Suche löschen...
Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 28.01.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190601284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19060128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19060128
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-28
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 28.01.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hollenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Erscheint jeden Wochentag abcnds fiir den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1Hb durch die Post Mk. z 92 frei in's Haus. nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf WM /M W^- M MW M^ .W dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen» Expeditionen solche zu Originalpreisen. für das Aönigliche Amtsgericht und den Stadtrcrt zu Hohenstein-Ernstthal. Organ rrller GenreinössVertvctlLungen Ks« nnrfiegenöen Ortschaften. 56. Jahrgang. Sonntag, den 28. Januar 1906 Nr. 22 Der Kanonier der Landwehr l Valenti« Rozmarynowsky, geboren am 1. Februar 1872 in Bagna, Gemeinde Lippe, zuletzt in Oberlungwitz aufhältlich, wird beschuldigt — als Wehr mann der Landwehr — ohne Erlaubnis aukgewandert zu sein, — Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf de« 13. März 190«, vormittag- S Uhr vor das Königliche Schöffengericht Hohenstein-Ernstthal zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird er auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Glauchau ausgestellten Erklärung verurteilt werden. Hoh-«st-inEr«stthal, den 17. Januar 1906. Der Königliche AmtSanwatt. Das im Grundbuche für Oberlungwitz Blatt 814 auf den Namen des Bergarbeiters Arnold Johannek, früher in Oberlungwitz eingetragene Hausgrundstück soll am 22. März 1906, vormittags /,10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 4,2 Ar groß, mit 199,79 Steuereinheiten belegt, auf 13500 Mk. — Pfg. geschätzt, besteht aus einem Wohnhaus mit Anbau, einem Hofraum und einem Garten, trägt die Brandkatasternummer 23 und hat die Nr. 746 des Flurbuchs für Oberlungwitz. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 29. November 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den Übrigen Rechten nachgcsetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung de^ Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Hohenstein-Ernstthal, den 25. Januar 1906. Königliches Amtsgericht. Die Keschkftignng von Kindern beim Anstragen von Kackmaren und Zeitungen betr. Nach der Bekanntmachung des Rates o»m 6. April 1904 war bis auf weiteres die Beschäftigung von Knaben über 12 Jahren beim Austragen von Backwaren und Zeitungen vor dem Vormittags unterrichte von 6>/, Uhr morgens an auf die Dauer von höchsten? 1 Stunde gestattet. Diese Bekanntmachung ist gemäß 8 8 Abs. 2 des ReichSgesetzeS, betr. die Kinderarbeit in ge» werblichen Betrieben, vom 30. März 1903, mit dem 1. Januar 1906 außer Kraft getreten. Von da ab gelten für die Beschäftigung von Kindern beim Austragen von Waren und bei sonstigen Boten gängen ausnahmslos die 88 8 Abs. 1 und 17 des erwähnten Gesetzes, wonach unter 12 Jahre alte Kinder überhaupt nicht, über 12 Jahre alte fremde und solche eigene Kinder, Vir für D-itt- P-» fchäftigt Werden, mit den gedachten Arbeiten nicht 'N der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt weiden dürfen. Zuwiderhandlungen werden nach den 88 23 bis 25 des Gesetzes bestraft. Im übrige« wird noch auf 8 17, Abs. 2 d-S ge«. «-setze- hi«gewiefe«, wo- «ach die Beschäftigung von eigenen Kindern beim Austragen von Waren und bei sonstigen Boteugängen gestattet ist. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 26. Januar 1906. vr. Polster, Bürgermeister. Kny. 3. öffentliche Stadtvrrordtleten-Sitzung Dienstag, den 30. Januar 1906, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, den 27. Januar 1906. E. Redslob, Stadtoerordneten-Vorsteher. Tßlr. Tagesordnung r 1. Kenntnisnahme». 2. Bewilligung einer Entschädigung in einer Unfallsache. 3. Einbezirkung einiger Gemeinden in den Verband, betr. die Ausschließung säumiger, bez. böswilliger Abgabenpflichtiger von öffentl. Vergnügungsorten. 4. Bewilligung der Wrtretungskosten für die Stadtkassiererstelle und Beschlußfassung Uber die Beschäftigung des Herrn Stadtkassierers Stephan bei seinem Wiederantritt. 5. Bewilligung eines Beitrages zur Beschieusung des offenen Grabens am JohanniSgarten. Samariter-Kursus betr. Nächsten Montag, den 29. Januar a. c. findet abends 8 Uhr im Gasthof zum „blauen Stern" hierselbst eine Vorbesprechung in obengenannter Angelegenheit statt. Die Mitglieder der Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehr, welche sich an dem Kursus beteiligen möchten, wollen sich zu dem vorgenannten Zeitpunkte daselbst einfinden. G-rsdorf Bez. Chemnitz, den 24. Januar 1906 Milsch, «Wer, Feuerlöschdirektor. Geineindevorstand. Ans dem Wiche. D-r neue Staatssekretär des Auswärtigen Die Ernennung des Gesandten in Hamburg, LegationSrats von Tschirschky und Bögen- dorff unter Verleihung des Charakter? als Wirklicher Geh. Rat mit dem Prädikat „Exzellenz- zum Staatssekretär des Aus wärtigen Amts wird nunmehr im „Reichsanz " be kannt gemacht. Staatssekretär von Tschirschky ist zugleich mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereiche des Auswärtigen Amts betraut worden. Zur Dtätenfrage. Ein Berliner offiziöses Telegramm der „Köln. Ztg." meldet: Nachdem der Reichskanzler in seiner gestrigen Herrenhausrede einen io warmen Appell an die Einigkeit der bürgerlichen Parteien gerichtet hat, wird in ernsten Kreisen angenommen, daß die Frage der Reichstagsdiäten nunmehr in kurzer Zeit einen Schritt vorwärts machen wird und daß bereits Vorverhandlungen darüber gepflogen werden. I« d-r St-u-rkommissiou d-s R-ichstag-s ist ein nationalliberaler Antrag vorgelegt, welcher im 8 1 der Novelle zum Tabak st euer -Gesetz die Position für Zigarren (welche in der Regierungs vorlage mit 600 M. Zoll auSgestattet ist) mit einem Zoll von 300 M. und einem 20-n.-H.-Wertzoll be legen soll. Das Zentrum hat einen Wertzoll von 40 v. H. beantragt. Einigungsverhandlungen zwischen den großen Fraktionen sind ciugeleitet. Christliche Stand-sunt-rw-isunge«. Dieses von dem Reichstagsabg. Dr. Müller- Meiningen gelegentlich der letzten Toleranz- debatte herangezogene katholische EcbauungSbuch ist von dem Benediktinerpater Otto Bitschnau in Einsiedeln (nicht Fischer, wie irrtümlich in den Zeitungen stantO verfaßt wordcn und bereits in fünfter Auflage im Verlag der süddeutschen Ver lagsbuchhandlung (Daniel OchS) zu Stuttgart er- schienen. An konfessioneller Volksverhetzung sowie an Verächtlichmachung staatlicher Einrichtung und an Verquick!» g von Religion und Politik leistet dieses famose Erbauungsbuch das höchste und über trifft noch daS seinerzeit vielbesprochene „Gebetbuch für die katholische Männerwelt" von dem Pfarrer Dr. Josef Anton Keller in Gottenheim bei Freiburg. Zu den von Dr. Müller vorgebrachten Blüten auS diesen religiösen „Standerunterweisungen" seien noch einige hinzugefügt. So lesen wir auf Seite 85 im Kapitel von der Mischehe, daß „der Katholik, der ohne kirchliche Dispense einen Nichtkatholiken heiratet, sich des Verbrechens der gottesräuberischen Gemeinschaft in heiligen Dingen schuldig macht." Wer gleichwohl eine solche Ehe eingeht, hat sich „Mühe zu geben, durch Belehrung ... den Nicht- katholiken zur Rückkehr in die Eine heilige katho lische Kirche zu bewegen," d. h. die Fackel fortge setzten Haders in da? Heiligtum des Familienlebens zu schleudern. Im Kapitel vom „Bauernstand" heißt eS: „Der Staat hilft dazu, das, der Bauer nur noch ein Meusch zweiter -lasse ist; daß der Bauer im Schweiße des An gesicht« arbeiten muß, nicht um an Brot sich satt zu essen, sondern um Hunger zu leiden." Wer sind die „falschen Pro pheten" de« Bauernstand:«? Natürlich die „Liberalen", diese „Anbeter de« goldenen KalbeS". Wer sind die wahren Freunde des Bauern standes ? (S. 369.) Antwort: „Deine treuesten Freunde, lieber Landmann, sind der Papst und die Bischöfe." Dulde in Deinem Hause keine schlechte Zeitung, fliehe die falschen Propheten, schau, wie es Deine Todfeinde bei den Wahlen machen, wähle nur solche Männer in den Landtag, Reichsrat nnd Gemeindeverwaltung, welche Du nicht nur auS ihren schönen Worten, sondern auS ihren guten Werken kennst." Im Kapitel „M ilitärstand" findet sich folgende „christliche Standesunterweisung" : „Die militärischen Arbeiten find für Tausende der Soldaten erschwert dadurch, daß ihnen jede Anlage und Neigung zum Waffendienst mangelt, daß die Gewalt des Gesetzes sie in den Militärstand und in die gefürchtete Uniform widerwillig hineinzwingt und die eigene Familie schmerzlich geschädigt ist." „Als eine nicht geringe Schwierigkeit für den Mili- tärstand" wird die „Staatskaserne" erklärt (S. 398), welche Offiziere und Soldaten von verschiedenen Religionen und Konfessionen beherbergt." Ergo müssen katholische, protestantische, jüdische Kasernen gebaut werden. — Offener ist die Konfessionalisternng des Heeres noch selten verlangt worden. Unter den ordensoberen Bischöfen, die das Buch approbiert haben, befinden sich die Bischöfe von Rottenburg uud München-Freising. DaS von dem Kardinal Merry del Val unterzeichnete Empfehlungsschreiben des jetzigen Papstes PiuS X. vom 21. Dezember 1904 „lobt freudigst den Zweck uud das Bestreben des Verfassers" und erteilt mit dem „innigen Wunsche, daß Gott das Bestreben gnädig unter stütze, den „a p o st o l i s ch e n S e g e n" — ES ist begreiflich, daß durch solche Enthüllungen die Tolkranzpartei im Reichstage aufs peinlichste berührt sein muß. EVuard B-rnst-i« üb-r das Prahlen mit d-m „r-voluttonär-n Geist". Der sozialdemokratische Abg. Bernstein übt in der neuesten Nummer der „Sozialistischen Mo natshefte" wiederum am „Vorwärts" eine ziemlich scharfe Kritik. Er wirft ihm tendenziöse Bericht- erstattung über Parteiverhältnisse im Auslande vor uud geißelt das neuerdings im sozialdemokratischen Zentralorgan üblich gewordene Prahlen mit dem revolutionären Gei st e in folgen den Sätzen: „WaS soll daS Prahlen mit dem revolutionären «eist? Genügt eS nicht, sozialdemokratisches Denken, iozialdemokrati scheS Empfinden, sozialdemokratischrs Wollen, mit einem Kort: sozialdemokratischen Geist zu hegen und zu verbreiten? Durch das Jonglieren mit dem Beg,iss revolutionä- machen wirunSschließlichnurselbstzuNarren. Ent weder berauschen wir uns dabet in Vorstellungen, denen der reelle Untergrund fehlt und Lie daher eines Tages un» in die schönste Sackgasse hineinsühren können, oder wir zerren einen sehr hohen Begriff auf ein sehr banales Niveau, wo er am Ende nicht wehr besagt, als etwa ein Ausschlagen mit der Faust auf den Schanktisch, was bekanntlich jeder Philister zur Not zuwege bringt." Aus Südwestafrika. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Eduard Berger, geb. am 15. 3. 83 zu A n n a b e r g, früher im sächsischen 7. Infanterie- Regiment Nr. 106, am 22. Januar im Feldlazarett Lüderitzbucht an Herzschwäche gestorben. Die Marokko-Konferenz. In der gestrigen Sitzung der Ko nferenz» delegierten wurde u. a. auch lebhaft die Frage erörtert, ob die durch das Reglement von 1903, den sogenannten Tertib, festgesetzte land- wirtschaftliche Steuer auch von Euro päern erhoben werden solle. Die Kommission schien aber eher geneigt, dies abzulehnen, als anzunehmen, wenn der Maghzen nicht größere Erleichterungen als bisher für den Erwerb von Grundbesitz an der marokkanischen Küste und dessen regelrechte Ein tragung gewährt. In der marokkanischen Bevölkerung ist die Tcrtibsteuer, der die marokkanischen Vertreter gemäß den Anschauungen des Sultans den Vorzug geben, nicht beliebt; sie gilt als den muselmanischen Gesetzen zuwider Ihre Einführung im Jahre 1903 erfolgte zum Ersatz für die Aschursteuer, den von dem Koran vorgeschriebenen Zehnten und die Zekkatsteuer, eine von wohlhabenden Marokkanern «rhobene frei- willige Abgabe. Die Marokkaner verweigerten die Zahlung und diese, sowie eine oder zwei andere Steuern wurden damals abgeschafft. Seit 1903 zahlen die Stämme überhaupt keine Steuern mehr. Man ist allgemein der Ansicht, daß die Tertibsteuer eine durchaus gerechte Abgabe wäre, glaubt aber, daß ihre Durchführung dem Sultan große Schwierig keiten bereiten würde, da er nicht genügende Auto rität über die Stämme besitzt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite