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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.05.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189205132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-05
- Tag1892-05-13
- Monat1892-05
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.05.1892
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Wochen- mb Nachnchtsblatt zugleich GeMts-Ainchkl für HMorf, Ködlih, Krinsdorf, Wsdorf, Ä. Czidien, Heinrichsort, Marirnail«. Mülse«. Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. — —— 42. Jahrgang. —— — — — Nr. 110. Freitag, den 13. Mai 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Oefferrtliche Ztadtverordrretensitzung Freitag, den L3. Mai L8S2, abends ff-8 Uhr. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über einen in voriger Sitzung gestellten Antrag „Einsicht von Akten betreffend." 2. Beschlußfassung über Ankauf eines Grundstückes. 3. Desgl. über Abänderung des Ortsstatutes. 4. Desgl. über Abänderung des Regulativs „Die Einhebung der städtischen An lagen betreffend." 5. Geschäftliches. 6. Die Regulierung der Flurgrenze zwischen Lichtenstein und Callnberg betr. A Aktion. Die zum Nachlasse des verstorbenen Handelsmannes Carl Gottlob Dressel gehörigen Mobilien und Warenvorräte, als: Kleider, Wäsche, 1 Bett, 1 Uhr, Spiegel, Sopha, Kommode, Tisch und Stühle, eine Nähmaschine, sowie verschiedene Hals- und Taschentücher sollen Sonnabend, den 14 Mai 1892 von vormittags s Uhr ab, im hiesigen Amtsgerichtsauktionslokale meistbietend gegen sofortige Be zahlung versteigert werden. Lichtenstein, am 7. Mai 1892. Hermann Schmidt, Lokalrichter. Betrmrttmachrmg. Die Königliche Amtshauptmannschafl sieht sich durch mehrfach erhobene Klagen über Beschädigungen, die durch unbefugtes Betreten von Feldgrundstücken und unvorsichtiges Gebühren mit Feuer in Waldungen verursacht worden sind, veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen des Reichsstrafgesctzbuchs in Erinnerung zu bringen. „Z 368. Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft: 6) wer an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzündet; . . . 9) wer unbefugt über Gärten oder Weinberge oder vor beendeter Ernte über Wiesen oder bestellte Aecker oder über solche Aecker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist oder auf einem durch Warnungszeichen ge schlossenen Privatwege geht, fährt, reitet oder Vieh treibt." Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, derartigen Uebertretungen mit Nachdruck und geeigneten Falles durch Strafen entgegenzutreten. Glauchau, am 5. Mai 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Rumpelt. G. SKUdanLieseruNgs-VerdiUgUNg. Die Anlieferung beziehentlich Anfuhre des für die fiskalischen Straßen im Bezirke der Bauverwalterei Glauchau zum Bedecken der Massenschüttungen und zur Unterhaltung der Fußwege erforderlichen Materials soll auf die Jahre 1893 bis mit 1895 verdungen weiden und fordern Unterzeichnete zu Angeboten hierdurch auf. Die Bedingungen liegen bei den unterzeichneten Behörden, sowie bei den Herren Awtsstraßenmeistcrn Hörnig in Lichtenstein (Glauchauer Straße) und Teichmann in Glauchau (Auestraße), welche auch über die einzelnen Straßentrakte nähere Auskunft erteilen, zur Einsicht aus. Die Angebote können sich auf einzelne oder mehrere Trakte erstrecken und haben die Bezeichnung des Bczugsortes und des Preises für 1 Kubikmeter zu enthalten. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß betreffs derjenigen Straßenstrecken, für welche bisher aus bestimmten Gruben nur die Anfuhre vergeben gewesen ist, auch Angebote auf Anlieferung von Materialien aus anderen Bezugsorten angenommen werden. Die Angebote sind mit der Aufschrift „Sandanlieferung" oder „Sandanfuhre" versehen portofrei und verschlossen nebst Materialproben bis Sommbend, den 28. Mai dss. Js., vormittags Uhr bei der unterzeichneten Banverwalterei, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgen wird, einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung der Angebote wird Vorbehalten. Die Bewerber bleiben an ihre Gebote bis zum 3N. Juni T8N2 gebunden und haben solche als abgelehnt zu betrachten, wenn ihnen bis dahin keine Nachricht zugeht. Königliche Straßen- und Wasserbau-Inspektion Zwickau und Königliche Bauverwalterei Glauchau, am 5. Mai 1892. Döhnert. Liebscher. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 12. Mai. Die Mond finsternis in vergangener Nacht konnte des heiteren Himmels halber von Anfang bis Ende in allen ihren Teilen gut beobachtet werden. Die Verfinsterung des Mondes begann genau 4 Minuten nach 10 Uhr, wo der Eintritt des Erdschattens an der linken Seite des Mondes sich bemerkbar machte; gegen ^12 Uhr war die Totalität der Verfinsterung eingetreten und nur eine kleine schmale Sichel am unteren Rande des Mondes unbedeckt. Halb 2 Uhr hatte die Verfinster ung ihr Ende erreicht. Das ganze Naturschauspiel, welches über 3 Stunden in Anspruch nahm, hatte eine Menge Neugieriger wach gehalten, welche sich noch spät im Freien bewegte. *— Oelsnitz im E., 11. Mai. Das seltene Glück, ein 40jähriges Jubiläum als Bergmann zu feiern, war Herrn Friedrich Wilh. Fleischer, Steiger auf Vereinsglück, vergönnt. Gestern vor 40 Jahren verfuhr derselbe auf dem Silberbergwerk „Alte Hoff nung Gottes" in Kleinvoigtsberg bei Freiberg die erste Schicht, fünfzehn Jahre später übersiedelte der Jubilar nach Zwickau und arbeitete daselbst im Kohlen bergbau, 1872 kam er nach hier, wo er zunächst einige Zeit auf „Frisch Glück" beschäftigt war und dann als Oberzimmerling auf dem Steinkohlenwerk „Vereins glück" angestellt wurde, woselbst er bald darauf zum Steiger anvancierte. Auf Anordnung des Herrn Bergdirektor Neubert versammelten sich die Beamten genannten Werkes in Claus' Restaurant, um das Jubiläum gemeinschaftlich zu feiern. Es wurde dem Jubilar aber auch vom Bürger- und Beamtcnverein „Humor", dem er als langjähriges Mitglied ange- hort, durch ein Geschenk, bestehend in goldenem Ring und Bierglas, eine unverhoffte Freude bereitet. Möge dem verehrten Jubilar noch mancher froher Tag be schert sein. — Dieser Tage abend wurden auf dem Bahn hofe in Zwickau in einem Aborte 2 13jährige Knaben, der Sohn eines Hausmannes in einer Fabrik und der Sohn einer Witwe in Chemnitz, aufgefunden, welche ihren Angehörigen entlaufen waren und, weil es ihnen, wie sie angaben, in Chemnitz nicht mehr gefiel, „nach dem Süden" gehen wollten. Die Knaben hatten zusammen 2 Mk. 40 Pfg. bei sich und hatten sich 6 Knaben zu dieser Reise vereinigt; hievon waren aber 3 noch in Chemnitz zurückgeblieben und von den übrigen 3 war, nachdem sie die Nacht vom Sonntag zum Montag in einem Walde bei Gersdorf verbracht, vorgestern in Lichtenstein noch einer um- und nach Hause zurückgekehrt. Von den dort aufgegriffenen beiden Flüchtlingen befand sich der eine, der übrigens schon vor einigen Wochen einmal ausgerissen und am Palmsonntage von München aus, wo er angehalten worden, nach Hause geschafft worden war, im Besitze eines Terzeroles nebst der nöligen Munition. Die beiden Jungen wurden durch einen Schutzmann wieder nach Chemnitz gebracht. — Dippoldiswalde, 10. Mai. Am Sonntag vormittag ist im Teichmühlenteich bei Ober häslich ein unbekannter männlicher Leichnam aufge funden worden. Der Tote ist ungefähr 30 bis 40 Jahre alt. Die Leiche mag schon etwa seit Ostern d. I. im Wasser gelegen haben. Bei dem Toten sanden sich 346 M. 87 Pf., darunter zwei Hundert markscheine und 140 M. in Gold, ferner eine silberne Cylindernhr Nr. 58480 mit Kette. — Ein bedeutungsvoller Tag war für die Ar beiterfamilie St. in Hoyersdorf der vorige Sonn tag. Die Hausfrau feierte ihren Geburtstag, ein Sohn wurde konfirmiert, eine verheiratete Tochter beschenkte die Eltern mit einem Enkel, ein jüngeres Kind wurde begraben, eine andere Tochter erkrankte recht schwer, das kleine Kind, das kaum das Licht der Welt erblickt hatte, erkrankte ebenfalls, mußte Nottaufe erhallen und starb noch an demselben Tage. Es sind also an einem Tage in der Familie zu ver zeichnen : Geburt, Taufe, Konfirmation, Krankheit, Tod und Begräbnis. 8 Halle an der Saale. Durch einen herab fallenden Blumentopf ist auf dem Grundstücke Kleine Brauhausgasse 22 ein schwerer Unglücksfall herbei- gesührt worden. Der fünf Jahre alte Sohn des in dem Grundstücke wohnhaften Agenten Schröter hatte mit anderen Kindern im Garten gespielt und wendete sich der Hofthüre zu, um zu der elterlichen Wohnung zurückzukehren. Plötzlich traf ein aus einem Fenster des dritten Stocks herniedersausender Blumentopf den Knaben so unglücklich am Kopfe, daß er schwer ver letzt zu Boden sank. Nachdem die inzwischen herbei- gerusenen Eltern des Kindes sich von der Größe und Schwere des Unglücks überzeugt hatten, brachten sie den Verletzten nach der Königlichen Klinik, wo ein Schädelbruch festgestellt wurde, dessen Folgen sich vor der Hand noch nicht übersehen lassen. Unter anderem ist eine Trepanation des Schädels, da Knochen splitter in das Gehirn eingedrungen sind, notwendig geworden. 8 Mannheim, 11. Mai. Der Eisenbahn assistent Kälble, welcher am 28. Februar das Eisen bahnunglück bei Friedrichsfeld verschuldet hat, wurde zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Anstatt seinen Dienst zu versehen, war der Beamte auf einen Ball gegangen. § Der zur Zeit ca. 6000 Mitglieder umfassende Zentralverband deutscher Kaufleute, dessen Be strebungen in erster Linie darauf gerichtet sind, den seßhaften Handelsstand durch Bekämpfung der Offi zier- und Bcamten-Warenhäuser, der Beamten- und Konsumvereine, der Wanderlager, sowie der Auswüchse des Hausierhandels und des Detailreisens in seiner Existenz zu schützen, welcher sich jedoch gleichzeitig berufen fühlt, in moralischer und sittlicher Beziehung
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