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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189608183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-18
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1896
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, 18. August 1886, AvendS Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta, Abend« mit «uSnahmr der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher »ez«,»prri» bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder durch unser, Träger srri in» Hau» 1 Mart 50 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau« 1 Mark 65 Pfg. Auzeigen-Ammhine für die Nummer de» '! Ausgabetage« bi« Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck «nd^Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt,^Riesa. ländes werden hiermit aufgefordert, mit ihren Erntearbeiten auf die bevorstehenden Truppenübungen Bedacht zu nehme», insbesondere haufähige Wiesen vorher zu mähen, auch da« Abernten der Getreidefelder vor Beginn der betreffenden Manöver, soweit irgend thunlich, zu beendigen. Flurschäden, welche dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abernten unterlassen worden ist, werden nicht vergütet. — Auf den abgeernteten Flurstücken sind keinerlei Feldbestellung«arbeiten vorzunehmen, etwa bereit- begonnene aber wieder einzustellen, da Arbeiten und Aufwendungen, von welchen den Interessen ten bekannt ist, daß sie durch die Truppenübungen der näch sten Tage zerstört werden müssen, einen Anspruch auf Ver gütung nicht begründen. Auch ist thunlichst von dem zum Theil gebräuchlichen ungewöhnlich tiefen Umackern der Felder vor dem Beginne der Uebungen im Interesse der Letzteren Abstand zu nehmen. — Felder mit besonders theu- ren und werthvollen Flüchten (Kleesaat, Kraut, Zuckerrüben rc., auch junge Holzpflanzungen) sind durch auffallende, wo möglich schon von Weitem her deutlich sichtbare Marken zum Zwecke der Schonung zu kennzeichnen und wird hierbei noch bemerkt, daß die erwähnte Kennzeichnung nicht auch auf Fluren ausgedehnt werden darf, deren Betreten nur geringen Schaden verursacht. — Weiter werden die betreffenden Grundstücksbefltzer veranlaßt, dafür zu sorgen, daß Pflüge, Eggen, Leitern, Wagen u. s. w. von den Fluren vor den Uebungen entfernt werden. — Hierüber werden die be treffenden Grundstücksbesitzer noch darauf aufmerksam gemacht, daß nur der durch die Truppen während der Uebungen ver ursachte Schaden vom Staate entschädigt wird. Die durch Zuschauer hervorgerufenen Flurschäden sind von der Ab- schätzung und Vergütung ausgeschlossen, weshalb den Grund stücksbesitzern aaempfohlen wird, für Abwendung von Flur schäden durch Zuschauer selbst zu sorgen. — Die Zuschauer bei den Truppenübungen werden vor dem Betreten der Feld grundstücke hiermit ausdrücklich gewarnt. Dabei wird auf die Strafbestimmungen in tz 368,9 des ReichS-Straf-Gesetz- Buchs, welche das unbefugte Betreten fremder Grundstücke vor beendeter Ernte, oder solcher Grundstücke, deren Begehen durch Warnungszeichen untersagt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haftstrafe bedroht, mit dem Bekanntgebe.« aufmerksam gemacht, daß die Gendarmen angewiesen worden sind, die Namen von Zuschauern, welche sie bei Verursachung von Flurschäden betreffen, festzustellen und behufs Heran- ziehung der Betroffenen zur Ersatzleistung zur Anzeige zu bringen. — Schließlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß den zur Wahrnehmung de» PoltzeidiensteS befehligten, durch Ring-Kragen von weißem Metalle, auf welchem sich da» Königlich Sächsische Wappen in Gelb befindet, kenntlichen Militärpersonea alle Befugnisse eines Gendarmen zustehen. Zehren. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonn tag ist ein Einbruch in die L ampsschiffrestauration des Herrn Lademann in Zehren verübt worden. Der Einbrecher hat seinen Weg durch ein Fenster genommen, welche» er einge drückt hatte. Alles Eß- und Trinkbare, da» in der Gaststube vorhanden «ar, wie Wurst, Semmeln, Spirituosen hat er mit sich genommen. Auch Cigarren hat er mit entwendet. Seinen Stock aber hat er liegen lassen. Meißen. Heute wurde in da» ländliche Krankenhaus in Cölln eine Magd aus Seeligstadt eingeliefert, welcher von einem in dem betr Gute in Einquartierung liegenden Soldaten ein Auge ausgestochen worden war. Die Ein quartierung war durch eine Bretterwand von der Mägde- stube getrennt, durch ein in der Wand befindliche» Astloch guckten abwechselnd die Soldaten und Mägde. Dabei machte sich ein Soldat den dummen Streich, mit dem Seitengewehr durch das Astloch zu fahren, wobei er unglücklicherweise der durch das Loch schauenden Magd in das Auge stach. f Dresden. Anläßlich des Apothekertage- sind aus ganz Deutschland Theilnehmer in großer Anzahl eingetroffen. Mittag 12 Uhr wird dre im Gewerbehause errichtete Fach- auSstellung eröffnet, die den Beifall der Fachleute sowie den der Laien finden dürfte. — Der österreichische Gesandte, da» Gesandtschaftspersonal, sowie zahlreiche österreichisch ungarische Staatsangehörige wohnten heute Vormittag dem Gottesdienste in der katholischen Hofktrche anläßlich des Ge burtstage» Sr. Majestät de» Kaiser» Franz Joseph bei. Döbeln. Auf der nahen Haltestelle Niederstriegis ist ein beim «iesgrubenpächter Müller in Dienst stehender Arbeiter zwischen die Puffer zweier Wage« gerathen und dabei tödtlich verletzt worden. vertlicheS «ms Sächsisches. Riesa, 18. August 1896. ' — Neueren Verfügungen zu Folge wird Se. Königliche Hoheit Prinz Georg anläßlich der Kaiserparade auf dem Truppenübungsplätze Zeithain im Hotel „ Kaiserhof" Hier selbst Wohnung nehmen. — Man bittet uns um Aufnahme des Folgenden: Be züglich der Notiz in gestriger Nr. d. Bl., die Störung des Nachmittags - Gottesdienstes betreffend, zur Entgegnung, daß ! der unterzeichnete Verein, auf welchem man vielleicht die Be merkung beziehen könnte, bei Passieren des Kirch- und Schul- platzes keine Ruhestörung verursachte, denn schon von der Ecke des Pfarrhauses ab bis zur Albertstraße wurde alles I Ruhestörende vermieden, auch wurde wegen immer wieder drohender Regengüsse dieser Platz auf dem kürzesten Weg ab« geschritten und die Kirche direkt nicht berührt. Kgl. Sachs. M.-L. 1. — Das Wetter bleibt konsequent regnerisch und kühl, von einem Besserwerden ist noch nichts zu spüren. Bringt auch der Vormittag einige sonnige Stunden, am Nachmittag stellt sich regelmäßig wieder Regen ein. Dabei klingen auch die Ankündigungen der Wetterpropheten durchaus nicht sehr I angenehm. So äußert sich der schon mehrfach angezogene Kothaer Meteorolog Habenicht, daß die dem Jahre 1890 analogen Eisverhältnisse im Norden unsere» Erdtheils und Amerikas darauf schließen lasten, daß sich auch das Wetter Mich wie das von 1890 gestalten werde. Damals blieb der August in Mitteleuropa vorwiegend gewitterhast und regnerisch, erst der September brachte einige Wochen anhal tend schönen Wetters. Der October war anhaltend regnerisch md stürmisch, der November brachte Regen und schwere Stürme, Osteuropa bereits anhaltende strenge Kälte, und der Winter war für ganz Europa, einschließlich England und I Nordafrika, ungewöhnlich streng. Auf einen ähnlichen Ver- I lauf im kommenden Winter schließt Habenicht besonders aus I dem Grunde, weil nach den neuesten Berichten zwischen Spitz- I bergen, Island und Grönland in diesem Sommer ganz außer- ! ordentlich wenig Ei» war. Hierdurch wird dem Osteis bei I Nowaja-Semlja und somit dem sibirischen Winter'Luftdruck- j md -Kältemaximum die Gelegenheit zu großer Ausdehnung l nach Westen geboten. Z — Die Sächsisch-Böhmische Dampfschifffahrts-Gesell- ! schäft bietet, nachdem die Eintragung der Capitalerhöhuog I m das Handelsregister erfolgt ist, nunmehr den gegen- ItvLrtigen Besitzern ihrer Actien die neuauSzugebenden I unter folgenden Bedingungen an: 1) Der Besitz von I ft 8 Stück alten Actien L 300 M. berechtigt zum Be- I zuge einer neuen Actie L 1200 M. 2) Das Bezugsrecht I »st bis 31. August geltend zu machen. 3) Der auf 200 Proc. I estgesetzte Bezugspreis ist zuzüglich der Stückzinsen vom 11. April d. I. ab zu bezahlen. 4) Die Aushändigung der I betr. neuen Actien erfolgt Zug um Zug. — Eine wissentlich falsche AuSkunftSertheilung über die I Creditwürdtgkeit eines Dritten macht, nach einem Urtheil I der Reichsgerichts, U. Civilsenats, vom 23. Juni 1896, im I Gebiet de» preußischen Allgemeinen Landrechts den Aus- I kunftSertheiler für den von ihm verursachten Schaden haft- I bar, auch, wenn die AuSkunftSertheilung nur mündlich ge- I schehen ist. DaS vorsätzliche Verschweigen von wesentlichen I Thatsachen bei der AuSkunftSertheilung ist als eine arglistige I tzrtheilung falscher Auskunft zu erachten. „Zunächst ist der I Angriff verfehlt, mit welchem geltend gemacht wird, daß I durch Verschweigen der vorgekommenen Protestirung der am » 6. November und 8. Dezember 1893 fälligen Wechsel eine I a'Mt'ge Erthellung falscher Auskunst überhaupt nicht habe I bethätigt »«de» können; denn da der Beklagte auf die von I I. anihn gerichtete Frage nicht schwieg, sondern redete, so I war damit auch die Möglichkeit gegeben, durch unvollständiges I Reden die arglistige Absicht der Täuschung de» Fragenden I zu verwirklichen. — Daß der Beklagte für den Schaden, I welchen er durch arglistige Empfehlung verursacht hat, ein- I stehen muß, auch wen« die Empfehlung nur mündlich ertheilt I worden ist, folgt au» tz 218 Allg. L.-R. Theil I Tit. 13, I der durch den von stillschweigender Verbürgung Hande «den I 8 209 Allg. L-R. I 14 eine Einschränkung nicht erleidet: I der Heranziehung de» Art. 317 H.-G.-B. bedarf e« zur I Begründung der Berantwortltchkeit des Beklagten nicht. (R.-A.) —.Eine für Radfahrer wichtige Entscheidung hat vor I Kurzem'da» Reichsversicherungsamt lgetroffen.^SS hat er klärt, das Fahrrad sei nicht »ehr als Gegenstand de» Sport», sondern als Verkehrsmittel anzusehen, da e» weit verbreitet sei und für manche Gewerbebetriebe eine erhebliche Bedeu tung gewonnen habe. Et müsse somit als ein der Gepflogen heit der Bevölkerung entsprechendes Beförderungsmittel an erkannt werden, und es seien daher sollen Gewerbetreibenden, die in ihrem Beruf ein Fahrrad benützten und dabei verun glückten, Renten zuzubilligen. — Neue Hundertmarkscheine sind vor Kurzem wieder in Verkehr gekommen und befinden sich gegenwärtig in ziem lich großer Zahl in Umlauf. Sie zeigen gegen die älteren Hundertmarkscheine mehrere Veränderungsmerkmale. Während bisher die vordere Seite nur einen Stempel des ReichSbank- directoriums trug, sind jetzt zwei Stempel vorhanden. Die Nummer des Scheines ist in rothrn Zahlen auch auf der Rückseite, und zwar in der Mitte oben und unten, ange bracht. Die Namensunterschriften des Reichsbankdirectoriums enthalten mehrfach andere Namen als bisher; auch be trägt die Zahl derselben acht, während die alten Scheine nur sieben Unterschriften hatten. Farbe und Größe der Scheine sind jedoch unverändert geblieben. — Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Obstzeit dürfte es angebracht sein, auf folgende, bisher zu wenig beachtete Thatsache, die schon manche Krankheit herbeigeführt hat, auf merksam zu machen. An den Birnen und Aepfeln bemerkt man ost rauhe, schwarze Flecke, die beim Genüsse des Obstes meist unbeachtet bleiben. Wissenschaftliche Untersuchungen aber haben mit Bestimmtheit ergeben, daß die Flecke Pilz wucherungen sind, die sehr nachtheilig auf die Verdauungs organe wirken können. Es empfiehlt sich daher, Obst nur geschält zu genießen, überdies ist eine mitgenossene Schale schon im Stande, bei schwachem Magen das bekannte schmerz hafte Drücken zu erzeugen. — Die Nonne (IJpsets moasoüs I-..), deren Auf treten in den sächsischen Waldungen wir bereits meldeten, ist einer der gefährlichsten Forstschädlinge. Sie ist ein mäßig großer Nachtfalter, dessen Flügel schwarz-weiße Zickzackbinden aufweisen; da» Männchen ist durch breite, gekämmte Fühler ausgezeichnet. Sie schadet, wie alle Schmetterlinge, als Raupe. Während ihres kurzen Sommerlebens legt sie ihre Eier zu fünfzig, hundert und mehr in Risse und hinter Schuppen der Fichtenrinde, wo sie vor der Winterkälte ge schützt sind. Die Aprilsonne des kommenden Jahres weckt dann da» Leben in den Eiern, aus denen nun winzige Räup- chen ausschlüpfen, die sich in den ersten zwei, drei Tagen ausschließlich von ihrer bisherigen Wohnung, den Eierschalen, nähren und während dieser Zeit auch beisammen bleiben. Doch bald beginnt der „Spiegel" sich aufzulösen. Die jungen Raupen spinnen nämlich und lassen sich vom Winde schaukeln und auf die Nachbarbäume hinübertreiben. Später können sie da- nicht mehr, dann müssen sie die Bäume erklettern. Und nun find sie des Nadelwaldes gefräßigste Feinde. Sie nähren sich vorzugsweise von den Nadeln der Fichte, wes halb die Nonne auch Fichtenspinner genannt mrd. Dabei wüsten sie ungemein mrt der Nahrung, indem sie die Nadeln nicht etwa auffressen, sondern einfach durchbeißen, so daß die Bäume bald kahl stehen. Da die Fichte nur schwer die ge fallenen Nadeln ersetzen kann, muß sie eingehen, und e» läßt sich begreifen, b.iß bei massenhaftem Auftreten der Nonnen raupe, welche graugrün aussieht und büschelig behaarte Rücken warzen auswerst, ganze Waldungen gefährdet werden können, zumal das Raupenleben erst im Juli durch die Verpuppung endet. Zum Glück kommt die Nonnenplage doch nicht allzu ost vor. Bekannt ist die Verwüstung der Wälder an der preußisch-russischen Grenze in den Jahren 1845 bi» 1868, wo nicht weniger als 110 Millionen Raummeter Holz, i darunter allein 14 Millionen in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen, aus Noch geschlagen werden mußten. 1854 traten die schädlichen Schmetterlinge so häufig auf, daß e« gar nicht möglich war, das einzige Mittel zu ihrer Vertilgung anzuwenden, nämlich ihre Eier zu sammeln. Da» nächste Jahr brachte in Folge dessen soviel Raupen, daß der Raupenkoch den Waldboden über drei Zoll hoch be deckte. Es dauerte lange, ehe die Wälder sich nach dieser furchtbaren Schädigung e« holten. Oschatz. Die K. Amtshauptmannschaft erläßt folgende Bekanntmachung: In der Zett vom 24. bis 26. August d. I. finden zwischen Dahlen und Strehla die Herbstüdungen der Königlichen 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 statt. Die ' Grundstücksbesitzer timerhalb de-^tn Frage kommenden Se- und Anzeiger (Elbedlatl md Anzeiger). Amtsötatl der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Mesa 181. Dienstag, 18. August 1886, Abends 48. Jahr,.
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