L'l'M'all Md Anzeiger. Amtsblatt für die König!. EniMkämln sowie die Stadtrithe zu Riesa und Sttehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 40.' Freitag, den R8. Mai 1866. Dieses Blatt „Elbediart und Vnzelger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und FrestaaS, und kostet vier teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Poftanstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser« Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasensteln und Bögler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Wegen der Pfingstfeiertage wird Nr. 4t. ds. Bl. Dienstag Abends 6 Uhr ausgegeben. ' NN — II^7Wi»WWUl UMsMMMssMMl MN1MVMWWM Bekanntmachung. Am untengesetzten Tage ist auf das ncuangelegte Folium 62 des hiesigen Handelsregisters . Herr Emil Otto Franz Jacobi in Grödel als Inhaber der Firma Otto Jacobi in Grödel zufolge Erklärung vom 12. dieses Monats eingekagen worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 16. Mai 1866. Das Königliche Gerichtsamt. ' Uibrisi. Thost. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zu Folge ist in hiesiger Stadt wiederum ein Fall der Tollwuth bei einem Hunde vorgekommen. Indem man dies bekannt mackt, werden die unten» 2. Mai dss. Js. ertheilten Anordnungen hiermit eingeschärft, gleichzeitig aber alle Hundebesitzer dringend ersticht, im allgemeinen Interesse ihre Hunde auf das Sorgfältigste zu überwachen und dadurch sich und ihre Mitmenschen vor schwerer Gefährdung zu bewahren. Riesa, den 16. Mai 1866. Königliches Gerichts-Amt. Uibria. Bekanntmachung. In Folge der von der Königlichen Kreis--Direktion Dresden nnterm 21. November 1865 erlassenen Generalverordnung ist für den Landbezirk des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes von den Besitzern der betheiligten Rittergüter und den Vertretern der Landgemeinden die Einführung einer Hundesteuer beschlos sen und das nachstehend unter (-) abgedruckte Regulativ hierüber vereinbart, es ist auch letzteres von der Königlichen Kreis-Direction bestätigt worden. Dies wird hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß: 1. die Hundesteuer im Monat Juli d. Ihrs, zum ersten Mal zu erheben ist, und 2. der Klempnermeister Herr Marx in Riesa mit Anfertigung der Steuerzeichen beauftragt worden ist und bei demselben die Ortsarmenkasseneinnehmer den- Bedarf für ihren Ort gegen Bezahlung von 3 Pfennigen für das Stück zu beziehen haben. Riesa, den 4. Mai 1866. Das Königliche Gerichts«'m t. Mb-Ig. O Regulativ für die Erhebung einer Abgabe für Hunde in dem Landbezirke des Königlichen Gerichtsamts Riesa. 8-1. Jeder, der innerhalb des Landbezirks des Gerichtsamts Riesa Hunde hält, hat eine jährliche Abgabe von