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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.10.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19071002017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1907100201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1907100201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-02
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.10.1907
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»2. ckL 273. vqW«,i»L»r LZN..R G»m>- UN» «« einmal) »U>»«. durch »u«witni,»«-m> «PuuM, »Zd «tk «»> einmal«! Zu. !>e»ue« duuch di« Post »N.,°dn« Nest«»,«!»). Di« drn L»i»rn »«» »r««d«„ u U«,D«dun, »« Da,« »orh«r zu- ,»H»lll«n Stt«iid»Uu4- ^dfn erhall«» »i« aud- «i,ji»tzer mit der Morgen. >u»aah« »usamme» juaestelli. «ach»» Ult nur mit deut. Uch-r Quelinangade >.D»e«d «achrl,u« 1-ifi, — lln erlang« Raiuislri»!« «erden nlchi auldewahrt. Teltgramm.«dresse: Nachrichten Dresse«. Aernsprechn: »r. 11 und S0S6. Mittwoch, 2. cktober 1W7. Druck und Verlag von Liepsch Lc Reichardt in Dresden. Leleuclitunxs-Xörper LM M Mmerle wcdckMel kölmi« L Utzllllen 8 Victorisstrasse 8. vnieti,tn»T«»is >un«hme von Ank "« hioungen d»4 na^,n' r Uhr. Somnaa» NM Marienm-iv' im oni- N bt» '/,l Nt,» einlpallige Sr„„d»iue <^a tt Lilbeu, -.» j' . S«» ivt : »eigen auf der Privat - seit« Heile LO Pi.. d, zweispaltige Heile nui rerNeUe tzV Pf. ^ , Rumniern nachkou,« und sseiertageii. die emlpaltige iXruntz»», e :<O Pj., ans PkivorseNe »0 Pi , ^nmilrei n richten dte G»nnie e 2ii Ps. — Luöwiirug'. Vustrilge nur gege r Boroudbe^hlunn - Hebe» veleqblatt koslrl 10 Pfennige. Hauptgeschäftsstelle: Mar>c»stloi',c 38 40. mit feinen priirlslon,«isr!con. nur öod. Ireppvllkauer unä QolLwsrsn LeeZlrasse 1, Lcke ^llmarkt. ^Lo<1«r ir« Qolcivv Liren. ksssenäk kelLe-^llützoLki». 81sll>i8eIil!tt-Lllliil'il1lli'kli leicht im Oeivielit, abaaselibar, dom Oesickt ankie^bar und olmg Oummi- kanävsrseklnss, in t-i^t allen beliöräl. Ilotrioben in Leuutrung, empüvhlt FHsrl Wenckrekuckr V klsklissement 81li8§1nl88e n. doimtiD, nur von l I I Nir xeelki!«>!. ZtLrv ertrcze Lesern. Mutmaßliche Witterung: Mild, veränderlich. Die Vertreterversammlung des Sächsischen Lehrervereins nahm in einer Resolution Stellung gegendiekörperliche Züchtigung als Erziehungsmittel der Schule. Die Eröffnung des Reichstags ist aus den 21. No vember festgesetzt. An maßgebender Stelle soll die Schaffung einer Kolo nial-Artillerie beabsichtigt sein. Auf der 20. Generalversammlung des Evangelischen Bundes sorderten Professor Kohlrausch-Königsberg und Professor Thüm- mel-Zena die Abschaffung des Gotteslästerungs-Para graphen. Das neue Vereinsgesetz will die Abhaltung fremd sprachlicher Versammlungen von der Genehmigung der Orts polizeibehörde abhängig machen. Es bestätigt sich, daß der Reichskanzler gegen den Berliner Schriftsteller Brand die Beleidigungsklage er hoben hat. Der frühere Bezirksamtmann Schmidt wird einige so zialdemokratische Zeitungen wegen Beleidigung ver klagen. Der amerikanische Kriegssekretär Taft erklärte in Tokio die Freundschaft Japans und der Vereinigten Staaten sür un erschütterlich. Bei der österreichischen Staateeisenbahn-Eesellschaft und bei der Nordwestbahn stehen 70 000 Eisenbahner im Lohn kampfe. Die Telephongebührenreform will anstatt der Pauschal summe die Gesprächsgebühr einführen. Der Prozeß Roeren-Schmidt wir- von der ubtramontanen Presse zum Zwecke einer all- gemeinen Mohrenwäsche beS Zentrums ausgebeutet. Nicht nur soll Herr Noeven, von dem -och das Zentrum seiner zeit selbst mit einem hörbaren Rucke abgerückt ist, aus der gerichtlichen Verhandlung rein wie ein Engel hervor- gegaugen sein, sondern auch DernburgS Behauptungen im Reichstage von ungerechten Angriffen des Abgeordneten Rocren und von einer „Nebenregierung" des Zentrums werden auf Grund des Urteils als unwahr hingestellt. Dies tendenziöse Verhalten der nltramontanen Prcß- vrganc legt der nationalen Presse die Pflicht auf, ihrer seits rechtzeitig dagegen Front zu machen und jedem Ver suche zur Verschleierung der wahren Sachlage von vorn herein nachdrücklich entgegcnzutretcn. Die Vorgeschichte des Prozesses reicht bis in die letzte Zeit der Zentrumshcrrschast im Reichstage zurück. Herr Roeren hatte gegen den früheren Bezirksleiter in Togo Schmidt zum Zwecke der Diskreditierung unserer Kvlonial- politik schwer« Anschuldigungen geschleudert, insbesondere die de» Totschlags, der brutalen Mißhandlung und des Mißbrauchs eines Kindes. Als Herrn Schmidt diese An klagen bekannt geworden waren, forderte er in ruhiger Form Herrn Roeren auf, seine unter dem Schuhe der parlamen- torischen Unangreifbarkeit ausgesprochenen Beschuldigun gen außerhalb de» Reichstags in der Oeffentlichkett zu wiederholen, damit die Wahrheit vor Gericht erwiesen wer den könne. Hierans antwortete Herr Roeren ausweichend, sodatz nunmehr dem von ihm Beschuldigten nichts weiter übrig blieb als ein drastisches Mittel anzuwenden, um den ZentrumSabgeorbneten aus seiner Reserve herauszulocken. Schmidt entschloß sich daher, «inen öffentlichen Brief an Roeren zu veröffentlichen, den er. um seine Absicht sicher zu erreichen, so absatzte, daß die gerichtliche Klage daraus notgedrungen erfolgen mußte. Der Angeklagte Schmidt selbst ist aus den Verhand- lungen — das muß vorweg zugegeben werden — nicht völlig unantastbar, soweit sein sittliches Verhalten in Frage kommt, hervorgegangen. Man kann nur bedauern, daß ein kolonialer Reichsbeamter, dessen ernstes Streben und sachliche Tüchtigkeit, wie auch das Urteil hervorhebt, bei seinen Vorgesetzten volle Anerkennung gesukden haben, eine vielfach so laxe moralische Ausführung gezeigt hat. Wenn a-er Herr Schmidt in diesem Punkte nicht einwand frei erscheint, so verdienen nicht minderen Tadel die katho lischen Missionare, die trotz der ihnen wohlbekannten Schwächen im sittlichcnVerhaltenSchmidtS langeZettmitihm anstandslos verkehrten, bis sic sich schließlich au» persönlichen Gründen mit ihm entzweiten und nun mit einem Male Herrn Roeren ihre moralische Entrüstung kundgaben. Im übrigen handelt e» sich bei -er Beurteilung de» Prozeß- ergebniffe» nicht um den sittlichen Charakter Schmidt« im > allgemeinen, sondern um die Frage, ob seinem Gegner Rveren der Beweis der von ihm erhobenen bestimmten Be schuldigungen im einzelnen geglückt ist. Sieht man sich die ausführliche Urteilsbegründung, die in der „Köln. Volksztg." drei ganze eng gedruckte Spalten umfaßt, daraufhin genauer an, so hat sich bezüglich des Vvrwurfs der brutalen Mißhandlung wegen des Widerspruchs der Zeugenaussagen eine klare Feststellung nicht machen lassen: doch neigt das Gericht hier zu der Ansicht, daß den Ent lastungszeugen -er größere Glaube beizumessen fei. Die Behauptung des Totschlags wird dagegen ausdrücklich als „nicht erwiesen" erklärt und betreffs des angeblichen Miß brauchs eines Kindes wird ausgesprochen, daß für diese Beschuldigung „nicht der mindeste Beweis vorlicge". In den Hauptpunkte» ist also Herrn Roeren der W a h r h c i t s b c >v e i s nicht geglückt. Wenn der An geklagte gleichwohl verurteilt worden ist, so sind daran formelle Gründe schuld, vornehmlich, weil Schmidt, um aus jeden Fall eine Klage herbeizusühren, Roeren den in seiner Eigenschaft als Richter denkbar schwersten Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht hat. Trotz der Schwere dieser Beleidigung aber hat das Gericht die zu gunstcn Schmidts sprechenden Umstände so stark bewertet, daß es eine im Urteile selbst als gering bezeichnet«: Geldstrafe — 100 Mark — als ausreichende Sühne ansah. Wem will denn die ultramvntane Presse ernstlich einreden, daß ein solches Urteil für Herrn Roeren eine Ehrenrettung bedeute? Die subjektive Ueberzcugung von der Nichtigkeit seiner An klagen, die das Gericht zu gunstcn Noerens angenommen hat, kann ihn nicht von der moralischen Verantwortung für die Leichtfertigkeit freisprechen, womit er vorgegangen ist. Die ,Löln. Ztg." nennt den subjektiven Glauben Noerens an seine Anschuldigungen mit Recht einen Punkt von untergeordneter Bedeutung, weil es den Kredit eines Politikers zur Genüge kennzeichne, wenn er so schwer wiegende Angriffe nicht bloß gegen eine einzelne Persönlich keit, sondern gegen die Negierung und das Ansehen seines Vaterlandes aus unzuverlässigen, objektiv teils unwahren, teils nicht erweisbaren Klatsch gründen zu können glaube. Zu bedauern bleibt nur. daß der Gerichtshof nicht ans der ganzen Sachlage die Konsequenz gezogen hat, dem An geklagten den Schutz des 8 103 znzusprcchcn. Das ist um so ausfälliger, als das Urteil an einer Stelle selbst zugibt, daß Schmidt „an sich berechtigte Interessen vertreten" und daß er sich nur durch ttebcrschreitnng der formalen Grenzen strafbar gemacht l>abe. Das Urteil versagt dem Angeklagten den Schutz des 8 103 deshalb, weil er durch die beleidigende Form des offenen Briefes gezeigt Habe, daß cs ihm nicht nur um die Verfolgung seiner berechtigten Interessen zu tun gewesen sei. sondern daß er es geradezu ans eine Beleidigung des Klägers Roeren abgesehen habe. Hierbei ist offenbar die Zwangslage, in der sich Schmidt an gesichts des fortwährenden ZurückwcichenS des Abg. Roeren befand, nicht genügend gewürdigt worden. Das Urteil selbst weist abfällig ans die Weigerung deS Privatklägcrs hin, fein« im Reichstage unter dem Schutze der Immuni tät erhobenen Beschuldigungen außerhalb -es Parlaments zu wiederholen. Dann versteht man um so weniger, warum das Gericht nicht zn dem Schlüsse gelangte, daß der Ange klagte, um Herrn Roeren endlich dazu zu bewegen, sich ihm zu stellen, zu einem sehr starken Mittel greisen mußte und daß ihm deshalb trotz der Verurteilung aus formalen Gründen grundsätzlich der Schutz des 8 103 zuzu sprechen sei. Nicht minder verunglückt, als die persönliche Weiß waschung Roerens in seinen Angriffen gegen Schmidt, ist die von ultramontaner Seite versuchte Hinwcgdisputierung der „Nebenregierung". Hier seht man den Hebel bei dem ehemaligen Kolonialdirektor Dr. Stübcl an. der in dem Prozesse als Zeuge vernommen wurde und über eine unzulässige Einflußnahme des Zentrums aus koloniale An gelegenheiten nichts zu bekunden wußte. Demgegenüber ist daran zn erinnern, Laß bereits die „Nordd. Allg. Ztg." in einem nach allgemeiner Annahme vom Fürsten Bülow selbst inspirierten Artikel die Sache richtig gestellt hat. Darnach stammen säst alle vom Staatssekretär Dcrnburg im Reichstage verlesenen Urkunden aus -er Zeit nachdem Rück tritte des Herrn Stübel. Erst nach der Amtsniederlegung Herrn Stübel» .wurde d>rs Disziplinarverfahren gegen den Bureauvorstand im Kvlonialamte Wistuba, den Schützling deS Herrn Roeren, «ingelcitet, und mit Bezug auf diese» und verschiedene damit zusammenhängend« Verfahren hat Herr Dernburg urkundlich nachgewiescn, daß der Geh. Justiz rat Rveren wiederholt versucht bat. zugunsten Wistu- bas widerrechtliche Einflüsse geltend zu machen und der Re giernng ein kaudinischeS Zentruinsjoch anszuzivingcn. Die Herren von der schwarzen Observanz werden also kein Glück damit haben, wenn sie ans Grund des Urteils im Pro zesse Rv-ercn-Schmidt sich so stellen, als seien sie felsenfest davon überzeugt, daß ihrer eigenen Partei, die ne am Ende selbst genugsam kennen dürsten, von Gerichts wegen ein poli tischcs Wohlvcrhaltungszcugnis ausgestellt worden sei, dis die Regierung moralisch zwinge, dem Zentrum wieder liebevoll ihre Arme zn öffnen mit der freundlichen Ein ladung an Herrn Roeren: „Kehre zurück, Hermann! Es ist alles vergeben." Es bleibt vielmehr bei der Kennzeichnung, die Herr Dernburg im Reichstage von Herrn Roeren und seiner sür die ganze ultramvntane Politik ckiaralteriftischen Hintcrtreppenwirksamkeit gegeben hat. Neueste Drahtmeldimsteu vom 1. Oktober. Zum Ableben des Großherzogs von Baden. Berlin. (Priv.-Tcl.) 'Namens der hier anwesenden Vertreter des B u n d c sr a t s hat Staatssekretär v. Beth- mann-Hollmeg auf der badischen Gesandtschaft das Bei leid anläßlich des Ablebens des Großherzogs von Baden ausgesprochen. Der Bundesrat wird vermutlich durch eine Deputation bei den Trauerfeierlichkeiten ver trete» sein. M annhci m. sPriv.-Tcl.j Der zweite Vizepräsident der badischen Kammer, der sozialdemokratische Ab geordnete Geck, hat das Beileidstelegramm des Präsi diums an den Grvßherzvg nicht mit unterzeichnet. Es wird daran erinnert, daß er bei der Uebernahmc der Stelle versprochen habe, „sich in taktvoller Weise mit seinen Ne> prüscntationspslichtcn abznsinden". — Der Stadtrat von Karlsruhe plant die Ausstellung eines Denkmals für den verstorbenen Großherzog. Evangelischer Bund. Worms. lPriv.-Tel.) Professor D r. Kohlrausch - Königsberg iPr.j sprach über den 8 100, den Gottes- l ä st c r u n g s p a r a g r a p h e n. Er führte ans: Die An griffe gegen den 8 100 seien schon sehr alt. Sie haben im wesentlichen drei Ausgangspunkte. Man sagt, der 8 100 schütze nicht den religiösen und konsessioncllen Frieden, denn fast jeder Prozeß, der wegen 8 100 geführt würde, tiat eine Erregung zur Folge gehabt, die schädlicher wirkte, als das zu bestrafende Vergehen (sehr richtig): ferner sagt man, der Schutz komme fast überwiegend der katholischen Kirche z» gute, da die evangelische Kirche viel ärmer an äußeren Einrichtungen und Gebräuchen sei, als die katholische. Was aber den Evangelischen das Höchste sei, ihre Ueberzeiigung und Glaubenssätze, die seien vollkommen schutzlos, denn sie seien durch das Gesetz ausdrücklich der Beschimpfung frei- gegeben, damit nicht die misienichaitliche Forschung und die sachliche Kritik von der Bestrafung etwa getroffen werden könnte. Der schlimmste Fehler des 8 160 bestehe darin, daß er zwar das Beschimpfen als strafbare Handlung ncnnl. daß er aber ganz andere Dinae trisst. Denn der Bcgriss des SchimpfenS sei völlig undefinierbar. Der Redner meint daher, da eine cntsvrcchendc Abänderung des Gesetzes vv» keiner Seite bisher in Vorschlag gebracht worden sei, weil man eben bestimmte Dinge nicht juristisch fassen kann, man müsse den Mut haben, die Streichung des zweiten Absatzes des 8 166 zu fordern, welcher von der Beschimpfung der religiösen Gebräuche handelt. Jedenfalls würde die Streichung dieses Absatzes nichts verderben, die vrotestan tische Freiheit aber fördern. «Lebhafter Beifall.) Als Kor referent sprach Professor Thümmel - Jena. Er erinnerte an die Falle Schwarz und Bachstein und an seine eigenen Prozesse ans Grund des 8 160. Er forderte die Beseitiguna des ganzen 8 100, indem auch er ansführtc, daß der Bcgriii der Beschimpfung religiöser Gefühle ein verschwommener sei. Spott sei keine Beschimpfung, denn auch Christus habe die Wasse des heiligen Spottes angewendet. Es sei nicht Sache des Staates, sondern des Kirchenregimcnts, die Gotteslästerer zu bestrafen. Lohnbewegungen. Kiek. (Priv.-Tel.) Die Privatwersten und andere Groß betriebe der Metallindustrie führten heute den 9'2-ständi gen Arbeitstag ohne Lohnaussall ein. Hamburg. sPriv.-Tel.) Die deutschen Reede reien beschlossen, tzch zur Bekämpfung eines etwaigen neuen Ausstandes in Antwerpen an der Ausbringung einer weiteren Million Francs zu beteiligen. Frankfurt a. d. Oder. Nach einer Meldung der „Franks. Oderztg." ist die Zahl der Streikenden im Niederlausitzer Kohlenrevier um SO auf 1300 gestiegen. Breslau. (Priv.-Tel.) Zur Lohnbewegung der Bergarbeiter tm Waldeuburger Revier wird be richtet. daß, um einer Massenabivaiiderung vorzubeugeu. die Grubenverwaltutlgcn des Reviers mit denen deö Rhein lands und Westfalens ein Solidaritäts-Abkommen dahin getroffen haben, daß, sobald im Waldeuburger Revier eine Masscnkündianng erfolgt oder der Streik auöbricht, zn- gcmandcrte Bergleute aus dem Waldeuburger Revier in Rheinland nnd Westfalen nicht angelegt werden. Von den Bahnhöfen Dittersbach. GvtteSbcra. Zcllbammer und Ehar- Al'kieill'. fund.-fsl'döa um! -!Me <868. gesell.), susßLivoßtzii iu jedem cZiisnlum, IIUI' erbsltlieli io den Filialen von SVIeckrtvI» «L , Dresden und Pirna.
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