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Sächsische Elbzeitung : 22.11.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-11-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-192411221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19241122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19241122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1924
- Monat1924-11
- Tag1924-11-22
- Monat1924-11
- Jahr1924
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.11.1924
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Sachfische Gbzeitung »lw. bercchligt de» Sächsische Schweiz Tageszeitung für di, Landgemeinden Altendorf, Kleingießhübel, Kleinhenners' darf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwitz, Prossen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdors, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendisch, führe, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz Druck und Verlag Sächsische ElbzcÜnug, Alma Hieke — Verantwortlich: K. Nohrlappcr Anzeigenpreis <in Goldmark): die 7gespaltene 35 mm breite Pcittzcilc l5 Pfg., sür aus wärtige Auftraggeber 20 Pfg., 85 mm breite Ncklamezcilc 80 Pfg. Tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. — Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt Anzeigenannahme für alle in- und ausländischen Zeitungen Bezieher nicht zur Kürzung de« Bezugspreise« oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitung Tageblatt für die Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen sür den Stadtrat, das Amtsgericht, das Hauptzollamt zu Bad Schandau und des Finanzamtes Sebnitz Gemeindeverbands-Girokonto: Bad Schandau 36 — Bankkonto: Dresdner Bank Zweigstelle Schandau — Postscheckkonto: Dresden Nr. 333 27 Fernsprecher: Bad Schandau Nr. 22 — Drahtanschrift: Elbzeitung Bad Schandau Erscheint täglich nachm. 5 Uhr mit Ausnahme der Soun- und Feiertage. — Bezugspreis halbmonatlich In« Hans gebracht !)0 Gold-Pfg., für Selbstabholer 80 Gold-Psg. Eiuz. Nummer 15 Gold-Pfg. — Bei ProdukliouSpcrtcncruugcn, Erhöhungen der Löhne und ' Matcralienpreife behalten mir uns da« Necht der Nachsordcrnng vor Nichterscheinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörnng Nr. 273 Bad Schandau, Sonnabend, öen 22. November O2H 68. Iahrg. Fllr eilige Leser. * Der bekannte Berliner Philosoph und Univcrsitätölchrci Prof. Dr. Alois Riehl ist im Alter von 81 Jahren gestorben * In Paris und London werden die Verhandlungen übe: Handelsabkommen mit Deutschland fortgesetzt. " Der Oberbefehlshaber der englischen Truppen in Ägypten Sir Lee Stack, ist an den Folgen des gegen ihn verübten Attentats gestorben. Dreyfus der Zweite. General von Nathusius ist in Lille vom franzö sischen Kriegsgericht zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Ein Urteil, das in seiner völligen Hinfälligkeit an das nackte Tendenzurteil gegen Dreyfns erinnert, so daß man Nathusius, der wegen angeblichen Verschwindens eines Tnfclscrvices, das er weder selbst regniriert, noch wahrscheinlich später jemals gesehen hat, ins Gefängnis gehen soll, fast als zweiten Dreyfus bezeichnen kann. Es ist nur ein neues Glied in der Kette, die von Dreyfus anhcbt und über die französischen Kriegs- gcrichtsnrtcile gegen angebliche deutsche Spione und Spioninnen und viele andere während des Krieges geht, bis zu jeuen Hunderten und Aberhunderten der Nuhr- verbrechen, gegen die Kruppdircktoren, gegen die Mainzer Gewerkschaftssckretäre und frühere U-Bootkommandanten n. a. Oder ist nicht das erste Glied in jener Kette der Herzog von Enghicn, den Napoleon I. auf badischem Ge biet in räuberischem Überfall unter Völkerrcchtsbruch nach Frankreich schleppen und erschießen ließ? Keine Nation weist derart viele Gerichtsurteile auf, die den Stempel des Justizmordes an der Stirn tragen, wie Frankreich, die Vorkämpferin der menschlichen Gesittung) und Zivilisation. Ein neues Glied ist das Schandurteil voi» Lille. " So schnell wird die Verhandlung gegen den Genera! cwn Nathusius angesetzt, daß deutsche Entlastungszeugen zar nicht mehr geladen werden können. Trotzdem muß daß frühere Kontumazurteil in verschiedenen Punkten dls nicht richtig aufgehoben werden. Er wird verurteilt auf die Aussage eines „Zengen" hin, der nach Rückkehr in seine vom General innegehabte Wohnung von seiner Frau die Mitteilung erhalten hat, daß Gegenstände fehlen. Niemand versucht auch nnr zn behaupten, daß der General diese Zachen hat abtranspvrtieren lassen, niemandvon den Zeugen vermag zu sagen, wann diese Sachen überhaupt entfernt worden sind — aber dasistja alles gleichgültig. Alle „großartigen" Aussagen der „Velastnngszcugen" ans dem ersten Verfahren brechen zusammen — aber das ist ja alles gleichgültig. Einer von ihnen erklärt schließlich, daß er seine Anschuldigungen auf Grund von — Gerüchten erhoben hat, und das Protokoll über die Haussuchung bei General von Nathusius, wobei seine Unschuld festgestellt wurde, ist bezeichnenderweise verschwunden — aber das ist j a gleichgültig. Das einzig Wesentliche ist: man hateinen preußischen General. Daß er im Ver trauen auf französisches Ehrenwort die Gräber der Seinen in Forbach besuchte und dabei verhaftet wurde, macht das Vorgehen Frankreichs besonders niederträchtig, besonders unmenschlich. Also: er m u ß verurteilt werden, damit man in die Welt hinansschreien kann, daß die Deutschen sich in Frankreich Raub und Plünderung erlaubt hätten. Das will man „beweisen", muß „bewiesen" werden, koste es, was es wolle. Koste es auch die letzten kümmerlichen Reste des Anspruchs, ein Rechtsstaat zu sein. Eins aber beweist die Justizkomödie von Lille: dle „völkerversöhnenden" Redensarten französischer Staats männer sind Phrasen, die nnr dazu dienen sollen, dumme Deutsche zu benebeln. Gleichzeitig kommt die Nachricht, daß man jede deutsche Theateranfführung in Straßburg verboten hat. Zn den vielen Märtyrern der deutschen Sache gesellt sich ein neuer — und man verschone uns mit dem Phrasengedresch. Diese Opfer predigen lauter. Im Prozeß hat der Verteidiger warnend ans die Poliii- scheu Folgen hingewiesen, die die Affäre Nathnsins in Deutschland haben würde, hat angcdentet, daß eine Ver urteilung znm Gegenstand einer W a h l p r o p a g a n d a gemacht werden würde. Würde das letztere geschehen, so wäre das ebenso geschmacklos wie beklagenswert; aber politische Folgen soll das Urteil haben, nämlich die, in manchen Hirnen, die das nötig haben, anfklärcnd zu wir ken. Wir vergessen zn schnell; wer denkt noch an die 13 Toten von Essen, an die zahllosen Verbrechen, die von Franzosen an Rhein und Ruhr begangen wurden? Eine Auffrischung Int not, nm zn zeigen, daß die Politik der Ver söhnung vorläufig eine überaus einseitige ist, daß man drüben nnr den Haß kennen will. Im Schandurteil von Lille zeigt sich das wahre Gesicht Frankreichs, und das wird nicht mehr vergessen werden. * Stellungnahme der Reichöregierung. Das seinerzeit in Abwesenheit des Herrn v. Nathn- sius vom Liller Kriegsgericht gefällte Versänmnisurteil ist der Rcichsrcgwrnng erst vor acht Lagen zugcgangen. In diesen acht Tagen hat das Auswärtige Amt zusammen mit den Rcichsministcricn, der Reichswehr und der Justiz «owie mit dem Obcrreichsanwalt alles nur mögliche ge- n, um Entlastnugsmatcrial zu bekommen und die Ent- 1c.,.»ugszeugeu ausfindig zu machen. Das konnte aber in der kurzen Zeit nur zu einem geringen Teil geschehen. Dir Negierung erwartet jetzt den Bericht des Vertreters der deutschen Botschaft in Paris, der der Verhandlung bei- gcwohnt hat, und sie wird auch in Zukunft alles tun, was in ihrer Kraft sicht, um diese Sache im Interesse von Nathusius' und im Interesse der deutschen Ehre und des deutschen Ansehens wciterzutrciben. Sollte die sclbstver- stündlich cinzulegcndc Revision gegen das neue Urteil nnr auf Formfehler des Gerichts gestützt werden können, so dürste die Beschränkung der Verteidigung einen genügen den Ncvisionsgrnnd abgebcn. Oer Nevisionsanirag. Der Verteidiger des Generals von Nathnsins, Rechts anwalt Nicolai, erklärte bei einer Unterredung, er stelle ans verschiedenen Gründen Nevisionsantrag, so we gen willkürlicher Fragestellung des Gcrichtsvorsitzendcn an die Richter, wegen falscher Wertbcstimmung der angeb. lich verschwundenen Gegenstände usw. Außerdem wird Nicolai ein Gnadengesuch an den Präsidenten von Frank reich Doumergue richten. Die Revision ist bereits be antragt. Eine Berufung gegen das Urteil gibt es nicht, Wohl aber kann der Kassationshof von Paris das Urteil auf Grnud des Nevisionsgesuches wegen eines vor- gekommenen Formfehlers kassieren und eine neue Ver handlung anordnen. Nathusius' Verteidiger führt nach Paris. Paris, 21. November. Der Verteidiger des Generals von Nathusius, Rechtsanwalt Nikolai, trifft dieser Tage in Paris ein, um ein Begnadigungsgesuch einzubringen. Ein Antrag auf pro visorische Haftentlassung ist von dem Militärbcsehlshaber abgc- lchnt worden! Nikolai wird gleich nach seiner Ankunft in Paris eine Unterredung mit Israel, dem Sekretär des Ministerpräsi denten, haben. Die Pariser Blätter nehmen zur Verurteilung des Generals nicht weiter Stellung und berichten vorläufig ohne Kommentare über die Entrüstung, die das Urteil in Deutschland hervorgerusen hat. Die Schweizer Presse und das Liller Schandurteil. Zllrich, 21. November. Die Verurteilung des Generals von Nathusius wird in der deutsch-schweizerischen Presse allgemein als Fehlurteil bezeichnet und besonders vom politischen Standpunkt ans bedauert. Das Urteil hat, so schreibt die Turgaucr Zeitung, ! noch einmal die ganze Lächerlichkeit der Kriegsvcrbrcchcrprozessc Die Revision im Grafs-Prozeß verworfen. ' Stettin, 22. November. Das Reichsgericht hat die gegen ! das Urteil des Stettiner Schwurgerichts im Grafs-Prozeß ein- ' gelegte Revision verworfen. Die Taufe des Z. N. 3 verschoben. Washington, 22. November. Die Tanfe des Luftschiffes Z. N. 3, die für Montag geplant war, wurde wegen der Bei setzung von Fran Harding auf Dienstag verschoben. England ratifiziert die Verträge mit Sowjetrutzland nicht. London. 21. November. Der britische Außenminister Chamberlain hat an den Sowjctgcsandtcn Rakowski fol gende Note gesandt: , Die Negierung Seiner Majestät hat die zwischen dem früheren britischen Kabinett und der Negierung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken verhandelten und nm 8. August dieses Jahres unterzeichneten Verträge einer Nach- , Prüfung unterzogen. Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß Seiner Majestät Negierung nach gebührender Ucbcr- lcgung nicht in der Lage ist, die in Frage stehenden Verträge an das Parlament w e i t e r z u l e i 1 c n oder sie dem König zur Gegenzeichnung zu unterbreiten. Nene Vcrkchrsordnung der Belgier im besetzten Gebiet. Duisburg, 21. November. Die belgische Besntznngsbe- hörde hat eine neue V e r k e h r s o r d n n n g erlassen. Wer ! im besetzten Gebiet wohnen will, muß bei der deutschen Ortsbe- Hörde einen schriftlichen Antrag stellen. Reichswehr-, Marine- und Schupo-Angehörige dürfen in das besetzte Gebiet nur mit ' besonderer Genehmigung der Militärbefehlshaber cinreisen. Das Totenfest. Gedanken znm 23. November. Der Toicnsvnnlag ist ein Sounlag besonders ,cymcrzlichcr Erinnerungen. Keiner ist, den nicht die Tote» grüße». Keiner, dem nicht das Herz Weh dabei ist. War uns ein reines Glück der Liebe mit Ihnen beschicken, so quält »ns der Gedanke: ich habe dich nicht mehr — hätte ich dich noch! Hat Mißverstehen oder Unrecht das Glück der Liebe einst getrübt oder gar zerstört, so quält uns das Bittere: hätte ich dir, hättest dn mir das nicht angetan l Schmerzvoll ist das Gedenken an unsere liebe» Toten so »ild so. Und das ist gut so. Lasse» wir uns an diesem Tage einmal wenigstens aus dem Lärm der Gegenwart hincinführcu in die heilige Stille der Vergangenheit. Aber dann sollen diese sür einen Menschen mit Gemüt selbstver ständlichen Erschütterungen dieses Tages nicht das letzte sein. Totensonntag niit dem Gedanken an die Toten und den Tod kann nns doch auch erheben, mehr erheben, als wir ahnen. Dazu möchte ich zu hclseu versuchen, besonders denen, die so gar nicht mit den Toten und ihrem Tode fertig werden können. Ich will alles nur kurz andcutcn. Nachsinnen mag jeder für sich weiter. Zuerst eine Frage: Hat uns der Tod unsere Toten wirklich genommen? Er hat bewirkt, daß von ihrer Liebe sic uns, daß oon unserer Liebe wir ihnen nichts mehr sagen und antun können. Aber daß wir sic lieben, daß ihre Liebe in uns lebendig wirkt, das hat er nicht beseitigen können. Er hat sür die Liebe ihre rein körperliche Vermittlung zerstört, aber sic selbst und ihr Wirken hat er nicht zerstören können. Da ist die Grenze seiner Macht. Das Körperliche kann er zerstören — die Seele mit ihrer Liebe lebt außerhalb seiner Macht ihr eigenes Leben. Mit dem Körperlichen sinken auch die Mängel des Körper lichen, alles Enge, Unvollkommene, Qualvolle ab. Der Tod ist, so angesehen, nicht Zerstörer bloß, sondern Befreier. Unsere Loten haben überwunden. Und wir werden überwinden. Daun werden wir sein wie sic — und wie ans dieser Erde, als sic waren wie wir, so wird dann von Seele zu Seele der Strom der Liebe srei fließen, nur eben ohne die Trübung und Hemmung, die im Leiblichen hier noch lag. Fe weiter nun die Stunde zurücksinkt, in der unser körperliches Nahcscin durch den Tod unterbrochen wurde, desto näher kommen wir der Stunde, wp das vollkommenere Nereintwcrdcn in unserem Lode uns geschenkt werden wird. Aber noch anders kann uns dieser Tag erheben. Denken wir daran, wie gering, jetzt gesehen, das alles war, weshalb wir uns mit den Toten einst überworfen, weshalb wir ihnen und sie uns manchmal das Leben verdorben haben: wir reisen unter solchen Besinnungen, wir schämen uns solcher erbärm lichen Kleinigkeit, wir lernen ahnen, wie heilig das Leben ist — baß wir lieben, segnen, beglücken sollen, die um aus sind. So zwingt uns der Gedanke an die Toten und an den Lod zum Ernst. Nicht zu dem wehleidigen Ernst des Klagens und ewigen Trauerns, sonder» zu dem hcilig-srohen Ernst der Nberwindung, der Tat. Denke daran, was dn an den Toten versäumt hast. Das ist unabänderlich. Nütze nun aber an denen, die noch leiblich um dich sind, deine Tage. Diene in selbstverzchrciidcr Arbeit dem Volk, in dem vn lebst, diene in selbstloser Liebe, gütig und wahrhaftig, denen, die Gott als die Nächsten um dich gestellt hat. Gedenke der „Toten" — aber den Lebenden diene! Sv will und kann uns das Totenfest bei aller Versenkung in den Schmerz der Erinnerung zur Erhebung dienen. Wer stumpf bleibt auch an diesem Tage oder wer haltlos in-trost losen Gram Versinkt, der stirbt — stirbt in einem schlimmere» Sinn als unsere „Toten" gestorben sind. Totenfest soll »ns ergreifen, heiligen nnd erheben zu freudigem Dienst. So ver standen gilt auch »ns heute noch das herb anseucrudc Wort, das Jesus einst zn jemand sagte: „Laß die Toten ihre Tote» begraben; du aber gehe hin und verkündige das Reich Gottes!" Pwrrcr v> Pankow. Tragen von Zeichen und militärischen Ansrüstungsgegenständen ist von einer besonderen Erlaubnis abhändgig. (!) Coolidges Botschaft und dec Kongreß. Neuhork, 21. November. Coolidge arbeitet bereits an dem Entwurf seiner Kongrcßbotschast. Wie verlautet, wird sie der Präsident nicht persönlich bei der Kongreßcrössnung verlesen, sondern schriftlich übersenden. Die sehr kurze Botschaft wird außer Wirtschaftssragcii auch das Internationale Schiedsgericht behandeln. In politisch gut unterrichteten Kreise» betont man schon jetzt, daß sich die Negierungspolitik wenig ändern werde. Coolidge wünscht, daß die wichtigsten Beratungen erst in der zweiten, Anfang März beginnenden Sitzungsperiode des Kon gresses ausgenommen werde». Die Neichsindexzisfer am 18. November. Berlin, 21. November. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten für Dienstag, den 18. November hat sich gegenüber der Vorwoche um 0,1 v. H. (auf 122,5 v. H.) erhöht.
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