Mittheil nn gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. F ii n k t e r Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 Gr. Sächs., bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 12 Gr. Sächs. 25. Erscheint jeden Donnerstag. 18. 1840. Hannoversches Portfolio. (Fortsetzung.) Aber das Land, wie es an dieser Ständeversamm lung keinen Theil hatte, wollte auch von derartigen will kürlichen Vergleichsverhandlungen nichts wissen. Die Residenz zumal sah sich durch die ganze Zusammensetzung der zweiten Kammer in ihren Rechten gekränkt; denn während das Staatsgrundgesetz der Stadt das Recht, zwei Deputirte zur zweiten Kammer zu wählen, ver liehen hat, läßt die frühere Verfassung von 1819 nur Einen Deputaten zu. Die Residenz hatte bisher ver mieden, sich mit Vorstellungen an die Bundesversamm lung zu wenden; jetzt, wo es immer klarer ward, daß das Kabinet mit einer so willkürlich zusammengesetzten Kammer die ganze Verfaffungsfrage ohne weitere Be rücksichtigung des Landes zu beseitigen suchte, schwieg sie nicht länger. Der Magistrat entwarf eine Eingabe an den Bund, welche in kräftigen, aber wahren Zügen die Lage des Landes schildert, die Vermittelung des Bundes in Anspruch nimmt (Ports. Bd. II. S. 45—50), und sich gegen alle Beschlüsse der sogenannten Stände versammlung verwahrt. Diese Vorstellung ward am 15. Juni 1839 unterzeichnet. „An sie knüpfen sich jene Vorgänge, welche die innere Entwickelung auf gewalt samen Wege nahe zu bringen schienen. Durch sie ist zum erstenmale die Sache in den Kreis gerichtlicher Verhandlungen mit vollem Ernste eingetreten." Denn das Cabinet glaubte in dieser Darstellung Grund zu einem raschen Verfahren gegen den Magistrat zu finden. Durch Proclamation vom 16. Juli 1839 ward der Stadtdirector Rumann suspendirt und eine Criminal- untersuchung gegen den Magistrat angeordnet, wegen Verletzung der dem König schuldigen Ehrerbietung, wegen öffentlicher Injurien gegen das Cabinet und die Stände mitglieder. Ein solches Verfahren erhitzte die ohnehin schon gereizten Gemüther, und es fanden in diesen Ta gen Bewegungen in der Hauptstadt statt, deren man nur durch schleunige Gegenanstalten Meister werden konnte. Gleichwohl ließ sich der Magistrat in seinen Hand lungen nicht einschüchtern, vielmehr ward von ihm, als die erste Eingabe vom Bunde zurückgewiesen worden war, eine zweite weit ausführlichere ausgearbeitet und am 11. Juli unterzeichnet. Diese zweite Eingabe der Residenz wetteifert an Gründlichkeit und Kraft der Dar stellung mit der oben erwähnten, aus Stüve's Feder geflossenen osnabrücker Vorstellung, und namentlich ist es auch hier wieder die als Anlage beigegebene „Denk schrift über die neuesten Ereignisse in Hannover," welche unsere Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Sie giebt die Wahrheit so unverhüllt wieder, daß wir sie als das stärkste Document in dieser Sammlung bezeichnen müssen, wie sie denn auch dem Advocaten Detmold, als ihren Verfasser, Verfolgungen von Seiten des Cabinets zuzog. Anders war der Eindruck, den die Politik des Ca binets beim Bunde hervorbrachte, wie freilich erst später offenbar werden sollte. Indessen war die hannoversche Regierung von Seiten des Bundes veranlaßt worden, sich über die Verfassungsfrage und den gesammten Zu stand des Landes zu erklären. Der Verfasser des Port folio war es der Gerechtigkeit schuldig, auch diese ziem lich umfängliche „Erklärung der königlich hannoverschen