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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185305046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-05
- Tag1853-05-04
- Monat1853-05
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1853
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Tageblatt Md Anzeiger. ^ 124. Mittwoch den 4. Mai. 1853. Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusgegenständen zu dem hiesigen Stodtschulden-Lilgungs-Fonds zu entrichtenden Abgaben sind auf den jetzigen Mai »Term in ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch außenstehenden Reste in Erinnerung zu bringen, indem ohnedies nunmehr executivische Maaßregeln gegen die Restanten in Anwendung kommen müßten. Leipzig, den 2. Mai 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Den Herren Inhabern von Meß- und laufenden Conten wird hiermit bekannt gemacht, daß die Duplikat-Eertificate, oder an deren Stelle Certificat - Verzeichnisse über die in der jetzigen Ostermesse verkauften Warenposten spätestens bis DomrerStag de« 3. Mai ». o. Abends v Uhr, an welche« Tage der Abschreibungstermin für gedachte Messe abläuft, an die Conto-Buchhalterei, woselbst Formulare zu erwähnten Verzeichnissen in Empfang genommen werden können, einzureichen sind. Leipzig, den 28 April 1858 Königliches Hauptsteueramt. Vermiethung. LS soll die im linken Seitengebäude des am Roßplatze allhier gelegenen, ,Mlei lle pi-usse" genannten Grundstücks, eine Treppe hoch befindliche Wohnung von Johannis d. I. an unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder «nderen Verfügung an den Meistbietenden anderweit vermiethet werden. Miethlustige haben sich daher den LS. Mai d. I. Vormittags um 11 Uhr auf hiesigem Rathhause zu melden und ihre Gebote zu thun, auch sodann weiterer Resolution darauf sich zu gewärtigen. Leipzig, den 25. April 1853 Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Nachtigallen. Die Leipziger Zeitung vom 1. Mai meldet: Im Herzogthum Nassau ist, um der Verminderung der Nachtigallen entgegenzuwir ren, eine Verordnung erlassen worden, wonach da- Einfangen der selben so wte da< Zerstören ihrer Eier und Nester mit 8—1V Gulden bestraft und das Halten einer Nachtigall mit einer jährlichen Ab gabe vo» 7 Gutdm belegt wird, die in den Localarmenfond- fließt." Hier in Leipzig wünscht man fich auch Nachtigallen für unser RoßMchol, und wie ich höre, hat sich Hze Gesellschaft zusammm- gethM, welche zum Zweck hat, dergleichen dahin zu bringen und doetz HWch beschützen zu lassen. Wird man die- erreichen? Au wünschen wäre es — aber e< wird gewiß beim bloßen Wunsche bleiben, denn e< werden, wie zeither, die Vogelsteller Mittel und Wage finden, die künstlich in da- Rosenthal gebrachten Nachtigallen wegzuftmgen und zu verkaufen. — WaS kümmern sich dergleichen «m dg< Vergnügen der Naturfreunde und um dus Schicksal der eingesperrten Vogel! — W« Man dem «it Recht so oft gerügten Uebelstanbe wirksam begegnen und die Sing- und Jnsectenvögel kräftig schützen, so bleibt nicht- übrig als — eine Steuer für die einzuführen, welche der ben Vogel zu ihrem Vergnügen einsperren wollen, so viel auch lmentalität von der Grausamkeit gegen diejenigen schwatzen «aa, welche in Ha einzige- Vergnügen Ich nicht Wetter zu erheben im Stande sind. — UebrigeuS bleiben ,ür diese steute noch die Cananenvögel übrig, die man steuerfrei affen kann. Wir haben nun Verordnungen, daß im Frühjahr Vögel nicht gefangen werden sollen, und doch erzählt man, daß bei dem harten, nachträglichen Winter in der Gegend von Leipzig die Lerchen zu Haufen gefangen worden sein sollen und daß der Vogelmarkt in Dresden unter den Augen der Behörde reich versorgt gewesen sein soll!! — Was kann daher helfen? — Gesetze, die man nicht exe- cutirt, die man nicht befolgt — thun's nicht. Man muß daher dafür sorgen, daß diese Vögel weniger oder nicht gekauft werden, dann fällt die Lust, sie zu fangen, von selbst weg. Und die- er reicht man durch eine Steuer für gefangen gehaltene Sing- und Jnsectenvögel. So widerlich es ist, immer wieder von neuen Besteuerungen zu sprechen, so bleibt uns zuletzt doch nichts übrig, wenn wir Sing- und Jnsectenvögel behalten wollen, als — es so zu machen wie man es in Nassau und in andem Ländern und Gegenden und Orten mit gutem Erfolg gemocht hat, also, wie gesagt, für die Vögelhalter eine — Steuer einzuführen, krobstum e»t — wen« sie auch raisonniren. /s. Vermischtes. Das Kammergericht zu Berlin hat in diesen Tagen «ine fik den Eisenbahn-Actienverkehr sehr wichtige Entscheidung gefällt, in dem es einem von der Äachen-Mastrichter Eisenbahn verklagten Actienzeichner, der die erhaltenen Quittung-bogen veräußert hatte und wegen Nichtzahlung der fälligen Actien-Raten zu jdüser und zu Conventionalstrafe verurcheilt worden war, das Recht zusprach, sich für beide Zahlungen an den Käufer der Qulttunosbogen zu halten, indem eS die für solche Fälle herrschende Bvrsen-Ufance nicht als zu Recht bestehend erklärte. - - .
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