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Erzgebirgischer Volksfreund : 01.05.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189805017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18980501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18980501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1898
- Monat1898-05
- Tag1898-05-01
- Monat1898-05
- Jahr1898
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 01.05.1898
- Autor
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Eyg ebH o lkssreund. .. ....m Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. i volk-freund Schneeberg. < . < ,, für die köuigl.Lnd städtischen Lthördm inÄue, Grünhain, Hartenstein, Iohamr- ^VWA^MN georgmsta-t, Lößnitz, Ueustii-Kl, Zchneederg, ZchwarMber- und Wildenfels. «r.»9. Der »«rj-ebtrgqche Polk»sr«m»- erscheint täglich mit «u«m>hm« der Lag« nach den Dann- und Festtagen. Äb-nnement »terteljiihrlich l Mark 80 Ma. Inserat« werden Pro «gespalteneZeil« mit 10Psg., i« amtlichen Lheil dl« Sg«ft>alt«neZ«U« mitstv Psg., Mellamen dl« Sgestmlwn« Zeil« mit 25 Mg. d«r«chntt r tad«llarisch«r, austerg«wShnllchrr Sa» «ach erhöhtem Laris. Sonntag, 1. Mai 18»«. Post»8«itung»Nst« Nr. Ml» Jnserrten-Annahme für die am Nachmittag erscheinend« Nummer bi» »or- mittag 11 Uhr. «ine Bürgschaft sür di« nächfttagige Aufnahme d«r Anjrtgrn bez. an den vorgeschriebenen Lagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge mir gegen »oraurbejail««». Für Rückgabe «ingesandter Manuskripte macht sich die Nedactton nicht verantwortlich. 51 IahrM- Die einstweilige Stellvertretung de» durch Abwesenheit behinderten Friedensrichter- zu Schwarzenberg, Herrig Richard Vogel -irr, ist auf die Dauer der Behinderung Herru Amtsgerichts« sekretär Oeser in Schwarzenberg übertragen worden. Schwarzenberg, 29. April 1898. Königliches Amtsgericht. . . Kirseck. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Bernhard Löbner in Beierfeld, Inhaber» der Firma Goldhahr» L Ritter in Aue und der Firma Ernst Eister in Lößnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen da» Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf de« 26. Mat 1898, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte biersrlbst bestimmt. Schwarzenberg, den 28. April'1898. . Sekr. Oeser. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht«. Konkursverfahren In dem Konkursverfahren über das Vermögen de» Handelsmann» und Schlossers Albi« Morenz Bulttrrius in Bockau ist zur Abnahme der Schlußrechnung de« Verwalter«, zur Erhebung von Einwendungen gegen da« Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstkcke der Schlußtermin auf den 27. Mai 18S8, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte -ierselbst bestimmt. .. Schwarzenberg, den 29. April 1898. Sekr. Oeser, GerichtSschreiber de» Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Wir bringen bieimit zur öffentlichen Kenntniß, daß Herr Maler Carl' Moritz Müller au» Neustädtel am heutigen Tage al» Schutzmann hiesiger Stadt angestellt worden ist. Schneeberg, den 30. April 1898. Der Stavtrath. - vr, von Woydt. I. Jahrmarkt in Lößnitz Montag, den 9. Mai 1898. Johanngeorgenstadt. Bekanntmachung. Der am 30. diese» Monat» fällig werdende 1. Termin Et«ikomme«ste«er ist bei Vermeidung sofortiger Zwangsvollstreckung bis zum 15 Mai a. e. iu den Stunden von 8—12 Uhr Vormittags an unsere Stadlsteuereinnahme zu entrichten. Johanngeorgenstadt, am 28. April 1898. Der Stadtrat h. Brendler, Brgrmstr. — Bekanntmachung. Nachdem Re Ergebnisse der diesjährigen Einkommensteuer«Einschätzung den Beitrag»« pflichtigen bekannt gemacht worden find, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 de» Ein« kommensteuergesetzeS vom 2. Juli 1878 alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, anfgefordert, wegen Mit« theUung de» EinschätzungSergebniffe» sich bei der hiesigen Stadtstmer-Einnahme zu melden. Johanngeorgenstadt, am 30. April 1898. Der S t a d t r a t h. Brendler, Bürgermeister. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommensteuereiuschätzung den BeitragSpflich, tigrn bekannt gemacht worden find, werden in Gemäßheit der Bestimmung iu 8 46 de» Einkom mensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 alle Personen, welche hier ihre Steuerpfltcht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, anfgefordert, wegen Mittheilnng des EinfchätzungSergebmsseS sich bei der hiesigen OrtSsteurreinnahme anzumelden. Steinbach, am 28. April 1898. Der Gemeindevorftand. ° Tendier. ' F a e I» r « L. Mvrr Ott« NüIIvr ist keilte rur 6vi^6Q Rilke bestattet Yordan. Lr Kat äer kielen (LkmeindsvertrstunT mskrers «lakre als Hitxksä ar gekört und siok durok eitrige und treue ^keüuakme au den ^rkeiteu der selben ein bleibendes 6iedLektniss xssiokert. Lein Andenken bleibe in Lkren. , ^.lberoda, arn 29. ^.xril 1898. Rotk. Der Vertrag zwischen De«tschla«d und China über Kiautschou. , Der „Reichsanzeiger« veröffentlicht heute den Vertrag zwischen dem Müffchen Reich und China wegen der Ueberlassung von Kiautschou. Mr Inhalt lautet: Arttkel 1: Seine Majestät der Kaiser von China, von der Absicht geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen China und Deutschland zu kräftigen und zugleich die militärische Bereit schaft des chinesischen Reiche» zu stärken, verspricht, indem er sich alle Rechte der Souveränität in einer Zone von 50 km (100 chinefischen Li) im Umkreise von der Kiautschoubucht bei Hoch- vasserstand vorbehält, in dieser Zone den freien Durchmarsch deutscher Truppen zu jeder Zeit zu gestatten, sowie daselbst keiner lei Maßnahmen oder Anordnungen ohne vorhergehende Zustimmung der deutschen Regierung zu treffen und insbesondere einer etwa erforderlich werdenden Regulirung der Wasserläufe kein Hinderniß entgegenzusetzen. Seile Majestät der Kaiser von China behält sich hierbei vor, in jener Zone im Einvernehmen mit der deutschen Regierung Truppen zu stationiren, sowie andere militärische Maß regeln zu tristen. , Artikel 2. In der Abficht, den berechtigten Wunsch Seiner Majestät deS deutschen Kaiser» zu erfüllen, daß Deutschland gleich anderen Mächten einen Platz an der chinesischen Küste inne haben möge für dir Ausrüstung von Schiffen, für die Mederlegung von Materialien und Vorräthen für dieselben, sowie für sonstige dazu gehörende Einrichtungen, überläßt Se. Majestät der Kaiser von China beide Seiten de» Einganges der Bucht von Kiautschou pachtweise, vorläufig auf 99 Jahre, an Deutschland. Deutschland übernimmt r», in gelegener Zeit auf dem ihm überlassenen Ge- büte Befestigungen zum Schutze der gedachten baulichen Anlagen und der Einfahrt des Hafens zur Ausführung zu bringen. Artikel 3. Um einem etwaigen Entstehen von Conflicten vor- zubeugen, wird die kaiserlich chinefische Regierung während der PachtSdauer im verpachteten Gebiete Hoheitsrechte nicht ausüben, sondern überläßt die Ausübung derselben an Deutschland und zwar für folgendes Gebiet: 1) an der nördlichen Seite de» Eingangs der Bucht: die Landzunge, «-gegrenzt nach Nordosten durch eine von dir nordöstlichen Ecke von Potato-JSland nach Loshan-Har- bour gezogene Linie; 2) an der südlichen Seite de» Eingang» zur Bucht: die Landzunge, abgegrenzt nach Südwesten durch eine von dem südwestlichen Punkte der südwestlich von Chiposan-J-land befindlichen Einbuchtung in der Richtung auf Tolosan-J-l-nd ge zogene Linie; 3) Inseln Chiposan und Potato-JSland; 4) für die gesammte Wasserfläche der Bucht bi» zum höchsten derzeitigen Wasserstande; 5 ) für sämmtliche der Kiautschou-Bucht vorgelager ten urd für deren Vertheidigung von der Seeseite in Betracht kommen den Inseln, wir namentlich Tolosan, Tschalientan u. s. w. Eine gr auere Festsetzung der Grenzen de» an Deutschand verpachteten Gebietes sowie der 50 Kilometerzone um die Bucht herum behalten sich die hohen Contrahenten vor, durch beiderseitige zu ernennende Commstsare nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse vorzunehmen. Chine fischen Kriegs- und Handelsschiffen sollen in der Kiautschoubucht dieselben Vergünstigungen zu Theil werden, wie den Schiffen anderer mit Deutschland befreundeter Nationen, und es soll das Ein- und Auslaufen sowie der Aufenthalt chinesischer Schiffe in der Bucht keinen andeien Einschränkungen unterworfen werden, al» die kaiserlich deutsche Regierung Kraft der an Deutschland auch für die gesammte Wasserfläche der Bucht übertragenen Ho heitsrechte in Bezug auf die Schiffe anderer Nattonen zu irgend einer Zett festzusitzen für geboten erachten wird. Arttkel 4. Deutschland verpflichtet sich, auf den Inseln und Untiefen vor Eingang der Bucht die erforderlichen Seezeichen zu errichten. Von chinefischen Kriegs- und Handelsschiffen sollen in der Kiautschoubucht keine Abgaben erhoben werden, ausgenommen solche, denen auch andere Schiffe zum Zwecke der Unterhaltung der nöthigen Hafen- und Quaianlage» unterworfen werden. Artikel 5. Sollte Deutschland später einmal den Wunsch äußern, die Kiautschoubucht vor Ablauf der Pachtzeit an China znrückzugeben, so verpflichtet sich China, die Aufwendungen, die Deutschland in Kiautschou gemacht hat, zu ersetzen und einen besser geeigneten Platz an Deutschland zu gewähren. Deutschland ver pflichtet sich, da» von China gepachtete Gebiet niemals an eine andere Macht Wetter zu verpachten. Der in dem Pachtgrbiete wohnenden chinesischen Bevölkerung soll, vorausgesetzt, daß sie sich den Gesetzen und der Ordnung entsprechend verhält, jeder Zeit Schutz der deutschen Regierung zu LHeil werden. Sie kann, so weit nicht ihr Land für andere Zwecke in Anspruch genommen wird, dort verbleiben. Wenn Grundstücke chinesischer Besitzer zu irgendwelchen Zwecken in Anspruch genommen werden, so sollen die Besitzer dafür entschädigt werden. Wa» die Wiedereinrichtung von chinesischen Zollstattonen betrifft, die außerhalb des an Deutsch- land verpachteten Gebiet», aber innerhalb der vereinbarten Zone von 50 km früher bestanden haben, so beabsichtigt die kaiserlich deutsche Regierung, sich über die Regelung der Zollgrenze und der Zollvereinnahmnng in einer alle-Interessen Chinas wahrenden Weise mit der chinesischen Regierung zu verständigen und behält sich vor, hierüber in weitere Verhandlungen einzutreten. LageSgefchichte. DottschlckAd. — Im Reichstag ist am Freitag an erster Stelle der Entwurf des Gesetzes zur Abänderung der gesetzlichen Bestim mungen über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in erster Lesung verhandelt worden. Das Gesetz ist ohne wesentliche Debatte genehmigt wo-der. — Dann fand die zweite Berathung de» Entwurfs eine» Gesetze», betr. die elektrischen Meßeinheiten statt. Der Entwurf wurde mit kleinen Abänderungen (statt Amper (Ampere zu schreiben und Energie mit Kraft zu übersetzen) angenommm. Dann folgte die Berathung von Peti tionen. Petitionen wegen Abänderung der Bäckerei - Verordnung wurden dem BnndeSrath al» Material überwiesen. — Neber Petitionen zur Abänderung de» Impfzwanges ging da» Hau» zur Tagesordnung über. Petittonen, welche die Einführung des Befähigungs-Nachweise» für da» Baugewerbe verlangten, sollten nach dem Anträge der Kommission dem BundeSrath al- Material überwiesen werden. Abg. Metzner beantragte Ueberweio sang zur Berücksichtigung. — Bon der Linken wurde nun die Beschlußfähigkeit de» Hause» bezweifelt. E» stellte sich bei der Auszählung die Anwesenheit von nur 147 Abgeordneten und somit die Beschloß anfähigkeit de« Hause» heran». — Der Prä sident setzte eine neue Sitzung auf zehn Minuten später an. In seiner zweiten Sitzung am Freitag verhandelte der Reichstag noch über eine Reihe weiterer Petitionen. — Dann ging e» an die zweite Berathung de» von den Abg. Dr. Paasche und Gen. ein gebrachten Gesetzentwurf» betr. die Besteuerung von Saccharin und verwandter Süßstoffe. Dabei wurde wiederum die Beschluß fähigkeit de» Hause» bezweifelt und die Sitzung abgebrochen. Berlin, 29. April. Ja der Budgeteommiffion de» Reich»- tag» wurde heute der Nachtrag zum Etat und natürlich besonder» eifrig die Forderung sür Kiautschou debattirt. Bon großem In teresse ist vor Allem die Thatsache, daß alle Abgeordneten, auch Herr Richter und der süddeutsche Demokrat Galler für die gefor derten 5 Millionen eintraten, ein Zeichen dafür, daß die in Oft- afien -ethätigte Politik doch auch in solchen Kreisen Anerkennung
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