- 3^ ^ wurde auch dies« Sle.n de« - der und amerikanischen Kausteuten, Streitig- di- wichtigsten Grundlagen g-w°nu-n.^nd^a^chw-l. m h, gwV°W!chK°l?'ist auch di- Ab grenzung re« G-b.eles der Mündungen und de» B^-n» de Angoflufle». Fast schien es Anfang», als ob and'skrerfl-n Klippe die Conserenz scheitern könnte; denn e» wachte ^ verschiedene Austastung der Grenze geltend, deren schnelle An», aleichuna wahrhaft staunenerregcnd ist. ^ Heute haben wir eine feststehende genaue und gemcm verständliche Definition der Grenzenst"°nntkn Ged.ett und wir ersehen daran», em wie große» Land bereit» sür die neuen völkerrechtlichen Grundsätze "Überseeischen Ldndnn gewonnen ist. Der atlantische, der mdlsche Occan, der Zam- vefl der Tanqanivkasee und der Nil sind die Hairptgrenzen, welche da» ungeheure Gebiet de» afrikanischen Festlandes, s.n^it e« den Zwecken der Conserenz dtenslbar gemacht ist, umschließen. Es bleiben nun noch ähnliche mutigen sür daS Nigergedict und die Grundsätze für Befitzerwerbung berrentofer Länder Übrig, welche di« Conserenz in dm nächsten Ansicht^ daß die Conserenz nicht in drei Wochen werde ihre Arbeiten erledigen können, hat sich al» richug erwiesen, schon heute läßt sich mit einiger Sicherheit vorauS- sehen, daß die Spanne Zeit, di« bi« Weihnachten noch übrig ist, kaum ausreichcn wird. Dafür blickt aber die Conserenz schon heut, ans ei« hochwichtige» und folgenschwere« Ergebmß ^si-ück, und e» besteht ken/Zweifel darüber, daß auch die noch zu erledigenden PuncteSinne der «ntrazstekttr zur Annahme gelangen werde«. Die vorhandenen Schwierig keiten sind fast spielend überwunden worden, ein Bewer» von der Kraft und dem Werth de» leitenden Grundgedanken». Fürst BiSmarck gebührt da« Verdienst, diesen Gedanken erfaßt und der Ausführung entgegengesührt zu haben, und deshalb darf die Hoffnung noch nicht verloren gegeben werden, daß auch die damit in Wechselbeziehung stehende Dampservorlage die Mehrheit de« deutsche» Reichstage« für sich gewinnen wird. Die Herabsetzung de» Ansehen« dieser wichtigen Körperschaft dem AuSlande gegenüber wäre ru handgreiflich, al» Laß man nicht aus Vermeidung derselben feine Hoff nungen richten sollte. « Leipzig, 6. Derembn 1884. * Der „Deutsche Reichsanzeiger" veröffentlicht nachstehenden Allerhöchsten Erlaß: Aus Ihren Bortrag will Ich den Unler- StaalSsecretair im Auswärtigen Amt, vr. Busch, den Nnter- Staal»secretair im Ministerium de» Innern, Herrsurlb. und dm Geheimen Ober-NegirrungS-Rath Lohmann von Meiner Vertretung im Bunde-rath entbinden und Meine Staat»- Minister v. Putlkamrr, Luciu». v. Goßler und Gras Hatzsclvt zu Bcvollmächkigtcn und den Unter-Staat-secretair vr. Busch, dm Unter - SlaatSsecretair Hcrrsnrth und dm Geheime» Ober-RegierungS-Rath Lohmann zu stellvertretenden Bevoll mächtigten zum BunVeSrath ernennen. Berlin, den L. December >884. Wilhelm. v»n BiSmarck. An dm Reichskanzler. * Die Bunde-rat h«au»schüsse sür Eisenbahnen. Post und Telegraphen, sür Justizwesen und für Rechnungs wesen haben ihren Bericht Überda« Postsparkassengesetz erstattet. Bon dm 48 Paragraphen welche der Entwurf um faßt, sind ru 21 Abänderungen von den Ausschüssen beantragt wordm. Z. l, welcher lautet: „Da» Reich übernimmt die Annahme, Verzinsung und Rückzahlung von Spareinlagen unter Vermittelung der Postverwaltung «ach Maßgabe dieses Gesetze«", gelangte mit Stimmenmehrheit zur Annahme. Die Minderheit beanstvndete einerseits die Zuständigkeit der ReichS- gesetzgebung. andererseits da» Vorhandensein eine» dringenden Bedürfnisse«. Der Bevollmächtigte de« Königreich» Sachsen kündigte für da« Plenum folgenden Antrag an: 1) den tz. l abzulchnen, dagegen 2) den Herrn Reichskanzler um Aus stellung eine» Gesetzentwurf» zur Regelung einer Mitwirkung der ReichS-Postanstalten bei Annahme und Auszahlung sowie Uebertragnng von Spareinlagen für die Lande», und Com- "sunal. Sparkassen zu ersuchen. Hierbei erläuterte derselbe d,e Worte,Landes- und Communal-Sparcaffen" dahin daß hierunter sämmtliche öffentliche, unter Staatsaufsicht stehende Sparcassm, seien r» Lande-», Provinzial«, Kreis- oder Gememdefparcassen. begriffen sein sollen. E» kennzeichnet die» ben Standpunkt Sachsen» -ur ganzen Vorlage. Al» Schluß- ^stunmung wurde von Bayern beantragt: Vorstehendes Gesetz findet aus Bayern keine Anwendung. Württemberg a Grafit«-me Erweiterung dieser Bestimmung dahin: Vor stehende» Gesetz findet auf Bayern und Württemberg keine Anwendung. Die Beschlußfassung über diese beiden Äiiträgk glaubten d,e Ausschüsse dem Plenum de» Vundesralhes iiber- lassm zu sollen. Württemberg behielt sich vor. im Plenum einen Anlrag folgenden Inhalt« einzubringen: „Aus Würltem. berg findet dieses Gesetz mit der Maßgabe Anwendung, daß ^"^r de« Königreichs die reg,emen,arischen und Tarifbest.mn,unge» von der zuständigen Behörde diese» 0'^'^ "'?lsen werden. Die der würltembergischen Post- aewNr-n?. »'-Wahrnehmung des SparcassendiensteS zu gewährende Vergütung wird ,m Wege der verständiguna festgesetzt Bayern und Württemberg haben sich bezüglich der *Au»schußanträge der Abstimmung enlhallen. die p°loischen Agitation sind in der Provinzialhaupt- ° *>urchau» Zu Unauasten der Polen ausgefallen A 000 R ^ ^""0 SinwoSnern dieser^Stadt ungesäbr «^rt-dd^ v°s°'^« De»lsche s,nd, so hätte .»an arten dürfen, daß die Polen wenigst««» m. Drittel dcr Sitze erringe« würden. Vvu den 38 Stadtverordneten Posen» find aber nur drei Polen, dagegen 33 Deutsche; der Consefsion nach find 17 Evangelische. 3 Katholiken und l6 Israeliten. Da» letzte Stadtverordneten-Collegium Posen bestand au» vier Polen und 32 Deutschen. Man sieht hier aus. daß da» deutsche Element in Posen trotz beträchtlichen Anwachsen» der Polen immer noch stark genug ist. auf lan«,e äeit hinau» di« Leitung der städtischen Angelegenheiten ln ve« Händen zu behalten. « * « * Zu den vielen Belegen von dem wahrhaft lächerlichen Größenwahn, von dem die Slowenen in Srain und der südlichen Steiermark erfüllt find, gehört nebst manchem Anderen auch die Thatsache, daß da» kleine Völkchen eine ungewöhnliche Tätigkeit aus journalistischem Gebiete ent faltet und den großen Eulturdvlkern in dieser Beziehung möglichst nahe zu kommen sucht. E» dürfte wenige Stämme von so bescheidenem Umfange, wie es der slowenische ist, geben, die sich einer so unverhältnißmäßig großen Anzahl von Zei tungen aller Art erfreuen. Die Folge von dieser Fülle slo wenischer Zeitungen ist, daß alljährlich einige der Blättchen nothgedrungen, wegen Mangel» an Unterstützung, wieder ein- qehen. Ganz besonder» gilt die» von den sogenannten slowenischen „Fachblättern", die innerhalb eine» eng begrenzten Bcrbreilung-kreise«, aus den sie naturgemäß beschränkt bleiben, aus die Dauer unmöglich hestehen können, da sie der erdrückend besseren deutschen Coneurrenz gegenüber einfach unhaltbar sind. So wurde vor einigen Jahren von Laibacher Juristen eine slowenische juristische Fachzeitschrift, der „Sloven-ki vradnik" gegründet, um da» in der gesammten slowenischen Juristen- ivelt so „lebhaft pulsirende wissenschaftliche Streben" auch äußerlich zum AuSdrncke zu bringen. Nur mit Mühe konnte diese Fachzeitschrift ein paar Iah« über Wasser gehalten werden: bald sah man sich genöthigt, an die Kramer Juristen die Aufforderung zu erlassen, deutsche Aufsätze einzusende», welch« die Redaktion aera in« Slowenische übersetzen wolle. Al« endlich da» Deficit von Quartal zu Quartal größer wurde und der Redactenr, müde der unfruchtbaren alleinigen Anstrengung, die Flinte in» Kor» warf, da ging der „Sloven«ki pravnik" sang- und klauglo« wieder ein. In ganz ähnlicher Weise erging e» einer großen Anzahl anderer slowenischer Zeitschriften, die vom »aüonalen Größenwahn« in den letzten zwei Jahrzehnten in den verschiedenen slowenischen Gebiete» gegründet worden: nach sehr kurzer, oft bloß monatelauger Existenz hörten fie auf zu erscheinen. Auch da« jüngste Product der slowenisch«, Zeitung»macherei wurde iu den letzten Wochen dom gleichen Schicksal ereilt. Der „Obrtnik", ein Blättchen, da» dem slowenischen Gewerbestande al« fach männisches Organ dienen sollt«, erlebte i« Ganzen 12Nummern, als sich die Redaction z« der Erklärnna veranlaßt sah, wegen Mangel» an geistiger und materieller Unterstützung könne swh da» Blatt nicht halten. Dies« Erfahrungen werden die slowenischen Führer jedoch nicht abhalten, bei Gelegenheit mit neuen journalistischen Unternehmungen an di« Orffentlichkeit zu treten. * In der belgischen Kammer hat die Interpellation Bouvirr über da» Schulgesetz ein jähe« End« gesunden, indem der .unabhängige" Dcputirte Bander-miffen, .nm den un- sruchtbaren DiScussionen ein Ende z« machen", den Schluß ver Debatte beantragte. Die gesammte Linke protestirte stürmisch und verlangte bestimmte Auskunft über die von ihr vorqebrachten skandalösen Vorgänge bei der Ausführung de» Gesetzes. Die Minister verweigerten jedoch die weitere DiS- cussion de» Schulgesetze«. Nach stürmischen Scenen wurde dcr Schluß mit 39 gegen 24 Stimmen angenommen. * Wie aus der italienischen Hauptstadt gemeldet wird, steht die Publikation der autonomen italienischen und österreichisch-ungarischen Reglement» über die Fischerei im Avriatischen Meere, nachdem der bezügliche Notenwechsel zwischen beiden Regierungen völlig beendet ist, unmittelbar bevor. Um den Reglement» einen beiderseits verpflichtenden Charakter zu geben, sind beide Cadinet« durch Noten tausch üdereingekommen, daß die auf Grund der Görzer Convention ansgearbeiteten Reglement» al» Norm sür die Interpretation .iller lener Bestimmungen de» Handelsvertrages zu geltm habe», die von der Fischerei im Abriatischen Meere handeln. Man schreibt an» Madrid: .An» Anlaß de» Geburt-feste» de» König» fand am 28. November bei den Majestäten große Desilircour statt, an der sich wohl gegen 3000 Personen betheiligten. Hieran schloß sich ein Cercle für da» diplomatische Corp», welche» während der Cour gegenüber dem Throne Ausstellung genommen hatte. Der König, welcher erst am vorhergehenden Tage mit der königlichen Familie vom Jagdschloß Pardo in die Residenz zurückgckebrt war. sah außerordentlich wohl und munter aus unv erfreute sich der ibm eignen heitern Laune. Am Abend fand ein Galavincr von 112 Gedecken statt, zu welchem auch die fremden Missions chefs nebst ihren Gemahlinnen mit Einladungen veehrt worden waren. Nach Aushebung der Tafel verblieben der König und die Königin und bi« Insantinnen noch etwa 2 Stunden im Kreise der Geladenen." * Die Bill über die Neueinthciluna der Wahl kreise in England, Schottland und Irland ist im Allgemeinen aus dem Berhältniß der VcvölkerungSziffer auf gebaut. Wablflecken von 15,000 Einwohnern verschwänden durch Ausgehen in die Grafschaften; Wahlfleckcn von 15 bi» 50,000 behielten nur einen einzigen Vertreter. Die dadurch sreiwerdcnden 160 Sitze werden so vertbcilt werden, daß England 6 und Schottland 12 neue Wablsitze erhält, während Wale» und Irland die alle Zahl behallen. Die Doppel- Vertretung wird nur in denjenigen Flecken beibchalten, welche von obiger Neueintbeilung unberührt bleiben; sonst ist oberster Grundsatz die Einrichtung von Wahlkreisen mit mir eine», Abgeordneten. Liverpool soll daher in acht Wahlbezirke mit je einem Vertreter zerfallen. London soll Abgeordnetenzu« wachs erhalten, aber nicht im Berhältniß seiner Einwohner zahl. Unter den zu beseitigenden Wahlkreisen befinden sich 42 unter 7000 Einwohnern und 30 zwischen 7000 und 10,00». , * lieber eine furchtbare Menschenschläcbterei, welche I"3lische Verwaltung der Insel Trinidad am aO. October unter den ostmdischen Kuli» angerichtet hat, folgend, Einzelheiten in di« Oefsentlicbkeit: denen die Zuckertrisi» hart zusetzte, suchten urm Steigerung der Arbmt ohne Lohnerbvbung oder nach anderen Quellen gar mit gleichzeitiger Lobnberabsetzung die ^rzeugungskosten zu verringern. Die Hindu» sind bekanntlich äußerst genügsame, friedfertige nnd arbeitsame Leute, aber
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