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Sächsische Elbzeitung : 10.11.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191011105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19101110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19101110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1910
- Monat1910-11
- Tag1910-11-10
- Monat1910-11
- Jahr1910
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 10.11.1910
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Fcrnsprechstelle Nr. 22. Die „Sächsische Elbzcitmm" erscheint Dienstag, Doimcrs- tag und Sonnabend. Die Ansgaöc des Blattes erfolg Tags norbcr nachni. 4 Ubr. Abonncnicnts-Prcis vicrtcl- jäl>rlich 1.50 Mk, 2nionatlich 1 Mk, 1 monatlich 50 Pfg. Einzelne Nmmncrn 10 Pfg. Ville kaiserlich. Postanstaltcn, Postboten, sowie die ZcilnngSträgcr nclnncn stets Bestellungen ans die »Sächsische Elbzcilnng" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „JllnstrterteS Nnterstaltiingsblatt". ÄKi!l!jk Lözeitiüil,. Amtsbchtt für iilis Züchziilijt Ai«ts^rill;i. das PchUk öaWtjadamt aad dra ÄMG za Zlltliadli», sawik siir kn sinkUMtinkini j» Hnhnsitin. Beranlworllichcr Redakteur: Richard Gürke, Schandau. — Druck nud Bcrlag: Legler L Zeuner Nachf. Tel.Mdr.: Elbzeitung. Anzeigen,bci der iveitcn Ver breitung d. Bl. von grosser Wirkung, sind Montags. Mittwochs nud freitags bis spätestens vormittags 0 Uhr anfzugebcn. Preis für die 5 gespaltene Petitzcilc oder deren Raum 15 Pfg. (tabel larische uud komplizierte An zeigen nach llcbercinkunft). Auswärtige Anzeigen 20Pfg. „Eingesandt" nnd „Reklame" 30 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage". In fern tcn-A n na hm estcllcn: In Schandau: Expedition Zankenstraßc 134: in Dresden und Leipzig: die Anuonccn-Bnrcaus von Hänfenstem k Vogler, Jnvalidcndank nnd Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube s: Eo. No. 133. Schandau, Dounerstag, den sl). November MO. 5^. Jahrgang. mtli ch Stadtverordneten-Ergänzungswahl. Die diesjährige Stadtverordneten-Ergänzungswahl findet Montag, den 21. November d. I. statt. 2lls Wahllokal ist das hiesige Standesamtszimmcr (Nathaus, I. Etage, Zimmer Nr. 5) bestimmt worden. Die Abgabe der Stimmzettel hat am vorbezeichneten Tage in der Zeit von vormittags 1t Uhr bis nachmittags 3 Uhr zu geschehen. Die Leitung der Wahlhandlung erfolgt nach Anordnung des Nates durch Herrn Stadtrat Ullrich, im etwaigen Behinderungsfallc desselben aber durch Herrn Stadtrat Nichtcr, während als Wnhlgehilfcn die Herren Nentier August Weydig, Privatier Oswald Bretschneider und Dampfschiffahrtsinspelttora. D. Moritz Näslcr fungieren werden. Es scheiden mit Ende dieses Jahres aus dem Stadtverorduetenkollegium aus die Herren Baumeister Friedrich Heinrich Max Dorn, Hotelier Max Alexander Stephan, Bezirltsschvrnstcinfegermcister Richard Meutzner und Amtsgcrichtsseltrctär Friedrich August Stephan infolge Ablaufs der Wahlperiode. Bereits ausgeschiedcn sind die Herren Kaufmann Hermann Gärtner und Bank- direlrtor Alwin Engelmann infolge ihrer Wahl zu Natsmitglicdcrn. Hiernach sind auf jede» Stimmzettel die Namen von 6 wählbaren Bürgern zu verzeichnen, von denen 4 ansässig und 2 unansässig sein müssen. Die vorstehend genannten Herren Dorn, Hotelier Stephan, Meutzner und Amts- gcrichtsselrretär Stephan sind sämtlich wieder wählbar. Die zu Wählende» sind auf den Stimmzcttelu so zu verzeichnen, das; über deren Person kein Zweifel entsteht. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder die Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind sie ungültig. Werden zu viele oder zu wenige Namen auf einem Stimmzettel vorgefunden, so wird hierdurch zwar die Gültigkeit des betreffenden Stimmzettels nicht aufgehoben; cs sind aber die letzten aus dem Stimmzettel enthaltenen überzähligen Namen als nicht beigesügt zu betrachten. er Teil. Das Wahlverfahren ist öffentlich. Einsprüche dagegen sind bet Vermeidung des Verlustes derselben binnen drei Wochen nach der Stimmenauszählnng anzubringen. Die letztere erfolgt nach beendigtem Wahlverfahren. Nach dem Schlage 3 Uhr werden Stimmzettel nicht mehr angenommen, gleich viel, ob sich die betreffenden Wähler bereits vor diesem Zeitpunkte im Wahllokal be funden haben oder nicht. Schandau, den 9. November 1010. Der Stadtrat. Alarm-Uebung betr. Behufs Abhaltung einer gemeinsamen Uebung werden die Mannschaften der Pflichtfeuerwehr und der freiwilligen Turnerseuerwehr in den nächsten 14 Tagen alarmiert werden. Die Mannschaften der freiwilligen Turnerseuerwehr haben sich an der Turn halle, diejenigen der Pflichtfeuerwehr im Ncupark Hintern» Bade, Hydrantcn- Abteilung bei Mertig, Wach-Abtcilnng an der Kirche zu versammeln. Uniform, beziehentlich Binden sind anzulegen. Dabei wird noch besonders darauf hingewiescn, das; die Bestimmungen in 8 7 der Feuerlöschordnung für die Stadt Schandau, insbesondere diejenigen über die Ver pflichtung der am Erscheinen behinderten Feuerwehrmannschasten zur Entschuldigung und Uber die Bestrafung wegen unentschuldigten Ausbleibens ohne geniigende Ent schuldigung auch auf die Alarmübung Anwendung zu fiuden haben. Schandau, am 4. November 1010. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Nachdem in der am 30. vorigen Monats abgehaltenen Generalversammlung der hiesigen Schützengescllschaft an Stelle des verstorbenen Schmicdcmeistcrs und Stadtrats Karl August Thomas der Baumeister Hm Iohannes Nendel hier, als Kommandant der gedachten Schützengesellschaft erwählt worden ist und der Genannte die Wahl angenommen hat, bringen ivir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Schandau, am 8. November 1910. Der Stadtrat. Zweierlei Recht? In Augsburg ist ein Einwohner, der in ziemlicher Entfernung von einer Prozession ftand und dieselbe nicht grüßte, durch Gerichtsurteil wegen „groben Un fugs" bestraft worden. Dieses Urteil hat in den evan gelischen Kreiselt Bayerns große Verstimmung und Be sorgnis hervorgerufen. Nun veröffentlicht der „Bayrische Volksfreund", ein konservativ gerichtetes Blatt, gar eine Zuschrift aus Partenstein, derzufolge man fast von zweierlei Recht in Bayern sprechen Kaun. Partenstein ist zu zwei Dritteln evangelisch; trotzdem fahren die Partensteiner Katholiken seit Jahren ausgerechnet gerade am Karfreitag, dem höchsten evangelischen Feiertag, Mist, und zwar den ganzen Tag, mit Vorliebe vor der evangelischen Kirche vorbei. Als im März 1910 gegen diese grobe und absichtliche Feiertagsentheiligung von zuständiger Seite beim Amtsgericht Lohr a. M. An zeige erstattet wurde, erfolgten zwar Recherchen, und die Katholiken gaben, nach der „D. E. K.", offen zu, daß sie jedesmal und regelmäßig am Karfreitag Mist führen, aber das Amtsgericht lehnte am 13. 5. 1910 den Erlaß von Strafbefehlen ab. Dieselbe Entscheidung fällte das Landgericht Aschaffenburg am 13. 6. I9U), trotzdem der Staatsanwalt folgendes Gutachten abgab: „Das; das Mistansfahren am Karfreitag und insbesondere das Borbeifahren der Mistwagen an der Kirche während der Zeit des Gottesdienstes eine grobe Vcrtehnng der dem protestan tischen Bevölkernngsteil gemäs; 880 der 2. Verf.-Beil. gebühren den Achtung nnd auch in dem speziellen Falle des Vorbeifahrens an der Kirche eine Störung enthält, liegt ans der Hand. Im übrigen ist es zweifellos, das; die augezeigtcn Personen durch ihre Haudlnugswcise gerade eiuc Missachtung des protestantischen höchsten Feiertags beabsichtigten, da sic, wie einzelne von ihnen angabcn, jeweils am Karfreitag seit Jahren Mist auf die Felder fuhren, obwohl gerade diese landwirtschaftliche Tätigkeit nicht tagtäglich, sondern lediglich in größeren Zwischenräumen vor- gcnommeu wcrdeu mus; uud kauu uud der Karfreitag der Jahres zeit nach wechselt, es ist dcmuach höchst auffällig, das; gerade au diesem Tage alljährlich ein laudwirtschastliches Bedürfnis des Mistansfahrcns gegeben ist." Als das ablehnende Votum des Landgerichts Aschaffenburg bekannt wurde, sagte ein katholischer Mistfahrer zu einem protestantischen Geschäftsmann: „Nächstes Jahr fahren wir keinen Mistdreck, sondern einen dreck." Daß übrigens solche Gepflogen heiten nicht bloß in Partenstein üblich sind, versteht sich von selbst. Die gleichzeitige Zuschrift eines Arztes Nichtamtlicher C, e i l. an die „Leipziger Neuesten Nachrichten" bringen aus dem katholischen Ort Abenberg, südlich von Nürnberg, ähnliche erbauliche Einzelheiten; auch dort wird der Karfreitag als der große Reinmache- und Mistfahrtag angesehen. Die Protestanten aber müssen sich das ge fallen lassen. Auch wenn sie in der großen Mehrheit sind und es sich um gewohnheitsmäßige, systematische Feiertagsentheiligung und absichtliche, aktive Verhöh nung der „religiösen Gefühle der Mehrheit" handelt, wagt in Bayern kein Gerichtshof, die katholische „Re ligionsfreiheit", die sich in diesem Falle in Mistfahren äußert, zu beschränken. Ganz anders, wenn jemand in eine Prozession hineingerät und sich zwar als anstän diger Mann beträgt, aber passiv verhält, nicht den Hut zieht und das Knie beugt, dann freilich — hat das Augsburger Landgericht entschieden — liegt der Fall vor, daß sich die Mehrheit in ihren religiösen Gefühlen verlegt glauben kann und der Betreffende, der in Bayern die Gewissensfreiheit geschützt glaubte, wird wegen „groben Unfugs" bestraft. Ist das nun gleiches oder zweierlei Recht? Und wird man endlich im deutschen Volke einsehen, daß die steigende Macht des Ultramontanismus allmählich das elementarsteRechts- gefühl verwirrt und drauf und dran ist, den paritäti schen Charakter des modernen Staates zu einer Karri- katur zu machen? Politische Tagesübersicht. I» Marmekreiscn ist der Gedanke ansgetancht, dem Kaiser zu seinem 25jährigen Negierungsjubiläum nm 15. Juni 1913 eine besondere Stiftung des preußischen und deutschen Volkes zur dauernden Erinnerung dar zubieten. Man hält für diesen Zweck die Widmung einer neuen, entsprechend ausgestatteten kaiserlichen Jacht als Ersatz für die allmählich alt werdende „Hohenzollern" für recht geeignet. Die Kosten des Baues und der Aus stattung sollen durch eine freiwillige Nationalsubskription aufgebracht werden, bei der selbst der kleinste Betrag willkommen geheißen würde. Vorerst bleibt abzuwarten, ob dieser Plan wirklich lebhaften Anklang im deutschen Volke finden würde, wie seine Vater anzunehmen scheinen. DcrNcichSpvstdmupfcr „PrinzLudwig" mit dcm deutschcu kronprinzlichen Paare au Bord, ist am Dienstag morgen nach angenehmer Fahrt ducch das Mittelländische Meer in Port Said, dem nördlichen Ausgangspunkte des Suez- Kanals, eingetroffen. Der Kronprinz und die Kron prinzessin erfreuen sich des besten Wohlseins. Im Bundesräte ist der Bcrfgssungdcutwnrf für Elsuß- Lothringen eingegangen, das Referat im Plenum hat der sächsische Bundesratsbcvollmächtigte übernommen. Die Bundesratsoerhandlungcn über diese Vorlage sollen möglichst beschleunigt werden, so daß sie vielleicht bald nach Neujahr dem Reichstage unterbreitet werden könnte. Die Ncichs-Ichullvmmission ist um Moutng in Ima zu ihren alljährlichen Verhandlungen zusammcngctreten. An den Beratungen nehmen je ein Vertreter Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs, Hessens und Hamburgs teil, deu Vorsitz führt der Wirkt. Geh. Oberregierungs rat Dr. Kelch. Nach Beendigung der Jenaer Tagung besucht die Kommission Schulanstalten in verschiedenen Bundesstaaten. In dem Prozesse gegen die „Wuhrhcit" wurden von der 1. Strafkammer des Landgerichtes die drei Ange klagten freigesprochcn. Oesterreich-Ungarn. König Friedrich August von Sachsen trifft am 16. November zu einem Besuche bei seiner Schwester, der Erzherzogin Maria Josefa, und weiter beim Kaiser Franz Josef in Wien ein. Der König nimmt an der Abend tafel in der Hofburg teil und reist dann nach Tarvis in Kärnten zu einem mehrtägigen Iagdausenthalt ab. Die italienische Carabinieri an der Grenze gegen Tirol haben iu den letzten Tagen mehrere Personen wegen Spionageverdachtes verhaftet. Unter den Verhafteten soll sich auch ein österreichischer Hauptmann befinden. Frankreich. In Cherbourg herrscht große Bewegung wegen der Absicht des Norddeutschen Lloyd, seine Dampfer nicht mehr diesen französischen Hafen, sondern künftig Boulogne anlansen zu lassen. Der Lloyd soll zu dieser Absicht im wesentlichen ducch die übertrieben hohen Forderungen der Cherbourger Lootsen bestimmt worden seien. Letztere haben anläßlich des Vorgehens des Lloyd bereits lärmende Kundgebungen veranstaltet. Jin Stadthause fand eine vom Cherbourger Bürgermeister präsidierte Bürgeroersammlung statt, in welcher die Lootsen wegen ihrer zu hoch geschraubten Tarife scharf angegriffen und beschuldigt wurden, sie schädigten durch ihre überspannten
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