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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 09.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186909096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690909
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-09
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- Jahr1869
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107. Donnerstag, den S. September. 186S. Amtsblatt des Kvnigl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. LvkLlllltwLeduoA die Erntepredigtstiftungen bett. Diejenigen armen Personen in hiesiger Stadt, welche sich bei der am Erntefeste (den 12. September) erfolgenden Verthcilung von Liebes gaben und SliftungSzinsen berücksichtigt zu sehen wünschen, haben sich Freitag, den IO September I., Nachmittags 3 Uhr in der Wachtstube deS NathhauseS anzumelden. ' Frankenberg, am 7. September 1869. ' Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung des GmchlSMltcS Fraiiktliberg. Nachdem anher erstatteten Anzeigen zufolge in mehreren Dorfschaften deS hiesigen Gerichtsamtsbezirkes die hitzige Maul- und Klauen seuche auSqebrochen ist, so wird unter Verweisung auf die in der Bekanntmachung vom II. Januar 1862 (Seite 16 VeS Gesetz- und Verord nungsblattes vom Jahre 1862) gedachte Belehrung über die hitzige Maul- und Klauenseuche, Folgendes ungeordnet: 1) sofort nach erfolgter Wahrnehmung von dem AuSbruche der Krankheit hat der betreffende Viehbesitzer dem OrtSrichter Meldung z« machen und letzterer darüber binnen 24 Stunden Anzeige anher zu erstatten. 2) alles erkrankte Vieh ist im Stalle und Gehöfte bis zur vollständigen Genesung zu behalten und nicht mit anderem Klauenvieh tu Berührung zu bringen. 3) ist dafür Sorge zu tragen, daß Personen, welche ein krankes Vieh abwarten, nicht in fremde Ställe, ebensowenig fremde Persone« in Ställe, wo erkranktes Vieh befindlich, gelangen. 4) darüber, ob das erkrankte Vieh als vollständig genesen anzusehen und die MaaSregel «ul, 2 wiederum aufzubeben ist, ist das Gut achten eines geprüften ThierarzteS vinzuhoken , bei der Behandlung der kranken Thiere selbst aber nach § 23 deS Gesetzes vom 14. December 1868 die Ausübung der Thierheilkunde betreffend (Seite 379 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahr» 1868) ein ge prüfter Thierarzt zuzuziehen. 5) Etwaige Vernachlässigungen der vorstehenden Anordnung sind zur Ahndung unnachsichilich anher anzuzeigen. Frankenberg, am 7. September 1869. Königliches Gerichtöamt daselbst. Wiegand. Rekalllltmachung. Seiten deS unterzeichneten Königlichen GerichlSamlS soll den 4. October 18«» die zum Nachlasse weil. Franz Wilhelm Werner's zu Niederwiesa gehörige Schankwirthschast mit Grundstücken 64 eat. I de? Grund-und HypoihekenbucheS für Niederwiesa, welche am 23 August 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4439 LA —- — - ge- - würdert worden ist, freiwilliger Weise unter den im Termine annoch bekannt zu machenden Bedingungen, auch an den darauffolgendem Tagen von Vormittags 1^ Uhr an das vorhandene Inventar an Vieh, Schiff und Geschirr, sowie sonstiges Mobiliar an Bettes Wäsche und Kleidungsstücken gegen sofortige baare Bezahlung verauctionirt werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Ge richtsstelle und im Erbgerichte zu Niederwiesa auShängenben Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 3V. August 1869. Das Königliche GerichtSamt. Wiegand. hat sich die unterm 17. August dieses Jahres hinter dem Schäfer August Leonhardt aus AuerSwalde erlassene öffentliche Aufforderung. Frankefiberg, am 6. September 1869. DaS Königliche GerichtSamt. Wiegand. Vermischtes. Frankenberg, 7. Septbr. Die am Sonn- tag Abend in der elften Stunde von unserm Thürmer gemeldete Feuersbrunst hatte ihren Herd im Dorfe Gablenz bei Chemnitz, woselbst das auS vier Gebäuden bestehende Schüffner'sche Freigut bis auf den Pferdestall vollständig nie derbrannte. DaS Feuer brach gegen halb II Uhr in der Scheune auS und vernichtete alle Getreidevorrälhe, die neue Ernte mit eingercch nct, und das Mobiliar. DaS Vieh konnte noch glücklich gerettet werden. Man vermuthet Brand stiftung als Entstehungsursache deS Feuers. Crimmitschau, 6. Septbr. Gestern Vor mittag ist der in Schiedel wohnhafte Weichen- stellcr Tannert, als derselbe dem um 11 Uhr von iPerbau kominendcn Personenzug die Weiche hat stellen wollen, zum Fallen gekommen, infolge dessen ihm die Locomotive beide Beine wegge fahren und den übrigen Theil deS Körpers eine große Strecke der Bahn entlang mit fortgerissen hat. Der Tod ist augenblicklich erfolgt. Dresden, 5. Septbr. Heute Vormittag um II Uhr fand in Braun'S Hotel eine der besuchtesten Volksversammlungen statt, die seit langer Zeit hier in geschloffenen Räumen abge- halten worden. Der geräumige Saal, welcher S. mehr als 1090 Menschen faßt, war in allen sei nen Theilen gedrängt voll und Viele mußte« fortgehen, weil sie keinen Platz mehr finden konn ten. Gegenstand der Verhandlung war: daA Grubenunglück im Plauenschen Grund am 2. August und das Eisenbahnunglück bei Lange» brück am 23. August. Den Vorsitz in der Ver sammlung übernahm Herr l)r. Wigard. AlA Referent fungirte Herr Advocat Hendel, der mit einfachen, aber klaren Worten nachwieS, daß i« beiden genannten Fällen das Unglück mehr durt» die Schuld der betreffenden Verwaltungsbeamte» und Behörden entstanden sein müsse, als burc- irgend einen Naturzufall. Als Redner träte«
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