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Elbeblatt und Anzeiger : 01.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188908016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18890801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18890801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-08
- Tag1889-08-01
- Monat1889-08
- Jahr1889
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 01.08.1889
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EitMall und Aiychtr. Amtsötatt »a König!. Amtshnliptmamschnst Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des StndtrathS zu MIi- Druck und Verlag von Langer L Winrerlrch in Riesa. — Für die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. HO. Donnerstag, den 1. August 1889 42. Jllhlkß. «rschetnt m Riesa wöchentlich dreimal DirnUtag, Donnerstag uno Sonnabend- — «vonnemenspreis vierlegabrllch i orarl rs Psg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Poftanftalten Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch oder Freitag, Bormittag» 8 Ubr. JnsertionSvreis die dreiqeipaliene SorvuSzcile oder deren Raum 10 Psg. Bekanntmachung. Aus dem Artillerie-Schießplätze Zeithain werden im Monat August dieses Jahres von nachbezetchnelen Truppentheilen als: am 7., O. und 10. Augast Vormittags von 9 bis Nach mittags 5 Uhr und außerdem am 8. August Abends von 9 bis 11 Uhr vom Königlichen 8. Infanterie-Regiment No. 107, am IS. August Vormittags von 11 bis 5 Uhr Nachmittags, » » » » „ 7 „ 6 „ „ „ „ „ 1 „ vom Königlichen 2. Jägerbataillon No. 13, am 17., IS. und SO. August früh von 6 bis Abends 6 Uhr, außerdem am 17. August Abends von 7 >/, bis 9 Uhr vom Königlichen 4. Jnfanterie-Regiment 'No. 103 Schießübungen mit scharfer Munition abgehalten werden. Unter Hinweis auf die in No. 61 des Riesaer Amtsblattes abgedruckte amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 14. Mai 1887 — v 724 — nebst Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Infanterie und Cavallerie wird solches für die Betheiligten hierdurch bekannt gegeben. Die Ortsbehörden der umliegenden Gemeinden werden hiermit ange wiesen, die Einwohnerschaft der letzteren auf dem für ortsbehördliche Bekannt machungen vor geschriebenen Wege auf die gegenwärtige Veröffentlichung aus drücklich hinzuweisen. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 27. Juli 1889. v 47« i. V.: von Gruben. Tn. I» „ 14. IS Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses beschlossen, die Verleihung der für die Communi- cationswege des Bezirks aus dem Bezirtsoermögen angeschafflen drei Com- presfionSwalzen an Private beziehentlich zur Herstellung von Privat wegen unter den Bedingungen geschehen zu lassen: 1. daß durch diese Verleihung die Benutzung der Walze Seiten der in erster Linie dazu berechtigten Wegebaupflichtigen des Bezirks nicht behindert oder unverhältnißmäßig erschwert wird, 2. daß die Ableiher die in dem Regulative vom 15. December 1888 festgc- stellten Verpflichtungen mit der Maßgabe erfüllen, daß die in Z 4 des selben festgesetzte Gebühr von ihnen nach Höhe von 2 Mark entrichtet wird und 3. daß die Genehmigung der Darleihung in jedem einzelnen Falle durch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast erfolgt. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 27 Juli 1889. C. 730. i. V.: von Gruben. Tn. Bekanntmachung. Der Schneidermeister Herr Ernst Hettig in Röderau beabsichtigt, in dem unter Nr. 99 des Flurbuchs für Röderau gelegenen Grundstück eine Schlachthausanlage zu errichten. In Gemäßheit 88 17 und 25 der Reichsgewerbcordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht aus besonder» Privatrechts- Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Großenhain, am 29. Juli 1889. Die Königliche Amtshauptmannschast. 1356 I?. i. V.: von Gruben. H. Bekanntmachung, die Sperrung der Bahnhofstraße zu Riesa betreffend. Wegen Vornahme der Pflasterungsarbeiten auf der hiesigen Bllhvs HllfArllHe bleibt diese Straße bis auf Weiteres L für allen und jeden Fährverkehr gesperrt und zu ar in den je durch die Barrieren eingegrenzten Strecken. Zunächst wird die Bahnhofstraße bei den Einmündungen der Strehlaer Straße und der fiskalischen Bahnhofstraße gesperrt. zu Mark den einzelnen Classen sind folgende Gesichts. S. VII. Classe mit 50 Mark VIII. - - 65 - IX. - - 80 - X. - - 100 - XI. - - 120 - Bekanntmachung. Nach Fertigstellung der Wasserleitung gelten über die Preise des aus derselben entnommenen Wassers bis auf Weiteres folgende Bestimmungen: Der jährliche Wasserzins für Zweigleitungen ist nach folgenden Classen 15 M., 30 - 60 - jährlich zu bezahlen, es bleibt jedoch besondere Vereinbarung Vorbehalten. 6. Wird durch Waffermeffer der Verbrauch festgestellt, so soll der jährlich zu entrichtende Wasserzins nicht weniger als 12 Mark, im Falle unter 5 nicht unter 15 Mark betragen. Riesa, den 31. Juli 1889. Der Stadtrath 'Klötzer. punkte maßgebend: i Für Waffer zum gewöhnlichen Hausbedarf wird alljährlich in der Regel L. von jedem bewohnbaren Raum über 8 lü Meter Größe 1,50 M. bis 2 M., b. von jeder Küche 1,50 M. bis 2 M., c. von jedem Badezimmer 1,50 M. bis 3 M , ä. von jedem Waschhaus 1,50 M. bis 5 M. gerechnet. — Der Betrag unter ä richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen in dem betreffenden Hause, deren Inhaber das Waschhaus benutzen. 2 Bezüglich des Wassers für den Viehbestand und Zubehör find in der Regel a. für jedes Pferd, d. für jedes Rindvieh, c. für jeden zur Personenbeförderung bestimmten Wagen jährlich 1,50 M. in Ansatz zu bringen. Den Abnehmern ist es überlassen, den Verbrauch durch einen Wasser messer nachzuweisen und nach Maßgabe des folgenden Abschnitts 3 zu bezahlen. 3 Der Wasserverbrauch zu gewerblichen Zwecken ist in der Regel durch Wassermesser sestzustellen und sind für jeden Cubikmeter 20 Pf. zu entrichten. 4 Für den Wasserverbrauch von Garteuaulage» sind, dafern derselbe nicht durch Wassermesser festgestellt wird a. auf jeden Quadratmeter Gartenland incl. der Wege 2 Pf., d. auf den Quadratmeter eines Gewächshauses 30 Pf. jährlich zu berechnen. 5 Für Springbrunnen sind in der Regel bis zu 3 Millimeter Durchmesser nicht unter - - 4 - - - - - - 6 - -- - Bekanntmachung, die Wasserleitung betreffend Es wird hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß diejenigen Grund stücksbesitzer unserer Stadt, welche sich bereits jetzt verpflichten, das Wasser aus der neuen städtischen Leitung nach deren Fertigstellung zu entnehmen, das Zuleitungsrohr vom Straßenhauptrohr bis an die Grundstücksgrenze auf Kosten der Stadt gelegt erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn die Verpflichtung , Von der Königlichen Generaldirektion der Staatsbahue» ist für die Dauer der Sperrung die Straße vom Stationsge bäude nach dem Weidaer Wege für allen Fährverkehr freige geben worden und eS wird aller Fährverkehr hiermit bis anf Weiteres auf diese Straßen gewiesen. Aller Verkehr von Gröba und den weiter gelegene« Ort schaften nach Riesa wird über die Brücke westlich vom Bahnhofe und auf den hiesigen Weidaer Weg gewiesen. Das Befahren der gesperrten Straßentheile, sowie das Wegrücken der ausgestellten Schranken und das Beschädigen oder Umfahren derselben wird mit Geldstrafe bis zu 60 M oder entsprechender Haststrafe bestraft werden. Riesa, den 29. Juli 1889. Der Stadtrath. ** Klötzer.Sch. entrichten: I. Classe mit 12 ! II. B - 15 III. » - 18 IV. -» - 24 V. S» -- 30 VI. 36 Bei der Einschätzung in
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