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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 01.08.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191908014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-01
- Monat1919-08
- Jahr1919
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st?- r Mr durch gnm. vLrä Lok tti, G lllgust M «K?? s u»»nt !vr. »bovck i L»gs M i«eb»»» sbo»»Ie «. obrer. »U>»L r ^MM 1» äis einer») >- lt. O. rolle). »chert. Zrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks 78. Jahrgang Freitag »m 1. Aagnst 1919 lM <82)1 »t SS l(41 <43)1 43 (45) s(48 <50)1 M-M 8 15 7 10 7 12 9 18 25 25 35 15 35 45 23 16 25 A 13 (14) 23 10 <11) 16 11 18 14 24 32 <34) 19 <20) SO 15 (IS) l(25 (26)1 23 s(28 (29)j timmen die unmittelbar beteiligten Länder zu, so be- Forderungen s nur eines Einfachen Reichsgesetzes. j sich wahrschei Ahm kc darf es „, Ein einfaches Reichsgeseh genügt ferner, wenn eins der beteiligten Länder nicht zilstimmt, die Gebiessänderung odbr smnfiam gemacht. SAStrat Frankenberg, am 18. Juli 1919. Kleinhandels- höchstorei« 41 (44) 146 (48)1 Pf«. k.d.Pfd. Steinkohlen-Mbgabe auf Nr. 11 der Kohlengrundkarte Freitag den 1. August 1919 bei Sammer. Frankenberg, den 31. Juli 1919. <, Ort»tohlm,si«ll« du Stadtrate». Amtsblatt für die AmtshaHtmamschast Mha M die Behörden in FraÄMerg Nerantworülcher Redakteur Lmfi Rohierg in Frankenberg i. — Druck und Brrlag von L. «. Robberg tn Frankenberg i. S. Droßbandel«- höchstoreis 30 (33) Erzeuger- Höchstpreis . 20 Die oberschlesischen Abgeordneten beabsichtigen, von sich aus einen Antrag zu stellen, welcher darüber hinausgehende > enthält. Die rheinischen Abgeordneten werden wahrscheinlich diesem Vorgehen anschließen. Dieser weiter- mde Antrag hat natürlich keine Aussicht auf Annahm», kommt nur der Wert einer Demonstration zu. , 2. Bohnen a) grüne vohnm (Stangen-, b) Wachhund'P«lboh'nm 3. r°E«o^ 1t «inschl. der kleinen rund Karotten ») ohne Kraut d) kl. rund. Karotten m. Kraut, oemaichen und gebündelt. 4. Frühkohlram ohne Kraut Höch- 5. FrübwttßÄl^. vom 8. August ab . . . 6. Frühwlrslngkobl vom 8. August ab . . . 7. Frühroikohl 8. Frah(Strs.),wtebeln ohne Kraut Höchstpreis« für Frühgemüfe I MU Wirkung vom 1. August 1919 ab werden im Auftrag der Reichastell« für Gemüse und Oblt folgende Höchstpreis« feitaeletzt, wobei al« Kleinhandelepreise für alle Gemüsearten außer Möhren (Ziffer 3) bi» mtt 3. August nach Befinden die in eckiae Klammern geletzten Preise, vom 4. August ab aber nur die Preise ohne eckige Klammern »u gelt«, haben: 46 l63 (65)j - 60 173 <75)1 30 f36 <38)1 Chinesen sind, die von ihren Eltern verheiratet werden, ohne I daß sie befragt oder einander oorgestellt werden. Aber die Greise der Konferenz wollen nichts hören! > Denn auch sie wünschen, sich zu überleben, und wollen — als wären sie Schöpfer des Weltalls — die Erde nach ihrem Bilde gestalten. Welchen Wert können denn aber, bei dem gegenwärtigen Zustand der Erregung der Geister, Vertragsbestimmungen haben, die in fünf, in zehn, in fünfzehn Jahren zur Aus- ' führung gelangen sollen? Ein Vierteljahr ist heutzutage ein höchst ansehnlicher Zeitabschnitt, sofern es sich um Voraus- i bestimmung handelt. So errichtete Ludwig XIV. ein sorgfältig aufgesetztes Testament, in dem sein Wille skrupellos zugunsten seiner vielgeliebten Bastarde zum Ausdruck kam. Aber das Paria- ! ment annullierte es unmittelbar nach seinem Tode. Was werden die Völker mit den Versailler Pakten tun?" Berkekx mtt Seife rwd Seifenpulver. Dies« Tag« gelKhen bi« S<eif«nkarten für »i« Monat« August 1919 bk« Januar 1920 durch die Gemeindebehörden zur Ausgabe." Lie Abschnitte der Seitenkarte für je einen Monat lauten wiederum auf 50 Gramm Feinseife und 250 Gramm Seifenpulo«, doch berechtigen bis auf weiteres die auf Seikenpuloer lautenden Abschnitt« sowie die darüber ausgestellten Gutscheine nur zur Abgabe der Hälfte der daraus verzeichneten Menge. Wie da» RÄchswirifchaktsministerium bekannt gibt, ermöglicht es die «höhte Zuteilung an Rohstoffen, eine bedeutende Verbesserung b«r Seifmerzrugntfse vorzunehmen und folgendes Programm durchzufübrm: 1. Die bisherig«! K. A. G«kk» «lrd weiter heraevellt, jedoch ohne Seifenkarte abgegeben. Dyk Fettgehalt der K. A. Seife ist ohne Aenderung de» Preise» von 16 aus 25 "/. «höht worden. 2. Da» bisherige K. A. Seifgupulv« Wird in da bi»herigen Weise mit monatlich 125 Neubildung aber durch den Willen der Bevölkerung gefordert wird und ein überwiegendes Reichsinteresse sie erheischt. Der Wille der Bevölkerung ist durch Abstimmung festzustellen. Die Reichsregierung ordnet die Abstimmung an, wenn ein Drittel der zum Reichstag wahlberechtigten Einwohner de» abzutretenden Gebiets es verlangt. - > Zum Beschluß einer Gebietsänderung sind drei Fünftel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmen mehrheit der Wahlberechtigten erforderlich. Auch wenn cs sich nur um Abtrennung eines Teiles eines preußischen Regierungs bezirkes, eines bayrischen Kreises oder in anderen Ländern eines entsprechenden Verwaltungsbezirkes handelt, ist der Wille der Bevölkerung des ganzen in Betracht kommenden Bezirks festzustellen. Wenn ein räumlicher Zusammenhang des abzu- , tretenden Gebietes mit dem Gesamtbezirk nicht besteht, kann auf Grund eines besonderen Reichsgesetzes der Wille der Bevölkerung des abzutretenden Gebietes als ausreichend erklärt werden. Entsteht bei der Vereinigung oder Abtrennung Strekt üb»r die Vermögensauseinandersetzung, so entscheidet hierüber auf Antrag einer Partei der Staatsgerichtshof für das Deutsch« Reich. 2) Den Uebergangs- und Schlußbestimmungen sind bei zufügen unter Artikel 164a: Die Bestimmungen des Artikel» 18 Absatz 3 bis 6 treten erst 2 Jahre nach Verkündung der Reichsversassung. ; v>ekn»rölilcdeftMna«tMtstMeaem „Weltfremde alt« Leut« glauben, di« Zukunft organisieren zu können." Eine vernichtende Kritik übt die in Paris erscheinende Zeitschrift „Le Progris Civique" („Der staatsbürgerliche Fort schritt") an dem Friedensvertrag und an seinen Urhebern. Sie schreibt: „Zu allen Zeiten, unter allen Verhältnissen bekunden die Menschen dieselben Illusionen. Jeder handelt, als ob sein Wille über die Zukunft entschiede. > Der am Ende seines Lebens Stehende möchte seine Wünsche denen, die ihn überleben werden, vorschreiben. Die Frau läßt ihren Gatten schwören, sich nicht wieder zu ver heiraten; der Vater befiehlt seinem Sohne, der künstlerische Neigungen hat, einen Äerwaltungsberuf zu ergreifen; dieser will, daß seine Kinder sein kaufmännisches Geschäft fortsetzen; jene, daß man sich nicht mit Verwandten, die sie nicht leiden kann, nach ihrem Tode aussühne. j Ach! Ost ist der Leib des Entschlafenen noch nicht erkaltet, — und schon gibt der lleberlebende einem Gedanken nach, d»r dessen letzten Wünschen entgegengesetzt ist. Auf politischem Gebiete ist die Illusion, sich überleben zu können, ebenso mächtig. So haben sich die Leiter der Frie denskonferenz eingeschlossen, um hinter abgesperrten Türen einen Vertrag aurzuarbeiten, der wie ein Testament ihrer ephemeren, vorübergehenden Einwirkung auf das Schicksal der Nation sein soft. Vergeblich droht ihnen der Haufe von Völkern, der di« Fenster der Konferenz umwogt, verspottet sie, beschimpft sie, gibt ihnen auf tausend Arten, wie respektlose Kinder, zu ver stehen, daß sie die ohne ihr Mtttun ausgeklügelten Vertrags bestimmungen nicht annehmen werden und daß sie keine jungen Verkehr mtt Heizstosfen Wir haben Veranlassung in Erinnerung zu bringen, daß nach Bekanntmachung 9« Kohltnamte» der Amt,havptmannlchast Flöh» vom 27. Juki 1919 alle hi« eingehenden Mengen — Hausbrand-Kohlen, Brikett», Nabpreßsteiu« und Kok» — zur Verfügung der vrt»kohlenstelle zu batten find. Den Händlern steht kein v«fügung»recht hierüber zu. Die vrtr- koblenstelle hat insbesondere da« Recht, Heizmengen, die für einen Händl« bestimmt find, einem anderen,»zuweilen. Zuwiderbandlungen gegen die Vorschriften dies« Bekanntmachung wttden nach 8 17 d« Bunde«rat»v«ordnung vom 25. Septemb« 1915 mtt Geldstrafe bi» zu 1560 Mark oda mit Ge fängnis bi» zu 6 Monaten bestraft. Frankenberg, den 31. Juli 1919. Ort»koblmst«ll« de» Stadtrat««. Die in runde Klammem gesetzten Preise gelten für die KommunalverbLnde Dresden-Stadt und -Land, Leipzig-Stadt, Chemnitz-Stadt und Plaum-Stadt. ii Di« in eckige Klammem gefetzten Kleinhandelepreile gelten nur für solche Waren, die noch au« Lieserruwen unt« d« Herrschaft d« bi» 31. Juli gellendm^Erzeuaer- und Großhandel«- Höchstpreise (Verordnungen de« Wirtschaft»minlft«ium» vom 10. Juli — Nr. 156 d« Sächsischen Süatozeitung vom 12. Juli —, vom 16. Juli — Nr. 160 d« Sächsischen Staatsreituna vom 17. Juli — und vom 23. Juli — Nr. 165 d« SSMischm Staatszeitung vom 23. Juli 1919) stammen. Die Kommunalverbände baden darüber zu wachen, daß die in eckige Klamm«» ge setzten Preise nicht auch für solche Waren gefordert werden, hie zu dm neum Erzeug«- und Großhandelspreisen unter I diel« Bekanntmachung an dm Kleinhand«! geltrfat find. m Di« Erzrugerpreise unter i gelten gleichzeitig al» Vertragspreise sür die auf Grund von Lief«ungsvaträam gelieferten Warm. Eie treten an die Stege d« von d« Reich «stelle für Gemüse und Obst festgesetzten und vvöffmtlichtm Richtpreise und And ebenso wie di« Groß- und Kleinhandtlsböchstpresse Höchstpreise im Sinne de» Geletzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (R.-G^Bl. S. 339) mtt dm dazu «gangmm Ab^»d«ung»»«orhnungm. D« Bohnvakand von Mühren mtt Kraut ist verdotm. Soweit Mühren mtt Kraut von d« Erimgerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwak ob« auf andere Weise an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist diese Besördaung bi, aus «eit««» zu- a«Wm. Die Preise unt« i aeltm auch Mr solche inländische Warm, die von außerhalb in da» Gebiet de« Freistaat«» Sachsen eingesührt werden. VI Die Verordnungen de« Wirtschastaminiberium« vom 10. Juli 1919 üb« Höchstpreise für Frühgemüse <Nr. 156 der Sächsischen Staatezeitung vom 12 Juli 1919), vom 16. Juli 1919 über Höchstpreise für Erblen (Rn 160 d« Sächsischen Staate,eitung vom 17. Juli 1919), vom 23. Juli 1919 üb« Höchstpreis« für Frühgemüse (Nr. 165 d« Sächsischen Staat«,eitung vom 23. Juli 1919) und vom 25. Juli 1919 über Höchstpreise sür rote Möhrm und Karottm (Nr. 167 d« Sächsischen Etaaiszeitung vom 25. Juli 1919) geltm mtt Wirkung vom 1. Auauft ab al« aufgehoben. Druden, am 28. Juli 1919. Wstctschaft»»inist«rium <Lande»Iebm«mtttelamt). Vie Weäenmg Oer üeicbe; Auch über Artikel 18 ist zwischen den drei Mehrheits parteien eine Einigung zustande gekommen. Er soll folgender maßen gefaßt werden: 1) Die Gliederung des Reichs in Länder soll unter mög- lichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen. Die Aenderung des Gebietes von Ländern und die Neubildung von Ländern innerhalb des Reichs erfolgt durch oerfassungsündemdcs Relchsgesetz. Gramm auf dm eett«»p»l»«a»schnM d« Seifenkart« geliefert.. Der Fettgehalt de« K. A. Seifenpulver» wird verdoppelt, d« Prei» «Höht sich auf 45 Pf. für «tu Lalbpsund-Pak-t. 3. E« wird «ine einwandfreie Kernfeife von yriedmsqualität (60 v. H. Fettgehalt) in Doppelstücken von 200 Gramm oder in einfachen 100 Gramm-Stücken »«gestellt. Da» 100 Gramm-Stück wird zum Preise von 80 Pf. geliefert. Al« Feinfett« wird eine gute polierte Totlettenseike mit angenehmem Parfüm (80 v. H. Fettgehalt) tm Stückgewicht von 100 Gramm geliefert. Für die Selbftrasia« wird anstelle d« Feinseife einwandfreie Rasierseif« zur Verfügung gestellt. Da» 100 Gramm-Stück Feinseife wird zum Preise von 1,20 M., da» 60 Gramm-Stück Rafierseife zum Preise von 0,60 M. berechnet. Die unt« 3) genannten Erzeugnisse werden nur gegen Seifmkarte geliefert, und zwar gegen die Feinseifenabschnitt« d« Snfenkarte. Ein FeinsnfmabschNitt berechtigt zum wahlweise» Bezug von 50 Gramm der genannten Erzeugnisse. Die Lieferung der unt« 3) genannten Erzeugnisse kommt erstmalig Anfang Septemb« auf die Septembermarken in Frage. Angestrebt wird, di« Lerftellung der neum Erzeugnisse so zu beschleunigen, daß bereit» Ende August mtt d« Lieferung begonnen w«dm kann. D« Borbezug auf die September- marken hin ist nach dm beliebenden Bestimmungen zulässig. Flöha, am 29. Juli 1919. Der Kinnmunalverband. Städtischer Arbeitsnachweis Frankenberg. Schloßstraße Nr. 12. Kostenlose Vermittelung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Geschäftszeit: 8 hl» 12 Uhr vormittag». — Fernsprechanschluh Rr. 243. Hiermit wird auf die in d« Wohnung de» H«rn Semianroberlehrer» Kästner, Winkler- e 41-, «richtete * Gon-erzuweifungen für Kranke Die bis jetzt bewilligten Karten find am Freitag dm 1. August vormittag» 8 bi» 13 Ah» " ^E^ken^g' den' 3t. Juli 1919.' Leben,«ltt«labteiluug de» Stadtrate». Lpiritnsmarken für Minderbemittelte paen am Sonnabend dm 2. August d». I». in uns«« Lebensmittelkarten-Ausgabe r« 14), gegen Vorlegung d« Au»«ei»karte für Minderbemittelte, zur Ausgabe, und zwar: . 8 hl» 9 Ahr an die Antragsteller mit dm Familienanfqngsbuchftahm A, I. » » » D » » * II , 12 , , , , , , » A, O, 4tz« Diese Zeiteinteilung ist genau einzuhalten. Nachträglich könnm Svtrwmmaa« »icht mehr »«abfolgt ««den. Für gewerbliche Zwecke werden Spirituamarken nicht auagegebm. Finsterbusch, Schiobst ratze; Balz, Htndenburgstraße; Strobel, Alb«tstraß^ Knoth, Guauckftraße; Böttcher, Körnuftrobe; Blümel. Humboldtstratze; Lieb«». Fabrikstraße; Haubold, Chemnitz« Siraße; Kraut«, Querstraße: Schmidt, Reichsstraße. Die Händl« haben die belieferten Spiritusmarkm baldmöglichst an die Bertrleb»ftell« (M. Eckhardt» Nachf., Schuhmachergasse 2) abzuliefern. Stadtrat Frankenberg, am 3l. Juli 1919.
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