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Erzgebirgischer Volksfreund : 14.02.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189102147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18910214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18910214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1891
- Monat1891-02
- Tag1891-02-14
- Monat1891-02
- Jahr1891
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 14.02.1891
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GrzgebNoltrsfreund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Ämtsblatt für die königliche« rmd städtische« Behörde« i« Aue, Geünhain, Harte« stet«, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg mrd Wildenfels EkPGiti«, ««lag und Druck vo» L M. Gärtner in Schneeberg. (fichtene) Klötzer cm. Oberst., 3„ M. 8 s S^ZZ s «Stangenklötzer Ctm. Unterst., 17—10 M. von P- vr. von Wohdt. «e» «- 0) » - Reisstangen Raummeter fichtene Nutzknüppel in Abth. 17, 23, 38 Mittwoch, den 18. Februar 18S1, Hsch vr. Kretzschmar. 153 Stück harte (buchene) Klötzer cm. Mittenst., Höpfner. Wolfframm. ke r. 1683 1180 8-12 8—12 5 10 18 11 2 324 712 61 17b 6 20 491 st ' et 11. 7. 1. 25, 47 in Abhei lung 18 (Licht schlag), st s s 0- 5. . 3,<> M Länge, wandelbar, von 13—15 - 13-15 - 16-22 - 16-22 - 16—22 von 19—21 - 23-29 - 30—36 - 37—50 . 46u.52 -oo »» ir r, l, weiche dergl., harte (buchene) Brennkaüppel, weiche dergl., hart« (buchene) Neste, weiche dergl , - Stöcke in Abtheilung 23, b/» aus den Schlägen tnAbth. 15, 18, 23,46,49,51 und in den DurchforstungSort« von Abth. 20, 38, 46, 47, 48 und 51, 14,„ 23 sowie c- e- .Ms MS 8-9 10—12 13-15 3 4-6 7 « s- v-» - 7. n, r» ö. 3,«, 3,, und 4 o M.Länge, Nus Folium 78 de« hier geführten Handelsregister« ist heute verlautbart worden, b«H di« Firma: Herman« Seeling Rfg. zu Lößnitz erloschen ist. Lößnitz, am 11. Februar 1891. 485 Stück weiche 834 - 715 , 1357 « 259 . / Länge, 9—13 M. 8. 3 4-7 6—8 und 49, - 23—29 - 23-29 - 30-86 - 30-36 . 37 rc. - 37 rc. - 23 rc. Abg. Bebel (Sozvem.) erklärt, daß der vorliegende Paragraph den Beifall seiner Parteigenossen nicht habe. Man möge sich für die von Herrn Orterer vorgeschlageue Fassung entscheiden. Diese sei geeignet, dem Mißbrauch vor zubeugen, welcher in Folge der viele« Ausnahmen für die SonntagSarbeit zu befürchten sei. Prinzipiell ist Redner gegen die ganze Vorlage, weil dieselbe dem Bedürfnisse nicht genüge. Preußischer Handtlsminister von Berlepsch bittet, den KommisstonSbeschluß aufrecht zu erhalten. Die Diffe renzen, welche sich bei den Kommisfionsberathungen ergeben haben, seien blo« über da« Maß der Ausnahmen entstanden. Mit Rücksicht auf dieselben sei e« unbillig, den Betriebs leiter» ein Hinderniß insofern zu bereiten, al« man ihnen unmöglich mache, die Arbeiter durch einen Vertrag zur Sonn tagsarbeit zu verpflichten. Wenn sich bisher keine praktische Schwierigkeiten ergeben haben, so habe die« seinen Grund in dem Mangel jeglicher Beschränkung der SonntagSarbeit. Abg. Böttcher (natlib.) wendet sich gegen den Abg. Bebel, drr blos deshalb seine prinzipielle Unzufriedenheit ausdrücke und wohl gegen da« ganze Gesetz stimmen werd«, weil er wisse, daß die andern Parteien unmöglich dasselbe thun könnten. Abg. vr. Gutfleisch (fr): Nach dem Anträge Orterer würde man da« Gesetz noch mit einer neuen Be stimmung beschweren, invem eine dritte Kategori« von Sonn« tagSarb«tt«n gtschaffen würde. Man würde Arbeiten haben, die Sonntag» verboten find, solche, die erlaubt find und zu welchen der Arbeiter nicht vecpflichtet ist, und endlich solch«, di« «rlaubt sind und zu welchen der Arbeiter verpflichtet ist. Redner bittet, den Antrag abzulehnen. Abg. Bebel bittet den Abgeordneten Böttcher, sich nicht die Köpfe der Sozialdemokraten wegen ihrer Ab stimmung zu zerbrechen. Dieselben hätten nicht« Andere« verlang», al« Mitglieder anderer Partei« auch, bloß sei« von den Sozialdemokrat« kein, KonMönch« gemacht worvrn. «in Kompromiß könnt, di, Part^ nur schädig«. Durch Verzicht auf jede« Kompromiß bltsb« di, alt« For Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 12. Februar. In der heutigen (64.) Sitz ung de« Reichstages erklärte vor Eintritt in die TageSord- »ung der Abg. vr. Mehnert, daß er von dem zur Zett erkrankt« Abg. Freiherrn von Friesen die Mittheilung er halten habe, daß die Angabe de« Abg. Bebel in der Sitzung vom 9. d. M., daß sein Vater, der Freiherr von Friesen, 1867 nach Schluß des konstituirenden Reichstage« in die Werkstätte de« Abg. Bebel in Leipzig gekommen sei und diesen zu seiner Rede gegen den Norddeutschen Bund beglück wünscht habe, bereits wiederholt al- unwahr nach gewiesen sei. Der verstorbene Freiherr von Friesen habe d«n Abg. Bebel gar richt gekannt und sei 1867 überhaupt nicht in Leipzig gewesen. Abg. Bebel hält dieser Erklärung gegenüber feine Be hauptung vollkommen ausrecht. Darauf trat da« Hau« in die Tagesordnung ein: Zweite Berathung de« Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund des Bericht« der VIII Kommission.. Berichterstatter ist der Abg. Hitze. Der 8 105, welcher folgendermaßen lautet: Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbststän digen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehältlich der durch Reichszesetz begründeten Be schränkungen, Gegenstand freier Uederetnkunft. wurde ohne Debatte angenommen. K 105» lautet: Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden di« Arbeittr nicht verpflicht««. Ar beit«, welche nach den Bestimmungen diese« Gesetze« auch an Sonn- und Festtagen vorgenommen werden dürfen, fall« unter die vorstehende Bestimmung nicht. Welch« Tage al« Festtag« g«lt«n, bestimm« untrr Be rücksichtigung d« örtlich« und konfessionell« Verhältnisse di« Landesregierung«. Hierzu lag folgender Antrag deSjMg. Orterer (Ctr.) vor: Der Reichstag wolle beschließ«: Den Absatz 1 des ß 105 » in folgender Fassung anzunehmen: Zum Ar beiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetrei benden die Arbeiter nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach der Natur de« Gewerbebetriebe« «inen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht gestatten, fall« unter die vor stehende Bestimmung nicht. Abg. Orterer (Ctr.) begründete seinen Antrag. Abg. Frhr. v. Stumm (ReichSp.): Die Kommissions fassung ist doch durch ein Kompromiß zustande gekommen, an welchem auch die Mehrzahl der Freund« des Herrn Vor redner« betheiligt war. Bi« jetzt hatten wir überhaupt in der Reichsgesetzgebung noch kein Verbot der SonntagSarbeit, und wenn ein Arbeiter Sonntags nicht arbeiten wollte, so boten sich hundert ander« für ihn an. Jetzt wird dazu gar kein« Gelegenheit sein; die Betriebe, in denen Sonntags nicht gearbeitet werden darf, werben generell bezeichnet und da« Verbot gilt für Alle oder für Keinen. All« war«» wir in d«r Kommission «inverstanden, daß die produktive Arbeit am Sonntag ruhen müsse, und auch über di« AuSnahm«» war man im Prinzip nicht v«rschied«ner Meinung. Subjek tiv jedem Arbeiter und Arbeitgeber zu überlassen, ob er ar- beiten oder arbeiten lassen will, wäre ganz falsch, da« könnte die Sicherheit de« Betriebe« und die Sicherheit der Arbeiter gefährden. Lehnen Sie also den Antrag Orterer ab und nehmen Sie den KommisfionSvorschlag an. Abg. Kraus« (freis.): Da« Gesetz ist l«digllch «iu« Zusammtnknüpfung von Brfugniss«, wrlch« dtrs« ovrr j«ne Behörd« übrr di« Arb«it«verhältniss« hat. Da« darf nicht der Charakter eine« Gesetze« sein. Wir müssen im Gesetze Alle« vermeiden, wa« dem individuellen Urthetle eine« Ein zelnen die Entscheidung über die Anwendung der Bestim mungen überläßt, wie « der Antrag Orterer will. Ich bitte deshalb ebenfalls, die KommisfiouSfassung anzunehm«. Abg. Hartmann (Ions.) bittet, es gleichfalls bei dem Beschluß der Kommission zu lass«. «. Bekanntmachung. Di« bi«h«r von H«rrn Schitserd«ck«rm«ist«r Hubrig «rpacht«t gewesrnen, in d«r Nähe d«S Echütz«haus«S g«leg«n«n Feldgrundstücke Nr. 2268 und 113 d«S hiesigen Flur- buchs soll« anderweit aus 6 Jahre verpachtet werden. Pachtlustige werden aufgefordert, sich Sonnabend, den 14. Februar 1891 Vorm. '/,11 Uhr in unserer Rathsexpedition einzufinden und ihre Gebote abzugeb«. Aue, am 10. Februar 1891. Hundert weiche Derbstangen - - - 8 3 - "T 3, 4, 3-. wandelbar, 3,. M. 8., 4,. - - 3„ - - 4,. - - 3„ - - 4» ' - 3,, « - wandelbar, 58 163 127 16 einzeln und partieenweis« gegen sofortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auction bekannt z> machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditüberschreitungen find unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auction berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnet« Ob«rförst«r. Königliche Forstrevierverwaltung Sosa und Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 10. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. Gaudich, A.-R. Herrmann. Bekanntmachung. Da» der hiesigen Stadtgemeinde zustehende LageroierlooS Nr. 90 soll Montags, den 16. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr E Rathsstelle an de» Meistbietend« versteigert werd«, wozu' ErstehungSlustige hierdurch «i»gelad« werden. Schneeberg, am 11. Februar 1891. von BormittagS S Uhr an im Gasthofe zur Forelle in Blauenthal folgende Brennhölzer, und zwar: 41 Raummeter harte (buchene) Brennscheite in Abth. 18 und 48, Holz-Versteigerung auf Sosaer Staatssorstrevier. Dienstag, den 17. Februar 1891, von BormittagS 9 Uhr an svll« im Hotel zum RathSkeller in Aue nachstehende aufbereitete Nutzhölzer, als: 37. tz«, G«m« «mV F esttag«. W««, vlerttljä-rlich 1 Vlmnige. Sonnabend, 14. Februar 1891. JilsertimiSgeSühr«: dl« gespaltene Zelle 10 Vsnmige, die »»««spaltig. Zeile amtlicher Inserat« LS Psemüge. 44. Jahrgang.
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