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Weißeritz-Zeitung : 16.02.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-187802166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18780216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18780216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1878
- Monat1878-02
- Tag1878-02-16
- Monat1878-02
- Jahr1878
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 16.02.1878
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Sonnabend. Nr. 21. 16. Februar 1878. WePerih-Ieitung. Amts-MkatL für die Königs. Amtshauptrnannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadtrütl-e zu Dippotdiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cärl Ikhne in Dippoldiswalde. Diefts Blait erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Aei!c, oder deren Nanin, berechnet. Bezirks -Ausschuß - Sitzung am 11. Februar 1878. Der in Folge Wiederwahl der ausgeloosten Mitglieder wie früher zusammengesetzte Bezirks-Ausschuß genehmigte in seiner heutigen Sitzung zunächst zwei Gesuche um Neber- tragung von Schankconcessionen und zwar Johann Butters in Possendorf und Robert Preußler's in Nassau, letzteres jedoch mit Ausschluß der zeitherigen Erlaubniß zum Aus spannen. Er erlheilte sodann seine Zustimmung zur Aufnahme von Darlehnen bei Bankinstituten, Seiten der Gemeinden Reinhardtsgrimma und Schmiedeberg, zur Deckung von Straßenbauschulden, bez. von Kaufgeldern für angekaufte Rittergutsgrundstücke und bestätigte die in Bezug auf die Erhebung von Kaufsabgaben von den Gemeinderäthen zu Kreischa, Falkenhain, Dorf Bärenstein, Börners dorf, Burkersdorf, Dittersbach, Hänichen und Höckendorf gefaßten Beschlüsse. Der letzteren Genehmigung ging eine längere Berathung über die hinkünftig in dieser Beziehung zu befolgenden Grund sätze voraus, wobei das Ergebniß der von der königlichen Amtshauptmannschaft über die Höhe und die Berechnungs weise der in den Gemeinden des hiesigen amtshauptmann schaftlichen Bezirks abzuentrichtenden Kaufsabgaben ange stellten Erörterungen als Unterlagen diente. Von den ver schiedenen Arten der Erhebung dieser Abgaben wurde allseitig diejenige nach Grundsteuereinheiten als die zweckmäßigste und sicherste bezeichnet und wurde al» Maximalhöhe der gesammten, in einer Gemeinde zur Erhebung gelangenden Kaufsabgaben der Satz von 30 Pfennigen pro Grundsteuereinheit bestimmt, über welchen hinaus künftig eine Abgabenerhebung nicht statuirt werden soll. Von sieben Gesuchen, um Dispensation zu Grundstücks- theilungen, wurden sechs, die Folien: 17 in Friedersdorf, 5 in Hänichen, 13 in Berthelsdorf, 19 für Gombsen und 3 und 37 für Oberfrauendorf betreffend, theils bedingungslos, theils unter Acccptation der erklärten Consolidation der Trennstücke mit den Grundstücken der Käufer genehmigt, während das siebente, das ErbgerichtSgut in Falkenhain be treffende Dispensationsgesuch nur zum Theil Berücksichtigung finden konnte. Aus Anlaß der Anträge der Standesbeamten zu Rein hardtsgrimma und Kreischa, auf Feststellung der standes amtlichen Entschädigung, wurde eine Erhöhung des zeitherigen Entschädigungssatzes von 8 bis auf 12 Pfennige pro Kopf für angemessen erachtet. Unter diesem Betrage soll die Ent schädigung für die sachlichen Kosten, wie z. B. für das Lokal, Formulare u. s. w., inbegriffen sein, jedoch mit Ausnahme des eventuell von den Gemeinden zu beschaffenden standes amtlichen Inventars; die bei den Standesämtern zur Ver einnahmung gelangenden Gebühren aber werden als eine Vergütung für die dafür zu leistende Arbeit den Standes beamten überwiesen. Diesen Grundsätzen entsprechend, setzte man die Entschädigung für die gedachten beiden Standes beamten auf 12 Pfennige pro Kopf fest. Die Entschließung, wegen der von der Gemeinde Ulbern dorf beabsichtigten Vertheilung der Gemeindeanlagen nach »/s auf die Grundsteuereinheiten und 2/s auf die Köpfe, setzte der Ausschuß aus. Behufs der anderweiten Erwägung dieses, den örtlichen Verhältnissen in Ulberndorf anscheinend nicht völlig entsprechenden VerlheilungSmodus und insbesondere darüber, ob dem letzteren nicht vielmehr der zeitgemäßere, dem Verfahren bei der Staalseinkommensteuer ganz ähnliche und übrigens auch richtigere Modus der Anlagenerhebung nach dem Gesammteinkommen eines Anlagepflichtigen vorzuziehen sein werde, während er den weiteren Beschluß des Gemeinde raths zu Ulberndorf, wonach die auswärts wohnenden Be sitzer von Ulberndorfer Flurstücken nach einem höheren Be trage, als die einheimischen zu den Anlagen herangezogen werden sollen, als mit den Grundsätzen der Billigkeit nicht im Einklänge stehend, ablehnte. Genehmigt wurde ferner das Anlagenregulativ für Döbra, unter besonderen Bedingungen der Verkauf des Gemeindeschmiede- und Armenhausgrundstücks in Ober frauendorf, die Seiten der Gemeinde Schönfeld dem ForstfiscuS gegenüber vertragsmäßig erklärte Uebernahme der Verpflichtung zur Unterhaltung eines Futtermauerwerkes und die von der Gemeinde Wilmsdorf beabsichtigte Verwen dung des Erlöses aus dem Areal zweier eingezogener Wege- tracte zu den von ihr wegen des PoisenthalstraßenbaueS zu zahlenden Arealentschädigungen. Der Bezirks-Ausschuß erklärte weiter seine Zustimmung zu dem auf ministerielle Veranlassung von der königlichen Amtshauptmannschaft ausgestellten Regulative über das Zieh kinderwesen im hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirke, und genehmigte sodann, unter Wahrung etwaiger Privat rechte, die Einziehung des Weges von der Rittergutsschäferei in Lungkwitz bis zur Abzweigung des Hermsdorf-Kreischaer CommunicationSweges für den öffentlichen Fährverkehr, einen hiergegen erhobenen Widerspruch als unbeachtlich zurückweisend, wie er denn auch die Frage, ob der von Pretzschendorf nach der dasigen Holzmühle führende Weg als ein öffentlicher an zusehen und im öffentlichen Verkehrsinteresse zu erhalten sei, verneinte. Außerdem wurde beschlossen, den noch zu bauenden Be-
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