Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 22.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191702222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19170222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19170222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-22
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.02.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische Elbzcitmig" rrscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Die Ausgabe dcS BlaitcS erfolgt tags vorher nachm. 5 Uhr. Abonncnicnts-Prcis vicrtcl- Iährlich1..7bMk.,2monaUich l.2O Mk., l monatlich M Pfg. Einzelne Nnnimern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstaltcn. Postboten, sowie die Zcitnngsträgcr nehincn stets Bestellungen auf die .Sächsische Elbzeituug" au. Sonnabends: „JllnstrterteS Unterhaltungsblatt". IUlslhe IzcitiiW. Amtsölatt stil ks MigWt AISUliA. lies NchWt ßüVhBuii üüd dtü ZtBIii! zu KGM«, stick siir SstchmMmi zu Hsbüßest. Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Ver» brcitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag«, Mittwochs und Freitag« bi» spätestens vormittag» 9 Uhr nnfzngcbcn. Lokalpreis siir die 5 gespaltene Pctitzcilc oder deren Nanni 18 Pfg. bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ucbcrcinkunft). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungsblatt" Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Llchtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwitz, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im stalle höherer Newalt «Krieg ad. sonstiger irgendwelcher Störungen des >NetrNbe« der Zeitung, der Lieseranien od. der BesSrderungSelnrlchtnngcns hat der Bezieher keinen Anspruch aus Liescrung ad. NachUeserung der Zeitung ad. aus Rückzahlung de» Bezug-Preise«. In scrat c»-A n ii a hm c st e llc n: In Schandau: Geschäftsstelle Zaukcnstraßc 184; in Dresden und Leipzig: die Annonccn-BureauS von Haasenstciu k Vogler, Jnvalidcndank und Rudolf Mosse; iu Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. Nr. 23 Schandau, Donnerstag, den 22. Februar 1917 61. Jahrgang. Amtlicher Teil. Gasthauskartoffelkarten. Cs besteht Veranlassung, unter Hinweis auf die Bekanntmachungen des Bezirksoerbands der Kgl. Amtshauptmannschast, Gasthauskartofselkarten betr., vom 16. und 19. Januar 1917 (Sächsische Elbzeitung Nr. 9 und Nr. 10) nochmals die nachstehenden Bestimmungen bekanntzugeben: 1. In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften einschl. der Privatmittagstische, Automaten, Fremdenheime, Kantinen, Volks- und Betriebsküchen und ähnlicher gemeinnütziger Betriebe dürfen Kartoffeln und Kartoffclspeisen nur gegen eine der verabreichten Menge entsprechenden Anzahl von Abschnitten der Gasthauskartoffelkarte abgegeben werden. Zu diesem Zwecke sind vom 22. Januar ab vom Bezirksvcrband der Kgl. Amtshauptmannschast Gasthauskartofselkarten ausgegeben worden, die durch die Gemeindebehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen auf Antrag an Verbraucher abgegeben werden. Eine Gosthauskartoffelkarte berechtigt zum Bezüge von insgesamt 3 Pfund Kartoffeln. Sie besteht aus 20 Abschnitten. Der einzelne Abschnitt lautet zwar über eine Menge von 125 8, darf jedoch nur mit 75 8 beliefert werden. Die Geltungsdauer der Gasthauskartofselkarten ist nicht beschränkt. Die Karten dürfen nur in den vorgenannten Betrieben beliefert werden. Die Inhaber solcher Betriebe haben eine den abgegebenen Abschnitten der Gasthauskartoffelkarte entsprechende Menge an Kartoffeln bezw. Kartofselspeisen zu liefern, zu einer Mahlzeit im Höchstfälle jedoch 150 8- Wer seine Mahlzeiten in Volks- oder Betriebsküchen einnimmt, hat bei Beginn einer jeden Woche soviel Abschnitte der Gosthauskartoffelkarte im voraus abzugeben, wie sie der in der betreffenden Woche auf den Kopf zur Ausgabe gelangenden Kartoffelmenge entspricht. II. Die Gemeindebehörden haben bei der Ausgabe von Gasthauskartoffelkarten Vorsorge zu treffen, daß jedem Verbraucher diejenige Menge von Kartoffeln, zu deren Bezüge er auf Grund der Gasthauskartoffelkarte berechtigt ist, bei den Belieferungen durch die Gemeinde in Abzug gebracht wird, und haben zu diesem Zwecke das Anrechnungsverfahren näher zu regeln. An Kartoffelerzeuger (Selbstversorger) und Selbsteindecker dürfen Gasthauskartoffelkarten nur dann ausgegeben werden, wenn sie die den zu entnehmenden Gasthauskartofselkarten entsprechende Menge ihrer eigenen Spcisekartoffeln — in gutem Zustand und verlesen — in Natur an die Gemeindebehörde oder die von ihr bestimmte Stelle zurückgeben. Bei der Rückgabe hat die Gemeindebehörde oder die von ihr bestimmte Stelle als Uebernahmcpreis den gesetzlichen Höchstpreis zu vergüten. III. Die vereinnahmten Abschnitte der Gasthauskartoffelkarten sind vom Inhaber bezw. Unternehmer der unter 1 ausgesührten Betriebe zu sammeln und spätestens bei Beginn der neuen Brotscheinreihe der Gemeindebehörde in Packungen zu je 100 Stück abzuliesern. Die Gemeindebehörden oder die von diesen bestimmten Stellen haben die in Frage stehenden Betriebe nur in Höhe der den abgelieferten Kartenabschnitten entsprechenden Menge mit Kartoffeln zu beliefern und gegebenenfalls nähere Vorschriften zur Durchführung der Belieferung zu erlassen. Die bisherigen Bestimmungen Uber die Ausstellung von Bezugsscheinen über Kartoffeln an die in Frage stehenden Betriebe werden aufgehoben. IV. Die Gasthauskartoffelkarten haben Geltung in den Bezirken der Kgl. Amtshauptmannschasten Pirna, Dresden-A. und Dresden-N. sowie der Stadt Dresden. Entsprechend haben die in den Bezirken der Kgl. Amtshauptmannschasten Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt sowie der Stadt Dresden ausgegebenen Gasthauskartoffel- kartcn im Bezirke Pirna Gültigkeit. Die Gasthauskartoffelkarten, die von den anderen 3 Bezirken ausgegcben worden sind, lauten auf keine bestimmte Menge Kartoffeln. Die einzelnen Abschnitte dieser Karten berechtigen aber trotzdem im Bezirke Pirna zum Bezüge von je 75 8 in den unter I ausgesührten Betrieben und müssen mit dieser Menge Kartoffeln beliefert werden. V. Diese Bekanntmachung ist am 22. Januar 1917 in Kraft getreten. V>. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach 8 17 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Pirna, am 16. Februar 1917. Der Vezirksverband der Kgl. Amlshauptmannschaft Pirna. Reichsreisebrotmarken. Zur Ergänzung der Bekanntmachung des unterzeichneten Kommunaloerbandts vom 19. Oktober 1916 über die Reichsreisebrotmarken wird folgendes bestimmt: 8 1. Von Montag, dem 19. Februar 1917, ab dürfen im Bezirk des Kommunalverbandcs Dresden und Umgebung auf das Reichsreisebrothest insgesamt nur noch 1000 8 Schwarzbrot oder 750 8 Weißbrot oder 600 8 Mehl beansprucht und verabfolgt werden. Auf die einzelnen Abschnitte des Reichsreisebrothcstes über 40 8 und 10 8 entfallen demnach je 50 8 Schwarzbrot oder je 37'/e 8 Weißbrot oder je 30 8 Mehl. 8 2. 8 3 der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1916 wird, soweit er mit den vorstehenden Vorschriften in Widerspruch steht, außer Kraft gesetzt. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach 8 57 der Bundesratsoerordnung vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 .Mark bestraft. Dresden, am 17. Februar 1917. Der Kommunalverband Miltelsachsen für den Kommunalverband Dresden und Umgebung. Lebensmittel betr. Es gelangen zur Ausgabe Donnerstag, den 22. ds». Mts.: LalL-IiVsIknelsn — bei Fischer, am Markt — nachmittags von 2—l/s5 Uhr, Preis 2 Mark 30 Pfg. das Pfund, ferner — Nudeln — und zwar Auszugsware bet Graefe, Haase, Wasserware bet Knüpfet, Köchritz, Konsumverein und Martin, zum Preise von 52 Pfg. das Pfund, gegen blaue Lebensmittelmarke Nr. 7, auf die Marke Pfund. LuHvii* — bei Haase und Klemm — auf blaue Lebensmittelmarke Nr. 8 und gegen Abgabe der gültigen Landcsbuttermarke, aus die blaue Marke 60 Gramm, Preis 3 Mark 10 Psg. das Pfund. Schandau, den 21. Februar 1917. Der Stadtrat. Klemm, Müller und Pfau, zum Preise von 72 Pfg. das Pfund, und "" > > > t... c. > Nichtamtlicher Teil. Kriegsexeignisse. Grohes Hauptquartier, am 20. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. Bet der Armee des Generalseldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg scheiterte vormittags ein nach Feuervorbereitung einsetzender Vorstoß der Engländer westlich von Messines. Gin Offizier und sechs Mann blieben in unserer Hand. Heeresgruppe des Generalseldmarschalls Kronprinz Ruprecht von Bayern. An der Moissront wurden einige englische Hr- kundungsvorstöhe abgewiesen. Aus dem Nordufer der Ancre überrumpelte eine Streifabteilung einen englischen Posten und brachte 7 Gefangene zurück. Nach kurzer Feuerwirkung nahmen unsere Stoßtrupps einen Stützpunkt südlich von Le Transloy im Sturm und führten die Besatzung von 30 Gefangenen ab. Heeresgruppe des Deutschen Kronprinzen. In der Champagne und In den Vogesen verliefen kleine Unternehmungen für die Franzosen ergebnislos; an der Nordostsront von Verdun gelang uns ein Handstreich gegen eine feindliche Postenstcllung, die bei Hellem Tage aufgehoben wurde. Oeftlichcr Kriegsschauplatz. Front des Generalseldmarschalls Prin z e n Leopold von Bayern. In einzelnen Abschnitten war die russische Artillcrie- tätsgkeit größer als in den Vortagen, besonders südlich des Dryswiatsees und aus dem Ostufer der Narajewka. Front des Generalobersten Erzherzog Joses. In den Karpathen bei Schneetreiben für uns erfolg reiche Streifen. Ein russisches Blockhaus südlich des Smotrck wurde nach Gefangennahme der Ver teidiger gesprengt. Nördlich des Slanictales schoben wir unsere Kampf stellung nach Vertreibung seitlicher Posten und Abwehr von Gegenangriffen auf einen Höhenkamm vor. Heeresgruppe des Generalseldmarschalls v. Mackensen. Bei Radulesti am Sereth drangen Sturmtrupps in die russische Stellung und kehrten nach Zerstörung von Unterständen mit 11 Gefangenen und mehreren Maschinengewehren zurück. Mazedonische Front. Zwischen Vardar- und Dojransee lag bis zum Abend heftiges Feuer auf unseren Stellungen; ein Angriff ist nicht erfolgt. Der erste Generalquartiermeistcr Ludendorff.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite