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Dresdner Journal : 07.07.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191107076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-07
- Tag1911-07-07
- Monat1911-07
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 07.07.1911
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Dresdner Äonmal 1911. Nr. 155 ALöntgltch Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und MittelbehSrden. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hofrat DoengeS in Dresden.< Freitag, 7. Juli Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten S Marl vierteljährlich Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Rr. 1295, Redaktion Rr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6mal gesp.Ankündigung«seite25Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textleite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion-strich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschäst-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Se. Majestät der Kaiser ist auf seiner Nordlandreise gestern in Stavanger eingetroffen. In der gestrigen Sitzung der Dresdner Stadtverordneten wurde die Ratsvorlage betreffend den Zentralarbeitsnachweis abermals abgelehnt. * Die von Sir Ernest Cassel inS Leben gerufene König Edward Vll. britisch-deutsche Stiftung, deutsche Abteilung, deren Mittel in erster Linie zur Unterstützung groß- britannischer in Deutschland in Not geratener Staats angehöriger dienen sollen, hat sich konstituiert. Bei einem 15 jährigen Schüler, der in Begleitung seines BaterS in Hamburg auf dem Seewege a«S Portugal eintraf, ist Lepra festgestellt worden. * Die österreichische wie die ungarische Negierung beab sichtigen die Einführung des Saccharinmonopols. * Fm britischen Unterhause gab Premierminister Asquith eine allgemeine Erklärung über die Marokko-Angelegen heit ab. * F« Amsterdam ist eS i« Hafenviertel zu schweren Aus schreitungen der ausständigen Seeleute und Hafenarbeiter gekommen, wobei die Truppen von der Feuerwaffe Ge- brauch machen mußten. - * Morgen werden vorläufig 17 Mw norwegische verg- arbetter ausgrsperrt, da sich die Verhandlungen mit den Arbeitgeber» zerschlagen habe». - q Die Nachricht ausländischer Blätter, die «arinesoldaten von Lissabon hätten einen bewaffneten AuSstand versucht, wird für unrichtig erklärt. * Der König von Serbien hat den bisherigen Minister dcS Äußern Milowanowiisch mit der Neubildung deS Kabinetts betraut. * Die Hitzewelle in Nordamerika ist im Abnehmen begriffen * Nach auS Assumptio« (Paraguah) eingegangenen Nachrichten ist Präsident Fara gefangen gesetzt worden und von seinem Posten zurüSgetreten. An seiner Statt hat der Präsident deS Senats NojaS die vorläufige Präsidentschaft der Republik übernommen. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben zu verleihen Aller- gnädigst geruht: dem Direktor der Sächsisch-Böhmischen Dampfschiffahrtsgesellschaft Fischer in Dresden die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens und den nachstehend aufgeführten Angestellten dieser Gesellschaft Schiffskapitänen Wolf in Blasewitz, Kunze in Blasewitz, Hering in Postelwitz, Höhle in Loschwitz und Protze in Krippen das Albrechtskreuz, den Maschinisten Wiede mann in Blasewitz und Böttger in Dresden und dem Fährmeister Spalteholz in Loschwitz die Friedrich August-Medaille in Silber, dem Kohlenarbeiter Peters gen. Wolf in Loschwitz und dem vormaligen Metalldreher von Hornuff in Blasewitz die Friedrich August-Medaille in Bronze. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bürgerfchuloberlehrer i. R. Karl Gustav Luft in Leisnig das Berdienstkreuz zu verleihen. Nachdem der Bundesrat wegen der Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Fänfzigpfenuigstücke der älteren Geprägeformen die aus der Bekanntmachung unter O ersichtliche Bestimmung getroffen hat, werden sämtliche Staatskassen angewiesen, im Sinne dieser Be kanntmachung zu verfahren. Sämtliche Amtsblätter werden um Abdruck dieser Verordnung nebst der Bekanntmachung unter O ersucht. Dresden, am 23. Juni 1S11. i7s».v.ir. Sämtliche Ministerien. so« O Bekanntmachung betreffen- die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Künfzigpfennigftücke der älteren «eprägeformen, vom 18. Mai 1911. Auf Grund des § 14, Abs. 1, Rr. 1, 2 Abs. 2 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs-Gesetzblatt S. 507), hat der Bundesrat im Verfolg der am 27. Juni 1908 beschlossenen Außerkurssetzung der Fünfzigpfennig stücke der älteren Gepräaeformen (vergleiche die Bekannt machung vom gleichen Tage, Reichs-Gesetzblatt S. 464) die nachfolgende Bestimmung getroffen: D»e bei den Reichs- und Landeskasfen noch ein gehenden Fünfzigpfennigstücke der älteren Gepräge formen mit der Wertangabe „50 Pfennig" sind durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf un brauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzugeben. Ferner hat der Bundesrat sich damit einver standen erklärt, daß die Kassen der Reichsbank mit diesen Münzen in gleicher Weise verfahren. Berlin, den 18. Mai 1911. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez) Wermuth. Die innerhalb des Regierungsbezirks aufhältlichen, im Besitze der Reichsangehörigkeit befindlichen jungen Leute, die zur Erlangung der Berechtig««- zu« einjährig- freiwilligen Militärdienst an der im Herbste dieses Jahres hier stattfindenden Prüfung teilnehmen wollen, werde» aufgefordert, ihre Gefache m« AnKsnng zu dieser Prüfung unter genauer Angabe des Standes,' Aufenthaltes und der Wohnung sowie der beiden fremden Sprachen, in denen sie geprüft sein wollen, schriftlich bis längstens zum 1. August dieses FahreS bei der überzeichneten Königlichen Prüfungskommission einzureichen. Den Gesuchen sind beizufügen 1. das standesamtliche Geburtszeugnis, 2. die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen aktiven Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen. Statt dieser Erklärung genügt die Erklärung Mit der Stellvertretung des vom 10.—30. Juli d. I. beurlaubten Herrn Bezirkstierarztes Veterinärrat Wil helm in Zittau ist Herr Bezirkstierarzt Veterinärrat vr. mvck. vet. Bucher in Löbau, sowie mit der des vom 1V. Juli bis 10. August d. I. beurlaubten Herrn Be zirkstierarztes Steffani in Bautzen Herr Bezirkstierarzt vr. Zietzschmann in Kamenz beauftragt Warden. Dresden, den 6. Juli 1911. -»co Kommiffion für -a- Beterinärwefen. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im SteschäftSbereiche S«S AlmistermmS der Ki»a«ze«. Bei der Poft-Berwaltung sind ernannt worden: H. W. Diederich, M. H. Räther, E. G. Platzer, «. O. A. P. Berge», W P. Rabenstein, B. A. Müller, G. W. Lange, O. Haubold, O. P. G. Marquardt, P. O. M. F. Willmann, A. F. Rennert, F. R. Hermsdorf, F. W. Seyffert, E. Schütze, P. O. Sommer, H. B. Rubbert, seither gegen Tagegeld bez. Vergütung beschäftigte Postassistenten, al» etatmäßige Postassistenten. - (Behördliche Bekanntmachungen erscheine» auch im Inseratenteil.) " - - - - des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Be werbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Er- klärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der ge- richtlichen oder notariellen Beurkundung. 3. ein bis in die neueste Zeit und tunlichst weit zurück reichendes Unbescholtenheitszeugnis, das für Zög linge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Be suchs einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle anderen jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes bezw. der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist, 4. Zeugnis über den bisherigen Bildungsgang bezw. die erlangte wissenschaftliche Befähigung, 5. ein selbstgefertigter Lebenslauf, 6. eine behördlich beglaubigte Photographie, 7. der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem deutschen Bundesstaate, . 8, Pitz Angabe, ob bezw- wie oft und wo sich der Gesuchsteller einer Prüfung über die wissenschaft liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Kommission bereits unter zogen hat. Nach 8 89 der Behrordnung muß die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst spätestens bi» zum 1. Februar de» ersten Militärpflichtjahres (d. h des jenigen Kalenderjahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird) nachgesucht werden, kann aber bereits vom vollendeten 17. Lebensjahre ab nachgesucht werden. 32ü l'r.K Chemnitz, am 4. Juli 1911. «sir Königliche Prüfungskommission für Vinjährig Freiwillige. verabreichendes Futter mit eine n Heu 100 üg Stroh 100 lc - 9 M. 45 Pf. 5 M. 25 Pf. 9 - 03 - 6 - 72 - 7 - 09 - 4 - 62 - 8 - 40 - 6 - 30 - 110 »03 4S43 Nichtamtlicher TeU. Bom Königlichen Hofe. DreS-en, 7. Juli. Se. Majestät der König nahm vormittags im Residenzschlosse die Vorträge der Herren Staatsm,nister sowie des Kabinettsfekretärs entgegen und kehrte hierauf nach Wachwitz zurück. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — Der der Generaldirektion der Sächsischen Staats eisenbahnen beigeordnete Eifenbahnrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten der Generaldirektion, Hrn. vr. Ulbricht, seine 64. Sitzung ab. Zunächst wurden von dem Referenten der Generaldirektion Mit teilungen über die Verhandlungen in der Ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnverwaltungen über die Stellung großräumiger Wagen für Leichtgüter gemacht. Sodann befürwortete der Eisenbahnrat nach längerer Verhandlung einstimmig eine Neuordnung der Tarifierung von Holz in dem Sinne, daß alle nicht dem Spezialtanf HI angehörenden Hölzer ohne Unterschied der Sorte dem Spezialtarif II zuaewiefen werden. Be schlüsse der Ständigen Tarifkommission über die Tarifie- Durchschnitte der höchste« Preise für im Juli an Militärpferde zu Aufschläge von fünf vom Hundert: Hafer 100 lcz Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts ¬ hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: 19 M. 86 Pf. Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft: 18 - 77 - Oschatz .... . ; 19 . 43 - Mittweida- ... . Rochlitz: 18 . 90 - Leipzig, den 6. Juli 1911. Königliche Kreishauptmannfchafi.
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