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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191111048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19111104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19111104
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-04
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.11.1911
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Früher Woche«- ««- Nachrichtsblatt Ua-Matt sb HäM Mit, »mM Mns, St. Wt», WMwt, stvin« Mirski, Lckimskrs. Mist» St. UM, St. z«ä St. Weil, A«itÄnf Am, Memilse», SitsjiMl «t Witte« Amtsblatt mr-as KglÄmtsgeüchtim- -e»Sta-tratMLichtenstei« Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk «1. AchrmmO. - - - Nr 257. L'PLÄLMW Sonnabend, de« 4. November LHAAAW M1 vtA" «laü erschrtut tMch außer Lome- und Festtag, aachmtttag, Mr de» folgende» Lag. - «krt«lk»hrtktzer «ez»S»pret, I Mk. 50 pfg^ durch dte poft bnogen 1 MkT^üM «»ret»e »»«««« 10 psg. «estelchuge» uehmerl »»ßer der «pedttio» ch Ltchteustech, SmtMauer Str. «r. 5d. alle «atserttche» postmOelL», Postbote», sowie die Austräger eutgegeul r»sr»ate werde« die Mrrfgespaltene «rmdMe «tt 10, fSr «»«Srtigr Luserente» mit 15 pfg. berech»et. «eklooereile 80 Pfg. L» amtliche» «eile kostet die zweispaltige Lette 30 pfg. Fer»sprech-A«schluß »r. 7. »«serUtm-Amah«, tstgttch bi» chittestmi «rmttchg, 10 Uhr. «elegramm-ÄLrrlle: «agedlatt. Bekanntmachung, Nie Wahl von Beisitzer« deS KaufmasNs-erichtes für den Bezirk der Königliche« Amtshauptmaunschast detresfe«d. Die Neuwahlen der Beisitzer deS Kaufmannsgerichtes für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft finden Montag, -eu 18 Dezember dieses Jahres von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 2 Uhr i in dem I , die Amtsgerichtsbezirke Glaucha«, Meeraue «ud Waldenburg - mit Ausnahme der Städte Glauchau und Meerane umsasse«' den Wahlbezirk L in Glaucha« im Theaterlokal für dte Amtsgerichtsbezirke Glauchau «ud Meeraue und d in Waldenburg im Ratskeller für de« Amtsgerichtskezirk Maldenburg, 2 in dem I» de« Amtsgerichtsbezirk Aohenstee« Srustthal — mit Ausnahme der Stadt Hohenstein-Ernstthal ««»fassende« Wahlbezirk in Gberluagwitz im Kage«ha«fe, 3 in dem »I., de« Amt«grricht»bezirk Lichte« stei« umfasse«de« Wahlbezirk in Eallnberg im Pathause statt. Dir Zusammenstellung deS Wahlergebnissts für den I. Wahlbezirk erfolgt durch den Wahlausschuß der Stimmabgabestelle zu Glauchau am folgenden Tage an Amtsstelle der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Glauchau. Stimmberechtigt sind als Kaufleute: alle Kaufleute, die mindestens einen Handlungsgehilfen oder Hand lungslehrling regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahrcs beschäftigen, ferner die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder ein getragenen Genossenschaft oder einer als Kaufmann geltenden juristischen Person, sowie Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Handlungsgehilfe«: alle Handlungsgehilfen, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt den Betrag von fünftausend Mark nicht übersteigt, mit Ausnahme der in den Apotheken beschäftigten Gehilfen, vorausgesetzt, daß sie 1. 25 Jahre alt und nicht weiblichen Geschlechtes sind. 2. im Bezirke des Kaufmannsgerichts, welcher den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau — mit Ausnahme der Städte Glauchau, Meerane und Hohenstein Ernstthal — umfaßt, ihre Handlungsniederlassung haben oder beschäftigt werden, 3. die deutsche Staatsangehörigkeit und 4. die Fähigkeit zur Bekleidung des Schöffenamtes (vergleiche Gerichtsver- fassungsgesetz 31, 32, Reichsgrsetzblatt 1898, Seite 371 folgende) besitzen. Jeder Mähler hat steh bei der Wahlhandlung durch eine Ke scheiniguug der Ortsbehörde feine« Wohnorte» oder, wenn dieser nicht im amtshauptmannschaftlichrn Bezirke liegt, de« Orte« feiner Handel«- «iederlasfnng «der feiner Beschäftig««- über feine Stimmberechtigt»«- auszumeife«. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der i. das 30. Lebensjahr vollendet hat, 2. im Bezirk« deS Kaufmannsgerichts seit mindestens 2 Jahren seine Handels niederlassung hat oder beschäftigt ist, 3. in dem der Wahl rorangegangenem Jahre für sich oder seine Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die em pfangene Armenuntrrstützung erstattet hat. Die Wahl erstreckt sich auf eine sechsjährige Amtsdauer der Beisitzer. Die bisherigen Beisitzer können wirdergewählt werden. Die Mahl findet «ach de« Grundsätzen der Verhältniswahl in Gemäßheit der Bestimmungen in ZZ 7 bis 12 des Statuts des Kaufmannsgerichts für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau vom 31. Mai 1905 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1908 — abgedruckt in Nr. 238 der Glauchauer Zeitung vom 12. Oktober 1905 und in Nr. 239 des Schönburger Tageblattes vom 13. Oktober 1905 — statt. I« jedem Wahlbezirk werde« gefondert für fich 8 Sei fitz er — 4 Kaufleute »«d 4 Handlungsgehilfen — gemählt. Jeder Stimmzettel hat hiernach t Namen zu enthalten. Die stimmberechtigte« Kaufleute «ub Haudlungsgehilfeu der einzelner» Wahlbezirke werde« aufgefordert, vis zum 18. Tage vor der Mahl Morsch lagsttfte«, getrenut für Kaufleute «ud Haudlungsge Hilfe«, bei dem Kaufma««sger»chte für de« Kezirk der Königliche« Amt«ha«ptmannfchaft Glaucha« einzureiche«. Eine Vorschlagsliste darf höchste«« so viel Namen enthalten, wie Beisitzer von der betreffenden Gattung — Kaufleute oder Handlungsgehilfen — in dem Wahlbezirke zu wählen sind. Die Vorschlagsliste muß vo« mindeste«» zehn Wahlberechtigte« der betreffende« Gattung ««terzeichnet fein. Personen, die mehr als eine Liste unterzeichnet hoben, werden aus allen Listen gestrichen. Glauchau, den 2. November 1911. Der Vorsitzende de« Kaufmanunsgerichtes für de»» Bezirk der Königliche« Amtshauptmannschaft. v. Koppenfels, Amtshauptmann. Wlt SaMMt W Man- Einjähriger Fachkurfus mit 33 Wochenstunden für junge Leute im Be sitze des Etnj-Fr«iw.-Zeugnisses und für Mädchen mit höherer Mädchenschulbildung. Satzungen und Lehrpläne kostenlos durch den Direktor Schlösser. Donnerstag «. Freitag Jahrmarkt in Lichtenstein. Das Wichtigste. * Einen neuen deutschen Dauerrekord stellte auf dem Flugplätze Lindenthal bei Leipzig der Flieger Heinrich Oelerich mit drei Stunden 33 Minuten auf. ' * Ter britische Staatssekretär Grey erklärte im Unterhause, man werde in keiner Weise zugeben, daß Bertragsrechte, die England in Tripolis habe, dauernd beeinträchtigt würden, doch habe er vorläufig keinen Grund zu der Annahme, daß solche Rechne gefährdet seien * Die offiziöse „Agenzia Stefani" erklärt, daß außer dem, was offiziell durch Vermittelung genannter Agen tur mitgcteilt worden sei, bis jetzt keine Nachrichten über Kämpfe oder Scharmützel vom Generalkonsul in Tri polis eingetrosfen seien. * In Konstantinopel wurde im Stadtteile Galata das Jndenviertel durch eine Feuersbrunst fast völlig einge- stschert. * Juanschikai wurde nach Peking befohlen. Die Na tionalversammlung ersuchte den Führer der Aufständi schen, die Feindseligkeiten einzustellen, während sie für die Beilegung des Streites wirken werde. * Der Ausstand der Werftarbeiter in Sydney -nimmt «ine bedvvhliehe Ausdehnung an. Marokko. Berlin. Ter Vertrag über den Kongo ist Freitag abend vom Staatssekretär von Kiver- len-Wächter und dem Botschafter Eambon Para graph i e r t worden. Tic Unterzeichnung der gan zen deutsch-französischen Vereinbarung dürfte am Sonnabend erfolgen. Nack dieser bestimmten Meldung kann endlich ^as Frage- und Antioortspiel darüber, ob der Vertrag per fekt oder nicht perfekt wird, ob neue Schwier-.gkeiten seine Unterzeichnung verzögern usw., uufhören, und wir werden bald Näheres über den Inhalt -crfayren. Hierzu verzeichnen wir noch folgende Depeschen c' Berlin. Tie Regierungen in Berlin und Paris haben vereinbart, den Marokkovertrag im Reichstag und in der Tcputiertenkammer gleichzeitig vorzulegen, so daß beide Parlamente an demselben Tage in die Be sprechung darüber eintreten können und die Verhand lungen der Frage in Berlin und-Paris «ohne ivechselseitige Beeinflussungen erfolgen können. Berlin. Sobald das französische Abkommen untere zeichnet ist, wird der Presse ein Auszug zur Veröffent lichung zugehen. Ter ganze Wortlaut wird erst dem Reichstage vvrgelegt werden. Der Inhalt des Marokko Abkommens. Par is. Tie Unterzeichnung des .Kongovertrages in Bcrlrn wurde hier erst in später Abendstunde bekannt. Sie rief lebhafte Befriedigung hervor, wie diese «auch in de» heutigen Mvrgenblättcrn ihren Ausdruck sinder. Obgleich der Wortlaut des Vertrages erst später -ver öffentlicht werden soll, kann „Petit Parisien^dieGruna- linien des erzielten Abkommens schon heule mitteilen: Teil 1 betrifst Aiarokko. In dem Ersten Artikel die ses Teiles verpflichtet sich Deutschland, das französi sche Vorgehen in Marokko zur Durchführung von Re formen auf gerichtlichem, administrativem, finanziellem, wirtschaftlichem nnd militärischem Gebiete nicht zu stö ren und gibt seine Zustimmung zu den von Frankreich als notwendig erachteten Maßnahmen. Fm Artikel 2 erkennt Deutschland Frankreich das Recht zu, Marokko militärisch zu besetzen. Artikel 3 spricht von den Reformen, die Frankreich zu Wasser und zu Lande durchführen wird. Dem Artikel 4 zufolge wird Deutschland keinen Kin- spruch dagegen erheben, daß Frankreich die Angelegen heiten des marokkanischen Staates prüft und dessen In teressen im Ausland vertritt. Artikel 5 schafft die Konsulargerichte ab. Gemischte Gerichte werden fortan nicht mehr bestehen.
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