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Elbeblatt und Anzeiger : 05.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187008059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18700805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18700805
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-05
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 05.08.1870
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EltMlM und An)tW Amtsölatt für die Ainiglichkn Gcrichtkämtcr smic die Stadttäthe zu Ritsa md Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 62. Freitag, den S. August 1876. Expeditionen in Ailsa und Strehla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von «nnoneen sind ferner bevollmächtigt Haasenstein und Bögler in Hamburg- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, 8. W. Daalbach in Dresden und Eugen gort in Leipzig. ----------- . .. . sl !-r Generalverordnung an die Geistlichen und Kirchenbuchsührer des Landes. Nach K. 141 der Verordnung vom 24. Dccemver 1866 (Gesetz? und Verordnungsblatt S. 327) haben bedürftige Ehefrauen von zum Dienst einberufenen Reservisten und Landwehrmännern, um die in § S6 des Gesetzes vom 84. December 1866 geordnete Unterstützung erlangm zu können, für sich und ihre Kinder Trau- und Taufscheine beizubringen. Obwohl Man voraussetzt, daß die Geistlichen und Kirchenbuchführer, wenn sie um Ausfertigung dieser Zeugnisse angegangen werden, Kosten dafür nicht fordern würden, so findet Man doch für angemessen, hiermit ausdrücklich anzuordnen, daß die obengedachten Nachweis« mit Rücksicht auf den Zweck, zu welchem sie verlangt werden, den Betheiligten in kürzester Form und unentgeldlich zur Verfügung gestellt werden. Dresden, am 2. August 1870. Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts. von Falkenstcin. Bekanntmachung. Bei der großen Zahl eingehender Anfragen, bezüglich des freiwilligen Eintritts in den Kriegsdienst hält das stellvertretende Gene- ral-Commando des Königlich Sächsischen XII. Armee-Corps es für angemessen, im Nachstehenden diejenigen Bestimmungen zur Kenntniß zu bringen, welche in fraglicher Hinsicht zu beachten sind. Die Annahme der einjährig Freiwilligen bleibt nach wie vor an die ZK 163—167 und 169 der Militair-Erfatz-Jnstruction gebunden. Die bei den Ersatz-Truppenthetlen der Cavallerie und reitenden Artillerie ^»tretenden einjährig Freiwilligen, haben — vergl. K 170,7 — sich selbst beritten zu machen, werden jedoch für die Dauer des mobilen Zustandes nut ihren Pferden in die Verpflegung der Truppen aufgenommm; die bei der Ersatz- Abtheilung des Train-BataillonS während der Mobilmachung cintretendcn einjährig Freiwilligen sind unentgeldlich beritten zu machen. Die Truppentheile find außerdem ermächtigt, Individuen, welche nicht ersatzpflichtig sind — d. h. weder bei dem Departements-Ersatz-Geschäst ' ausgehoben wurden, noch der Ersatz-Reserve oder überhaupt der mtlitairischen Controlle zugchören — als Capitulanten respecüve Freiwillige für die Dauer des Krieges demnach eventuell zu einer kürzeren als «in- oder dreijährigen Dienstzeit anzunehmen, und ist bei derartigen Einstellungen das Lebensalter nicht entscheidend, dagegen völlige Felddienstfähigkeit unabweisliches Bedürfniß. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die in dem gegenwärtigen Departements - Ersatz - Geschäft ausgehobenen Rekruten keinen Anspruch auf Einstellung vor dem Termin ihrer Einbeorderung haben und daß in dieser Beziehung die Bestimmungen des K 126,. der Militair-Ersatz- Jnsiruction in voller Geltung verbleiben. Dresden, am 31. Juli 1876. Der stellvertretende commandirende General: Frhr. von Hausen, Generallieutenant. Bekanntmachung. Di« Grundsteuern auf den 3. Termin d. I. sind nach 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit spätestens bis zum 13. Äugust d. I. an di» hiesig« Stadtsteuereinnahme bei Vermeidung mtlitairischer Execution pünktlich abzuführen. Riesa, am 1. August 1870. Der Stadtrath. Sieger, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nach K 141 der Verordnung vom 24. Dezember 1866 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 327) haben bedürftige Ehefrauen von zum Dienst einberufenen Reservisten und Landwehrleuten, um die in Z 26 des Gesetzes vom 24. Dezember 1866 geordnete Unterstützung erlangen zu können, für sich und ihre Kinder Trau- und Taufscheine beizubringen. Die Gemeindevorstände erhalten hierdurch Veranlassung, diese Personen auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen und die von denselben beigebrachten Trau- und Taufscheine bis zum Ist. August dieses Jahres hier einzureichen. Riesa, den 4. August 1876. Königliches Gerichtsamt. Ilibrig. TageSgeschicht«. Dresden, 2. August. Laut einer hier ein gegangenen telegraphischen Meldung de» Generak- commandoS de« XIl. BundeSarmeecorps vom heu tigen Tage ist der Transport unsrer säch sischen Truppen nach deren Bestimmungsor ten allenthalben glücklich bewerkstelligt worden und sind sämmtliche Eisenbahnzüge, einig« klein«: Bersvätimmgm an einzelnen Stationen abgerech- netj im Allgemeine» regelmäßig nach dm geord neten Fahrplänen eingetroffen. Die durch «in Extrablatt de- „Dr. Kur." ver breitet« Nachricht, daß bei Saarbrücken säch sische Soldaten, am Kampfe bethMigt gewesen seien, können wir heute auf da» Bestimmteste als unwahr bezckhnen. Leipzig, l. August. Wie wir bereit» in voriger Nummer mftthetltn konnten, hat D. Maje- Mt der Lönig von Preußen gestern «bend seine »reis, zu, Arme« bewerkstellig». Um 4 Uh«l Morgen» traf der Königliche Extrazug- vor Vraun-: schwel-ein, wo der regierende Herzog den Buntze»- Oäerseldherrn- begrüßte. Di« Anmnft'Elr. Meffe- M »» Hannover «rjoktzw um 6 VH»Morgen» »W-Könßh Wuch^auf de« Bahnhdft kwn zshk» reichen Menschmmaffen enthusiastisch empfangen. General Vogel von Falkenstein und alle Spitzen der Behörden machten dem König ihr« Aufwar tung. Als der Monarch und Gras Bismarck sich am Fenster des Bahnhofs-Gebäudes zeigten, brach enthusiastischer Jubel aus. Leipzig, 1. Aumist Die sämmtliche» Tele- graphenstaiionm de» Norddeutschen Bundesgebiet» werden davon in Kenntniß gesetzt, daß di« Be förderung von Privat-Depeschen auf dm Norddeutschen Eisend ahn-T«l»graphen bi»'auf Weiteres eingestellt worden ist. Gestern meldeten sich bei der hiesigen Polizei zwei Bäckerlehrling« au» Bd rl in, dit al» bkinde Passagiere- nzit d«n Truppen auSgerückt und bis nach Erfurt'gelängt, dort aber angehälten und nach ihrer Heimath gewiesen worden warm. Die selben hatten fich'von Srfurtnach'Leipzig verfügt, und verlangen, daß man Wen ihr« Reiseröutm vifitzen und slr mit eitierGelvunterstützunff versehen möge. Ei» Paar andere, erst 16/Jahre alte Burschen chz« Schlesien- ein Schisitedrlehrling und em Echuhmacherkehrling, dir aus der Lehre entläuferi waren und sich dm Truppmtransporten angeschttffm HMm- wmrvm von der Polizei hier gleichfalls ausgegriffen und wieder nach Hause dirigirt. Chemnitz, 1. August. (CH. Tgbl.) Von dem Bundeskanzleramt ist an die hiesige Handels und Gewerbekammer, auf ihre Eingabe, die Cir- culation sogenanter fremder Kassen scheine betr., folgende Antwort gelangt: „Berlin, den 29. Juli lS7». Aul die gesälligc Zuschrift vom 25. d. M., in welcher die Handels- und «Scwerbekammcr den Srlah einer Anordnung da hin beantragt, datz das von den einzelnen deutschen Staaten ausgegebene Papiergeld innerhalb de» Bundesgebietes überall zum vollen Nennwerthe in Zahlung angenommen werde, wird derselben ergebens! erwidert, »ah dem Anträge schon deshalb nicht zu entsprechen ist, weil der Erlab der gewünscht«» Anord nung autzerhalb der dem Bundeskanzleramt« verfassungsmäßig überwiesenen Wirksamkeit liegt. Das Bundeskanzleramt. Del- brüll." Wüstenbrand, 25. Juli. Dem „CH. Tgbl." berichtet nian nachstehenden Unalücksfall: Heute Abmd in der 8. Stunde kam auf hiesigem Bahn hofe ein Zusammenstoß mit einer Lowrh und einem leeren Steinwagen vor. Al» nämlich der Lugauer Kohlmzug leer von Chemnitz kommmd hier eingefahren war, hängt er mit dm vordem Wagen ab, fährt auf tzg» Nebmglei« und nimmt, wie gewöhnlich, alsdann di« hier leergewordMM
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