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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191709241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-09
- Tag1917-09-24
- Monat1917-09
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.09.1917
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Ujesaer O Tageblatt ««d Arr-olger (Llbedlatt »ad AvBzerj. .SM,. Amtsötaü für die Mnkgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Könlgl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 222. Montag, 24. September 1917, abends. 79. Jalrr§. lgseinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefekrn-, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, sa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 1470 L. 6.0. 4408 Absatz 4 angegebenen amtlichen Stellen unter Beifügung eines nach' den Bestimmungen in 8 1 Absatz 2 Satz 2 und 3 zu bescheinigenden oenaucn Verzeichnisses, aus dem die Nummer der Bezugsscheine oder der Aussteller der Ausweis«, und die Menge des Wasch mittel? ersichtlich ist, einzureichcn. Die nach 8 2 über die durch solche Ausweise und Bezugsschein-Abschnitte nackige- wiesencn Mengen auSzustcllcndcn Empfangsbescheinigungen sind nach 8 3 Absatz 2 den Lieferanten einzureichcn. 3 6. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der 88 1. 3, 4 und 5 wird der Wiederverkäufer von dem Bezüge von Seife und Seifenpulvcr dauernd oder zeitweise ausgeschlossen. Außerdem werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung nach 8 11 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 3 7. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1917 in Kraft derart, daß zum ersten Male im Monat Oktober Seisenkarten-Abschnittc des Monats September sowie des Monats Oktober zum Umtausch gegen Empfangsbestätigungen bei der Gemeindebe hörde bez. bei den von diesen dazu beauftragten Stellen einzureichcn sind. Absatz 3 in 8 4 der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde vom 28. Juli laufenden Jahres wird aufgehoben. Großenhain und Riesa, den 18. September 1917. Die Königliche AmtShauptmannschast. Die Stadträte^Grohenhain Da» Riesaer Tageblatt erscheint setzet» Ta» abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Jestkage. VezngSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Hans ovcr bei Abholung am Schalter ^,2 der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» für die Nummer oeS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 43 mm breit« Grundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- Z, sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in 2« Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefekmz der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. ZA Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Niesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, v» Kopf und für die Woche angesetzt. Damit das nicht über schritten wird» darf kein frisches Brot zum Verkauf gelangen. Sodann ist der Engländer von jeher an gutes und reines Weizenbrot gewöhnt, während er nun ein gemischtes Brot erhält, das teuer und schlecht ist. Ebenso ist bekannt, daß Zucker und das allgemeine VolkSartränk Tee mehr als knapp geworden sind, sodaß zum Beispiel für Zucker bereits Kundenliften eingefübrt werden mußten. DI« Regierung weiß besser, als sie öffentlich eingefteht. daß sich hier Ge- fahren entwickeln müssen, denen sie einftuß- und machtlos gegenüberfteht. Dazu kommt, daß die KnegSstimmuna in den Kolonien an Kraft und Stärke nicht gewonnen hat, daß vielmehr in Kanada und Australien die Schwierigkeiten des notwendigen Ersatzes immer größer werden. Frankreich und Italien haben hinsichtlich der Versor» aunasschwterigketten die Grenzen des Erträglichen längst überschritten. Je unversöhnlicher sich die leitenden Staats- männer gebärden, desto sicherer ist nach alter Erfahrung daraus zu schließen, daß der vierte Kriegsnrinter mit seinen unüberfSbaren Schrecken über die eigene Widerstandskraft geht. Wenn Ribot mit stolzer Geste die Beantwortung der Papftnote ablehntc, so war das nur ein Spiel mit verteil ten Rollen. Wie nüchtern die Franzosen die Lage beur- teilen, geht aus den Auslastungen eine« bekamiGn, Volks- I Wirtes hervor, die die tatsächliche Macht der Bevölkerung > Deutschland« und Frankreich« miteinander verglich. Nach Der Wwerhall. Bis jetzt sind nur wenige Stimmen aus England laut geworden, die Kritik und Urteil über die deutsche Antwort note an den Papst enthalten. Das hängt damit zusammen, daß die großen Zeitungen zum Teil morgens erscheinen, ihre Stellungnahme also um vierundzwanzig Stunden ver schieben mußten. Was aber inzwischen bekannt geworden ist, stellt keine Ueberraschung dar. Laß die hochkonservative „Morning Post " mit vollen Backen in die Kriegstrompete stoßen, daß sie die Not« als Zeichen der Schwäche auslegen würde, war zu erwarten, denn sie ist das Sprachrohr der „neuen Partei", die den Krieg bis zum Weißbluten fort führen will. Auch die anderen englischen Pressesttmmen, die sich zurückhaltender äußern, sind mit Vorsicht zu ge nießen. Bor Allem ist dabei zu beobachten, daß trotz aller Freiheit des Urteils die britische Presse im Allgemeinen das Gesicht gut zu wahren versteht. Wir sind nicht nur aus englischen Zeitungen darüber unternchtet. daß die Kriegsmüdigkeit im Lande wächst. zumal die Folge»» des U-Boo^riegeS sich auf allen Versorgungsaebieten immer stärkerL «merkbar machen. Gewiß, der britische Nahrung»- mitteluufseher hat noch keine Brotkarte einacführt, aber da- sür andre Verordnungen erlasse», die tatsächlich wie eine geregelte Verteilung wirken. Es sind nur vier, englische vdmh veot. avk» 1800 Wsamm. als Höchstmaß für den seinen Berechnungen würde das Deutsche Reich 1933 ans den Jahrgängen 1908 bis 191S über acht Millionen Sol daten erhalten, wahrend Frankreich denen nur zwei Millionen aegenüberstellen konnte- Deutschland sei also immer der überlegene Nachbar, dessen Druck durch kein fest ländisches Bündnis anaeftchts des Zusammenbruches Ruß. land- g«milder1 werden känn». Deshalb erklärt sich auch, warn« der Bielverdand einen „tzanerntzen Frieden verlangt, eine Völkergemeinschaft, bi« tzazv bestimmt sein soll, die gewaltig« devischr VolkSkrast ntetzrrznhalten. In der deutschen Bresse selbst hat da» Entgegenkommen der Regierung gegenüber den Vorschlägen in der Kund gebung de» Papstes sehr getetlt« Snfäahmr gefunden. Das hat »um Teil seine Ursache darin, daß in den Wortlaut der deutschen Antwort viel her«»»- und binetngelesen wer den kann. Die Kritik übersieht indessen, daß der Noten- wechfrl nicht auch ein« Festsetzung des FrietzenSvertragrS bedeutet- Wir «eben nicht» an» der Hand, sondern suchen vielmehr. wie da« der Fall gacodstadt beweist, unsern Pfandbesitz, noch zu. stärken und vergrößern. Ob die Gegner unsere Bereitwilligkeit, überhaupt zu verbandeln, al» Schwäch« anslrgen oder nickt, kann nn» angesichts der tatsächlichen Kriegslage »ollkomm«, gleichgültig fein. Sir «nGwrhandlmzggM erleben, tzah Deutsch- annehmen und leine I. In Ergänzung der Verordnung vom 28. Juli 1917 — 7031- 6.0. — wird zur all gemeinen Kenntnis gebracht, daß die Reicbsstelle für Gemüse und Obst eine Erweiterung der Gruppe 1 der Äepsel und Birnen insofern vorgesehen hat, als in die Gruppe 1 noch gufgenommen werden: bei den Aepfeln: Baumanns Renette, Gelber Edelapfel, Gelbe sächsische Renette, Harberts Renette, RibstonS Pcpping, hei de« Birnen: Clmrgeau's Butterbirne, Marie-Louise, Le Lectier, Präsident Drouard, Esperens Bergamotte. Herzogin von AngoulZme. Bei der Gruppierung der Birnen wird angeordnet, daß Verkauf einer Mischung von Gruppe 1 und Gruppe 2 der Erzeugerhöchstpreis 27,5 Pfg. > . der Kleinhandelspreis 45 Pfg. / " Pfund nicht übersteigen darf. Es wird dabei nochmals darauf hingewiesen, daß Früchte wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet werden sollen die Beschaffenheit von Edelobst haben müssen, mithin für ihre Sorte übermittelgrob und ohne nennenswerte Fehler sein müssen. Als Fehler sind ins besondere anzusehen: unvollständige Reise, starke Fusikladiumflccke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppelungen und mißgestaltete Formen. Diese Verordnung tritt am 24. September 1917 in Kraft. Dresden, am 22. September 1917. Ministerium des Innern. Verkehr mit Seife. Alls Grund der Bekanntmachung des UeberwachungSauSschufseS der Seifenindustrie vom 28. August 1917 wird für die Bezirke der unterzeichneten Behörden folgendes bestimmt: 8 1- Wiederverkäufe«, welche fetthaltige Waschmittel unmittelbar an Verbraucher ab geben,. haben die bei der Abgabe von Seife und Seifenpulvcr gesammelten Seifenkarteu- abschnitte des abgelaufeneu und laufenden Monats getrennt nach Seifen- und Seifen- pulverabschnitten und getrennt nach Monaten bis spätestens zum 8. jeden Monats bei der Gemeindebehörde des NiederlassungSortcS bez. bei den von diesen mit der Ausgabe der Seifenkarten beauftragten Stellen einzureichcn. Die Einreichung hat bei kleinen Mengen derart zu erfolgen, daß die Abschnitte auf «inen Bogen Papier übersichtlich aufgeklebt werden: bei größeren Mengen sind die Abschnitte in Briefumschläge zu verpacken. Auf dem zum Aufkleben verwendeten Bogen oder wenn zur Einreichung ein Briefumschlag verwendet wird, auf diesem, hat der Wiederverkäufer unter Haftung für die Richtigkeit seiner Angaben zu bescheinigen, auf welchen Monat und über welche Mengen Seife oder Seifenvulver die Seifcnkartenabschnitte lauten. Die Bescheinigung ist mit Ort und Datum, eigenhändiger Unterschrift und Firmenstempel zu versehen. 3 2. Die Gemeindebehörden bez. die von diesen damit oeauftragten Stellen stellen den Wiederverkäufen» auf den von diesen mit vorzulegenden ordnungsgemäß ausaefüllten Vordrucken Empfangsbestätigungen über diejenigen Mengen Seife uud Serfenpulver aus, auf die die abgelieferten Abschnitte lauten. Die Empfangsbestätigungen sind für Seife und Seifenvulver gesondert auszustellen und mit Unterschrift und Dienststempel sowie mit laufender Nummer zu versehen. Die fortlaufende Nummer ist zu Kontrollzwecken über dies auf dem eingereickten Boaen oder Briefumschlag anzubringen. Die Vordrucke für die Empfangsbestätigungen sind von den Wiederverkäufern bei den örtlichen VertriebZstellen oder durch ihre Lieferanten zu beziehen. 8 3. Die Abgabe von L -^.-Seife und L.-L.-Seifcnpulver an Wiederverkäufer ist nur gegen Abgabe von Empfangsbestätigungen nach 8 2 gestattet. Die Empfangsbestätigungen sind den Lieferanten einzureichen; soweit ein Lieferant Großhändler ist, bis spätestens zum 12. jeden Monats, soweit die Bestellung (von einem Klein- oder Großhändler) unmittelbar beim Fabrikanten erfolgt, bis spätestens zum 15. jeden Monats. 8 4. Die Abgabe von L.-L.-Seife uud L.-^ -Seifenpulver durch Wiederverkäufer darf nur zu den vom Uebermachungsaussckuß der Seifenindustrie durch die Seifenherstellungs- und Vertriebsgesellschaft bekannt gegebenen Preisen und Lieferungsbedingungen erfolgen. Die Wiederverkäufer haben den durch die Seifenherstellungs- und Vertriebsgesell- ^/kL^t bekannt gegebenen Weisungen des Ueberwachnngsausschusses hinsichtlich der Lieferung, der Meldung der Bestände und abgegebenen Mengen nachzukommen. 3 2. Die Bestimmungen in 83 1—4 haben auf die nach 8 6 der Bekanntmachung vom SL^Juli 1917 (abgedruckt in Nr. 174 des Großenhainer und Riesaer Tageblattes und Nr. 87 des Radeburger Anzeigers) an Großverbraucher von den zuständigen Ortsbehörden zum Bezüge von fetthaltigen Waschmitteln ausgestellten Ausweise sowie dis den Bezugs scheinen der Seifenherstellungs- und Vertriebsgesellschaft anhaftenden Abschnitte sinngemäß Anwendung zu erleiden. Die Ausweise uud Abschnitte der Bezugsscheine sind also getrennt in solche über Seifenpulver und andere fetthaltige Waschmittel von den Wiederoerkäufern bei den in 8 1 Nühlöhne für Drillichjacken. Auszahlung erfolgt Mittwo ch, den 26. September 1917, von vormittags 8—1 Uhr in der Stadthauptkasse. Der Rat der Stadt Riesa, den 22. September 1917. H. , Verkehr mit Kartoffel« tetr. Die Ausgabe der Laudsskartofsclkarten erfolgt Dienstag, den SS. September 1017, vormittags von 8 bis mittags IS Uhr in den bekannten AvSqabestellrn. Hierbei weisen wir unsere Einwohnerschaft auf die Bekanntmachung des Kommunal- verbandeS vom 15. September 1917 — Riesaer Tageblatt Nr. 221 vom 22. 9. 17 — aus drücklich hin und empfehlen, diese Bekanntmachung genau dnrchzulesen und die Bestim mungen im Interesse einer geordneten Kartoffelversorgung zu beachten. Jeder kartvffelvcrsorgunqsberechtigtcn Person wird dringend empfohlen, soweit ihm geeignete Lagerräume zur Verfügung stehen, sich, und zwar mit grösster Beschleunigung, einzudccken, wobei wir nochmals darauf aufmerksam machen, daß die Landeskartosfclkarte nicht nur im Kommunalverband Großenhain, sondern auch in anderen innerhalb Sachsens liegenden Kommnnalbezirken Gültigkeit haben. Die in Ziffer 10 der eingangserwähnten Bekanntmachung gestellten Fristen sind genau einzuhallen, da andernfalls eine geregelte Versorgung nicht gewährleistet werde» kann. Diese Bestimmungen sind nachstehend nochmals wiedergegeben: „10. Diejenigen Personen, die von dem Rechte deS zentnerweise« Bezugs von Kartoffeln auf die Landeskartoffelkarte zwar Gebrauch machen wollen, dies jedoch mangels der nötigen Beziehungen zu Kartoffclerzeugcrn nicht aus führen können, haben dies sofort und spätestens bis zum I. Oktober 1017 unter Angabe der betreffenden Kartosfclkarten im Rathaus, Kartenzentrale, Zimmer Nr. 17, zu melden. Diejenigen Personen, die von dem Rechte deS zentnerweise« Bezugs der Kartoffeln auf die Landeskartosfclkarte überhaupt keinen Gebrauch mache» wollen, haben die Landeskartoffelkarte bis zum 5. Oktober 1017 gleichfalls an die Kartenzerstrale prrückzugeben. Sie bleiben weiter in der Wochen- versorgnng und erhalten nach noch weiter zn erlassender Bekanntmachung Wochenkarten auSaehändigt. Erfolgt die Rückgabe der LandeSkartosfelkartcn nur teilweise nach Ab trennung einzelner Zentnerabscknittr, so setzt die Wochenversorgung entsprechend der Zahl der abgetrcnnten Abschnitte später ein. Diejenigen Person«», dre bis zum 3. Oktober 1017 di- Landcs- kartoffelkarte nicht zurückgebc», gelte» als durch diese Karte beliefert, und scheiden vom 21. Oktober 1017 an aus der Wochcnvcrsorgnng anö. Es wird ihnen nachgelassen, dafern ihnen die Erwerbung der Kartoffeln auf die Landeskartoffelkarte bis zum 21. Oktober 1917 noch nicht möglich gewesen ist oder die Lieferung der erworbenen Kartoffeln sich verzögert hat, bis zum Ein treffen der Kartoffeln einzelne Zentnerabschnitte der Landeskartosfelkarte in Wochenkarten umzutauschen." Selbstversorger (Kartosselerzruger) dürfen keine Landeskartoffelkarten beziehen. Von den kür Kinder, die bis »am IS. September 1017 das 4. Lebensjahr noch nickst vollendet haben, anszngebendeu LandeSkartosselkartea wird vor der Ausgabe der Abschnitt abgetrennt werden. Bei der Abholung der Karte» ist deshalb das Alter der Kinder genau anzngeben und auf Erfordern der Ausgabestelle durch Ge burtsschein (Familienftammbuch) nachznweisen. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. September 1917. Kc
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