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Dresdner Journal : 17.03.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190803178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-03
- Tag1908-03-17
- Monat1908-03
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 17.03.1908
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königlich Säehsischev StcrntscrnzeigeV. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehorden. Str. 64. t> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden Dienstag, 17. März 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1298. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preis ermäßigg- auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Seine Majestät der König haben Sich gestern bei Seinem Besuche von Niedersedlitz und Umgegend über die zahlreichen Kundgebungen der Liebe und Treue feiten der gesamten Bevölkerung, die sogar aus den Nachbarbezirken herbeigeeilt war, um ihren Landesherrn zu begrüßen, sowie namentlich auch über die zahlreichen und im Verhältnis zu den vorhandenen Mitteln erheblichen Stiftungen, die zu Ehren des Tages erfolgt sind, aufrichtig und herzlich gefreut und mir befohlen, hierfür Seinen Allerhöchsten Dank zum Ausdruck zu bringen. Dresden, den 17. März 1908. 5so l Der Kreishauptmann. vr. Rumpelt. 1701 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Eisenbahn-Odersekretär, präd. Hauptmagazinverwalter Beyer in Dresden den Titel und Rang als Rechnungsrat zu ver leihen. Persrnalveröaderungtn in der Armee. Offiziere, Fähnriche rc. 2. März. Frhr. v. Finck, Oberltnt. im 2. Jäg.-Bat. Nr. 13, behufs Nachsuchung der Auswanderungs-Erlaubnis der Abschied bewilligt, v. Bünau, Ltnt. im Karab.-Regt., in das 3. Ulan.-Regt. Nr. 21 „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen" versetzt. 11. März. Becker, Stabshoboist des Fußart.-Regts. Nr. 12, der Titel Militär-Musikdirigeut verliehen. ^ruevvuugen, Versetzungen re. im öffentliche» Dienste. Im SeschLfttbereiche de» Ministerium» pe» Inner«. Verstorben: Die Sekretäre GerSdorf bei der Kreishaoptmann- schaft Leipzig und Ender» bei der Amt»hauptmannschast Dippoldis walde. — Pensioniert: Sekretär Reichel bei der Amtshaupt- mannschaft Grimma, Expedient Oeser bei der AmtShanptmannschast DreSdea-Altstadt und Aufwärler Wachs bei der Ministerialkanzlei. — An gestellt: Diätist Wagner als Expedient bei der AmtShaupt- mannschast Dresden-Bltstadt. — Versetzt: Expedient Mütze von der Mtaifterialkanzlei zur Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde: der Bote Zieger und der Diener Pötschke von der Polizeidirektion Dresden als Burauediener zur Ministerialkanzlei. Im «eschäftsberetche »e» Ministerium» de» Krieg». Beamt« der Militärverwaltung. Durch Verfügung des General- kommandoS Die Zahlmstr: Conrad von der I. Abt 5. Feldart - RegtS. Nr. 64, unter Belassung in seinem Kommando beim ll. Bat. 2. Gren-RegtS. Nr. 101 „Kaiser Wilhelm, König von Preußen', zur reit. Abt. 1. Feldart-RegtS. Nr. 12, Winkler (Hermann) vom III. Bat. 1. (Leib-) Gren-RegtS Nr 100 zur II. Abt. 1. Feldart - RegtS. Nr. 12, Ramm vom III. Bat. 4. Inf-RegtS. Nr. 108 zur l. Abt. S. Feldart. RegtS. Nr. 64, Mei buhr von der reit. Abt. I. Feldart.-RegtS. Nr. 12 zum III. Bat. 4 Jnf.-RegtS. Nr. 103, Bergmann von der II. Abt. 1. Feldart. Regts. Nr. 12 zum III. Bat 1. (Leib-) Gren.-RegtS Nr. 100, — versetzt, Tögel dem II. Bat- 7. Inf-RegtS „König Georg" Nr. 106 zugeteilt. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) De- Butztages wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Donnerstag, den 1V. März, nachmittags. Wchtlimtlichtr Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 17. März. Se. Majestät der König empfing heute vormittag die DepartementSchefS der König!. Hofstaaten zum Rapport und hörte hierauf die Vorträge der Herren EtaatSminister und d«S König! KabinettSsrkretär«. Heute abend wird Allerhöchstderselbe daS Diner beim König! Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevoll mächtigten Minister Prinzen zu Hohenlohe-Oehringen, Durch laucht, einnehmen Bon -er Ar«ee. Se Majestät der König bestimmte Folgende» hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: Bei der Zeit einteilung für die Übungen der Armeekorps sind die Ernte- verhältniffe möglichst zu berücksichtige». Beim XII. (1. K S.) Armeekorps findet eine Angrlffsübung unter Beteiligung von schwerer Artillerie ohne Scharfschießen statt. Bei der Auswahl des Geländes und der Durchführung aller Übungen ist auf Einschränkung der Flurschäden Bedacht zu nehmen Beim X I. (I. K S ) Armeekorps findet eine Kavallerieübungsreise statt Alle Fußtruppen müssen bi» zum 30 September 1908, dem spätesten Entlass ung»tage, in ihre Standorte zurück - gekehrt sein Die Zeiteinteilung für die diesjährigen Schießübungen der Feldartillerie in Zeithain ist wie folgt getroffen worden: 2. Feldartilleriebrigäde Nr. 24, Regt 77 15 Mai bi» 5. Juni, Regt. 78 13 Mai bi» 6. Juni, 1. Feldartillerie- brigade Nr 23 11. Juni bi» 1. Juli, 3 Feldartilleriebrigade Nr. 32 3 Juli bis 23. Juli, 4 Feldartilleriebrigade Nr. 40 27. Juli bi» 15 August Da» Regiment 77 wird bereit« einige Tage vor dem 15. Mai zu Gefechtsübungen in Batterien (ohne Scharfschießen) auf dem Truppenübungsplätze anwesend sein. Mitteilungen auö der öffentlichen Verwaltung. - In der „Sächsischen Arbeiter-Zeitung" vom 9. d. M. ist eine Verordnung abgedruckh, die vom Ministerium de» Innern erlassen und der Schriftleitung de» Blatte» ,,durch einen günstigen Wind auf den Tisch getrieben" worden sein soll In dieser Verordnung werden die Staatsbeamten auf gefordert, Konsum- und Wirtschaft»vereinen fernzubleiben und sich statt dessen der von den Rabattsparvereinen getroffenen Einrichtungen zu bedienen Eine solche Verordnung ist von dem Ministerium de« Innern nicht erlassen worden, wa« für den Kundigen schon au« dem Umstande hervorging, daß in einer vom Ministerium de« Innern unterzeichneten Verordnung nicht gesagt werden konnte, die Beamten würden „auf An ordnung de« König! Ministerium« de« Innern veranlaßt". Auch pflegt da« Ministerium de« Innern bei Unterzeichnung seiner Verordnungen sich nicht, wie in der von der „Arbeiter- Zeitung" abgedruckten Verordnung geschehen, al« „Kgl." Ministerium de« Innern zu bezeichnen. Die russischen Vorschriften über da« Tragen von Schußwaffen sind in neuerer Zeit wesentlich verschärft worden E« liegt daher im eigenen Interesse aller Ausländer, die Ruß land zu bereisen gedenken, sich streng an diese Vorschriften zu halten, widrigenfalls sie sich den unangenehmsten Folgen auS- setzcn würden. Gesuche um Genehmigung zur Führung von Schußwaffen sind von Ausländern stet« nur im diplomatischen Wege anzubringen. Deutsches Reich. Vom Reichstage. (W. T. B ) Sitzung vom 16 März 1908. Am BundeSratStische Staatssekretär Sydow, Unterstaatssekretär Twele. Fortsetzung der Beratung des Etats bei Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren Nachdem die Abgg. Rösicke und Speck ihre Resolutionen begründet hatten, erklärte Staatssekretär Sydow: Er habe in der kurzen Zett, in der er dem Amte vorstehe, sich bemüht, in dieser Frage sich so weit zu insormieren, um eine selbständige Meinung zu gewinnen. Es handle sich nach seiner Meinung hier darum, welche rechtliche Möglichkeit die bestehenden Handelsverträge bei einer den Inten tionen der Kontrahenten entsprechenden Auslegung ließen, auf die hier vorgetragenen Wünsche einzugehen. In erster Linie komme der Handelsvertrag mit Rußiand in Frage. Bei dem ersten Punkt der Resolution Roesicke, Gerste, die für Brauerei- und Brennzwecke geeignet sei, mit dem 4 M.-Zoll zu belegen, stoße er auf Bedenken. Der russische Handelsvertrag sehe den 4 M.-Zoll für Berste vor, die in reinem, ungemischtem und granulierten Zustande mehr als 65 Kx pro - Hektoliter wiege Dahingegen lasse der russische Handelsvertrag nur dann zu, Gerste, welche weniger als 65 kß pro Hektoliter wiege, mit dem höheren Zollsatz zu belegen, wenn infolge der besonderen Beschaffenheit der zur Zollabfertigung gestellten Sendung Zweifelsgründc hinsichtlich der Verwendung der Gerste sich ergeben. Nun beständen Meinungsverschiedenheiten darüber, was unter Verwendungszweck zu verstehen sei. Sein AmtSvorgäng r hätte ihn dahin definiert, daß darunter nur Verwendung der Gerste als Braugerste gedacht fei. Er sehe keine Möglichkeit, daß die Regierungen jetzt mit einemmal bei der Auslegung des Vertrags auf einen andern Standpunkt sich Kellen könnten. Die Antwort Rußlands würde einfach ein Hinweis auf die bisherige offizielle Auslegung sei». Den zweiten Punkt dcr Resolution Rösicke, „Vor schrift der Denaturierung aller nicht als Malzgerste verzollten Gerste', könne er auch nicht mit de» Bestimmungen de» russische» Handelsvertrag» t» Einklang bringen, übergehend zu der Resolution Speck sagte der Staatssekretär, der Vorredner hab« von Verstoß gegen Treu und Glaub«» im Zollv«rkehr gesprochen Dtrser Auffassung könu« er sich vollständig anschließ«« D«r Gedanke, einen Prozent satz der eingefllhrten Gerste, die mit einem niederen Zollsatz belegt sei, zu färben, sei der Reichsfinanzverwaltung durchaus nicht un- syrnpathisch Schwierigkeiten beständen aber darin, daß man kein Färbemittel nehmen dürfe, daS nachher bei der Verwendung der Gerste für Nahrungsmittel für Menschen und Tiere schädlich sei. Man hoffe, zu einem neutralen Färbemittel zu kommen. Die Ein führung von Strafbestimmungen stehe durchaus innerhalb der Grenzen dessen, was nach dem russischen Handelsverträge zu erreichen sei. LS schwebten im Reichsschatzamt Erwägungen, daß die spätere Verwendung der mit 1,80 M. belegten Gerste zu Brauzwecken, sofern der Verwender gewußt, daß die Gerste zu niedrigem Zollsatz verzollt werde, unter Strafe gestellt werden solle. Die Regierungen seien bereit, soweit wie möglich entgegen zu kommen, sofern nicht der russische Handelsvertrag dem entgegenstehe. Abg. Fuhrmann (nl): Seine Partei stehe auf dem Stand punkt der Einbringer der Resolutionen Speck und Rösicke. SS könne den berechtigten Wünschen der Landwirtschaft nur Rechnung ge tragen werden, wenn den Intentionen der Interpellanten ent sprochen werde Württembergischer Bundesbevollmächtigter Ministe rialrat Schleehauf trat der Auffassung entgegen, daß bei der Verzollung in Friedrichshafen nicht korrekt verfahren werde. Auch die Behauptung, daß Gerste von München nach Friedrichshafen, dann wieder nach München zurückgebracht werde, treffe im allgemeinen nicht zu. Direktor im Reichsschatzamt Kühn ergänzte die Aus führungen des Staatssekretärs durch Besprechung einzelner gegen die Auslegung der Ausführung der Tarisbestimmungen erhobener Be schwerden. Was die Ausführung der Bestimmungen anlange, sei die Verwaltung bemüht, Zuwiderhandlungen zu verhindern, respektive Remedur zu schaffen Abg. Carstens (frs. Bpt.) erklärte, seine Fraktion sei durch die Ausführungen des Staatssekretärs befriedigt. Die Resolutionen bezweckten nur, die Brenngerste zu verteuern und der Futtergerste einen höheren Preis zu sichern. Abg. Südekum (soz.) meinte, Abg. Roesicke sollte, wenn ihm die Reichsfinanzen so sehr am Herzen lägen, doch die Resorm der Branntweinsteuer vornehmen, aber da versage er prompt Auch die Vorschläge der Resolution des Abg. Speck scheine seiner Partei sehr bedenklich. Seine Partei stimme gegen beide Resolutionen Abg. vr Varenhorst (Rpt.) meinte, 10—12 Millionen gingen dem Reiche durch das bestehende Zollverfahren für Gerste verloren. Wünschenswert wäre eine einheitliche Durchbildung der Zollbeamten. Staatssekretär Sydow erklärte, die Zollbeamten zu Reichs - beamten zu machen, dem stehe die ReichSverfasiung entgegen. Abg Reese (nl ) führte aus, daß auch die Denaturierung die Brenvereien nicht veranlassen werde, zur Braugerste überzugehen. Schließlich wurde nach weiterer Debatte der erste Teil der Re solution vr. Roesicke (kons.) angenommen und der zweite Teil ab gelehnt. Die Resolution Speck (Z.) wurde gegen die Stimmen der Linken angenommen Ohne Debatte passieren die Titel Tabakssteuer, Zigarettensteucr und Zuckerstruer Bei den Einnahmen aus der Maischbottichsteuer hob Abg. Erz berger (Z) hervor, daß die jetzige Regulierung der Bottichsteuer den Brennern ein ganz unverdientes Geschenk in den Schoß Werse. Die Einnahmen aus der Branntwein- und Schaumweinsteuer wurden ohne Debatte bewilligt. Bei den Reichsstempelabgaben und zwar bei den Einnahmen aus den ErlaubniStarlen für Kraftfahrzeuge lag eine Resolution vor, be treffend Erhöhung der Steuerpflicht für Kraftfahrzeuge und betreffend einheitliche Bestimmungen über den Grenzverkehr. Staatssekretär Sydow erklärte auf eine Bemerkung des Abg. Fritzen-Rees (Z ), er hoffe, daß es noch vor dem Beginn der Reisezeit gelingen werde, Bestimmungen zu treffen, die den Grenz verkehr der Automobile erleichtern, wobei auch eine andere Be- meffung der Besteuerung der ausländischen Automobile in Frage komme. Die Resolution wurde angenommen ES folgte der Etat des ReichSschatzamts, wozu eine Resolution drS Abg. Ortel (nl ) betreffend Einführung eines 25 - Psennig- mittelstücks vorlag. Abg Ortel (nl.) meinte, eine solche Münze würde den Verkehr wesentlich erleichtern Staatssekretär Sydow erklärte, daß der Bundesrat gegen- wärtig mit einer Novelle besaßt sei, worin auch die Frage der Ein- sührung eines 25-Psennigstücks ihre Erledigung finden werde. Bei der Besprechung dieser Vorlage wrrde sich G«legenheit finden, auf die Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der ReichSmünzen näher einzugehen. Uba. Kirsch (Z.) meinte, daS 25-Psenoigstück werde da» Schicksal de» 2O.PfennigstückS habe» Er würde wünsche», daß ein 2,50-Markstück au-gepräqt werde. . Aba vr. Potthoff (frs. Lpt) lehnte den Antrag de« Abg. Ortel ab und wollte die angekündtgte Vorlage abwarteo. Bezüglich der Besoldung»reform hatte «r »ach wie vor eine Vorlage sür dringend noiw. adtg Der Redner wünsch«, daß b«t der Besolduv yS- vorlage auch die Angestellten ohne Beamteneigenschast berücksichtigt würde»
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