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Sächsische Dorfzeitung : 28.10.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185310283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18531028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18531028
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1853
- Monat1853-10
- Tag1853-10-28
- Monat1853-10
- Jahr1853
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 28.10.1853
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28. October 1853. Ur?43 /reitag Sächsische WmHeilMg Gin unterhaltmdeS Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Redactem: Friedrich 'Walther. — «erlag von Heinrich und Walther dacht; wie verlautet, sollen aber auch die bei seinen Denun- et Die Re- Srecht über jene nur Lag< - Srpedi- ttoa zu haben. vierteljährlich WWMM durch Deutschland. DieBundeSversammlun g gedenk t den 27. Oct. ihre Sitzungen wieder aufzunehmen. Wre dre kölnische Zeitung mittheilt, so sollen die theilwerse schon be kannten RückLußerungen der Regierungen über den letzten Ent wurf deS BundeSpreßgesetzeS (s. Nr. 42) noch kerne Aussicht bieten, daß letzteres nun mit Stimmeneinhelligkeit angenom men werde. — Zur Geschichte der weiland deutschen Flotte brachte in voriger Woche die hannover'sche Regierung mehre Artikel, welche um deswillen interessant sind, weil sie anscheinend uuS sehr wohlunterrichteter Quelle die bisher verbreitete Mel- nung über daS in dieser deutschen Angelegenheit beobachtete Verhalten der einzelnen Staaten mehrfach berichtigen. Wie eS merkwürdig genannt werden muß, daß der Antrag auf Ver äußerung der deutschen Flotte von Weimar, Meiningen und Altenburg auSgegangen ist, so verdient eS insbesondere Er- wäbnuna. da6 Oetterreick nickt allein allen Maßregeln zur ciationen gemachten falschen Angaben Grund zu seiner Ent weichung gegeben haben. — Die kurhesfische Regierung hat vor einigen Jahren die Verfügung erlassen, daß den Bauer» an Kirckweihtagen daS Lanzen nicht gestattet werden solle. ES hat sich aber gezeigt, daß diese im Interesse einer strenge ren SonntagSfeier getroffene Maßregel gerade den entgegen gesetzten Erfolg gehabt hat; man wollte dadurch manchem Unfuge steuern, aber man machte die Erfahrung, daß gerade jenes Verbot zu noch weit schlimmeren Unzuträglichkeiten führte, so daß die Geistlichen selbst den Wunsch ausgesprochen haben, man möge den Leuten ihr Vergnügen lassen; die Le gierung hat denn auch jetzt diesem Wunsche entsprochen und jene Verfügung wieder aufgehoben^ Die weimarische Regierung hat eine Bekanntmachun erlassen, welche auf die jetzigen LheuerungSverhältniffe Bezug hat und auch in weiteren Kreisen Beachtuna verdient. Ä wird darin gesagt, daß die gesteigerten Preise deS Getreides und der Kartoffeln den Aufkauf dieser unentbehrlichen Lebens, mittel zum Gegenstände der Spekulation gemacht haben. ' ES sei daher zu besorgen, daß insbesondere kleinere Grundbesitzer durch die augenblicklichen Bortheile günstiger Verkaufspreise verleitet werden könnten, sich ihrer ohnehin nicht erheblichen BorrLthe ohne genügende Fürsorge für ihren NahrungSbedarf bis zur nächstjährigen Ernte und für daS im künftigen Früh jahre eintretende Bedürfniß an Samenkartoffeln zu entäußern. Solche Unvorsichtigkeit und Unwirthschaftlichkeit könne aber in der nächsten Zeit zu traurigen Folgen führen. Die Re gierung wolle nun zwar daS freie BerfügunaSrecht über jene ländlichen Provucte den Eigenthümern In keiner Weise be schränken, aber sie müsse vor solchem leichtsinnigen Gebühren warnen und zugleich erklären, daß, wer darauf nicht acht», bei der daraus später entspringenden Verlegenheit und Preußen. Die Berichte über die Fortbildung des Geschwornen-JnstitutS, welche die Regierung von den höhem Gerichtsbehörden eingefordert hat, sind nun vollständig einae» gangen; eS'haben sich hierbei zwar einzelne Gerichtshöfe prittcipiell gegen daS Institut ausgesprochen, allein sie muß ten dessenungeachtet die Wahrspruche als völlig sachgemäß und den Eifer der Teschwornen als tadellos anerkennen. Im Ganzen genommen lautet der Gesammtinhatt jener Berichte günstig für das Institut der Geschwornen, so daß die hin und wieder aufgetauchte Befürchtung, als stehe eine 8* schränkung oder Beseitigung jenes Institutes bevor, alS völ lig unbegründet betrachtet werden kann. Insbesondere wird her^ vorgehoben, daß daS Lob, welches ziemlich allgemein der Haltung der preußischen Geschwornen und der Sachgemäß- heit ihrer Wahrsprüche ertheilt werde, sich speciell auch aH Privilegien. 4 In Kur hissen haben die Lreubündler, welche sich in den politischen Wirren der letzten Jahre mit ihrem Patriotis mus so breit »u machen pflegten, entschiedenes Unglück. Einer ihrer Koryphäen, der MuseumSinspector Appel wurde bekannt lich al- gemeiner Dieb entlarvt, der LandeSkreditkassen-Canz- list und Missionskassirer Graf ging, einen Kassendefect hL lassend, m s WeH, und jetzt ist auch der Rentmeister Hof- ma» zu Rotenberg, welcher sich durch eifrige Denunciation auszelchnete, spurlos verschwunden; in dem ihm nachaesandten Steckbriefe wird ebenfalls eine- erheblichen KaffenMeS ge- ^nhehnter Jahrgang. IV. Suartal. wähnung, daß Oesterreich nicht allein allen Maßregeln zr Erhaltung beistimmte, sondern auch große Vorschüsse geleist hat, um den Bundesstaaten Zeit zur Einigung über den Fortbestand der Flotte zu lassen, diese selbst unterdessen zu erhalten. . Am eifrigsten für diese Erhaltung hat Hannover mit Oldenburg und den Hansestädten gewirkt, am entschie densten der Auflösung zugeneigt hat sich Preußen gezeigt; Baiern- Sachsen, Großherzogthum Hessen und Schwarzburg- Rudolstadt waren bis zuletzt zu Beiträgen zur einstweiligen Erhaltung bereitwillig, Dänemark, die Niederlande, sowie Wür- Aemberg und die drei Anhalt einer solchen gänzlich abgeneigt. In Baiern soll der Landtag in der Mitte deS MonatS Rovember zusammentreten. — Die in diesen Lagen geschlos sene Generalsynode, welche in Baireuth abgehalten wurde, hat sich u. A. mit der Herstellung einer strengeren Kirchen zucht beschäftigt. ES sollen z. B. Lästerer und offenbare Verächter der Kirche von der Pathenschaft, gefallene Braut paare von den Auszeichnungen und Ehren, welche unbeschol tenen Brautpaaren zustehen, ausgeschlossen werden; Lästerern und Verächtern der Kirche sollen bei dem Begräbnisse der kirchliche Segen und kirchliche Ehren versagt werden. In Würtemberg haben die Standesherren, welche sich wegen Wiedereinsetzung in die ihnen in den letzten Jahren entzogenen Reckte an die Regierung gewendet hatten, den von letzterer gebotenen Vergleich, welcher u. A. die Aufrecht haltung der Ablösungsrechte in sich schloß, nicht angenommen und sich beschwerend an den' Bundestag gewendet. Sie verlangen die vollständige Restauration aller ihrer früheren bei der daraus später entspringenden Verlegenh auf eine Nachhülfe der Behörden in keiner Weise zu reWen habe. Die Bezirksdirectoren, Gemeindevorstände und Pfarrer sind angewiesen worden, in diesem Sinne zu wirken und überall, wo eS nöthig, zu einer strenü sparsamen unver nünftigen Benutzung der Vorräthe zu ermahnen, durch welche sicherer als auf anderem Wege den hier und da zu besorgen den nachtheiligen' Folgen einer unergiebigen Ernte begegnet werden könne.
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